Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Anpassung der laufenden BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2002 vom 1. November 2001

Nach Artikel 1 Absatz 2 sowie Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. September 1987 über die Anpassung der laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung (SR 831.426.3) gibt das Bundesamt für Sozialversicherung den Anpassungssatz für die erstmalige und für die nachfolgenden Anpassungen bekannt.

Erstmalige Anpassung Das erste Mal anzupassen sind auf den 1. Januar 2002 alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 1998 zum ersten Mal ausgerichtet wurden. Der Anpassungssatz beträgt 3,4 Prozent.

Nachfolgende Anpassungen Die Anpassungen erfolgen gemäss Artikel 2 Absatz 2 dieser Verordnung auf den gleichen Zeitpunkt wie die Anpassungen der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Auf den 1. Januar 2002 erfolgt keine Anpassung.

1. November 2001

2001-2275

Bundesamt für Sozialversicherung

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