Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 3879/3880 Widersprechende/r Schweizer Verband der Raiffeisenbanken, 9001 St. Gallen, CHMarke Nr. 411 923 "RAIFFEISEN" und CH-Marke Nr. 411 574 "RAIFFEISENBANK" gegen Widerspruchsgegner/in Raiffeisen Bank (Liechtenstein) AG, FL-9494 Schaan, IR-Marke Nr. 716 667 "RAIFFEISEN BANK [LIECHTENSTEIN] ..." (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. Juli 2001 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3879/3880 wird teilweise gutheissen, nämlich für jeweils sämtliche von der Widerspruchsgegnerin beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 36, 41 und 42. In Bezug zu "Télécommunications" in Klasse 38 wird der Widerspruch abgewiesen.

2.

Die internationale Marke Nr. 716 667 "RAIFFEISEN BANK [LIECHTENSTEIN] ..." (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids teilweise, nämlich für Klasse 38 "Télécommunications" zum Markenschutz in der Schweiz zugelassen.

3.

Die Widerspruchsgebühren von insgesamt 1600 Franken verbleiben dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Gebühren in der Höhe von 1600 Franken zu ersetzen.

6.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Gegenüber der Widerspruchsgegnerin erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

31. Juli 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1453

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