Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3873 Widersprechende/r Speedo Holdings BV, NL ­ 2116 EJ Bentveld, Schweizer Marke Nr. 284 515 ,,SPEEDO" gegen Widerspruchsgegner/in Scandinavian Import & Export., CH ­ 6370 Stans, IR-Marke Nr. 716 804 ,,SPEEDOC" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. Juli 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3873 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Markeneintragung Nr. 716 804 ,,SPEEDOC" wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Franken 1800 zu bezahlen.

5.

Die Widerspruchsgebühr von Franken 800 verbleibt dem Institut.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

31. Juli 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2001-1472