Bundesbeschluss III über die Rechnung 2000 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 13. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. April 20012, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2000 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

die Erfolgsrechnung mit einem Ertrag von 360,0 Millionen Franken und einem Aufwand von 1684,2 Millionen Franken; somit ergibt sich ein Aufwandüberschuss von 1324,2 Millionen Franken.

b.

die Investitionsrechnung mit Zahlungen von 400,8 Millionen Franken;

c.

die Mittelflussrechnung mit dem Finanzierungsbeitrag des Bundes von 1706,8 Millionen Franken;

d.

die Bilanz per 31. Dezember 2000 mit einer Bilanzsumme von 711,5 Millionen Franken.

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Verordnung ETH-Bereich) wird eine bilanzielle Reserve im Umfang von 2,6 Millionen Franken gebildet.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.

Ständerat, 7. Juni 2001

Nationalrat, 13. Juni 2001

Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

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