Spielbankenkonzessionen Zweite Konzessionsrunde / Region Innerschweiz (UR, OW, NW)

Einreichung von Gesuchen für eine Konzession B Frist: 30. Juni 2002

Am 24. Oktober 2001 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, insgesamt 21 Projekten eine Spielbankenkonzession zu erteilen. Folgende Projekte sollen eine Konzession erhalten: A-Konzession: (7)

Baden, Basel/Flughafen, Bern, Lugano, Luzern, Montreux, St. Gallen.

B-Konzession: (14)

Arosa, Bad Ragaz, Crans, Courrendlin, Davos, Freiburg/Granges-Paccot, Interlaken, Mendrisio, Meyrin, Muralto, Pfäffikon, Schaffhausen, St. Moritz, Zermatt.

Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eidgenössische Spielbankenkommission beauftragt, in der Region Innerschweiz (Kantone UR, OW und NW) eine zweite Konzessionsrunde für eine Konzession B durchzuführen und dem Bundesrat zu gegebener Zeit Antrag zu stellen.

Allfällige Interessenten für eine Konzession B in der Region Innerschweiz (UR, OW, NW) werden hiermit eingeladen, ihr Gesuch bis am 30. Juni 2002 bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission einzureichen.

Interessenten für eine Konzession können bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission auf schriftlichem Wege ein Formularset bestellen, das ihnen die Ausarbeitung des Konzessionsgesuches erleichtern soll. Gleichzeitig haben sie eine zuständige Ansprechsperson als ihren Vertreter und Projektkoordinator zu bezeichnen. Die Prüfung des Konzessionsgesuches ist gebührenpflichtig. Die Gesuchsteller haben einen Kostenvorschuss zu leisten.

Die Adresse lautet folgendermassen: Eidgenössische Spielbankenkommission, 3003 Bern, Telefon 031 323 12 04, Fax 031 323 12 06

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2001-2570