Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Emmen, Sanierung und Anpassung Flugzeughalle 4

Mitwirkung und Anhörung vom 20. Februar 2001

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten (BAB)

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

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Projekt- und Baubeschrieb Planbeilagen

Mitwirkungs- und An- Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbinhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeindeverwaltung Emmen, Hochbauamt, Rüggisingerstrasse 22, 6021 Emmenbrücke schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Emmen, Hochbauamt, Rüggisingerstrasse 22, 6021 Emmenbrücke vom 20. Februar bis 22. März 2001 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711). Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 22. März 20001, bei der Gemeindeverwaltung Emmen, Hochbauamt, Rüggisingerstrasse 22, 6021 Emmenbrücke zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

20. Februar 2001

2001-0262

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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