Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3599/99 Widersprechende/r Jet Marques (S.N.C.), 23, rue Raspail, F-94200 Ivry sur Seine, CH-Marke Nr. 410 844 "jumbo" (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Udo Kramm, Emsdettener Strasse 233, D-48485 Neuenkirchen, IR-Marke Nr. 706 745 "Die Jumbo's" (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. Mai 2001 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3599 wird für Klasse 39 gutgeheissen. Im Übrigen wird der Widerspruch abgewiesen.

3.

Die IR-Marke Nr. 706 745 "Die Jumbo's" (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in Klasse 12 zum Markenschutz zugelassen; in Klasse 39 wird ihr der Schutz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteikostenentschädigung von 900 Franken (inkl. hälftige Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Dem Widerspruchsgegner wird diese Verfügung mittels Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

29. Mai 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2116

2001-0960