Eröffnung eines Verfahrens betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Das Bundesamt für Ausländerfragen eröffnet hiermit ein Verfahren gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0) gegen Aly Moustafa Mohamed., geb. 3. Januar 1959, von Eriswil BE, zuletzt wohnhaft in 3007 Bern, Sulgeneckstrasse 50 Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der am 1. Oktober 1998 erfolgten erleichterten Einbürgerung gemäss Artikel 27 BüG.

Gemäss Artikel 41 BüG kann die Einbürgerung vom Bundesamt für Ausländerfragen mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons innert fünf Jahren nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist.

Aly Moustafa Mohamed wird hiermit aufgefordert, innert zwei Monaten nach Publikation zum Verfahren und zu einer allfälligen Nichtigerklärung der Einbürgerung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist zu richten an das Bundesamt für Ausländerfragen, 3003 Bern-Wabern (Vermerk K 296 789).

18. September 2001

2001-1790

Bundesamt für Ausländerfragen

4849