Ausschreibung eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen Herbst 2001 Im Herbst 2001 wird die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission die neunten eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen durchführen. Kandidatinnen und Kandidaten sowie die vorbereitenden Schulen nehmen bitte von den nachstehenden Informationen Kenntnis: 1. Zulassungsvoraussetzungen Dem Zulassungsgesuch sind beizulegen: a.

eine Personalbestätigung (gemäss besonderem Formular);

b.

ein Frageblatt zum Lebenslauf (gemäss besonderem Formular);

c.

das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiger Ausweis;

d.

die Postquittung über die Bezahlung der Anmeldegebühr.

2. Prüfungsdaten und Prüfungsort Schriftliche Prüfungen vom 3. September ­ 5. September 2001 Mündliche Prüfungen vom 26. September ­ 28. September 2001 Prüfungsort: Bern 3. Prüfungsfächer, Ergänzungsfächer und Teilprüfung Die Prüfungsfächer umfassen den nachstehenden Fächerkatalog und werden wie folgt geprüft: a.

b.

für alle Berufsmaturitätstypen: ­ erste Landessprache ­ zweite Landessprache ­ dritte Landessprache (Landes- oder Nichtlandessprache) für die technische Berufsmaturität ­ Mathematik ­ Physik ­ Chemie ­ Geschichte und Staatslehre ­ Rechts- und Wirtschaftskunde ­ Ergänzungsfach

(schriftlich und mündlich) (schriftlich und mündlich) (schriftlich und mündlich) (schriftlich und mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

Es werden folgende Ergänzungsfächer mündlich geprüft (techn. Berufsmaturität): ­

Ökologie

­

Kunst- und Kulturgeschichte

­

Betriebswirtschaftslehre

­

Englisch (soweit nicht schon als Prüfungsfach gewählt)

­

Dritte Landessprache (soweit nicht schon als Prüfungsfach gewählt)

2001-0312

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Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen.

c.

für die kaufmännische Berufsmaturität ­ Rechnungswesen ­ Betriebs- und Rechtskunde ­ Mathematik ­ Geschichte und Staatslehre ­ Ergänzungsfach 1 ­ Ergänzungsfach 2

(schriftlich und mündlich) (schriftlich) (schriftlich) (mündlich) (mündlich) (mündlich)

Es werden folgende Ergänzungsfacher mündlich geprüft (kaufm. Berufsmaturität): Ergänzungsfach 1: ­

Wirtschaftsgeographie

­

Psychologie der zwischenmenschlichen Beziehungen

­

Volkswirtschaftslehre

Ergänzungsfach 2: ­

Kunst- und Kulturgeschichte

­

Ökologie

­

Biologie

Hinweis: Die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten geben bei der Anmeldung an, in welchem der oben aufgeführten Ergänzungsfächer sie geprüft werden wollen.

Sie haben dabei zwei Ergänzungsfächer auszusuchen, nämlich: 1. ein Fach aus der Gruppe «Ergänzungsfach 1» 2. ein Fach aus der Gruppe «Ergänzungsfach 2» Die Berufsmaturitätsprüfung kann in zwei Teilprüfungen abgelegt werden (gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Prüfungsreglementes). Die erste Teilprüfung umfasst in der technischen Berufsmaturität

in der kaufmännischen Berufsmatur

­ Physik

­ Mathematik

­ Chemie

­ Betriebs- und Rechtskunde

­ Geschichte und Staatslehre

­ Geschichte und Staatslehre

­ Rechts- und Wirtschaftskunde

­ Ergänzungsfach 1

­ dem gewählten Ergänzungsfach ­ Ergänzungsfach 2 Die zweite Teilprüfung erstreckt sich jeweils auf die vier übrigen Fächer.

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4. Anmeldungsunterlagen, Anmeldefrist und weitere Informationen Das Prüfungssekretariat kann Sie mit den Anmeldungsunterlagen bedienen.

Die Adresse lautet wie folgt: Sekretariat eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen VSP Hotelgasse 1 Postfach 245 3000 Bern 7 Telefon 031/328 40 50 Fax

031/328 40 55

Die Gebühren für die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen betragen: Franken

1.

Anmeldegebühr1 (für alle Prüfungen gleich)

2.

Prüfungsgebühr2 ­ ­

Gesamtprüfung 1. oder 2. Teilprüfung

100 500 250

Sämtliche Gebühren sind an das Prüfungssekretariat in Bern, Konto 753855 ­ 00, SKA, zu entrichten.

Die Anmeldefrist für die Berufsmaturitätsprüfungen im Herbst 2001 läuft am 3. Mai 2001 (Datum des Poststempels) ab.

27. Februar 2001

Eidgenössische Berufsmaturitätskommission: Die Präsidentin, Judith Renner-Bach

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Die Anmeldegebühr ist vor der Einreichung des Zulassungsgesuchs einzuzahlen.

Die Postquittung ist dem Zulassungsgesuch beizulegen.

Die Prüfungsgebühr ist einzuzahlen, nachdem der Kandidat bzw. die Kandidatin die Mitteilung erhalten hat, dass er/sie von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission zugelassen worden ist.

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