Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Umweltschutzgesetz (Altlasten, 98.451 n Pa.Iv. Baumberger) Untersuchungen belasteter Standorte sollen künftig vom Kanton bezahlt werden, wenn sich ein solches Areal entgegen der ursprünglichen Annahme als nicht belastet herausstellt. Zudem sollen die Kantone für solche Kosten Abgeltungen des Bundes beanspruchen können. Diese und weitere Änderungen betreffend belastete Standorte schlägt eine Nationalratskommission vor.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Sektion Altlasten und Tankanlagen, 3003 Bern, Tel. 031 323 16 00

4. September 2001

2001-1715

Bundeskanzlei

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