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Schweizerisches Bundesblatt.

38. Jahrgang. III.

Nr. 51.

11. Dezember

1886.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) : 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, -betreffend Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 26. Juni 1884.

(Vom 19. November 1886.)

Tit.

In unserm Berichte vom 28. Mai d. J. (Bundesbl. II. Bd., S. 577) haben wir den eidg. Räthen mitgeteilt, daß wir in Erledigung der von verschiedenen Seiten eingelangten Begehren um Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 26 Juni 1884 auf die Wintersession des laufenden Jahres den Erlaß einer Tarif novelle, welche sämmtliche als nothwendig erachtete Aenderungen umfassen werde, zu beantragen beabsichtigen, und daß wir uns vorbehalten, dannzumal weitere Abänderungsvorschläge, die mit Rücksicht auf unsere Beziehungen zum Auslande geboten erscheinen, vorzulegen.

Auf diesen Berieht Bezug nehmend, beehren wir uns, Ihnen hiemit unsere diesbezüglichen Anträge zu unterbreiten und zur Orientirung über die anhängigen Petitionen eine kurzgefaßte Zusammenstellung der letztern vorauszuschicken.

Außer den in unserer Botschaft vom 10. November 1885 (Bundesblatt 1885, IV. Bd., S. 283) behandelten Eingaben: 1) der Genfer Handelskammer, betreffend die Gewährung von Rückzöllen auf den aus der Schweiz ausgeführten Tabakfabrikaten ; 2) von Vertretern der aargauischen Strohindustrie, betreffend die Ermäßigung des Zollansatzes für Strohgeflechte (Tressen) auf den frühern Betrag von Fr. 4 per q., und Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. III.

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1046 3) der Firma E. Wegmann & Cie. in Uttweil, betreffend Zollerhöhung für technische Essigsaure und chemisch reinen Methylalkohol, bezüglich welcher der Nationalrath am 21. und der Ständerath am 22. Dezember gleichen Jahres "Nichteintreten zur Zeit" beschlossen hat, sind dem Bundesrathe überwiesen worden: 4) die Petition der Gesellschaft schweizerischer Landwirthe vom 4. Dezember 1885, betreffend Kündigung der Meistbegünstigungsverträge, Einschaltung eines Kampfzollartikels in das Zolltarifgesetz und Abänderung resp. Erhöhung der Zölle für eine Anzahl von landwirtschaftlichen Produkten, und zwar für: Butter .

.

.

. von Fr. 3. -- auf Fr. 6. -- Mehl ,, ,, 1. 25 ,, ,, 2. 50 Rindvieh mit oder über 150 kg.

,, ,, 5. -- ,, ,, 10. -- Ochsen .

.

.

,, 5. -- ,, ,, 15. -- " Rindvieh von 60 bis 150 kg. " ,, 2 . -- ., ,, 4. -- Kälber unter 60 kg. .

. ' ,, ,, 1 . -- ,, ,, 2. -- Sehweine mit oder über 25 k g 2. -- ,, y, 4. -- " " Schweine unter 25 kg.

. % ,, 1. -- " ,, 2. -- 5) die Petition des schweizerischen Kunstvereins und Genossen,, betreffend Zulassung der in Marmor vorgerichteten Statuenkörper zum Ansätze von Fr. 5, anstatt zu Fr. 16 per q. ; 6) die Petition der Firma Huntley & Palmers, beziehungsweise der schweizerischen Kundschaft derselben, betreffend Wiederherstellung des frühern Ansatzes von Fr. 30 für London Biscuits, und endlieh 7) die Eingaben der Kaufmännischen Gesellschaft in Zürich vom 31. Mai, sowie des aargauischen Handels- und Industrievereins vom 11. Juni 1886, betreffend Aufstellung eines Kampfzollartikels.

Sodann liegen folgende, zum Theil bereits im Berichte vom 28. Mai erwähnte, zum Theil erst seither eingelangte Eingaben zur Behandlung vor : 8) des kantonalen landwirtschaftlichen Vereins von Zürich, anschließend an die Petition der Gesellschaft schweizerischer Landwirthe;

1047 9) der aargauischen landwirtschaftlichen Gesellschaft, im gleichen Sinne, jedoch mit folgenden weitern Postulaten: a. Kündigung der Meistbegünstigungsverträge nur gegenüber solchen Schutzzollstaaten, welche schweizerische Produkte mit un verhältnißmäßig hohen Zöllen belegen und einen starken Import an gewerblichen und Landeserzeugnissen nach der Schweiz unterhalten; b. Anwendung des Kampfartikels nur auf solche Tarifpositionen, die sich gegenüber dem betreffenden Staate als Kampfposition eignen; c. Erhöhung der Einfuhrzölle auch für Wein, Obst, Gemüse, Eier und Käse; 10) der kantonalen landwirtschaftlichen Gesellschaft von St.Gallen, anschließend an die Petition der Gesellschaft schweizerischer Landwirthe, und überdies den Schutz der Milchindustrie durch Zollerhöhung auf Kunstbutter, sowie des Weinbaues durch Erhöhung des Weinzolles befürwortend ; 11) des landwirtschaftlichen Bezirksvereins Affoltern a./A., anschließend an die Petition der Gesellschaft schweizerischer Landwirthe; 12) des landwirtschaftlichen Vereins Schleitheim, im gleichen Sinne, jedoch, was die Zollerhöhungen anbetrifft, mit folgenden Anträgen : Mehl .

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.

.

.

. Fr. 3 per q.

Getreide ,, l ,, ,, Bier

" 5 " " nutzbares, d. h. geschaufeltes Vieh : a . Ochsen .

.

.

.

. F r . 1 0 p e r Stück h. Kühe .

.

.

.

.

,, 8 ,, ,, Jungvieh, d. h. ungeschaufeltes Vieh ,, 2 ,, ,, 13) des landwirtschaftlichen Vereins des Amtes Thun, betreffend Erwirkung niedrigerer Eingangszölle nach ausländischen Staaten für Vieh und Milchprodukte und Erhöhung des schweizerischen Einfuhrzolles auf Mehl ; 14) des Joh. Bruppacher, Viehhändler, in Rüschlikon, es seien die Anträge der schweizerischen landwirthschaftlichen Gesellschaft, soweit sie die Zollerhöhung auf Mastvieh betreffen, nicht zu berücksichtigen;

1048 15) der Regierung -von Bern, beziehungsweise des schweizerischen Holzindustrievereins, betreffend Einführung günstigerer Eisenbahntaxen für. die Holzausfuhr und Erhöhung der Einfuhrzölle auf Bau- und Nutzholz; 16) des Schweiz. Holzhändlervereins, von der Zollerhöhung auf , Schnittwaaren abzusehen, und zu prüfen, ob der jetzige Zoll für Schnittwaaven nicht wieder auf den frühern Ansatz zu ermäßigen sei; il) der Firma Müller-Landsmaan in Lotzwyl, betreffend Zollerhöhung auf Çichorien und Kaffeesurrogaten, entsprechend den Ansätzen unserer Nachbarländer; 18) des Komite der schweiz. Tabak- und Cigarrenfabrikanten, betreffend Zollerhöhung für Tabakfabrikate und Herabsetzung des Zolles für Rohstoffe; 19) des Centralbüreau der schweizerischen Rheinsalinen, betreffend Auswirkung einer Ermäßigung des deutschen Salzzolles oder Erhöhung des schweizerischen Zolles im Sinne der Gleichstellung mit dem deutschen ; 20) der Email- und Metallwaarenfabrik in Zug, betreffend Aufstellung einer neuen Tarifposition für ,,emaillirte und verzinnte Küchen- und Haushaltungsgegenstände aus Blech, geschliffene Eisenpfannen", mit dem Ansatz von Fr. 30; 21) der schweizerischen Zündwaarenfabrik in Brugg, betreffend Erhöhung des Eingangszolles für Sicherheitszündhölzer; 22) der schweizerischen Thonindustrie-Interessenten, betreffend die Stellungnahme der Schweiz in den Vertragsunterhandlungen mit Deutschland und eventuelle Erhöhung des schweiz. Zolles auf einzelnen Erzeugnissen der verschiedenen Fabrikationsbranchen der Thonindustrie ; 23) der Association des fabricants et marchands de bijouterie, joaillerie et orfèvrerie de: Genève, betreffend Einführung eines den Ansätzen unserer Nachbarstaaten gleichkommenden Zolles für Bijouterien; 24) des Vereins schweizerischer Kalk- und Cementfabrikanten, betreffend: .

a. Gleichstellung des Roman-Céments und des hydraulischen Kalks mittelst Einführung eines einheitlichen Zollansatzes

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b. Einstellung des Schlackencements in die Position für Portlandcement ; c. Zollerhöhung auf Gyps;

1049 25) der Firma Wilhelm Boer in Zofingen, betreffend Zollerhöhung für fertige Pelzwaaren ; 26) der Firma, F. Bloesch-Neuhaus & Cie. in Biel und Consorten, betreffend Einführung eines einheitlichen Zollansatzes für Wakdraht; .

27) der Firma Konrad Munzinger & Cie. in Ölten, betreifend Zollerhöhung auf gewobenen Filztüchern; 28) der Thonwaarenfabrik Allschwyl, betreffend eventuelle Zollerhöhung auf ordinären Ziegelwaaren, wenn der deutsche Zoll auf rohen Falzziegeln nicht wieder aufgehoben werden sollte; 29) des Vereins schweizerischer Maschinenindustrieller, betreffend Aufstellung eines Kampfzollartikels ; 30) des Centralvorstandes des Schweiz. Gewerbevereins, betreffend Aufstellung eines Kampfzollartikels und Erhöhung der Einfuhrzölle für gewerbliche Produkte ; 31) der Cellulosefabrik in Attisholz bei Solothurn, betreffend Zollerhöhung für Cellulose (Holzstoff zur Papierfabrikation); 32) der Firma Aug. Schorno, Hammer- und Walzwerke in Steinen, betreffend Zollerhöhung auf Eisenwaaren.

33) der Firma Fridolin Müller, Sohn, in Näfels, namens der Schabziegerfabrikanten von Glarus, betreffend Einführung eines möglichst hohen Ausfuhrzolles auf sog. Schabziegerklee ; 34) Endlich wird noch der auf eine Eingabe schweizerischer Eisenbahngesellschaften sich stützende, in unserer Botschaft vom 8. Mai beziehungsweise im Nachtrag vom 10. November 1885 (Bundesbl. 1885, Bd. 111, S. 67, und, Bd. IV, S. 294) begründete Antrag betreffend Abänderung des Art, 4 des Zolltarifgesetzes in Berathung zu .ziehen sein, bezüglich welchem in der Dezembersession vorigen Jahres ,,Nichteintreten zur Zeit" beschlossen worden ist.

Eine Rekapitulation der in den einzelnen Eingaben vorgebrachten Gründe, sowie eine Wiederholung des in unsern frühern Botschaften vom 8. Mai und 10. November 1885 Gesagten glauben wir unterlassen und auf die bezüglichen Akten selbst verweisen zu sollen.

; ; Ihrer Natur nach zerfallen die gestellten Postulate in vier Kategorien, nämlich : 1) Kündigung der Meistbegünstigungsvertrage und Ersetzung derselben durch Tarifverträge, u. s. w.;

1050 2) Abänderung einzelner Tarifpositionen, theils im Sinne der Erhöhung oder der Herabsetzung bestehender Tarifsätze, theils im Sinne anderer Waarengruppirung; 3) Aufstellung eines Kampfzollartikels; 4) Ermäßigung der statistischen Gebühr für Wagenladungen einheitlicher Gattung (Abänderung von Art. 4 des Zolltarifgesetzes).

Ziff. l hat auf die gegenwärtige Tarifvorlage nicht Bezug, sondern berührt die zoll- und handelspolitischen Beziehungen im Allgemeinen, welche bei anderer Gelegenheit zur Erörterung kommen; unsere Vorlage wird sich daher bloß mit Ziff. 2, 3 und 4 zu befassen haben.

A.

Abänderung einzelner Tarifpositionen, Der in der letzten Wintersession erfolgten Schlußnahme, es sei auf die in der Botschaft vom 10. November 1885 befürworteten Tarifänderungen zur Zeit nicht einzutreten, mag die Erwägung zu Grunde gelegen haben, daß der neue Tarif damals kaum in Kraft getreten war und positive Anhaltspunkte über dessen Rückwirkung auf Handel und Gewerbe noch nicht gewonnen sein konnten. Inzwischen hat sich die Situation für die einzelnen Industrieund Berufsbranchen soweit abgeklärt, daß dieselben nunmehr nach den Erfahrungen der beiden verflossenen Jahre, sowie nach den Ergebnissen der neuen Zollstatistik in den Stand gesetzt aind, ihre gegenwärtige Lage zu beurtheilen.

Das Schutzzollsystem, zu welchem die Mehrheit der auswärtigen Staaten sich; dermalen bekennt, und anderseits der Umstand, daß das Ausland in Folge unserer niedrigen Zölle seine Ueberproduktion um jeden Preis nach unserm Lande abzusetzen trachtet, haben der einheimischen Produktion eine Nolhlage geschaffen, welche uns zwingt, im Interesse unserer Industrien und Gewerbe, sowie unserer Landwirtschaft auf geeignete Gegen maßregeln Bedacht zu nehmen.

Wir beantragen Ihnen zu diesem Behufe die Erhöhung verschiedener Ansätze unseres General/Zolltarifs, und gleichzeitig bei diesem Anlaßa die Abänderung einiger im gegenwärtigen Tarifgesetz bestehender unzweckmäßiger Bestimmungen.

1051 Unsere Abänderungsanträge bilden zwei Hauptabschnitte, von welchen der erste die eingelangten Petitionen, der zweite die vom Bundesrathe selbst in Anregung gebrachten Aenderungen behandelt.

Diese Letztem beschlagen sowohl nicht gebundene als gebundene Positionen und stützen sich zum Theil auf Verhandlungen, die im Schooße der zur Besprechung der Handelsverträge einberufenen Kommission gepflogen worden sind.

I. Anträge, welche auf die eingelangten) Petitionen Bezug haben.

Einfuhr.

Eat. II. Chemikalien.

Ad Litt. B ,,Chemikalien für gewerblichen Gebrauch", Pos. 16 und 17, wiederholeil wir den in unserer Botschaft vom 10. Nov.

1885 (Bundesbl. IV. Bd., S. 283) einläßlich motivirten Autrag, die rohe H o l z e s s i g s ä u r e (Essigsäure aus Holzessig) hei Nr. 16 zu streichen und dieselbe unter Nr. 17 zu versetzen, wodurch der Zoll für dieses Produkt von 30 Cts. auf Fr. l per q. erhöht wird; ferner nach ,,Holzgeist" unter Nr. 11 die Bezeichnung ,,roher" einzuschalten, wodurch bewirkt wird, daß der c h e m i s c h r e i n e H o l z geist (Methylalkohol), als unter die nicht besonders aufgeführten Chemikalien für gewerblichen Gebrauch fallend, zu Fr. 2 per q.

verzollt werden kann (Petition Nr. 3).

Zündhölzchen und Streichkerzchen /Tarif Nr. 22). Die Schweiz.

Zündwaarenfabrik in Brugg beansprucht für Sicherheitszündhölzer aller Art einen Zollansatz von Fr. 100, indem sie geltend macht, daß die mit dem neuen Zolltarif eingetretene Erhöhung von Fr. 7 auf Fr. 20 nicht den gewünschten Erfolg gehabt, habe, da es ihr immer noch nicht möglich sei, gegen die ausländische Konkurrenz aufzukommen (Petition Nr. 21).

Wir haben hierauf zu bemerken, daß der Schweiz. Zollansatz bereits jetzt schon höher steht, als die entsprechenden Ansätze unserer Nachbarstaaten.

In Deutschland beträgt der Zoll Fr. 12. 50, in Frankreich (wenn die Einfuhr auf Rechnung der konzessionirten Gesellschaft stattfindet) Fr. 12; Oesterreich gewährt für Vertragsstaaten mit Meistbegünstigung zollfreie Einfuhr, ebenso Italien ; der österreichische

1052 Generaltarif Sieht einen Ansatz von Fr. 3. 75, der italienische einen solchen von Fr. 11 vor.

Die schweizerische Zollstatistik pro 1885 verzeichnet eine Einfuhr von 275 q. im Werthe von fr. 33,000 und eine Ausfuhr von 791 q. im Werthe von Fr. 84,768.

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· Angesichts dieser Verhältnisse scheinen besondere Gründe für eine nochmalige Zollerhöhung nicht vorhanden au sein. Wir beantragen deßhalb, die Position unverändert zu belassen.

Kat. IT. Holz.

Die von der Regierung des Kantons Bern Namens des Schweiz.

