Veröffentlichung Richtplan Appenzell Ausserrhoden Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2001 folgenden Beschluss gefasst: 1.1. Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 5. November 2001 wird der Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden genehmigt. Vorbehalten bleiben Ergänzungen nach Ziffer 12.

1.2. Der Kanton wird eingeladen, die folgenden Grundlagen im Sinne des Prüfungsberichtes zu erstellen und die entsprechenden Ergänzungen des Richtplans bis zum 31. Dezember 2005 zur Prüfung und Genehmigung einzureichen: a.

Bestimmung des minimalen Raumbedarfs der Gewässer zum Schutz vor Hochwasser sowie zur Gewährung der ökologischen Funktionen der Gewässer;

b.

Die Gefahrenkarte;

c.

Das Inventar über die Wasserversorgungsanlagen und das Verzeichnis der Gemeinden, die die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicherstellen müssen;

d.

der Nachweis der Sicherung der nutzbaren unterirdischen Gewässerschutzbereiche Au

1.3. Der Kanton wird eingeladen, den Nachweis der weiteren Abstimmung mit dem Kanton Appenzell Innerrhoden bezüglich der Klassierung der Staatsstrasse HeidenOberegg bis zum 31. Dezember 2005 zu erbringen.

Der Kanton wird eingeladen, das Bundesamt für Raumentwicklung spätestens bis zum 31. Dezember 2005 über den Stand der Richtplanung und über wesentliche Änderungen in den Grundlagen zu orientieren.

Der vom Bundesrat genehmigte Inhalt des Richtplans Appenzell Ausserrhoden kann nach Artikel 4 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 22. Juli 1979 über die Raumplanung (RPG; SR 700) zu den ordentlichen Arbeitszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Baudirektion, Kasernenstrasse 17A, 9100 Herisau (Telefon 353 68 31);

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Bundeshaus Nord, Kochergasse 10, 3003 Bern (Telefon 031 322.40.58).

Der Prüfungsberich des Bundesamtes für Raumplanung vom 5. November 2001 kann bei den unter Ziffer 3 bezeichneten Stellen eingesehen werden.

18. Dezember 2001

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Bundesamt für Raumentwicklung

2001-2627