Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3512 Widersprechende Melka (Holland) B.V., NL ­ 9601 KL Hoogezand, IR ­ Marke Nr.

526 646 ,,TENSON" gegen Libriodisk Handelsaktiengesellschaf., A ­ 2353 Guntramsdorf, IR - Marke Nr. 719 086 ,,TSON (fig.)"

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. November 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3958 wird für ,,vêtements, chaussures, coiffures (chapellerie), tee-shirts, casquettes, écharpes" gutgeheissen; soweit weitergehend wird er abgewiesen.

3.

Der internationalen Markeneintragung Nr. 719 086 ,,TSON (fig.)" wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung im Umfang der Gutheissung des Widerspruches gemäss Ziff. 1 der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5.

Die Widerspruchsgebühr von Franken 800.­ verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, nämlich Franken 400.­, zu ersetzen.

7.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

12. November 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-2516

6025