Holzindustrievereins gestellten Forderungen (Pet. Nr. 15) lauten, soweit den Zoll betreffend, dahin, daß in erster Linie die gegenseitigen Zollschranken zwischen Deutschland und der Schweiz aufgehoben, in zweiter Linie die Herabsetzung des deutschen Eintrittszolles auf die Höhe des schweizerischen oder, in dritter Linie, die Gleichstellung des schweizerischen mit dem deutschen Einfuhrzoll in's Auge gefußt werden möchte. Da die beiden ersten Postulate wenig Aussicht auf Erfolg haben dürften; so kann es sich mit Bezug auf Bau- und Nutzholz -- Brennholz ist in beiden Staaten zollfrei -- einzig um die Frage der Zollerhöhuug handeln. Der deutsche Zoll beträgt / a. für Bau- und Nutzholz, roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitest oder bewaldrechtet etc., 25 Cts.

per q; b. für Bau- und Nutzholz, in der Richtung der Längsachse beschlagen oder auf anderm Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert u. s. w.,,50 Cts. per q.

c.. für Bau-: und Nutzholz, in, der- Richtung der Längsachse gesägt; nicht gehobelte Bretter; gesägte Kanthölzer und andere SägeT und Schnittwaaren), ïfr.Fr.1.,2per q.q.

Der Gesammtwerth des im Jahre 1885 eingeführten Bau- und Nutzholzes beziffert sich auf Fr. 3,826,236 ; derjenige der Ausfuhr auf Fr. 5,967,986; hievon entfallen: '

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Einfuhr Er..

Deutsc»'i ·oompoo Deutschend Frankreich ,> . -267,848 Oesterreich .-.. 930,805 Italien .

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35,664;

Ausfuhr.

Fr.

.

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f 553,722 ( I . Semester) 4,706,554 ..

7,241 , ..515,092 :

1053 Die Ausfuhr im I. Semester 1886 nach Deutschtand erreicht einen Werth von Fr. 255,846.

In Anbetracht einerseits der für unsere Verhältnisse sehr beträchtlichen Einfuhr an weichhölzernen Schnittwaren (1885 für Fr. 2,088,366) und andererseits der Thatsache, daß die im Mai 1885 erlassene deutsche Tarifpovelle die Ausfuhr von -Bau- und Nutzholz aus der Schweiz nach dem deutschen Zollgebiet wesentlich reduzirt hat, dürfte es angezeigt erscheinen, der schweizerischen Holzproduktioü das in Deutschland verlorene Absatzgebiet (vornehmlich Elsaß) durch eine Erweiterung des innera Marktes zu ersetzen, um der Entwerthung der Waldungen infolge Rückganges der Holzpreise vorzubeugen.

Unser Antrag lautet auf Erhöhung der Zollansätze: 1) für rohes oder bloß mit der Axt beschlagenes Bau- und Nutzholz , sowie für rohe oder geschälte Flechtweiden (Pos.

Nr. 53) von 5 auf 20 Rappen; 2) für. Bau- und Nutzholz, in der Längenrichtung gesägt oder gespalten (Schnittwaaren, Schindeln etc.) (Pos. Nr. 54) von 40 Rappen auf Fr. 1.

3) für abgebundenes Bau- und Nutzholz (Pos. Nr. 55) von 60 Rappen auf Fr. 1. 50.

Um sodann Position Nr. 61 ,,grobes Verpackungsmaterial für trockene Gegenstände" mit diesen Erhöhungen in Einklang zu bringen, wird anstatt des bisherigen Ansatzes von bloß 50'Happen ein solcher von Fr. 1. 50 vorgeschlagen.

Eat. V. Landwirthschaftliche Erzeugnisse.

Als neue Position ist aufgenommen Nr. 75bis Cichorienwurzeln, frische, mit einem Zollansatz von 30 Rappenper q. Die Begründung findet sich unter Abschnitt XI (Nahrungs- und Genußmittel: Kaffeesurrogate.)

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Kat. IX. Metalle.

Eisen. Von den beiden Firmen P. Blösch-Neuhaus & Cie und C. Montandoti , in Biel (POL Nr. 26) wird das Begehren gestellt, es möchte die in Pos. Nr. 123 vorgesehene Minimalgrenze für Walz-draht in Ringefalleneü g e l a s s u n d ü d a n s t a t t a t t der gegenwärtigen Fassung einfach d i e Bestimmung ,, W a l z d r a i n iu Ringen, roh,

1054 lu Rücksicht auf die frühem Debatten über diesen nämlichen Gegenstand hat unser Zolldepartement sieh veranlaßt gesehen, auch das Gutachten eines inländischen Produzenten von Walzdraht einzuholen, dessen sehr einläßliche Ausführungen sich ebenfalls bei den Akten befinden.

Die Annahme der Petenten, die gegenwärtige Fassung der Position beruhe auf einem Redaktionsfehler, ist nicht zutreffend.

Sie beruht vielmehr auf dem Beschlüsse des Ständerathes vom 21. März 1884, welchem der Nationalrath unterm 16. Juni gleichen Jahres beigestimmt hat.

Thatsache ist, daß aus besonderer Rücksicht auf die schweiz.

Draht- und Stiftenfabrikanten für Walzdraht über 5mm. und unter 11 mm. Dicke eine besondere Position geschaffen wurde, während dieses Eisen seiner Natur nach unter Nr. 122 gehört hätte. In Anbetracht nun des Unistandes, daß die Bestimmungen betreffend den Walzdraht erst nach langen Berathungen und zwar infolge eines Kompromisses festgestellt wurden, sowie daß die nämlichen Petenten seiner Zeit eine Grenze nach unten, wenn auch mit einer unwesentlichen Abweichung von der gegenwärtigen Fassung, ausdrücklich verlangt haben, können wir nicht eine Aenderung befürworten, die mit den damaligen Begehren geradezu im Widerspruch steht.

Dem Begehren der Email- und Metallwaarenfabrik in Zug (Pet.

Nr. 20), die emaillirten und verzinnten Küchen- und Haushaltungsgegenstände aus Eisenblech, sowie die geschliffenen Eisenpfannen zu einer neuen Position mit einem Ansätze von Fr. 30 zusammenzufassen, kann nach unserer Ansieht ebenfalls nicht entsprochen werden. Die emaillirten Waaren sind im General tarif bereits mit Fr. 30 vorgesehen, durch den Konventionaltarif mit Frankreich aber zu Fr. 20 gebunden. Die verzinnten und geschliffenen Eisenwaaren figuriren in Nr. 130 mit dem Ansätze von Fr, 7, der ebenfalls durch den Konventionaltarif toit Frankreich bis zum Jahre 1892 gebunden ist. Wir können überdies nicht empfehlen, bei den Eisenpositionen, Welchein ihrer gegenwärtigen Form erst nach weitläufiger und mühsamer Diskussion zu Stande gekommen sind, dermalen schon Modifikationen eintreten zu lassen.

Aus diesem Grunde glaubten wir auch der Petition des Hammerund Walzwerks Steinen (Nr. 32) keine weitere Folge geben zu sollen.

-..,.'

Gold- und Silberschmiedwaaren; Bijouterie, acht oder falsch /Tarif Nr. 156/. Die Vernehmlassung der association des fabricants et marchands de bijouterie, joaillerie et orfèvrerie de Genove (Pet. Nr. 23), sowie eine später eingelangte Petition der commission

1055 chargée d'étudier les moyens de rendre la prospérité à notre fabrique nationale de bijouterie, verlangen Erhöhung des Bijouteriezolles gegenüber Deutschland auf den Betrug des deutschen Ansatzes resp.

auf Fr. 750 per q. Die Einfuhr pro 1885 beläuft sich auf 341 q. im Werthe von Fr. 5,775,549, wovon 169 q. im Werthe von Fr. 4,035,558 auf Deutschland, 10!) q. im Werthe von Fr. 1,124,190 auf Frankreich fallen. Die eingeführten Gegenstände bestehen indessen zu erheblichem Theil aus falschen Bijouterien, als welche nicht bloß die aus Imitation edler Metalle hergestellten Gegenstände, sondern überhaupt alle aus andern Materialien verfertigten Schmucksachen behandelt werden, wie z. B. Hals- und Uhrenketten, Ohrgehänge, Brochen, Vorslecknadeln, Armbänder, Manchettenknöpfe, Fingerringe, Colliers u. dgl. Der Einheitswerth der eingeführten Bijouterieartikel pro 1885 wird auf Fr. 16,932. 62, für die Ausfuhr dagegen auf Fr. 55,977 per q. angegeben. Die Totalausfuhr pro 1885 beträgt 69 q. im Werthe von Fr. 3,879,173; Hauptabnehmer sind Italien mit Fr. 1,054,1187, Deutschland mit Fr. 1,006,531 und Frankreich mit Fr. 701,806.

Obschon wir durch den Handelsvertrag mit Frankreich für diese Position gebunden sind und eine Modifikation derselben zur Zeit nicht wirksam werden kann, so dürfte immerhin eine Erhöhung des gegenwärtigen Generaltarifsatzes von Fr. 100 mit Rücksicht auf den Waarenwerth, sowie auf die hohen Einfuhrzölle des Auslandes gerechtfertigt erscheinen.

Wir beantragen eine solche von Fr. 100 auf 200, wobei wir bemerken, daß Deutschland, wie bereits erwähnt, Fr. 750, Frankreich Fr. 500, Oesterreich Fr. 750 per q., Italien für Goldwaaren Fr. 140 und für Silberwaaren Fr. 9 per Kilogramm beziehen.

Eat. X. Mineralische Stoffe.

Kalk, Gyps, Cément (Tarif Nr. 167/170). Vom Verein Schweiz.

Kalk- und Cementfabrikanten ist mit Rücksicht auf die Schwierigkeit, Romancemen und h y d r a u l i s c h e n K a l k ohne vorausgegangene fachtechnische Expertise mit Sicherheit zu unterscheiden, die Vermuthung ausgesprochen worden, daß jedenfalls nicht unbedeutende Quantitäten Romancement, als hydraulischer Kalk deklarirt, zum Zoll von 20 anstatt von 50 Rappen per q. in die Schweiz gelangen. Es ergebe sich hieraus- die Nothwendigkeit beide Produkte, wie früher, unter dea nämlichen Zollansatz zu stellen (Pet. Nr. 24).

1056 Unsere Zollverwaltung würde die Gleichstellung sehr begrüßen,, da sie in der That wiederholt die Wahrnehmung gemacht hat, wie sogar Fachleute, deren Gutachten in zweifelhaften Fällen eingeholt wurde, in ihrem Urtheile, ob es sich um hydraulischen Kalk oder (geringwerthige) Romancernente haarig zu abweichenden Resultaten gelangten.

, Beide Produkte weisen hinsichtlieh ihrer Farbe, sowie des spezifischen Gewichts eine so große Aehnlichkeit auf, daß allerdings eine Umgehung des Zolles für den Romancement leicht möglich ist.

Im Jahre 1885 beträgt die Einfuhr von Romancement 128,774 q., von hydraulischem Kalk 89,232 q., wovon 116,793 q. Romancement und 88,136 q. .hydraulischer Kalk auf Frankreich fallen.

Die Produktion im Inlande wird für das laufende Jahr auf 14,500 Tonnen Romancement und 45,000 Tonnen hydraulischer Kalk veranschlagt, wobei zu bemerken ist,-daß seit 1882 die Fabrikation der Romancemente bedeutend abgenommen hat, indem dieser Cernent allmälig namentlich in der deutsehen Schweiz, durch den Portlandcemen verdrängt wird.

Mit Rücksicht, auf. den verringerten Bedarf an Romancement und auf die. oben berührte Schwierigkeit in der Unterscheidung zwischen Romancement und hydraulischem Kalk dürfte die Anregung des Vereins Schweiz., Kalk- und Cementfabrikanten alle Berücksichtigung verdienen.

· .

Wir beantragen für beide Produkte den einheitliehen Ansatz von 40 Rappen per q., d. h. eine Reduktion für den Romancement von 10 Rappen und eine Erhöhung auf hydraulischem Kalk von 20 Rp.

Nach dem frühern Tarif .betrug der Zoll für beide Produkte 30 Rp. per q.

In neuererZeit wird im Inlande sowohl, als auch im Auslande, ein sogen. S c h T a c k e n e e m en t in deu Handel gebracht, bestehend ans Hochofenschlacken und abgelöschtem Fettkalk, welcher in seinen Eigenschaften und seiner Verwendung dem Portlandcement nahe kommt. Für dieses Produkt, welches in beliebig großen Quantitäten erzeugt werden kann, und das daher bald in großen Massen bei .uns importirt werden dürfte, verlangt der Verein schneie. Kalk- und Cementfabrikanten Gleichstellung mit Portlandcement. '; " "

1057 In ähnlichem Sinne spricht sich auch eine an unsere Zollverwaltung gerichtete Zuschrift der eidg. Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien aus, welche ebenfalls für Sehlacken-, sowie für Puzzolancemente Einstellung in-Pos. Nr. 170 beantragt.

Wir haben dementsprechend eine Ergänzung von Pos. Nr. 170 und in Anbetracht der bedeutenden Einfuhr an Portlandcement (1885:, 115,890 q. im Werthe von Fr. 730,107.) eine Erhöhung des Zollansatzes von 70 auf 80 Rappen in Aussicht genommen.

Die Kalk- und Cementfabrikanten verlangen ferner eine Zollerhöhung auf gebranntem o d e r g e m a h l e n e m Gyps, mit Rücksicht auf die billigen Frachttaxen der internationalen Tarife, durch welche der Absatz des einheimischen Produktes, namentlich in den Grenzgebieten, ersehwert wird. Die Einfuhr an fettem Kalk und Gyps pro 1885 betrug 40,874 q. im Werthe von Fr. 98,098.

In Anbetracht, daß in unserm Lande mit dem vorhandenen Rohmaterial ein vorzügliches Fabrikat hergestellt werden kann, und um der einheimischen Produktion -für-die hievor erwähnte Benachtheiligung etwelchen Ausgleich aufbieten und das Absatzgebiet au erweitern, beantragen wir den Zoll für Gyps von 10 auf 20 Rappen zu erhöhen.

i - ". · ; ->,. · Vorgearbeitete Statuenkörper aus Marmor, etc. (Tarif Nr. 480/.

In einer Eingabe an die Bundesversammlung (Pet. Nr 5) hat der Verein Schweiz. Maler und Bildhauer darauf aufmerksam gemacht; daß die bildende Kunst durch die stattgefundene Zollerhöhung für Bildhauerarbeiten ganz wesentlich beeinträchtigt werde, indem Schweiz.

Bildhauer, die nach einem von ihnen verfertigten Modell eine Statue in Carrara vorrichten, d. h. ,,bis auf den Punkt bringen" lassen, für diese vorgerichteten Statuen ebenfalls wie für fertige Bildhauerarbeiten Fr. 16 per q. bezahlen, was namentlich bei größeren Stücken den Preis derart vertheure, daß Private lieber auf den Besitz solcher Kunstwerke verzichten.

Wir müssen zugeben, daß der Zoll von Fr. 16 für schwere Objekte, die erst nach der Einfuhr noch fertig gearbeitet, geglättetundd polirt werden, ein hoher ist, und da,. ,wie von .den Petenten speziell hervorgehoben wird,der T schweizerische Bildhauer für die Ausführung von Modellen .in Marmor einmal auf .das Ausland angewiesen ist, so dürfte es zur Förderungder,Bildhauerkunst beitragen,wennn auf: eineZollermässigungim.' Sinne des
gestellteBegehrensBedacht.genommenij würde.·" B w i r d r d daher beantragt, die vorgerichteten Statuenkörper den zu Fr. 5 verzollbaren Steinhauerarbeiten aus Marmor gleichzustellen und Position Nr. 180 des Tarifs dementsprechend zu ergänzen.

1058

Eat. XL Nahrungs- und Genussmittel.

Butter*) /Tarif Nr. 188/. Durch Ueberhandnahme der Milchwirthschaft und daherige Ueberproduktion in der Käsefabrikation sind die Preise für die Käsereiprodukte derart zurückgegangen, daß die Land wirthschaft darauf angewiesen ist, sich mehr der Viehaufzucht und Mästung zuzuwenden, welcher Uebergang eine erheblicheMehrproduktion an Butter, herrührend vom Abrahmen der zu Fütterungszwecken verwendeten Milch, zur Folge haben wird.

Eine Zollerhöhung würde in erster Linie die Kunstbutter, Margarinfett u. dgl. treffen, gegen deren überhandnehmenden Konsum die Gesellschaft schweizerischer Landwirthe schon in einerfrüheren Eingabe um schützende Maßregeln nachgesucht hat, welchem Begehren jedoch in Ermanglung eines geeigneten Unterscheidungsverfahrens bisher keine weitere Folge gegeben werden konnte.

Im Jahre 1885 beziffert sich die Einfuhr von ,,Butter, frisch, gesotten, gesalzen" auf 11,507 q. im Werthe von Fr. 1,530,431, die Ausfuhr auf 7050 q. im Werthe von Fr. 2,051,589; das eingeführte Quantum übersteigt somit, das ausgeführte um 4457 q., erzeigt jedoch gegenüber dem letztern einen Minderwerth von circa Fr. 520,000, was zur Genüge beweist, daß die eingeführte Butter vorzugsweise aus jenen minderwerthigen Fabrikaten besteht, welche unter dem Namen Kunstbutter in den Handel gebracht werden. Eine Beschränkung dieser Einfuhr behufs Erwirkuug eines größern Konsums an natürlicher Butter halten wir nicht allein aus Rücksicht auf die Landwirtschaft, sondern auch aus sanitarischen Gründen für geboten, wesshalb wir in Uebereinstimmung mit den Petitionen der landwirthschaftlichen Vereine eine Zollerhöhung von Fr. 3 auf Fr. 6 beantragen.

