Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4585 Widersprechende/r Dr. Förster GmbH, D-63263 Neu-Isenburg, IR-Marke Nr.

R 315 776 "AURA" gegen Widerspruchsgegner/in Avon Cosmetics GmbH, D-80331 München, IR-Marke Nr. 733 728 "DOLCE AURA" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. November 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4585 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 733 738 "DOLCE AURA" wird der Markenschutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800.­ Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800.­ Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Gegenüber der Widerspruchsgegnerin erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

8. November 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6024

2001-2469