Notifikation (Art. 36 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren; VwVG)

HASPED ABFERTIGUNGS GmbH, Egerstrasse 58, D-95706 Schirnding, wird hiermit eröffnet: Mit Verfügung vom 14. Dezember 2000 erklärte die Zollkreisdirektion Genf die Firma HASPED ABFERTIGUNGS GmbH für den Zollbetrag von CHF 6928.60 leistungspflichtig. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung auf das Postcheckkonto Nr. 12-271-5 der Zollkreisdirektion Genf oder auf das Konto der Oberzolldirektion Nr. 1530-5-30-2 bei der Schweizerischen Nationalbank, CH-3003 Bern, zu überweisen.

Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung der Notifikation durch eine im Doppel einzureichende Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion, CH-3003 Bern, angefochten werden.

Nach unbenütztem Ablauf der genannten Frist erwächst die Verfügung über die Leistungspflicht in Rechtskraft.

9. Januar 2001

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Eidgenössische Oberzolldirektion

2001-0008