Frankreich ausgenommen, beziehen unsere Nachbarstaaten einen höhern Zoll auf Butter als die Schweiz; in Deutschland beträgt derselbe Fr. 25, in Oesterreich Fr. 10 (Generaltarif Fr. 25) und in Italien Fr. 5 (Generaltarif Fr. 10) per 100 kg.

London Biscuits /Tarif Nr. 194). Die Firma Huntley & Palmers in London resp. eine Anzahl schweizerischer Kunden, welche die von jener Firma verfaßte Petition (Nr. 6) unterzeichnet hat, wünscht Herabsetzung des Zolles für London Biscuits auf den frühem Ansatz von Fr. 30 per q.

*) Die landwirtschaftlichen Petitionen sind hievor unter Nr. 4, 8, 9, 10, 11, 12, 13 aufgeführt.

1059 Nach Maßgabe der gegenwärtigen Bestimmungen des Zolltarifs sind bisher die gezuckerten Biscuits gleich den Zückerbäekerwaaren als nicht besonders genannte Gegenstände des feinern Tafelgenusses nach Nr. 194 zu Fr. 50 und die nicht gezuckerten gleich den feinen Bäckerwaaren ohne Zucker nach Nr. 218 zu Fr. 10 per q. verzollt worden.

Wir befürworten die Beibehaltung dieser Tarifanwendung, indem es sich um einen Luxusartikel handelt, der zudem in neuerer Zeit auch in der Schweiz hergestellt wird, so daß die Konsurnenten nicht allein auf das englische Fabrikat angewiesen sind.

MUhlenfabrikate /Tarif Nr. ÏH6/. In sämmtlichen landwirtschaftlichen Petitionen wird zur Hebung des mit der Landwirtschaft in enger Beziehung stehenden Müllereigewerbes die Erhöhung des Mehlzolles gefordert.

Die Jahresstatistik von 1885 ergibt eine Einfuhr an Mehl aus Getreide, Reis, Mais oder Hülsenfrüchten, Graupe, Gries, Grütze etc.

von 302,392 q., die Ausfuhr in's Zollausland beläuft sich hingegen bloß auf 10,444 q. In Anbetracht einerseits dieser minimen Ausfuhrziffer und anderseits des Umstandes, daß eine verminderte Mehl-einfuhr eine Mehreinfuhr an Getreide und damit zusammenhängend » die Gewinnung einer größern Menge von Müllereiabfällen zu Fütterungszwecken bewirken müßte, erscheint das Begehren der Landwirtschaft, den Zoll für das Mehl zu erhöhen, nicht ungerechtfertigt.

Wir geben uns vollständig Rechenschaft von den Bedenken, welche in gewissen Kreisen sich hiegegen geltend machen werden, und von den möglichen Mißdeutungen, zu denen eine Zollerhöhung Anlaß geben wird ; mit Rücksicht jedoch auf die volkswirtschaftlich nicht zu verkennenden Vortheile einer vermehrten Mehlproduktion im eigenen Lande und bei der Befähigung unserer wohlorganisirten Mühlenindustrie, den Ausfall an importirtem Mehl durch eigene Produktion zu ersetzen, nehmen wir keinen Anstand, Ihnen die Begehren der Gesellschaft Schweiz. Landwirthe, des kantonalen lanci wirtschaftlichen Vereins Zürich, der aargauischen landwirtschaftlichen Gesellschaft, der kantonalen landwirtschaftlichen Gesellschaft St. Gallen, des landwirtschaftlichen Bezirksvereins Affoltern a. A., des landwirtschaftlichen Vereins Sehleitheim und des landwirthschaftlichen Vereins des Amtes Thun, um Erhöhung des Mehlzolles auf Fr. 2. 50 (Schleitheim verlangt Fr. 3), mit dem Antrage auf Entsprechung vorzulegen, in der Meinung, daß auch die geschrotenen Formen unter diesen Ansatz zu fallen haben.

1060 In Deutschland beträgt der Einfuhrzoll auf Mehl Fr. 9. 37, Frankreich bezieht Fr. 6, Oesterreich Fr. 3. 75 und Italien Fr. 2. 77 per q.

Eine Förderung unserer Mühlenindustrie wird übrigens nicht nur dieser selbst, sondern der ganzen Menge anderer Gewerbe und Handwerke, welche von jener beschäftigt werden, zum Nutzen gereichen.

Brod (Tarif Nr. 217). Der beantragten Erhöhung für Mehl entsprechend, hat konsequenter Weise auch eine Erhöhung des Zolles für Brod von Fr. 1. 25 auf mindestens Fr. 2 angesetzt werden müssen.

Kaffeesurrogate; Cichorien, geröstete oder zubereitete, etc.

/Tarif Nr. 223). Im Jahre 1885 wurden an solchen Fabrikaten 12,223 q. im Werthe von Fr. 580,592 eingeführt (aus Deutschland 11,714 q. im Werthe von Fr. 556,415).

Unsere einheimische Industrie (Petition Nr. 17) hat sich, namentlich was den Cichorienkaffee anbetrifft, soweit entwickelt, daß dieselbe den Bedarf des innern Marktes sowohl in quantitativer «als in qualitativer Beziehung befriedigen kann. Die Einfuhr pro 1885 an Rohstoffen (getrocknete Cichorien wurzeln, geröstete Feigen, tc.) beziffert sich auf 26,137 q. im Werthe von Fr. 1,097,754, wovon Deutsehland 13,161 q., Belgien 12,002 q. geliefert hat.

Da nun, wie anzunehmen, mit der Förderung dieser Industrie auch das Bedürfuiß, das Rohmaterial im eigenen Lande zu gewinnen, immer mehr sich geltend machen wird, so dürfte der Landwirthschaft ein ergiebiges Produktionsgebiet erschlossen werden können, wenn ihr die Möglichkeit geschaffen wird, den Anbau der Cichorienwurzel, deren Kultur in einigen Gegenden bereits Buden gefaßt hat,, in größerm Maßstabe zu betreiben.

Aus diesen Gründen beantragen wir eine Erhöhung der Ansätze: 1) für Kaffeesurrogate, Cichorien, geröstete oder zubereitete, von Fr. 4 auf Fr. 5 und zusammenhängend damit 2) für Cichorienwurzeln, getrocknete, und Feigen, geröstete, von 60 Rappen auf Fr. l resp. für Cichorienwurzeln, frische (bisher zollfrei), Einführung eines Zolles von 30 Rappen per q., entsprechend dem Gewichtsverhältniß der getrockneten zur grünen Wurzel.

1061 Unsere Nachbarstaaten beziehen folgende Zölle: für Kaffeesurrogate für C i c h o r i e n w u r z e l n , getrocknete Deutschland Fr. 5. -- · FF. l, 25 Frankreich ,, 5. -- ,, "1.--· Oesterreich ,, 37. 50 ,, 1. 25 Italien ,. , ,, 20. -- frei.

Nr. 230 Salz, Nach dem Berichte des Vorortes des schweizerischen Handels- und Industrievereins über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1884 beziehen 21 Kantone und Halbkantone ihren Kochsalzbedarf entweder ausschließlich oder doch größtentheils aus den vier schweizerischen Rheinsalinen. Waadt deckt seinen Bedarf zum Theil aus den Salinen von Bex, zum Theil aus französischen Salz werken ;· französisches Kochsalz beziehen ferner die Kantone Bern, Neuenburg und Genf, und zwar wurden im Jahre 1885 an solchem Salz verbraucht im Kanton Bern 24,278 q.

,, ,, " Waadt 11,600 q.

,, ,, ' Neuenburg.11,809 q.

y. Genf 3,400 q.

Meersalz wird hauptsächlich von den Kantonen Baselstadt, Tessin und Wallis eingeführt.

· Die schweizerische Salinenindustrie ist infolge der Zollschranken und Monopole des Auslandes nicht mehr in der Lage, ihre Produkte ausführen, zu können. Nach. Oesterreich" und Italien ist die Einfuhr von Salz verboten. Deutschland und Frankreich beziehen einen Zoll von Fr. l beziehungsweise 73 Rappen per q. Wahrend in den Jahren 1876--1880 noch durchschnittlich circa 35,000 q.

zur Ausfuhr gelangten, betrug, dieselbe, im Jahre 1885 bloß 11,439 q., welches Quantum vorzugsweise aus Lieferungen nach dem Großherzogthum Baden besteht, die den Rheinsalinen dermalen noch vertraglich gesichert sind. Diese Lieferungen dürften aber nach Ablauf des Vertrages (1890) dahinfallen und da überdies mit 1890 beziehungsweise 1892 auch die mit den süddeutschen Salinen bestehenden Verträge betreffend den gegenseitigen Verzicht auf die Konkurrenz im anderseitigen Staatsgebiete zu Ende gehen, su wird bei einer Zollgebühr von bloß 30 Rappen nicht verhindert werden können, daß jene Salinen für ihre Produkte unter den schweizerischen Kantonen Abnehmer finden und die schweizerischen Salinen aus ihrem eigenen Gebiete verdrängen werden.

Bundesblatt.

38. Jahrg. Bd. HI.

75

1062 Da nun aber das Salz in allen Kantonen Staatsvegal ist, s& sollte aus naheliegenden Gründen eher getrachtet werden, sich vom Auslaode unabhängig zu machen und der einheimischen Salinenindustvie wenigstens das gegenwärtige inländische Absatzgebiet sicher zu stellen. Wir haben deßhalb für Kochsalz, Siede- und Seesalz einen Kompensationszoll von 60 Rp. per q. in Aussieht genommen.

Tabak und Tabakfabrikate /Tarif Nr. 237I240J. In der Petition der schweizerischen Tabak- und Cigarrenfabrikanten vom 12. Oktober 1885 (Nr. 18) ist die von der Genfer Handelskammer in der Eingabe vom 8. Mai gleichen Jahres (Nr. '!) angeregte Frage der Gewährung von Rückzöllea eventuell fallen gelassen worden, in der Meinung, daß an deren Stelle, außer einer Zollerhöhung auf ausländischen Tabakfabrikaten, eine Zollermäßigung auf Rohtabak zu gewähren sei, und zwar mittelst Wiederherstellung des frühern Zolles von Fr. 7, resp. Festsetzung eines Ansatzes, der unter keinen Umständen Fr. 10 per q. übersteigen dürfe.

Die Rück/jölle betreffend, welche die eidgenössischen Räthe schon wiederholt beschäftigt haben, so wird von den Petenten selber die Schwierigkeit einer daherigen Kontrole zugegeben.

Wir müssen namentlich betonen, daß es bei der fortwährenden Weiterentwicklung unserer einheimischen Tabakkultur ohne ganz; ungewöhnliche Kontrolmaßregeln unmöglich zu konstatiren wäre, ob die ausgeführten Fabrikate aus importirten, d. h. verzollten, oder aber aus einheimischen Tabaken bestehen ; denn es steht außer Zweifel, daß ein sehr großer Theil dieser Fabrikate auch inländischen Tabak enthält, für den der Bund nicht den Beruf hat Ausfuhrprämien zu verabfolgen.

Im Uebrigen ist daran zu erinnern, daß die eidgenössischen ßäthe schon bei den frühern Erörterungen über diese Frage sich jeweilen ablehnend verhalten haben.

Was nun die beantragte Zollermäßigung für Tabakblätter anbelangt, so fällt zunächst in Betracht, daß der gegenwärtige Zoll sich als ein Finanzzoll für einen Luxusartikel qualifizirt, der gleichzeitig auch zur Förderung und zum Schütze des inländischen Tabakbaues, für dessen weitere Entwicklung sich immer mehr Interesse zeigt, zu dienen hat.

Bei einer nach dem Ergebniß der letzten drei Jahre berechneten, jährlichen ISinfuhr von durchschnittlich 53,196 q. würde die verlangte Zollermäßigung von Fr. 25 auf Fr. 10 einen Ausfall m den Zolleinnahmen von jährlich circa Fr. 800,000 und die Ermäßigung auf Fr. 7 einen solchen von circa Fr. 960,000 zur Folge haben.

1063 Diese Thatsache, sowie der weitere Umstand, daß die eidg.

Räthe unserm anläßlich der Tarifrevision gestellten Antrage, den Zoll für Tabakblätter von Fr. 25 auf Fr. 20 per q. herabzusetzen, die Genehmigung nicht ertheilt, sondern an dem durch das Bundesgesetz vom 20. Juni 1879 geschaffenen Ansätze festgehalten haben, veranlaßen uns, Nichteintreten auf diesen Theil der Petition zu beantragen. In Wirklichkeit wäre eine Zollermäßigung in erster Linie eine Entlastung des i n l ä n d i s c h e n Konsums, indem von den circa 50,000 q. eingeführter Tabakblätter und den 20,000 q., welche die einheimische Tabakkultur produzirt (siehe Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1885, 8. 226; nach unverbürgten Nachrichten sollen sich die Erträgnisse pro 1886 einzig im Kanton Waadt auf circa 30,000 q. belaufen) kaum 4000 q., also ein verhältnißmäßig ganz geringer Theil, als Tabakfabrikate zum Export gelangen, während der Rest von circa 66,000 q. im Inlande verbraucht wird.

Inwiefern übrigens die Klagen wegen Rückgang des Exportes und die Befürchtung einer infolge dieses angeblichen Rückganges eintretenden ,,Landeskalamität" (siehe Schlußsatz der Petition der Tabakfabrikanten) begründet sind, mag folgende kurze Betrachtung zeigen.

Ein- und Ausfuhr von fabrizirtem Tabak und Cigarren während der letzten zehn Jahre.

Einfuhr.

Ausfuhr.

Rauch- und Cigarren und Hauch- und Cigarren und Kautabak. Cigarretten.

Kautabak. Cigarretten.

q.

q.

q.

q.

1877 2681 2654 959 2517 1878 1371 2657 1301 2170 1879 879 2452 1369 2405 1880 436 1633 1625 2753 1881 430 1605 1354 2244 1882 420 1601 1539 3109 1883 439 1783 1571 4268 1884 394 1838 1416 4152 1885 443*) 1109 1089*) 2882 18861.--in. Quart. 472 *) 795 949 *) 2031 Aus dieser Zusammenstellung ist zu entnehmen, daß sich die Einfuhr in einem Zeitraum von zehn Jahren um weit mehr als die Hälfte reduzirt hat (1877 wurden 2681 q. Rauch- und Kautabak *) Schnupftabak inbegriffen.

1064 und 2654 q. Cigarren und Cigarretten, 1885 nur noch 443 q. Tabak [Schnupftabak Inbegriffen] und 1109 q. Cigarren und Ci»arretteu iraportirti. Die Ausfuhr, welche in den Jahren 1877--1881 durchschnittlich 2400 q. betragen, erreichte in den Jahren 1882, 1883 und 1884 die höchste Ziffer von beziehungsweise 3109, 4268 und 4152 q., um 1885 wieder auf 2882 q. zurückzugehen. Nach dein Ergebniß der drei ersten Quartale, pro 1886 zu schließen, dürfte die Ausfuhr in diesem Jahre zum Mindesten ebenso Ogroß sein als im Vorjahre, so daß dieselbe immer noch um circa 400 q. höher steht als die Durchschnittsziffer von 1877/81.

Die plötzliche Steigerung in den Jahren 1883 und 1884 scheint übrigens ganz außerordentlichen Verhältnissen ihre Entstehung VA\ verdanken, und zwar, wie aus der Petition der Tabakfabrikanten selbst hervorgeht, 1) dem ausnahmsweise!! Ankauf eines ,,bedeutenden Postens1'Cigarren und Cigarretten durch die ungarische Regie, und 2) dem Versandt auf L a g e r von größern Quantitäten nach außereuropäischen Ländern, wo solche jetzt noch lagern sollen.

Faktisch wäre demnach bezüglich des Exportes unter normalen Verhältnissen nicht nur kein Rückgaag, sondern sogar ein Forlschritt gegenüber früher zu konstatiren; hiezu kommt dann noch der beträchtliche Mehrabsatz auf dem eigenen, d. h. inländischen Markte infolge der seit zehn Jahren fortwährend zurückgegangenen Einfuhr, ein Beweis dafür, daß die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Tabakindustrie auf dem einheimischen Markte bereits in wirksamer Weise gefördert worden ist.

Zu dem Begehren betreffend Zollerhöhung für Tabakfabrikate übergehend, erwähnen wir, daß die Einfuhr an fabrizirtem Tabak, Cigarren und Cigarretten pro 1885 nach der Expertenseha.tzung einen Werth von" Fr. 3,737,000 repräsentirt.

Wir halten dafür, daß der schweizerischen Tabakindustrie durch eine angemessene Erhöhung der gegenwärtigen Zölle ein Ersatz für die eng gezogenen Schranken ihres Exports geboten werden sollte, zumal die schweizerischen Zölle niedriger sind als diejenigen aller andern Staaten Europa's. Frankreich, Italien, Oesterreich und Spanien betreiben die Tabakfabrikation in Regie, Deutschland bezieht Fr. 337, Belgien Fr. 300, Dänemark Fr. 270, England Fr. 1518 und Rußland Fr. 1760 per 100 kg.

