Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) betreffend eine Wettbewerbsabrede i.S. Betonsanierung des Hauptgebäudes der Schweizerischen Landesbibliothek eröffnet. Diese Abrede ist Gegenstand der Untersuchung.

Die Eröffnung dieser Untersuchung erfolgt aufgrund einer Eingabe vom 10. Dezember 1999 des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) an die Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB), welche gleichen Datums die Unterlagen an das Sekretariat der Wettbewerbskommission weitergeleitet hat.

Gestützt auf die Eingabe der KBOB bestehen Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsabrede gemäss Artikel 5 des Kartellgesetzes (KG) der nachfolgend genannten vier Unternehmen i.S. Betonsanierung des Hauptgebäudes der Schweizerischen Landesbibliothek in Bern. Die Ausschreibung der Arbeiten wurde am 22. März 1999 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen erfolgte per 14. Juli 1999, und die Frist für die Einreichung der Angebote endete am 23. August 1999. Die Offertöffnung fand am 7. September 1999 statt.

Für das Vorliegen einer Wettbewerbsabrede in dieser Submission spricht, dass alle offerierten Preise den Kostenvoranschlag, welcher unter Beizug eines ausgewiesenen Spezialisten erarbeitet wurde, um über 100% übersteigen. Alle Offertpreise liegen überdies in einer engen Bandbreite (ca. +/- 10 % vom Durchschnittspreis).

Adressaten der vorliegenden Untersuchung sind folgende Unternehmen: ­

Betosan AG, Bern

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Weiss+Appetito AG, Bern

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Isotech AG, Bern

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Renesco AG, Bern

Innerhalb von 30 Tagen ­ vom Tag der Publikation an gerechnet - steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

2001-1230

2661

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

15. Juni 2001

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Sekretariat der Wettbewerbskommission