Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom ...1 über Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 26. April 20012, und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 20013, beschliesst:

Art. 1 1 Für die Finanzierung der Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien wird ein Gesamtkredit von 100 Millionen Franken bewilligt.

2 Die einzelnen Verpflichtungen können bis zwei Jahre nach Inkraftsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) eingegangen werden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR ...; AS ... (BBl 2001 5660) BBl 2001 5644 BBl 2001 5665

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2001-0883