Unser Vorschlag lautet auf Pr. 150 für Cigarren und Cigarretten und T, 75 ,, fabrizirte Tabake (Rauch-, Schnupf- und Kautabak).

1065 Bier und Malzextrakt in Fässern (Tarif Nr. 247J. Die Einfuhr von Bier (inkl. Malzextrakt) in P'ässern pro 1885 beläuft sich auf 4,757,628 1. im Werthe von Fr. 1,308,348; hievon kommen aus Deutschland 4,520,510 1. im Werthe von Fr. 1,243,140. Wir beantrageii eine Erhöhung des Zolles von Fr. 3. 50 auf Fr. 5, indem wir bemerken, daß in Deutschland ebenfalls Fr. 5, in Frankreich Fr. 7. 75 und in Oesterreich Fr. 7. 50 auf diesem Artikel erhoben werden.

Alkohol, etc. Betreffend den Alkohol und die alkoholhaltigen Getränke etc. sind wir dermalen nicht im Falle, Anträge zu stellen, da zunächst die Resultate der bevorstehenden Berathungen über die Alkoholgesetzgebung abgewartet werden müssen.

Obst, Gemüse, Eier und Käse. Die Einführung eines Zolles für frisches Obst und Gemüse und die Erhöhung der gegenwärtigen Ansätze für Eier und Käse (s. Petition Nr. 9) können wir nach Anhörung der zur Besprechung der landwirtschaftlichen Postulate einberufenen Kommission nicht befürworten.

Kat. XIII. Papier.

Faserstoffe zur Papierfabrikation /Tarif Nr. 266J. Die Bestimmungen des gegenwärtigen Tarifs, wonach trockene Faserstoffe zu Fr. 1. 50, nasse dagegen zu 60 Rappeu per q. zugelassen werden, stützen sich auf den Trockengehalt des nassen Faserstoffes, der früher durchschnittlich 40°/o betrug.

Dieses Verhältniß trifft in neuerer Zeit nicht mehr zu, indem die nunmehr in Papier- oder Pappendeckelform resp. in Tafeln gepreßten Faserstoffe in feuchtem Zustande einen Trockengehalt bis auf 80, ja sogar bis auf 90 % aufweisen.

In Anbetracht dieses Umstandes, sowie der Unmöglichkeit, den Feufhtigkeitsgrad bei jeder Sendung zollamtlich zu konstatiren, erscheint das Begehren (Pet. Er. 31), für den feuchten den nämlichen Ansatz wie für trockenen Faserstoff anzuwenden, gerechtfertigt. Der deutsche Zoll für Holzmasse beträgt Fr. 1. 25 per q.

Kat. XIV. Spinnstoffe.

FilztUcher (Pet. Nr. 27). Die sog. Filztücher für Papier- und Cellulosefabriken sind eiue Spezialität von Baumwoll- uud Wollgeweben, welche bisher nach Analogie der rohen Baumwoll- beziehungsweise Wollgewebe verzollt wurden.

1066 Mit Rücksicht auf den hohen Werth dieser Tücher, der von Fr. 650 bis Fr. 1200 per 100 kg. variili, beantragen wir, dieselben den gebleichten Bautnwoll- beziehungsweise Wollgeweben mit Fr. 40 beziehungsweise Fr. 70 per q. gleichzustellen.

Strohgeflechte (Tressen) /Tarif Nr. 356J. In der Eingabe der aargauischen Strohindustrie (Pet. Nr. 2) ist darauf hingewiesen worden, daß man sich bei Erhöhung des Zollansatzes für Strohgeflechte auf Fr. 10 insofern auf unrichtiger Basis befunden, als der Strohflechterei im Kanton Freiburg ein Schutz gewährt werden wollte, dessen sie infolge der Erzeugung einer besonders feinen Spezialität nicht bedurfte, während anderseits das von den Exportfirmen der schweizerischen Strohindustrie betriebene Geschäft mit ausländischen Strohgeflechten, welche in der Schweiz mit Bestimmung zur Wiederausfuhr gebleicht und gefärbt werden, beinahe unmöglich gemacht sei.

Wir mußten nach den einläßlichen Erhebungen unseres Zolldepartements die Richtigkeit dieser Behauptung anerkennen, da konstatirt wurde, daß die freiburgischen und die ausländischen, vorzugsweise chinesischen, Geflechte sich keine Konkurrenz machen können, weil die Preisverschiedenheit zu groß ist und jedes dieser Fabrikate einem andern Bedürfnisse dient.

Wir haben in unserer Botschaft vom 10. November 1885 unter einläßlicher Darstellung der beiderseitigen Geschäftslage den Antrag begründet, eine Ermäßigung des Zolles auf Strohgeflecht eintreten zu lassen, zwar nicht, wie die Petenten verlangen, auf den frühem Ansatz von Fr. 4, sondern im Verhältniß zu l % des auf Fr. 600 per q. festgestellten Mittelwerthes, auf Fr. 6, welchen Antrag wir Ihnen unter Hinweis auf jene Botschaft neuerdings unterbreiten.

Pelzwerk (Tarif Nr. 360]. Der Import fertiger Pelzwaaren, welcher pro 1885 auf 105 q. im Werthe von Fr. 315,000 angegeben wird, soll nach dem Berichte des schweizerischen Handels- und Industrievereins vom Jahre 1885 meistens aus geringwertigen Fabrikaten bestehen, die infolge ihrer niedrigen Preise einen bessern Absatz finden, als die solide, aber etwas theurere Waare des inländischen Kürsehnereigewerbes. In ähnlio.her Weise spricht sich auch das inländische Pelzwaarengeschäft aus, dessen Eingabe hievor unter Nr. 25 erwähnt worden ist.

Mit einer Verdoppelung des gegenwärtigen Ansatzes, wie sie in der Folge dann
auch für die in die nämliche Position eingereihten Konfektionsartikel aus Seide und Halbseide beantragt wird, glauben wir nicht zu weit gegriffen zu haben, da diese Belastung kaum 7 °/o des Schätzungswertes von Fr. 3000 per q. ausmacht. Vergleichsweise führen wir an, daß die Zölle für fertige Pelzwaaren

1067 in Deutschland ,, Frankreich ,, Oesterreich ,, Italien betragen.

.

.

.

.

.

.

Fr. 187. 50 ,,160-500 " 100--500 ,, 300--600

.

Wir haben im Fernern auf eine Lücke hinzuweisen, welche sich in unserm Tarif befindet. Wir meinen den Mangel einer besondern Position für das Halbfabrikat, resp. für die genähten sogSäcke oder Tafeln zu Mantelfutter u. dgl., welche bisher, weil mit Näharbeit, als Pelzwaaren verzollt worden sind.

Wir haben diesem Mangel durch Einschaltung einer neuen Position mit einem Zollansatze von Fr. 30 (derjenige der bloß zugerichteten Felle ohne Näharbeit beträgt Fr. 8) abzuhelfen gesucht und gleichzeitig, um allen Irrthümern bezüglich der Tarifanwendung vorzubeugen, unter Position Nr. 360 eine genauere Definition des Begriffes von Pelzwerk aufgenommen.

Kat. XV. Thiere.

Nr. '3731375. Rindvieh, üeber die Ein- und Ausfuhr von Thieren der Rindviehrace gibt die Zollstatistik pro 1885 folgende Daten: Einfuhr.

Stück.

Werth.

Fr.

Ausfuhr.

· Stück.

"Werth.

Fr.

Schlachtvieh mit oder über 150 kg. .

. 30,463 12,101,586 18,629 6,695,868 Nutzvieh mit oder über 150 kg. .

.

. 26,238 8,095,974 39,559 11,776,254 Rindvieh v. 60-1 50 kg. 22,532 1,770,080 16,309 1,799,545 Kälber .

.

. 4,185 173,465 13,722 389,963 Es ergibt sich aus dieser Zusammenstellung, daß die Schweiz im Jahre 1885 gegen 12,000 Stück Schlachtvieh im Werthe von über 51/2 Millionen Franken mehr ein- als ausgeführt hat, eine Summe, welche wenigstens zürn großen Theile unserer eigenen Landwirthschaft zugewendet werden kann, wenn das Bestreben der letztem, sich mehr mit der Viehmastung und Aufzucht zu befassen, durch geeignete, den Absatz im Inlande sichernde Maßnahmen gefördert wird.

Die Petition der Gesellschaft schweizerischer Landwirthe, welcher sich eine Anzahl kantonaler und lokaler landwirthschaft-

1068 lieber Vereine angeschlossen hat, verlangt zu diesem Behüte Erhöhung des Einfuhrzolles für Ochsen von Fr. 5 auf Fr. 15, ,, Rindvieh mit oder über 150 kg. von Fr. 5 auf Fr. 10, ,, Rindvieh von 60--150 kg. von Fr. 2 auf Fr. 4, ,, Kälber unter 60 kg. von Fr. l auf Fr. 2, indem sie auf Grund prozentualischer Berechnung der Einfuhrzölle der auswärtigen Staaten im Verhältniß zu don Durchschnittswerthen darlegt, wie sehr bei den hohen Zöllen des Auslandes die Schweiz geeignet sei, als Absatzgebiet fremder Viehwaare zu dienen, vou welcher namentlich die leichtern und minderwerthigen Thiere den Marktpreis zum Nachtheil unserer eigenen Aufzucht beeinflussen.

Die gegenwärtigen Zölle-stehen allerdings bedeutend niedriger als diejenigen unserer Nachbarländer, deren Ansätze wir der Vergleichung halber folgen lassen.

Deutschland. Frankreich. Oesterreich.

Fr.

Fr.

Fr.

Ochsen Kühe Stiere Jungvieh Kälber

37.

11.

11.

7.

3.

50 25 25 50 75

25 12 12 8 4

25.

7.

10.

5.

2.

-- 50 -- -- 50

Italien.

Fr.

18.

7.

18.

6.

3.

-- 50 -- -- --

Die von den landwirtschaftlichen Vereinen angestrebten Zollerhöhungen sind im Schooße einer engern Kommission einläßlich besprochen worden, wobei sich allgemein die Ansicht, kundgab, daß nicht nur au den Vorschlägen der Petition der Gesellschaft schweizerischer Landwirthe festgehalten, sondern mit Bezug auf Schlachtochsen und Jungvieh noch weiter gegangen werden müsse : für erstere beantragte die Kommission Fr. 20 , für Jungvieh Fr. 5 und für Kälber Fr. 3. Wir glaubten, den Ansatz für Ochsen auf dem von den landwirtschaftlichen Petitionen geforderten Betrage belassen zu sollen; dagegen halten wir die, von der Kommission vorgeschlagenen Erhöhungen für Jungvieh und Kälber für nothwendig, um die Aufzucht unserer eigenen, zur Mästung vorzüglich geeigneten Fleck- und Braunviehracen zu fördern.

Wir beantragen Streichung der Positionen Nr. 373/75 und Ersetzung durch folgende Bestimmungen :

1069 per Stück.

Nr.

,, ,, ^

373 Ochsen, geschaufelt 373 bia Stiere und Kühe, geschaufelt .

.

374 Jungvieh, ungeschaufelt .

.

.

375 Kälber bis auf 6 Wochen oder nicht über 6 0 k g . Gewicht

Fr. 15 ,, 10 ,, 5 ,, 3

Die Unterscheidung des Rindviehes nach Gewichtsgrenzen wird im Interesse einer leichtern Zollabfertigung fallen gelassen und dafür dasjenige Unterscheidungsverfahren -- geschaufelt oder ungeschaufelt -- vorgeschlagen, das auch in andern Ländern üblich ist.

Eine besondere Rücksichtnahme auf einige Lokalstriche der nordöstlichen Grenzkantone, welche minderwerthiges Vieh aus Süddeutschland einführen (s. Petition Nr. 12), haben wir in diesem Falle, wo es sich um die Interessen der Gesammtheit handelt > nicht für angezeigt erachtet.

Schweine (Tarif Kr. 376I377/. Nachdem seit Jahren ein merklicher Rückgang in der Schweinezucht und Mästung zu konstatiren war, ist nunmehr das Interesse für diesen Zweig der Landwirthschaft ebenfalls in den Vordergrund getreten.

Der Umstand, daß im Jahre 1885 circa 76,000 Schweine und Ferkel im Werthe von nahezu 5 Millionen Franken eingeführt, dagegen bloß 10,414 Stück im Werthe von Fr. 235,759 ausgeführt wurden, zeigt denn auch deutlich genug, welch' vortheilhaftes Absatzgebiet einer rationell betriebenen Schweinezucht im eigenen Lande offen steht. Wir unterbreiten Ihnen daher den Antrag, den Einfuhrzoll 1) für Schweine von 25 kg. und mehr von Fr. 2 auf Fr. 5 und 2) für Schweine von weniger als 25 kg. von Fr. l auf Fr. 2 zu erhöhen.

Kat. XVI. Thonwaaren.

Die ,,Kollektiv-Vernehmlassung der Schweiz. ThonindustrieInteressenten"1 (Pet. Nr. 22) bezweckt zunächst, für die Vertragsunterhandlungen mit Deutschland Wegleitung zu geben, und erst in zweiter Linie die Erhöhung einiger Ansätze des schweizerischen Tarifs.

Wir sehen uns zur Zeit nicht veranlaßt, hinsichtlich dieser -- bloß eventuellen -- Begehren Anträge zu stellen.

1070

Das Nämliche gilt von der Petition der Thonwaarenfabrik Allsehwyl, deren sub Nr. 28 hievor Erwähnung gethan ist.

A vi s fu. h. r.

Die Eingabe (Nr. 33) von Fridolin Müller in Näfels namens der Glarner Schabziegevfabrikanten bezweckt die Einführung eines möglichst hohen Ausfuhrzolles auf sog. Schabziegerklee, für dessen Bezug die auswärtigen Kräuterkäsefabrikanten auf die Schweiz angewiesen seien.

Wir erachten eine Besteuerung dieses landwirthschaftlichen Produktes bei der Ausfuhr nicht für geboten, abgesehen davon, daß wir überhaupt infolge des Handelsvertrages mit Frankreich gegenwärtig höchstens 20 Rappen per q. beziehen könnten, welche minime Taxe nicht die gewünschte Wirkung haben würde.

Es wird daher beantragt, auf diese Petition nicht einzutreten.

Der bessern Uebersichtlichkeit halber lassen wir nunmehr eine Zusammenstellung der durch die eingelaugten Petitionen veranlaßten Abänderungsanträge folgen.

Tabelle 1.

Zusammenstellung der Abänderungen, welche auf die eingelangten Petitionen Bezug haben.

TarifUrnmer.

GegenVorgewärtiger schlagener Zoll.

Zoll,

Gattung der Waare.

Chemikalieu.

17 18

Holzessigsäure, rohe (Essigsäure aus Holzessig) Methylalkohol (chemisch reiner Holzgeist)

.

Fr. Ep.

per q.

Fr. Ep.

--.30

1

1.--

1

Bemerkungen.

i

i

per q.

| Versetzung von Nr. 16 \ zu Nr. 17.

2. -- bisher unter Nr. 17.

Holz.

53 54 55 61

Bau- und Nutzholz, gemeines: roh oder bloß mit der Axt beschlagen ; Flechtweiden, roh oder geschält; Reif holz; Rebstecken .

.

.

.

.

.

.

in der Längenrichtung gesägt oder gespalten (Schnittwaaren, Schindeln, etc.) .

abgebunden Grobes Verpackungsmaterial (Packkisten , Packfässer u. dgl.) für trockene Gegenstände .

--.05

-.20

--.40 --.60

1.-- 1.50

-.50

1. 50

Land wirthschaftliche Erzeugnisse.

75 MS

Cichorienwurzeln, frische .

.

.

.

. .

frei

-- .30

100. --

200.--

neue Position.

Metalle.

Gold- und Silberschmiedwaaren; Bijouterie, acht oder falsch .

.

.

.

.

.

.

1071

156

Gattung der Waare.

Fr. Ep.

per q.

Fr. Ep.

per q.

--.10 --.20 --.50 -.70

--.20 -- .40 --.40 --.80

5 --

5. --

3. -- Butter, friseli, gesotten, gesalzen .

.

.

.

Getreide, Mais, Reis*/, Hülsenfrüchte , in geschroteneu, geschälten oder gespaltenen Körnern, Graupe, Giies, Grütze; Mehl von Getreide, 1.25 Mais, Reis, oder Hülsenfrüchten 1.25 Brod Kaffeesurrogate : Cichorien, geröstete oder zube4 reitete, Feigenkaffee, etc. .

.

.

.

.

Cichorienwur/eln, getrocknete; Feigen, geröstete*/ --.60 --.30 Kochsalz, Sied- u n d Seesalz .

.

.

50.-- Fabrizirter Tabak: Rauch-, Schnupf- uud Kautabak Cigarren u n d Cigarretten .

.

.

.

. 100.-- 3.50 Bier und Malzextrakt: in Fässern

ü. --

Mineralische Stoffe.

167 i 168 169 1 170 180

(ipgenYoi'scwärligcr schl.'igener Eoli.

Kuli.

Kalk, Gyps, Cément: fetter Kalk und G-yps, gebrannt oder gemahlen hydraulischer Kalk .

.

.

.

.

.

Romancement .

.

.

.

.

.

.

