Verfügung im Widerspruchsverfahren 3586/1999 Widersprechende/r Naturella Getränke GmbH & Co. KG, Brechdarrweg 32, D74613 Öhringen, Internationale Marke Nr. 510 421 (jockey), Vertreter/in R.A. Egli & Co, Patentanwälte, Horneggstrasse 4, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Ing. Jan Hornovesky, CSA 37, SK-962 31 Sliac, Internationale Marke Nr. 707 409 (JOOKY) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Mai 2001 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3586/1999 wird teilweise gutgeheissen (bezüglich der Klasse 32) und der IR-Marke Nr. 707 409 ,,JOOKY" der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung für die Warenklasse 32 definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden 400 Franken (die Hälfte der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

15. Mai 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1700

2001-0819