Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen vom 14. März 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 3 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 19951 über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. September 20002, beschliesst:

Art. 1 Für die Beiträge des Bundes für die Beteiligung an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen wird ein Rahmenkredit von 6 Millionen Franken für eine Laufzeit von drei Jahren bewilligt mit der Massgabe, die Teilnahme an den internationalen Programmen in dieser Zeit in die Tätigkeit des Exportförderers zu integrieren. Ab dem vierten Jahr sind die Leistungen im Rahmen des bewilligten Exportförderungskredites zu erbringen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 15. Dezember 2000

Ständerat, 14. März 2001

Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker

Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz

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SR 951.971 BBl 2000 5199

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2000-1985