Portlandcement, Schlacken- und Puzzolancemente Steinhauer- und Steiiidreehslerarbeiten aus Marmor oder andern edlern Steinarten; vorgearbeitete Statuenkörper aus diesen Steinarten .

Bemerkungen.

/ Einschaltung der Schlacken- und 1 Puzzolancômentô

redaktionelle Ergänzung.

Nahrungs- und Gennßmittel.

: 188 2i6 217 223 224 231« Ì 239 240 i 247

*) Die curait: gedruckten Artikel sind gebunden.

2.50 2. -- 5. -- 1. -- --.60 75.-- 150. 5.--

neue Position.

1072

Tarifïïummer.

Tarifïïnmier.

Ì

!

266

i

(iegenVorge»'artiger schlagener Zoll.

Kuli.

Gattung der Waare.

Fr. Ep.

per q.

Papier.

Faserstoffe zur Papierfabrikation : in nassem Zustande .

.

.

.

.

.

.

.

--.60

Bemerkungen.

|i i

Fr. Ep.

per ÇL.

1.50 /

Gleichstellung mit \ trockenem Faserstoff.

Spinnstoffe.

289 a 347 a

Filztücher a u s Baumwolle .

.

.

,, aus Wolle oder Halbwolle .

.

.

356« 360

Geflechte (Tressen) a u s Stroh .

.

.

. 10.-- Kleidungsstücke aus Stoffen aller Art mit Pelzbesatz; Pelzvverk fertig oder zugeschnitten und 100.-- abgepaßt, Besatzstreifen, etc. .

.

.

.

40.-- 70.--

6.--

neue Position.

n

n

\ (bisher unter Nr. 356).

200. --

Thiere und thierische Stoffe.

373

373bis

374 375 376 377 382«

15.-- 10. -- 5. --

Ì

Trennung in zwei Positionen.

3. -- 5. -- 2. --

30.--

neue Position.

1073

Ochsen, geschaufelt .

.

.

.

.

. l 5Stiere u n d Kühe, geschaufelt .

.

.

. / 2. -- Jungvieh, ungeschaufelt .

.

.

.

.

Kälber bis auf 6 Wochen oder nicht über 60 kg.

\ Gewicht .

.

.

.

.

.

.

.

2' -- Schweine, mit oder über 25 kg. Gewicht \ Schweine unter 25 k g . Gewicht .

.

.

.

Häute und Felle: zusammengenäht, jedoch nicht abgepaßt, in sog. Tafeln oder Säcken, für Mantelfutter u . dgl. .

.

.

.

.

.

.

1074

II. Weitere Anträge des Bundesrathes.

E i n fu h r.

Wie schon früher erwähnt, sind unter diesem Abschnitte alle diejenigen Anträge zusammengefaßt, zu welchen der Bundesrath, sei es aus eigenem Antriebe, sei es infolge der Kommissionsverhaodlungen über die Handelsverträge, sich veranlaßt gesehen hat. Sie betreffen zum Theil zweckmäßig erseheinende redaktionelle Aenderungen gegenwärtiger Tarif'bestimmungen, zum Theil Zollerhöhungen, welche mit Rücksicht auf unsere handelspolitischen Beziehungen zum Auslande angezeigt erscheinen.

Wir glauben von einer besondern Motivirung jeder einzelnen der vorgeschlagenen Erhöhungen absehen zu können. Dieselbe ergibt sich sowohl aus dem oben Gesagten, als aus den beifolgenden Tabellen II und III, in welchen diese Vorschläge mit Angabe der Einfuhrergebnisse pro 1885, der Einheitswerthe, sowie der bezüglichen Ansätze unserer Nachbarstaaten, zusammengestellt sind.

Tabelle II betrifft vertraglich nicht gebundene Positionen bezw.

solche, die bloß theilweise gebunden sind oder bei denen, obschon gebunden, die beantragte Erhöhung den Konventionaltarifsatz nicht übersteigt, für welche somit die vorgeschlagenen Aenderungen ohne Weiteres in Vollzug gesetzt werden können, während Tabelle III ausschließlich gebundene Positionen enthält, deren Modifikation dermalen noch nicht wirksam werden kann.

Bezüglich der vorgeschlagenen rein textuellen Aenderungen ist wenig zu bemerken; dieselben beschränken sich auf einige wenige Positionen und bezwecken entweder eine Verdeutlichung der betreffenden Bestimmung oder sachgemäßere Gruppirung der einzelnen Artikel. Besonders hervorzuheben sind bloß folgende : Nr. 3/4. D ü u g s t o f f e . Der gegenwärtige Tarif enthält eine Unrichtigkeit, darin bestehend, daß in der Ueberschrift dieser beiden Positionen im Wasser unlösliche Körper, welche mit Chemi-

1075 kalien aufgeschlossen werden müssen, wie Guano, Phosphorite, Phosphate, Knochenmehl, mit an und für sich im Wasser leicht löslichen Substanzen, wie Ammoniaksalze, rohe, Ammoniak, schwefelsaures, Chlorkalium etc., zusammengefaßt sind, was bei der nachfolgenden Unterscheidung zwischen ,,nicht aufgeschlossen" (Nr. 3) und aufgeschlossen" (Nr. 4) zu der irrthümlichen Annahme verleiten könnte, daß ,,aufgeschlossen" sich auch auf die löslichen Substanzen, welche des Aufschließens gar nicht bedürfen, zu beziehen habe.

Es wurde daher auf eine entsprechende Berichtigung dieser beiden Positionen Bedacht genommen.

,,Abfallschwefelsäure" ist unter Nr. 2, woselbst die sogenannten natürlichen Düngstoffe zusammengefaßt sind, gestrichen und bei Nr. 3 hinzugefügt worden.

zuge Bei Nr. 63165, T i s c h l e r a r b e i t e n , etc. wird eine Ergänzung in dem Sinne vorgesehen, daß neben den bemalten und gefirnissten Tischlerarbeiten aus gemeinem Holz auch alle fournirten Tischlerarbeiten, ob roh oder gefirnißt, unter Position 65 zu fallen haben.

Daher sind in Position Nr. 63 nach ,,roh, nicht bemalt" die Worte ,,nicht fournirt" und in Position Nr. 65 nach ,,bemalt,gefirnißt" 1 die Worte ,,oderfournirt"a einzuschalten.

In Position Nr. 184 ist nach ,,Braunkohlentheeröl" die nähere Bezeichnung ,,ungereinigtes (undurchsichtiges)" hinzugefügt, damit die gereinigten (durchsichtigen) Braunkohlentheeröle, welche von andern Mineralölen nur auf analytischem Wege unterschieden werden können, nach Nr. 186 zu Fr. 1. 25 klassirt werden, wie dies durch Tarifentscheid des Zolldepartements bereits angeordnet ist.

Die gegenwärtige Anmerkung ad Kat. XIV, Spinnstoffe, stützt sich auf vertragliche Bestimmungen, gemäß welchen für alle gemischten Spinnstoffe mit Ausnahme der Wolle der Zoll nach demjenigen Stoffe zu berechnen ist, der dem Gewichte nach vorherrscht.

Abgesehen von der Schwierigkeit, dies zollamtlich jeweilen genau zu konstatiren, halten wir- die vorgeschlagene neue Fassung ala Gesetzesbestimmung für zweckmäßiger, nicht nur weil deren Vollziehung weniger Schwierigkeiten bietet, sondern weil überhaupt dieses schon im Zollgesetz (Art. 16) ausgesprochene Prinzip der zollamtlichen Praxis besser entspricht.

1076 Ueber die finanziellen Wirkungen unserer Vorschläge läßt sich zur Zeit kein bestimmtes Urtheil abgeben und daher kann die nachfolgende Tabelle, in welcher der Mehrertrag für die nicht gebundenen Positionen auf Grund der Einfuhrziffern von 1885 (Nettogewicht) berechnet ist, nicht als maßgebend betrachtet werden. Da die beantragten Erhöhungen jedenfalls eine Einfuhrverminderung bewirken und überdies eine stärkere Grenzbewachung;O erfordern werden,J so dürfte vielmehr ein Mehrerträgniß überhaupt fraglich sein.

Die gebundenen Positionen lassen wir unberührt, weil die gegenwärtigen Konventionalansätze noch eine Reihe von Jahren fortbestehen bleiben und bei Abschluß neuer Handelsverträge voraussichtlich neuerdings Konzessionen gemacht werden müssen.

Tab. II.

Zur Seite 1076.

A.

Nicht gebundene Positionen inbegriffen

solche, welche bloss theilweise gebunden sind, oder bei denen, obschon gebunden die beantragteErhöhung -den-Conventionalansatz nicht übersteigt,"mithin sofort m Krafttreten kann, i

l

l l

TarifNr.

Gattung- cler "\Vaare.

Leder.

l

·

Einfnl ir 1885.

87 88

Schuhwaaren aus zugeschnittenen Geweben, mit Ledersohle: aus Halbseide, Seide oder Sammet .

.

.

. . .

a u s anderen Geweben .

.

.

.

.

.

.

.

Menge.

Werth.

q-

Fr.

32 1,558

102,144 1,601,624

VorgeGegenH artiger schlagener IM.

Z»ll.

Einheitswerth.

per q.

Fr.

per q.

per q.

Fr.

Fr.

3,192 1,028

80. -

35. --

°150. --

50. --

Nalirungs- und Genussmittel.

1

.

201 { Geflügel, zahmes, getödtetes .

Wildpret; Wurstwaaren (Charcuterie)

.

.

.

.

.

.

Zölle

Bemerkungen.

Deutschlands. -

Frankreichs.

Oesterreichs.

Italiens.

per q.

Fr.

per q.

Fr.

per q.

per q.

Fr.

Fr.

843. 75--1500 87. 50

409. 20 110--300

87.50 87. 50

?

?

37. 50 25-37.50

20 4. 50--20

15 15--50

5--15 15--25

30--187. 50

?

75

?

125 -- 150

71.30 -- 730

100 -- 250

68.40-190

150--287. 50 150 150--375 150 437. 50

100 -- 737 48--125 74. 80--236

125--300 495--900

200-400 78--250 78--350 200 -- 400 500

120--300 100 110 100 300-500 . i

12. 50 30 30

3. 75--22. 50 28--120 28--120

7. 50--30 30 30

3 12--38 12--38

25 ?

30

30 30 5-50

?

?

25-50

i Cono entionaltarif :

i

.

.

.

.

. 1 12,058 .

4,256,474

353

791

316,400

400

30. --

80. --

7,968,350

600--900

25. --

40. --

1,166,750 146,800

400--2,000

30. -^

619,500 659,300

1,500 2,000--4,000

,

( 8. 8- -- (15. -

i

1

Papier.

271

Papier wasche

.

.

. . .

Spinnstoffe.

Baumwolle.

1 286 Gewehe, glatte, geköperte : gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt . · . 12,362 ; 287 » sammtartige, gemusterte, Piqués, Banns, Damast, Bril1,910 lantes, brochirter Tüll .

.

.

.

.

.

.

Decken, gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt .

.

.

.

.

289 { l 367 > m i t Näharbeit oder Posamentirarbeit .

.

.

.

.

291 Strumpfwaaren 413 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

292 Stickereien u n d Spitzen .

274 .

.

.

.

.

.

.

.

i

400

50. -- / 40. -- 30. -- \ 50. -- 25. -- 50. -- 60. -- 100. --

1 j

FSachs, Hanf, Jute, etc.

306 308 ' 309 310 i !

i

.<11

267,400 1,528 SeilerarbeiteD : Stricke, Taue; ungezwirnte rohe Bindfaden und Schnüre Gurten .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

254 \J. 111,750 193 ) Schläuche, Säcke ohne Naht .

.

.

.

.

.

.

.

Matten und Bodendecken aus Jute, Manillahanf, Cocos und anderen ähnlichen Faserstoffen : r o h .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. } 1,812 271,800 bedruckt, gefärbt etc 66,600 222 Wachstuch, gemeines, und Oelleimvand zur Verpackung Nß.

Die cursiv gedruckten Artikel sind gebunden.

175 250

150 300

5. -- J 15. -- 115. -

8. -- 20. -- 20. --

10. -- / I O . \ 20. -- 4. -- 10. --

15 30 15

j 1

1

Fr. 16. -- ·

Fr. 3. -- für Stricke und Taue, Fr. 16. -- für andere Seilerarbeiten.

} Fr. 7. -- für Juteteppiche.

Fr. 3. -- für Wachstuch, gemeines.

i

Tab. II.

TarifNr.

Spinnstoffe.

Seide.

322

Einfuhr 1885.

Grattung- der ^V^aaj~e.

Stickereien u n d Spitzen

.

.

Menge.

Werth.

l-

Fr.

j

.

.

Eiiilieitsnerth.

GegenVorgewärtiger schlagener Zoll.

Zoll.

per q.

Fr.

per q.

Fr.

r

Zölle Oesterreichs.

Italiens.

per q.

Fr.

per q.

Fr.

per q.

Fr.

750

434--1488

1000

1200--1800

50--112. 50

20--200

112. 50- 175 '

32 -- 115. 50

3. 75--30

?'

7. 50--12. 50

?

Deutschlands.

Frankreichs.

per q.

Fr.

per q.

Fr.

104

780,000

7,500

60. -

100. --

136

204,000

1,500

30. --

50. --

750

150,000

200

3. 50

6. --

Bemerkungen.

1

1

Conv entio n a U arif: Fr. 30 für Spitzen.

Kautschuk und Guttapercha.

351

Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk, in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide1, etc. .

. . .

.

Stroh, Rohr, Bast, etc.

355

Grobe Waaren, Matten, Bodendecken, Schuhe, etc., aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen

Konfektions- und Modewaaren.

]

Kleidungsstücke, Leibwäsche und andere fertige W aaren mit Näharbeit: aus Baumwolle, Leinen oder Kaulschuh !

aus Halbseide und Seide

358 360 362 Herrenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt) 363 Betten (Matratzen, Kissen), fertige, gefüllte .

365 Regen- und Sonnenschirme : wollene, leinene .

366 Wagendecken

3,754 517

5,189,000 4,136,000

1,300--3,500 8,000

40. 100. -

80. -- 162. 50--187. 50 200. -- 843. 75--1,500

480

1,920,000

4,000

100. -

150. --

225--375

122 46 202

122,000 36,800 60,600

"1,000 800 300

40. 40. 15. -

50. -- 50. -- 20. --

62. 50 150 62. 50

32--209 . 78--800 140--350 220--880 409 20 700--1400 / 100--150 | Strohhüte 300 Ì432. 50--437.50 [ per 100 Stück andere p. St. 75-1. 20 ?

42--84 Matratzen : 1 5 -- . 60 per Stück -- . 60 per Stückl -- . 50 per Stück ?

25 ?

f Fr. 30 für Kleidungsstücke aus Leinen oder \ Kautschuk.

1

Thiere und thierische Stoffe.

387 . Menschenhaare Perrückenmacher- und Haararbeiten

.

!

9

170,100

18,900

50. -

/ 50. -- 100. --

125 250

frei 250

frei frei

3 10

-

Thonwaaren.

405

'

Thomvaaren, grobe : Dachziegel, Backsteine : gedämpft, geschiefert, glasirt. Balustres und architektonische Verzierungen, soweit s i e nicht unter eine andere Position fallen .

.

.

.

\

!

21,830

2,183

10

1. 50

2. --

1. 25

t

1--3

\

!

frei bis 2. 50

1 !

1. 10

Fr. 2.

i

1

Verschiedene Waaren.

410

Feine Quincaillerie aus Achat, Alabaster, Bei girystall, Bernstein, Elfenbein, Jais, Meerschaum, Perlmutt er, Schildpatt, sowie andere dergleichen Waaren, soweit sie nie:ht unter eine andere Abtheilung fallen .

.

.

NB. Die cuffsiv gedruckten Artikel sind gebtmien.

"1

i j

85 !

i

210,609

2,477. 75

100. -

150. --

250

i

Ì

|

200--1250

'

;

125--250

140--150

16 für Arbeiten aus Elfenbein.

{ Fr.

Fr. 30 für eingelegte Arbeiten.

Tab. III.

Zur Seite 1076.

B.

Gebundene Positionen.

1-

Einfuhr 1885.

TarifNr.

Gattung- der AVaare.

l

60

Menge.

Werth.

q-

Fr.

.Ansätze

Einhbitswerth.

per q.

Fr.

Holz.

Korkholz: verarbeitet, Sohlen, Stöpsel, etc.

.

1,231

467,780

380

Conveulional- des gegennach wärtigen Vorschlag tarif.

General- des Bundesper q.

Fr.

5. --

85 86 90

Frankreichs.

Oesterreichs.

Italiens.

per q.

per q.

per q.

per q.

per q.

Fr.

FT.

Fr.

Fr.

Fr.

15. --

37.50

30

15

rathesj

per q.

Fr.

10..--

Schuhwaaren aus Leder aller Art: grobe feine .

Handschuhe, lederne

Wein: in Fässern

.

.

.

.

5--30

i j

.

.

.

.

.

.

.

2,260 2,156 94

1,988,800 4,372.368 1,128,000

Liter.

55,104,913

24,604,344

4768

921,600

3,297,200 10,200 1,200 63,000

.

Nahrungs- und Genussmittel.

252

Bemerkungen.

Deutschlands.

tarifs.

