Genehmigung der Anfluggebühren der Skyguide auf den Flughäfen Bern-Belp, Genf, Grenchen, Les Eplatures, Lugano, Zürich und dem Flugfeld St. Gallen-Altenrhein

Mit Entscheid vom 4. Mai 2001 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die von der Skyguide Schweizerische AG für zivile und militärische Flugsicherung festgelegten und ab 1. Juli 2001 gültigen Anfluggebühren auf den Flughäfen Bern-Belp, Genf, Grenchen, Les Eplatures, Lugano-Agno, Zürich und dem Flugfeld St. Gallen-Altenrhein genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid und die Gesuchsunterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 91 77 bezogen werden.

Gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

15. Mai 2001

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2001-0833