Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 20012, beschliesst:

Art. 1 1

Das am 30. Oktober 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

11367

1 2

SR 101 BBl 2001 1666

2001-0217

1673