Leder.

: !

Zölle

.

30. -- 30. -- 30. --

35. -- 70. -- 100. --

50. 4100. -!-

3. 50

5. --

6. ~-

1,200

16. -

30. --

592 600 1,200 3,000

16.

30.

16.

30.

30.

40.

30.

60.

880 2,028 12,000

200. -+ 1

Liter.

-- . 44,65

62.50 87.50 125. --

1-- . 75--1 per Paar 1--1.20 per Dutzend

87.50

/ \

125

70--110 per 100 Paar 20 per 100 Paar

30

4. 50 per Hectol.

50

15 per Hectol.

125--150

124-236

200

90--100

30--150

112--530

30--200

l

1 1 t 1

;i

290

Spinnstoffe.

Baumwolle.

Bänder u n d Posamentirwaaren .

.

.

.

.

.

.

.

4-

50. -

Flachs, Hanf, Jute, etc.

301 1

! 302

1 j · ;

304 305

332 334 335 336 , 337 1

Glatte, geköperte, gemusterte Gewebe: ,hi ,,1 h 0*0 ,h ,1 PI.r*,n ,t über i 3 Fäden auf 5mm. im Geviert /G. J von oüer n n r* i* nalbgebleicht, ion ^ mehr ^ ^ Zettelfäden arf 3 cm ((, }, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe r Tüll ausgenommen , .

.

.

.

.

Tüll, 'glatt oder brochirt, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt .

Strufflpfwaaren .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Stickereien und Spitzen

!

5,570 17 1 21

-- -- ----

-- 35. -- 60. -- 60. -- ' 100. -

125

124

200-

187.50--1000

495--496

500

38--115 30 110 30--300

187. 50--275 ] 30--125

75--223 87

125--250

110--200

1

/ l

1

Wolle.

Gewebe: gebleicht, gefärbt, bedruckt 24.164 33,829,600 Decken aller Art: ohne Näharbeit .

.

.

.

.

.

.

1,037 1 1,156,000 m i t Näharbeit .

.

.

.

.

.

.

119 Bänder .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

401 J 1,364,000 Posamentirwaaren .

.

.

.

, , .

.

.

.

281

40.

25. -- 20.

/16.

1,000 \ 30. -- 40.

| 30. -- 40.

2,000 (25. - 40.

1,400

-- : 70. -- : 30. -- 60. -- 100. -- 100. -

168. 75--275 187.50

248 248

i

30--100

j :

200 200

j

60--110 220 200

i i

Tab. 111.

TarifNr.

,

Einfuhr 1885.

Grattung- der "W aare.

*KT

. '

1

Menge.

Werth.

;

q-

Fr.

Eiiihoilswerih.

1*11 1 DI .

per q.

Fr.

Spinnstoffe.

-Ansätze Conventional- des gegennach wärtigen Vorschlag iiril' des BundesGeneraltarifs.

rathes.

per q.

Fr.

per q.

per q.

25. -- 30. --

40.

60.

60.

20.

50.

16.

on £i V ·

Fr.

Zölle

Bemerkungen.

Deutschlands.

Frankreichs.

0 sterreichs.

]

Italiens.

per q.

per q.

per q.

per q.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

125 -- 275 375 375-562. 50 30 125--187. 50 62. 50 3. 75 187. 5Q

150 -- 650 372 (Spitzen) 397

200 375

200 300--400 ?

Fr.

Wolle.

338 339 340 ! 341

342

: 343

344 i 345 346 347

Strumpfwaaren .

713 1,069,500 Stickereien und Spitzen .

.

.

.j · .

· · .

'452'000 113 Shawls und Schärpen .

.

.

·1 · 228 410,400 Teppiche : grobe, ohne Fransen oder Näharbeit .

.

.

.

.

146' andere .

.

.

.

.1 .

1,577 1 2,067,600 Schuhe aus Tuchenden .

.

.

.! .

384 153,600 Pilz: Pilzstoffe ' .

.

. . .

302 151 000 Pilzwaaren ohne Näharbeit: roh; vorgearbeitete Hutfilze, roh .

270,400 oder gefärbt j 338 » » » gefärbt, bedruckt .

.

.

.

191 191,000 » » » Hüte, nicht ausgerüstet (ungarnirt) .

205 451,000

1500

4000 1800

1000 2200

30. -- /12. -- \ 30. -- 16. -- 16 -- ( 7. \ 16. -- 16. -- 30. -

1000

16. -

1200 400 500 800

80.

100.

90.

25.

60.

20.

25.

35.

-- -- -- -- --

},.-

Uo f OU.

25. -- 30. --

-- -- -- -- -- -- -- --

100. --

| /

1

125--225 225

' 375

74--186

30--100

87 25 -- 250

?

30

60--110 9 7 -- 60

25--250

100--200

18--60

-- . 40 per Stück

225

100 per 100 Stück

i

Kautschuk und Guttapercha.

350

Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe oder auf andere Stoffe; Schuhwaaren ohne Näharbeit und andere nicht genannte Kautschuk- u n d Guttapercha- Waaren .

.

.

.

.

l

316

316,000

40. --

50. --

361 364 366

Kleidungsstücke, Leibwäsche und andere fertige Waaren mit Näharbeit: aus Wolle oder Halbwolle .

.: .

. ' .

4,870*

8,766,000

1800

40. --

80. --

Modewaaren; Damenhüte aller Art, ausgei üstet garnirt) ; künstliche Blumen, Schmuckfedern .

944

2,360,000

2500

30. --

100. --

50.800 255,600

400 1800

16. -- 30. -

20. -- 60. --

Regen- und Sonnenschirme : baumwollene .

» » *· seidene .

"

127 Ì 142

1

Verschiedene Waai en.

411

Kurzwaarem (Mercerie) aller Art, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden' Abteilungen fallen

l j

t

30. -- 80. --

150 150

9.305,802

1093

16. 4i i

32 -- 115.50

121--220 (Hüte500p.100Stück | Schmuckfedern Fr. 3--35 per kg.

Blumen Fr. 1000 ; -- . 25 per Stück -- . 60 per Stück -- . 60 per Stück 120 per 100 Stück 1 1. 25 per Stück i 1. 2( per Stück !

Ì 1

Ì J J 1 J

i 1

Ì

|

8,514 -

30-175

20--200

l

l 1 1 i i 1*75--350 100. -- 375 i 82. 50--245. 30 ·'f frei i( Ì75-- 425 1 1125 {Hüte-- .75-- 1.25;] Hüte 1-- 1. 25 200. -- \Hutel. 25 perStück ( per Stück j( per Stück

- Konfektions- und Modewaaren.

359

50--112. 50

25. -- i 50. --

150

;

i

20--300

;

s

<;

i

Ì

125

55--90

* Leibwäsche nicht Inbegriffen.

Tabelle IV.

Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. III.

Approximative Berechnung der finanziellen Ergebnisse der proponirten Zollansätze.

(Nicht gebundene Positionen.)

TarifNr.

Zollaosatz.

Einfulir

Bezeichnung der Waare.

Ali.

Neu.

Fr. Rp. Fr. Ep.

76

Bau- u n d Nutzholz r o h 6 t c .

. . .

,, in der Längenrichtung gesägt, etc. .

a>b ir öbunden . . .

.

Verpackungsmaterial, grobes Schuhwaaren aus Halbseide, Seide, Sammet .

Schuhwaaren a u s andern Geweben . . . .

Fetter Kalk und Gyps Roman-Cetnent Portland-Cement Butter Mehl in Säuken und Mühlenfabrikate . . .

Brod Kaffeesurro°'ate CichorieawurzelQ, getrocknete Kochsalz, Sied und Seesalz Transport

·

·

q. netto.

6,075 212,816 352,586 6,464 5,114 32 1,558 40,874 89,232 128.774 115,890 11,507 302,392 2,322 O.

' 12,223 1. -- ca. 25,000 -- . 60 ,, 70,000

1. -- -. 20 1. -- 1. 50 1. 50 150. -- 50. -- -- . 20 -- . 40 -- . 40 --. 80 6. -- 2. 50 2. --

·

·

Plus.

Minus.

Fr.

Fr.

4,252 31,922 211,552 5,817 5,114 2,240 23,370 4,087 17,846 12,877 11,589 34,521 377,990 1,741 12,223 10,000 21,000 775.264 12,877

1077

16 53 54 55 61 87 88 167 168 169 170 188 216 217 223 224 231 a

-- . 30 -. 05 -- . 40 -- . 60 -- . 50 80. -- 35. -- -- . 10 -- . 20 -- . 50 -- . 70 3. 1. 25 1. 25 4_ .

-- . 60 -- . 30

1883.

Differenz.

Zollansatz.

Bezeichnung der Waare.

Alt.

Neu.

Fr. Rp. Fr. Ep.

Einfuhr 1885.

q. netto.

Transport

239 240

Tabak, fabrizirter Cigarren und Cigarretten

247

Bier i n Fässern

271 286 287 288a

Papierwäsche Baumwollgewebe, gebleicht, bunt, etc. . .

,, sammtartige; brochirter Tüll

289 291 292 306 308 309 SlOa 311 322 351

,, mit Näharbeit, etc. . . .

Strumpfwaaren, baumwollene Stickereien und Spitzen, baumwollene .

Bindfäden, etc., ungezwirnte, rohe . . . .

Gurten Schläuche, Säcke ohne Naht Matten aus Manillahanf, etc., gefärbt, etc.

Oelleinwand zur Verpackung .

Stickereien, seidene Gewebe, elastische aus Kautschuk, etc.

Transport

. . . .

50.'-- 75. 100. -- 150. --

. . . .

Baurnwolldecken, gefärbt, etc

3. 50 30.

25.

30.

30.

30.

25.

60.

5.

15.

15.

10.

4.

60.

30.

5. --

-- 80.

-- 40.

-- 50.

-- 40.

-- 50.

-- 50.

-- 100.

-- 8.

-- 20.

-- 20.

-- 20.

- 10.

-- 100.

-- 50.

443 1,109 q. brutto.

73,143 q. netto.

791 12,362 964 ?

-- -- -- -- -- ca.

200 -- 413 -- 274 -- 160 -- ,, 247 200 ?

-- -- ,, ' 100 -- 40 -- 136

Differenz.

Plus.

Minus.

Fr.

Fr.

775,264 12,877 11,075 55,450 109,714 39,550 185,430 19,280 9

4,000 10,325 10,960 480 1,235 1,000 ?'

600 1,600 2,720 1,228,683 '12,877

Z

1078

TarifAr.

TarifNr.

355 356 358 360 362 363 365 369 373 373bi8 374 375 376 377 405 410

Zollansatz.

Bezeichnung der Waare.

Alt.

Neu.

Einfuhr 1885.

ïfftereaz.

Plus.

' i

Minus.

Pr.

Pr.

Fr. Rp. Fr. ßp.

q. netto.

1,228,683 12,877 Transport 1,875 Waaren, grobe, aus Stroh, Rohr, Bast, etc.

3. 50 6. -- ' 750 4,964 !

Geflechte (Tressen) aus Stroh 6. -- 1,241 10. -- Kleidungsstücke, etc., aus Baumwolle . . . 40. -- 80. - ca. 2,300 92,000 i 621 ,, aus Seide, Pelzwerk . . . 100. -- 200. -- 62,100 100.

-- 150.

-- 480 24,000 Herrenhüte aller Art, garnirt 122 Betten, fertige, gefüllte 40. -- 50. -- 1Ì220 46 460 Regen- und Sonnenschirme: wollene, leinene 40. -- 50. -- 202 15. -- 20. -- 1,010 Wagendecken, fertige Stück.

5. -- 15. - ca. 20,000 200,000 Ochsen, geschaufelt i t 5. -- 10. -- ,, 36,700 183,500 Stiere und Kühe, geschaufelt 5_ ,, 20,500 ' 61,500 Jungvieh, ungeschaufelt 2. -- Kälber unter 6 Wochen oder nicht über i 3. -- ,, 12,420 60 kg. Gewicht 1. -- 6,210 5. -- ,, 43,000 129,000 Schweine mit oder über 25 k» 2. 1 2. -- _ 33,000 33,000 » unter 25 k" i 1. 50 2. -- q.

2,183 1,091 Dachziegel, Backsteine : gedämpft, glasirt, etc.

85 4,250 Quincaillerie, feine, aus Achat, etc.

. . . 100. -- 150. -

Total

ca. 2,036,109 17,841

oder -j- ca.

2,018,268 ' *)

|

1079

*) Diese Summe ist jedoch, wie bereits erwähnt, durchaus problematisch.

1080

B,

Ergänzung von Art, 4 des Zolltarifgesetzes.

Mittelst Botschaft vom 8. Mai 1885 (Bundesblatt 1885, III Bd., S. 67) und Nachtrag zu derselben vom 10. November gì. J. (Bundesblatt 1885, IV. Bd., S. 294) haben wir Ihnen den Aulrag unterbreitet, es sei der Bundesrath durch entsprechende Ergänzung des Art. 4 des Tarifgesetzes zu ermächtigen, je nach Gestaltung des Verhältnisses zwischen den Einnahmen au statistischen Gebühren und den Kosten der handelsstatistischen Abtheilung der Oberzolldirektion, für Wagenladungen von einheitlicher Waarengattung im Eisenbahnverkehr eine Ermäßigung der statistischen Gebühr eintreten zu lassen.

Wir legen Ihnen diesen Antrag neuerdings vor und empfehlen Ihnen die Annahme der diesbezüglichen, als Ziff. II in den nachfolgenden Gesetzesentwurf aufgenommenen Bestimmung, welche von der in unserer Nachtragsbotschaft vom 10. November 1885 vorgeschlagenen nur insofern abweicht, als die in letzterer vorgesehene Einschränkung der Befugniß innerhalb bestimmter Grenzen fallen gelassen wurde, immerhin in der Meinung, daß eine Ermäßigung unter allen Umständen nur insoweit zugestanden werden könne, als die Kosten für das handelsstatistische Bureau dies gestatten.

c.

Einfuhrung eines Kampfzollartikels, Die Petitionen dei- ,,Kaufmännischen Gesellschaft Zürich" vom 31. Mai und des ,,Aargauischen Handels- und Industrievereins" vom 11. Juni 1886 betreffend Ergänzung des eidgenössischen Zollgesetzes vom 27. August 1851 durch einen neuen sogenannten Kampfzollartikel sind, in Erwägung: 1) Dass die von den Petenten vorgeschlagene Bestimmung, was den Zweck betrifft, mit dem Sinne und dem Geist des Art. 34 des eidgenössischen Zollgesetzes im Einklang steht, und der Bundesrath somit für die Fälle, welche das Gesuch der Petenten im Auge hat, sozusagen in unbeschränktem Maße schon gerüstet ist;

1081 2) daß im Fernern der Bundesrath die Versicherung gibt, er sei fest entschlossen, je nach den Umständen und innerhalb der Grenzen der allgemeinen Landesinteressen von der ihm zustehenden Befugniss Gebrauch zu machen-; 3) daß der Vorschlag der Petenten von dem citirt Art. 34 immerhin derart abweicht, daß eine reifliche Prüfung als geboten erseheint, mit dem Auftrage an den Bundesrath gewiesen worden, anläßlich seiner Vorlage betreffend die übrigen Zollpetitionen definitiven Bericht zu erstatten.

Wir beehren uns, an jene Erwägungen anschließend und in Bestätigung unserer damaligen, diesen Gegenstand betreffenden Zuschrift an den h. schweizerischen Nationalrath vom 10. Juni d. J.

zu wiederholen, daß wir einen Kampfartikel im Sinne der verschiedenen Petitionen in Hinsicht auf die diesfalls bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für unnöthig erachten.

Art. 34 des Zollgesetzes ertheilt dem Bundesrathe die Befugniß, ,,unter außerordentlichen Umständen, namentlich im Falle von Theurung der Lebensmittel, bei größern Beschränkungen des Verkehrs der Schweizer von Seite des Auslandes u. s. w., besondere Maßregeln zu treffen und vorübergehend die zweckmäßig erscheinenden Abänderungen im Tarife vorzunehmen. Er hat indessen der Bundesversammlung von solchen Verfügungen Kenntniß zu geben und dieselben können nur fortdauern, wenn die Bundesversammlung ihre Genehmigung ertheilt."

Die Eingaben der Kaufmännischen Gesellschaft Zürich und, mit einigen unwesentlichen redaktionellen Abweichungen, auch der übrigen petitionirenden Vereine und Gesellschaften verlangen hingegen eine Bestimmung, gemäß welcher ,, d e r B u n d e Bundesrath u n t e r d e m V o r b e h a l t , d a ß er d a r ü b e r d e r B u n d e s v e r s a m m l u n g bei e r s t e r G e l e g e n h e i t B e r i c h t e r s t a t t e , für Waaren aus Ländern, mit denen die Schweiz nicht auf dem Fuße der Meistbegünstigung verkehrt oder welche schweizerische Erzeugnisse mit besonders hohen Z ö l l e n belegen, die Ansätze des Tarifes u m d a s D r e i - b i s S e c h s f a c h e z u e r h ö h e n hat."

