Expo.02: Schifffahrtskonzession Der Verein Landesausstellung Expo.01 beantragte mit Eingabe vom 10. Oktober 1997 die Erteilung einer Schifffahrtskonzession auf dem Neuenburger-, Murten- und Bielersee und auf dem Broye- und Zihlkanal im Rahmen der Landesausstellung Expo.01. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die Konzession am 28. Juli 1998 erteilt.

Gegen die Konzession wurden zahlreiche Beschwerden erhoben. In der Folge reichte der Gesuchsteller während des Schriftenwechsels am 18. Dezember 1998 eine Projektänderung ein, die als neues Gesuch qualifiziert wurde. Das Beschwerdeverfahren wurde sistiert und das UVEK leitete die Wiedererwägung der Konzession ein.

Die neue Konzession wurde am 1. Juni 2001 erteilt. Die Expo.02 wird darin ermächtigt, eine fahrplanmässige Verbindung zwischen Yverdon und Neuenburg mit 2 IRIS-Katamaranen 6.2 sowie fahrplanmässige Verbindungen zwischen Neuenburg und Biel bzw. Neuenburg und Murten mit 4 IRIS-Katamaranen 3.1 zu betreiben.

Zum Schutz von Natur und Umwelt sowie zur Gewährung der Sicherheit wurden zahlreiche Auflagen verfügt.

Der Entscheid kann beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Bundesblatt beim Bundesrat, 3003 Bern, Beschwerde gegen die Konzession erheben. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen.

5. Juni 2001

2001-1000

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

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