Gesuch um die Gewährung von Erleichterungen und Schallschutzkonzept, Lärmsanierungsverfahren betreffend Militärflugplatz Emmen

Anhörung und Mitwirkung vom 15. Mai 2001

Gesuchsteller:

Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (BABLW)

Gegenstand:

Sanierungsverfahren nach der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41), Gesuch um die Gewährung von Erleichterungen und Schallschutzkonzept.

Auflagedossier:

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Ordner ,,Schallschutzkonzept Militärflugplatz Emmen"

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Erläuterungen

Mitwirkungs- und An- Nach Artikel 30 des Bundesgesetzes über das Verwaltungshörungsverfahren: verfahren (VwVG; SR 172.021) und Artikel 45 der Lärmschutz-Verordnung sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden vor dem Entscheid anzuhören. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden Emmen, 6020 Emmenbrücke, und Eschenbach, 6274 Eschenbach, schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeindeverwaltungen Emmen, 6020 Emmenbrücke, und Eschenbach, 6274 Eschenbach, vom 15. Mai bis 15. Juni 2001 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 15. Juni 2001, bei den Gemeinden Emmen, 6020 Emmenbrücke, und Eschenbach, 6274 Eschenbach, einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Anregungen werden über die Gemeinden an die Entscheidbehörde weitergeleitet.

15. Mai 2001

2001-0817

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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