Die Entstehung dieses Postulates dürfte lediglich auf den Umstand zurückzuführen sein, daß der Bundesrath seit dem Bestehen des Zollgesetzes, abgesehen von den in unserer Vernehmlassung vom 10. Juni 1886 erwähnten Fällen (Erhöhung des Ausfuhrzolles für Pferde in Kriegszeiten, sofortige Invollzugsetzung der im

1082 schweizerisch-französischen Handelsverträge erhöhten Konventionaltarifsätze), nie in die Lage gekommen ist, von jenen Kampfbestimmungen gegenüber auswärtigen Staaten Gebrauch machen zu müssen. Der Grund, warum dies nie geschehen, besteht aber einzig darin, daß bisher alle auswärtigen Staaten, und zwar sowohl Vertrags- als Nichtvertragsstaaten, auf dem Fuße der Meistbegünstigung behandelt wurden, und daß unser Land bisher überhaupt in keinen Zollkonflikt vervvickelt war.

Dessenungeachtet war sich aber der Bundesrath seiner durch Art. 34 des Gesetzes ihm eingeräumten Kompetenzen wohl bewußt und es würden letztere jedenfalls ohne Bedenken ihre Anwendung gefunden haben, wenn Veranlaßung hiezu gegeben gewesen wäre.

Wir wissen gar wohl, daß, bei e i n f a c h e r Anwendung, nicht alle Ansätze unseres Generaltarifs, wie auch des vorliegenden Entwurfes, eine hinreichend wirksame Waffe darbieten würden. Für einen solchen Fall aber steht uns der Artikel 34 des Zollgesetzes zu Gebote, den wir, weil derselbe allen Verhältnissen angepaßt werden kann, als ein viel wirksameres Kampfmittel betrachten als alle die vorgeschlagenen Zusatzbestimmungen zum Tarifgesetz. Inwiefern über die Auslegung jenes Kampfartikels, zufolge welchem der Bundesrath in Fällen ,,größerer Beschränkung des Verkehrs der Schweizer von Seite des Auslandes u. S. w." die weitgehendsten Maßregeln zu ergreifen ermächtigt ist, Zweifel entstehen könnten, vermögen wir nicht einzusehen. Die bezüglichen Bestimmungen erscheinen so klar und keiner Mißdeutung fähig, daß die Idee der Petenten in denselben vollkommen zum Ausdruck gelangt. Nichts hindert uns, gegenüber einem Staate, dessen vertragliche Beziehungen abgebrochen sind, sofort die unbeschränktesten Zollerhöhungen für die Einfuhr seiner Produkte eintreten zu lassen, als höchstens die Wahrnehmung unserer eigenen Interessen.

Demgemäß haben wir auch in unserer mehrerwähnten Vernehmlassung die bestimmte Erklärung abgegeben, daß w i r f e s t entschlossen seien, j e nach U m s t ä n d e n u n d i n n e r halb der G r e n z e n der a l l g e m e i n e n L a n d e s i n t e r e s s e n von jener Befugniß ohne Zögerung, aber auch ohne Ueberstürzung, G e b r a u c h z u m a c h e n .

Eines Mehreren von Seite der vollziehenden Behörde sollte es nach unserm Dafürhalten nicht bedürfen, um jene
Gemüther, welche die Schweiz nach dieser Richtung hin für wehrlos gehalten haben, vollends zu beschwichtigen.

Nach dem Gesagten müssen wir die Nothwendigkeit einer neuen Gesetzesbestimmung, zumal einer solchen, welche die bis-

1083 herigen Befugnisse des Bundesrathes vermindern anstatt vermehren würde, bestreiien und das Fallenlassen der bezüglichen Postulate beantragen. Dagegen werden wir, da Art. 34 des Zollgesetzes noch wenig bekannt zu sein scheint, diesen Artikel der nächsten Ausgabe des Gebrauchstarifs als besondern Anhang beidrucken lassen.

Nach Feststellung unserer in nachfolgendem Gesetzesentwurf niedergelegten Abänderungsanträge sind noch folgende Petitionen eingelangt : 1) der Firma Fried. Steinfels Namens der schweizerischen Seifenfabrikanten betreffend Anwendung der Ansätze des Généraltarifs gegenüber Deutschland für Seifen und Parfümerien ; 2) der Firma Dürr Söhne in Burgdorf betreffend bessere Ausgleichung des schweizerischen Zolles für Strohhüte mit den deutschen Ansätzen;.

3) der schweizerischen Cichorien-Fabrikanten betreffend Zollerhöhung für fabrizirte Cichorien ; 4) der Gesellschaft schweizerischer Gerber betreffend Erwirkung eines niedrigem Eingangszolles für die Einfuhr von Leder nach Deutschland; eventuell Erhöhung des schweizerischen Zolles; 5) dei- Meiser Stärkefabrik von Oscar Neher & Comp. betreffend Zollbefreiung für Mais zu technischen Zwecken und Zollerhöhung für Stärkefabrikate; 6) der Email- und Metallwaarenfabrik in Zug, unterstützt durch den Regierungsrath des Kantons Zug, betreffend die nämlichen Begehren, welche in der frühern Petition (siehe Nr. 13 hie vor) geltend gemacht worden sind und Zulassung der decapirteii Stanzbleche nach Nr. 121 des Tarifs zu 60 Cts. per q.

7) des Bildhauers Ls. Wethli in Zürich betreffend bessere Ausgleichung der Zölle Deutschlands und der Schweiz für Bildhauerarbeiten aus Marmor, Granit oder Syenit; 8) der Korbflechter in Dürrenast bei Thun betreffend Erhöhung des Zolles auf Korbflechterwaaren ; 9) des Regierungsrathes des Kantons Schaffhausen als Vertreter der weinbautreibenden Bevölkerung dieses Kantons, betreffend ein eventuelles Begehren um Erhöhung des Weinzolles, wenn

1084 die im Gange befindlichen Unterhandlungen mit Deutschland keine günstigere Gestaltung der Ausfuhrverhältnisse erzielen sollten ; 10) des schweizerischen Bierbrauervereins betreffend Zollerhöhung für Bier in Fässern.

Angekündigt, aber noch ausstehend ist sodann eine umfangreichere Vernehmlassung des schweizerischen Gewerbevereins, in welcher auf Grund einer Enquete und in weiterer Verfolgung der in unserer Einleitung unter Nr. 30 erwähnten Petition die Begehren des Gewerbestandes vorgebracht werden sollen.

Wir behalten uns vor, hinsichtlich dieser, sowie allfällig noch einlangender weiterer Eingaben u. s. w. einen ergänzenden Nachtrag zu dieser Botschaft vorzulegen, wobei wir bemerken, daß wir mit Rücksicht auf die zu gewärtigenden Postulate des Gewerbevereins es unterlassen haben, für eine Anzahl gewerblicher Produkte, wie Bürstenbinderwaaren, Tischlerarbeiten, Korbflechterwaaren, Messerschmiedwaaren, Thonwaaren etc. in der gegenwärtigen Vorlage Abänderungsanträge zu stellen.

Dem Gesetzesentwurf, den wir Ihnen zur Annahme empfehlen, haben wir eine vergleichende Zusammenstellung der Bestimmungen des gegenwärtigen Tarifs (Gebrauchsausgabe) mit den vorgeschlagenen Abänderungen (Tab. V) vorausgestellt, auf welche wir hiemit noch besonders verweisen.

Genehmigen Sie, Tit., sten Hochachtung.

die Versicherung unserer vollkommen-

B e r n , den 19. November 1886.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Zur Seite 1084.

Tab. V.

Vergleiche Zusammenstellung der Bestial!» degegenwärtigenip T(Gebrauchsausgabe)spllvorgeschlagenencAbänderungenMllfaiell, Tarif von 1884.

Nr.

JE i n f u h. r

Vorschlag des Bundesrathes.

i ·0« a a General- Conventional- ££ Tarif Tarif

!"

Fr. Rp. Fr. Kp.

per q. per q.

,,.

Ein fuhr

1

A G eneral- Conven- cn-*tional- 2 g Tarif Tarif |K

Abänderungen

1 r. Rp. Fr. Ep.

1 >er q. per q

T. Abfälle und

1. Abfälle und Düngstoffe.

!

i

Düngstoffe.

|

2

Düngstoffe : Stalldünger; Düngererde (Compost); Kalkäscher und Knochenschaum (Zuckererde); Asche (Knochen-, Steinkohlen-, Torf-, Holzasche), auch ausgelaugte ; Schlamm, Kehricht, etc. ; Dünglumpen, sowie andere zum Zwecke der Düngerfabrikation dienliche Abfälle; Abfallschwefelsäure Guano; Düngsalze, wie: Phosphorite, Phosphate, Ammoniaksalze, rohe, Ammoniak, schwefelsaures, Chlorkairam, Kalidünger; Knochenmehl, etc. :

3

; è

11

2

i

Streichung von ,,Abfallschwefelsäure" (s. Nr. 3).

i i

frei

frei

i 1

Guano ; Phosphorite , Phosphate ; Knochenmehl, etc. :

frei aufgeschlossen

Düngstoffe : Stalldünger; Düngererde (Compost); Kalkäscher und Knochenschaum (Zuckcrerde) ; Asche (Knochen-, Steinkohlen-, Torf-, Holzasche), auch ausgelaugte ; Schlamm, Kehricht, etc. ; Dünglumpen, sowie andere zum Zwecke der Düngerfabrikation dienliche Abfälle . . .

--.20

3 4

nicht aufgeschlossen; ferner Ammoniaksalze, rohe, Ammoniak, schwefelsaures, Chlorkalium, Kalidünger; Abfallschwefelsäure .

aufgeschlossen; ferner Kunstdünger . . .

II. Chemikalien.

II. Chemikalien.

A. Apotheker- und Drogueriewaaren.

A. Apotheker- und Drogueriewaaren.

Pharmaceutische Präparate, Pulver, Pastillen, Pflaster, Salben, Tinkturen, ätherische Oele und Essenzen : in Engros-Packung ; chirurgische 40. Verbandmittel

Berichtigte Gruppirung.

frei -.20

11 Pharmaceutische Präparate, wie z. B. Pulver, Pastillen, Pflaster, Salben, Tinkturen, ätherische Oele und Essenzen: in Engros-Packung, d. h.

theilungsfähig für den Detailverkauf; chirurÌ 0.gische Verbandmittel

:

i

Verdeutlichung der Eedaktion.

!

i

Tarif von 1884.

Vorschlag des Bundesrathes.

,,

Einfuhr

Nr.

i i

, 1 Conven-

Ge ner : T f''

Tarif

tionalTaril

tn 2§ Cd-*-

!"

· i

Fr. Bp.i Fr. Rp.

|

11. Chemikalien.

per q.

per q.

16

17

11. Chemikalien.

:,, . Conven- 4-- !GeTner,a|- tional- | | : Tanf Tarif »<"

Abänderungen

' Fr. Rp. Fr. Rp.

per q. ' per q.

B. Chemikalien für gewerblichen C ebrauch.

B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.

Zubereitete Hülfstoffe : Alaun; arsenige Säure; Baryt, schwefelsaurer (Schwerspath) ; Beinschwarz ; Chlorbarium ; Chlorcalcium, rohes ; Chlorkalk ; Chlormagnesium ; Chlormangan ; Chromalaun ; Eisenbeize ; Glätte; Holzessigsäure, rohe (Essigsäure aus Holzessig) ; Kalk : holzessigsaurer, -- roher carbolsaurer, -- salzsaurer; Kastanienextrakt, flüssiger; Magnesia, schwefelsaure (Bittersalz) ; Natron : arseniksaures flüssiges, -- doppelt kohlensaures, -- schwefelsaures (Glaubersalz), -- unterschwefligsaures, schwefligsaures und doppelt schwefligsaures ; Salzsäure ; Schwefelblüthen ; Schwefeleisen ; Schwefelnatrium; Schwefelsäure; Soda; Thonerde : essigsaure, -- schwefelsaure ; Vitriol (Eisen-, Kupfer- und Zink-); Wasserglas . --.30 Aetzkali ; Aetznatron ; Amlung, roh und geröstet, Stärkegummi (Dextrin) ; Anilin ; Anilinverbindungen zur Farbenfabrikation ; Antliracen ; Arsensäure; Benzoesäure; Benzol; Bittermandelöl, künstliches ; Blei, essigsaures (Bleizucker) ; Bleioxyd, salpetersaures ; Bleisuperoxyd; Borax; Carbolsäure, rohe; Catechu; Chloraluminium ; Chlorzink ; Gallussäure ; Gerbsäure; Glycerin ; Grünspan; Holzgeist; Kali: blausaures gelbes, -- chlorsaures, -- chromsaures rothes, -- Ubermangansaures ; Kalk, doppelt schwefligsaurer; Kastanienextrakt, fester ; Kleesäure (Oxalsäure) ; Naphtalin; Natronsalze, anderweitig nicht genannte; Oleïn (Oelsäure); Paraffin; Pottasche; Salicylsäure, rohe ; Salmiak (Chlorammonium) ;

E i 11 f'vi h r

Nr.

Zubereitete Hülfstoffe: i 16 ' Alaun; avsenige Säure; Baryt, schwefelsaurer 1 ( Schwerspath) ; Beinschwarz ; C ilorbarium; i Chlorcalcium, rolies; Chlorkalk; Chlormagt 1 nesium ; Chlormangan ; Chromah un ; Eisenl beize; Glätte; Kalk: holzessigsaurer, -- roher carbolsaurer, -- salzsaurer; Kastatiienextrakt, flüssiger; Magnesia, schwefelsaure ((Bittersalz) ; Natron: arseniksaures flüssiges, -- doppelt i kohlensaures, -- schwefelsaures (Gaubersalz), -- unterschwefligsaures, schweflig saures und doppelt schwefligsaures; Salzsäure ; Schwefelbliithen ; Schwcfeleisen ; Schwe fein atrium ; Schwefelsäure; Soda; Thonerde: essigsaure, -- schwefelsaure; Vitriol (Eisei i-, Kupferund Zink-) ; Wasserglas . . . i .

--.30

17

i: ·l

Streichung von ,,Holzessigsäure, ' rohe (Essigsäure aus Holzessig)", s. Nr. 17.

Aetzkali ; Aetznatron ; Amluny, roh und geröstet,

Stärkegummi (Dextrin) ; Anilin ; Apilinverbindungen zur Farbenfabrikation ; JAnthraeen; Arsensäure; Benzoesäure; Benz Di ; Bittermandelöl, künstliches ; Blei, essigs aures (Bleizucker) ; Bleioxyd, salpetersaures ; Bleisuperoxyd; Borax; Carbolsäure, rohe ; Gatechu ; Chloraluminium ; Chlorzink ; G allnssäure ; Gerbsäure; Glycerin; Grünspan; Holzessigsäure, rohe (Essigsäure aus Holzes sig); Holzgeist, roher; Kali, blausaures gelbes, -- chlorsaures, -- chromsaures rothe s, -- übermangansaures ; Kalk, doppelt schw îfligsaurer; Kastanien extrakt, fester; Kleesä ure (Oxalsäure); Naphtalin; Natronsalze, < mderweitig nicht genannte; Oleïn (Oelsäure) ; Paraffin;

Einschaltung von ,,Holzessigsäure, rohe (Essigsäure aus Holzessig)" nach ,,Grünspan", und der Bezeichnung ,,roher" nach ,,Holzgeist".

Tarif von 1884.

Vorschlag des Bundesrathes.

Conven-

E i n fu h r

Nr.

GeneraltionalTarif Tarif

II. Ghemikalien.

CÌ*-

28 >SJ5»

E i n f u. h r

Nr.

53

II. Chemikalien.

B. Chemikalien für gewerblichen

1. --

Bau- und Nutzholz, gemeines:

Bau- und Nutzholz, gemeines:

53

54

roh oder blos mit der Axt beschlagen ; Flechtweiden, roh oder geschält; Reifholz; Rebstecken . . .

. .

. .

--.05 J4) gesägt und Schindeln

55

abgebunden .

--.60

55

51

Korkholz :

fässer u. dgl.) für trockene Gegenstände

63

i

65

Holzwaaren : fertige, grobe, aus gemeinem Holze; Drechsler-, Tischler- und Wagnerarbeiten: roh, nicht bemalt, ohne Metallbeschläge Tischlerarbeiten, Möbel und Möbeltheile: aus gemeinem Holz: bemalt, gefirnisst ; Stäbe zu Rahmen, lakirt

per q.

ä» ; >

Abänderungen i

per q.

Gebrauch.

Zubereitete Hülfsstoffe : Pottasche; Salicylsäure, rohe; Salmiak (Chlorammonium) ; Salmiakgeist ; Salpeter, raffinirter; Salpetersäure, Sauerideesalz; Schwefeläther; Schwefelarsenik; Stearin; Thonerdehydrat in Teig ; Thonerdenatron ; Türkischrothöl ; Zinkstaub ; Zinnsalze

IV. Holz.

60 verarbeitet Sohlen Stöpsel etc 61 Grobes Verpackungsmaterial (Packkisten, Pack-

Tarif

,

1'r. Rp. Fr. Kp.

Fr. Ep. Fr. Rp.

per q. per q.

IV. Holz.

.

Tarif

»

B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.

Zubereitete Hülfsstoffe : t Salmiakgeist; Salpeter, rafflnirter; Salpetersäure ; Sauerkleesalz ; Schwefeläther ; Schwefelarsenik ; Stearin ; Tbonerdehydrat in Teig ; Thonerdenatron ; Türkiscbrothöl ; Zinkstaub ; Zinnsalze . . . . . .

