Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 46 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 23. Juni 1978; SR 961.01)

Das Bundesamt für Privatversicherungen hat die nachstehenden Tarifgenehmigungen, welche laufende Versicherungsverträge berühren, ausgesprochen: Verfügung vom

Tarifvorlage der

03.05.01

Allianz Lebensversicherung (Schweiz) AG, Zürich

03.05.01

Berner Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft, Bern

03.05.01

Elvia Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft, Zürich

in der Krankenversicherung.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt für die Versicherten als Eröffnung der Verfügung. Versicherte, die nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können Tarifgenehmigungen durch Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherungen, 3003 Bern, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Tarifverfügung bei dem Bundesamt für Privatversicherungen, Friedheimweg 14, 3003 Bern, eingesehen werden.

21. August 2001

3888

Bundesamt für Privatversicherungen

2001-1400