Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4941 Widersprechende/r Merckle GmbH, D-89079 Ulm, IR-Marke Nr. 718 344 "Critan" gegen Widerspruchsgegner/in Bayer Aktiengesellschaft, D-51368 Leverkusen, IRMarke Nr. 745 016 "KRYTAL" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. Dezember 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4941 wird gutgeheissen.

3.

Die internationalen Marke Nr. 745 016 "KRYTAL" wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800.­ Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800.­ Franken) zurückzuerstatten.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000.­ Franken zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

5. Dezember 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2001-2763

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