Verfügung im Widerspruchsverfahren 4280/00 Widersprechende/r PIAZZA SEMPIONE, S.r.l., 16, via Bertani, IT-20 154 MILANO, Internationale Marke Nr. 572749 PIAZZA SEMPIONE, Vertreter/in E. Blum & Co., Patentanwälte, Vorderberg 11, 8044 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in J.H. Pölking GmbH & Co. KG, 24, Gesmolder Strasse, DE-49084 Osnabrück, Internationale Marke Nr. 723257 Piazza (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. August 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4280/2000 gegen die Eintragung der internationalen Marke Nr. 723 257 Piazza (Fig.) wird gutgeheissen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke IR 723 257 Piazza (Fig.) wird nach Eintritt der formellen Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800 verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1800 (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

2. August 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2001-1545

3829