Bundesbeschluss III über die Rechnung 2000 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 13. Juni 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. April 20012, beschliesst:
Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2000 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.
die Erfolgsrechnung mit einem Ertrag von 360,0 Millionen Franken und einem Aufwand von 1684,2 Millionen Franken; somit ergibt sich ein Aufwandüberschuss von 1324,2 Millionen Franken.
b.
die Investitionsrechnung mit Zahlungen von 400,8 Millionen Franken;
c.
die Mittelflussrechnung mit dem Finanzierungsbeitrag des Bundes von 1706,8 Millionen Franken;
d.
die Bilanz per 31. Dezember 2000 mit einer Bilanzsumme von 711,5 Millionen Franken.
Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Verordnung ETH-Bereich) wird eine bilanzielle Reserve im Umfang von 2,6 Millionen Franken gebildet.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
Ständerat, 7. Juni 2001
Nationalrat, 13. Juni 2001
Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz
Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker
1 2
SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.
2946
2001-1221