Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3319 Widersprechende/r Lucia Strickwarenfabrik Aktiengesellschaft, D-21337 Lüneburg, IR-Marke Nr. R 252 379 "Lucia" gegen Widerspruchsgegner/in Syrena B. V., NL1509 Ab Zaandam, IR-Marke Nr. 700 786 "Bellucia" (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. Mai 2001 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3319 wird infolge Schutzverzichts als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, somit 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Kostenentschädigung von insgesamt 1400 Franken zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. (Der Widerspruchsgegnerin wird der Entscheid durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.)

6.

Dem nicht bevollmächtigten Vertreter der Widerspruchsgegnerin wird zur Kenntnis eine Kopie dieses Entscheids zugestellt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

24. Juli 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1411

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