.

A G eneral- Conven- B>^-* tional- 2 g

W

roh oder blos mit der Axt beschlagen ; Flechtweiden, roh oder geschält; Reif holz; Rebstecken in der Längenrichtung gesägt oder gespalten (Schuittwaareu, Schindeln, etc.)

. . . .

abgebunden . . .

J _

--.20 j_ l! 50

· Erhöhung der Ansätze.

!

Korkholz : 10. --

5. --

S

-.50

60 61

63 7. --

20. --

1

iv --'--

16.--

rTA_

P ! 65

5. --

^Q_

Grobes Verpackungsmaterial (Packkisten, Packfässer u. dgl.) für trockene Gegenstände Holzwaaren : fertige, grobe, aus gemeinem Holze; Drechsler-, Tischler- und Wagnerarbeiten: roh, nicht fremalt," Tncnt toTirarrt, onne MetanDescniage

S

1.50

7. --

Einschaltung der "Worte ,,nicht fournirt".

;

i ±.

Tischlerarbeiten, Möbel und Möbeltheile: aus gemeinem Holz: bemalt, gefirnisst, fournirt; Stäbe zu

Einschaltung des Wortes ,,fournirt".

9f) fi\j.

--

16. --

F

V. Landwirthschat'tliche Erzeugnisse.

75biB

30

Neue Position.

Tarif von 1884.

Nr.

E i n f u li r

'

Tors ehlag des Bundesrathes.

;,, .' i Conven- , g,-- , fie T ne TM'-| tional- , 2 8 , < Tanf i Tarif ||«

j,,

Nr. !

1

! Fr. Rp. Fr. Rp.

VI. Leder.

8ft \Jtß

86 87 "88 *J\J 90

per q.

VI. Leder.

per q.

e ne TaTM

. Conven- g,», .

, tional- .|| !

' ; Tarif ; g "* i

graphien, Photographien, auf Papier ; Musikalien ; gestochene Kupfer-, Stahl- oder Holzplatten, Lithographiesteine mit Zeichnungen, Stichen oder Schriften, zum Druck auf Papier bestimmt; Gemälde und Zeichnungen, ohne Rahmen . .

5.-

IX. Metalle.

G. Edle Metalle.

156 Gold- und Silberschmiedwaaren; Bijouterie, acht oder falsch .

.

1. --

! 92 Holzschnitte , Kupfer- und Stahlstiche , Lithographien, Photographien auf Papier, Gemälde und Zeichnungen : ohne Rahmen ; Musikalien ; gestochene Kupfer-, Stahl- oder Holzplatten, Lithographiesteine mit Zeichnungen, Stichen oder Schriften zum Druck auf Papier bestimmt F

30.--

IX. Metalle.

G. Edle Metalle.

156 Gold- und Süberschiniedwaaren ; Bijouterie, acht oder falsch

100. --

F

Fr. Rp. Fr,. Ep. j per q.

per q. i

Erhöhung der Ansätze.

Berichtigte Gruppirung.

5. --

160 Bruchsteine, rohe; Bausteine, bossirto oder roh

160 Bruchsteine, rohe; Bausteine, bossirte oder roh

i j frei

--.10 !-- . 20 !-- .50

--.70

167 168 169 170

1.--

F

30.--

F

Erhöhung des Ansatzes.

200.

X. Mineralische Stoffe.

X. Mineralische Stoffe.

behauene ; Pflastersteine, Strassenmaterial, Kies ; Sand in offenen Wagenladungen; Gyps und Kalkstein, roh, ungebrannt; Töpferthon, Lehm; Hnppererde; Kaolin und andere nicht genannte Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebraunt, geschlemmt oder gemahlen . . . .

Kalk, G-yps, Cément: fetter Kalk und Gyps, gebrannt oder gemahlen hydraulischer Kalk Roman-Cément Portland-Cement

Abänderungen

VII. Literarische, wissenschaftliche und Kunstgegenstände.

92 Holzschnitte, Kupfer- und Stahlstiche, Litho-

167 168 169 170

; ;

Schuhwaaren : Schuhwaaren : aus Leder, aller Art: aus Leder, aller Art: Qft^ 50_ .

prohp Êrrobe 85 30.-- F 30.-- F 70. . 30.-- feine j . . . . 100. -- 30. -- F 86 F feine ' * · aus zugeschnittenen Geweben, mit tiedersohle : aus zugeschnittenen Geweben, mit Ledersohle : aus Halbseide, Seide oder Sammet . . . 150.-- 80.1 87 aus Halbseide, Seide oder Sammet .

35.-- a u s andern Geweben . . . .

50.-- 88 · ans andern Geweben 90 Handschuhe, lederne 200. -- 30.-- F. I 100. -- 30.-- F. I

VII. Literarische, wissenschaftliche und Kunstgegenstände.

<

E i n f uh r

behauene ; Pflastersteine, Strassenmaterial, Kies ; Sand in offenen Wagenladungen ; Gyps- und Kalkstein, roh, ungebrannt; Töpferthon, Lehm ; Huppererde; Kaolin und andere hi^nach nicht genannte Erden und rohe minerali iche Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder ge mahlen frei Kalk, Gyps, Cément: fetter Kalk und Gyps, gebrannt öde r gemahlen -.20 -- .eO hydraulischer Kalk Roman-Cément --.10 Portland-Cement, Schlacken- und Puzzolan-- .80

«

Einschaltung des Wortes ,,hienach" auf der 5. Zeile.

Erhöhung des Ansatzes.

Erhöhung des Ansatzes.

Ermässigung des Ansatzes.

Einschaltung der 77,,Schlacken- und ··* o Puzzolan-Cemente" und Erhöhung des Ansatzes.

I

Vorschlag des Bundesrathes.

Tarif von 1884.



Conven-

o>-*~ a a -fc.2

GeneraltionalTarif Tarif

E i n f u li r

Nr.

X. Mineralische Stoffe.

Nr.

theeröl

c/>

"s

tional- t- Co Tarif |S5

*r.Rp. Fr. Rp. |

Fr Rp. Fr. Ep.

per q. per q.

X. Mineralische Stoffe.

180

5. --

184 Asphalt und Erdharze aller Art; Braunkohlen-

Tarif

|CO

Steinhauer- und Steindrechslerarbeiten:

180

G eneral- Conven-

E inf uh r

Steinhauer- und Steindrechslerarbeiten : aus Marmor und andern edleren Steinarten ; vorgearbeitete Statuenkb'rper aus diesen Steinarten

184 Asphalt und Erdharze aller Art ; Braunkohlen-

--.30

theeröl, ungereinigtes (undurchsichtiges)

per q.

i

Abänderungen '

per q.

Hinzufügung der Worte -und andern edleren Steinarten ; vorgearbeitete Statuenkörper aus diesen Steinarten".

Hinzufiigung nach ,,Braunkohlentheeröl" der Worte ,,ungereinigtes (undurchsichtiges)".

fi.--

-.30 1

XI. Nahrungs- und Genussmittel.

XL Nahrungs- und Genussmittel.

188 Butter frisch gesotten gesalzen 201 Geflügel

getödtetes ; Wildpret ; (Charcuterie)

188 Butter, frisch, gesotten, gesalzen

8. --

S.-- 201 Geflügel, zahmes, getödtetes 201a Wildpret; Wurstwaaren (Charcuterie) . . . . 15.-- l

Wurstwaaren

Getreide, Mais, Reis, Hülsenfrüchte: in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen Körnern, Graupe, Gries, Grütze ; Mehl von Getreide, Mais, Reis oder Hülsenfriichten a. Reis in geschälten Körnern . . .

217 Brod

6.--

3. -

Getreide, Mais, Reis, Hülsenfrüchte : in geschrotenen, geschälten oder gespaltenen Körnern, Graupe, Gries, Grütze; Mehl von Getreide, Mais, Reis oder Hülsenfrüchten a. Reis in geschälten Körnern . . .

217 Brod

216

216

1.25

1_ _

I

1.25

223 Kaifeesurrogate: Cichorien, geröstete oder zu-

223 Kaffeesurrogate: Cichorien, geröstete oder zu-

bereitete, Feigenkaffee, etc. .

. . . . 4.-- 224 Oichori en wurzeln, getrocknete; Feigen, geröstete --.60

224 Cichorienwurzeln , getrocknete^ Feigen, geröstete

bereitete, Feigenkaffee, etc

Salz: Koch-, Sied- und Seesalz : Salzsoole. Mutterlauge -.30

.

i

Tabak : fabrizirter Tabak : Rauch-, Schnupf- und Kautabak . .

.

50.-- Cigarren und Cigarretten 240 100.--

239

!

247 Bier und Malzextrakt: in Fässern 252 Wein : in Fässern

3.50 5. --

j

j |

i

231 231»

Salz : Salzsoole, Mutterlauge .

.

Kochsalz, Sied- und Seesalz '

Ausscheidung von ,,Wildpret; Wurstwaaren (Charcuterie)" zu einer neuen Position und Erhöhung des Zolles für diese Artikel.

2.50 i ·

1.--

2 --

I

o.

j

Erhöhung des Ansatzes für Mühlenfabrikate und Brod.

> Erhöhung der Ansätze.

--.60 .

Erhöhung des Ansatzes.

·

a. Feigen, geröstete

231

^

I

( Ausscheidung von Kochsalz, Sied< und Seesalz in eine besondere Po[ sition mit erhöhtem Ansatz.

-.30 -.60

Tabak : fabrizirter Tabak : Rauch-, Schnupf- und Kautabak .

. . . 75. -- 240 Cigarren und Cigarretten

: 239

247 Bier und Malzextrakt : in Fässern 3. 50]F.S.I.i 252 Wein : in Fässern

ik>. -

Erhöhung der Ansätze.

5. -- 6. --

3.50 F.S.I.

;

Tarif von 1884.

Vors chlag _ . ' Conven- g,,.

i GeTna8rj'- j tional- , 1 J Nr.

E in f ÏL li r

Nr.

1

XIII. Papier.

l

|

i . 266 Faserstoffe zur Papierfabrikation 267 Fällt dahin.

Faserstoffe zur Papierfabrikation : in nassem Zustande

--.60 266 1.50 267 271 Etiquetten, Formulare, Umschlagbogen, Affichen,

276

'

.

]

Prospekte, etc.; Papierwäsche; Eisenbabnbillets, bedruckte . . .

Spielkarten .

. .

,, . Conven- g>*.

! e n e p , tional- 2 S ,

E i n fix IL r '

l

Pr. Rp. Pr. Rp. | i per
XIII. Papier.

des Bundesrathes.

. . . .

271 Etiquetten, Formulare, Umschlagbogejn, Affichen, Prospekte, etc.; Eisenbahnbillets, bedruckte .

30. -- 80. --

276 Spielkarten; Papierwäsche

Tarif

jFr. Rp. jFr.Rp. | per q. i per q. , ; i 1

1 50

Abänderungen

- i

S" ' l

1 Verschmelzung der Positionen 266 , und 267 in eine einzige mit dem Zollansatze für trockene Faserstoffe.

!

Streichung der Papierwäsche bei Nr. 271 und Einschaltung der- · selben unter Nr. 276.

30.-- 80.--

1 XIV. Spinnstoffe.

XIV. Spinnstoffe.

NB. Gemischte Garne, Gewebe, Bänder,] Posamentirund Strumpfwaaren unterliegen der Verzollung als reine Garne, Gewebe, etc. etc., aus demjenigen Stoffe, welcher in denselben dem Gewichte nach vorherrscht (welcher mit dem liöheri/, Zollansatze belegt ist).

F

NB. Gemischte Garne, Gewebe, Bänder, Posamentirund Strumpfwaaren unterliegen der Verzollung ala reine Garne, Gewebe, etc. etc., aus demjenigen Stoffe, welcher in denselben dem Gewichte nach vorherrscht.

f

!

A. Baumwolle.

Gewebe : glatte, geköperte: gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt 286

287

30.--

16.--

Brillantes; brochirter Tüll . . ' . . . .

a. gemusterte , Piqués , Basins , Damast, Brillantes

F

Decken :

288 U(J(J

289

gemeine ohne Näharbeit oder Posamentirarbeit i ^2_ mit Näharbeit oder Posamentirarbeit

290 291 Strumpfwaaren 292 Stickereien und Spitzen

.

.

.

4. _

F

30.--

so -- 16.--

25. · 60.--

288 :28S" 289 289a

F

290 291 292

Redaktionsänderung.

A. Baumwolle.

,

Gewebe : i glatte, geköperte: !

gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt . . . 10. -- 286 Sammtartige, gemusterte, Piqués, Basins, Damast, 287

. . . 25.-

Sammtartige, gemusterte, Piqués, Basins, Damast, Brillantes ; brochirter Tüll a. gemusterte , Piqués , Basins , Damast, Brillantes

F

Ì [·Erhöhung des Ansatzes.

50. --

Decken : ohne Näharbeit oder Posamentirari eit: 12 roh .

. . .

. .

gebleicht, bunt, gefärbt, bedrucl t .

. . . 40.mit Näharbeit oder Posamentirarbf it . . . 50.Pilztücher 4:0. -- Bänder und Posamentirwaaren . .

50. -- Strumpfwaaren 50.-- Stickereien u n d Spitzen . . . .

100.--

16.--

F

4. --

F J.

16.--

F

Redaktionsänderung : Ergänzung einer im gegenwärtigen Tarif bestehenden Lücke durch Einfügung einer neuen Position und Erhöhung des Ansatzes ad 288a und 289.

Neue Position.

» \ Erhöhung des Ansatzes.

r

Vorschlag des Bundesrathes.

Tarif von 188*.

Nr.

E i n fu. h r

XIV.

Spinnstoffe.

,, Conven- W General- .. . S'a è rt Tarif ' 1;°na- o 55 Tarif

E i n fu hr

Nr.

i |

Fr. fip. j Fr. Ep.

per q. per q.

XIV.

Gewebe aus den sub Nr. 293 genannten Spinnstoffen : glatte, geköperte, gemusterte Gewebe:

301

roh oder halbgebleicht, mit mehr als 40 Zettelfäden auf 3 cm., sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe, Tüll ausgenommen

302 301 305 306 308 309

!

;

·

|

so. -- i

*

301 1 ;

hanf, Cocos und anderen ähnlichen Faserstoffen 10.-- a. Juteteppiche, glatt oder aufgeschnitten . .

4.-- .

i

16.-- p

302 F F F

!

301 305

306 F

308 309 310 310»

7. -

F i

3. -

311 F| lì

!

r

°h oder halbgebleicht,, über 13 Fäden auf 5 mm im G-cviert, sowie alle gebleichten, bunten, qefärbten, bedruckten Gewebe, Tüll ausgenommen

roh oder halbgebleicht, mit mehr als 40 Zettelfaden auf 3 cm., sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe, Tüll ausgenommen . . .

:

310 Grobe Matten und Bodendecken aus Jute, Manilla-

a . Wachsleinwand z u r Verpackung . . . .

t !

!

! Gewebe aus den sub Nr. 293 genannten Spinnstoffen : ! glatte, geköperte, gemusterte Gewebe :

1!

Tüll, glatt oder brochirt, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt . . . .

40.

30.-- Strumpfwaaren 30. -- 16.CO 30.-- Stickereien und Spitzen Seilerarbeiten : Stricke, Taue ; ungezwirnte rohe Bindfäden und 5. -- Schnüre a. Stricke, Taue . . .

.

. .

3. -- Gurten .

. . .

15.-- Schläuche, Säcke ohne Nath . . .

. . . 15.--

311 Wachstuch, gemeines, und Oelleinwand zur Verpackung

'

i i ! T\r. Rp.Fr. ßp.

er q. per q.

Abänderungen

Flachs, Hanf, Jute, etc.

B. Flachs, Hanf, Jute; etc.

roh oder halbgebleicht, über 13 faden auf 5 mm.

im Geviert, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe, Tüll ausgenommen

Spinnstoffe.

Conven- 1 g,,, lieraitional- i j5 Farif Tarif i » 0 5

TUll, glatt oder brochirt, roh. gebleicht, gefärbt, bedruckt Strumpfwaaren Stinkerpien und Snitzp.n Seilerarbeiten : Stricke, Taue ; ungezwirnte rohe Bindfäden und Schnüre a. Stricke, Taue Gurten Schläuche, Säcke ohne Naht Matten und Bodendecken aus Jute, Manillahanf, Cocos und anderen ähnlichen Faserstoffen : roh gefärbt, bedruckt, etc a1. Juteteppiche, glatt oder aufgeschnitten, roh oder gefärbt, etc Wachstuch, gemeines, und Oelleinwand zur Verpackung a . Wachsleinwand z u r Verpackung . . . .

NB. ad 311/312: Gewebe mit Wachs, Oel, Kautschuk oder ähnlichen mm Substanzen getränkt (bis 13 Fäden auf 5 im G-eviert fallen unter Nr. 311, mit, über 13 Fäden unter Nr. 312) mit höchstens 40 ZetteJfäden auf 3 °m fallen unter Nr. 311, mit mehr als 40 Zettelfäden unter Nr. 312.

'· Erhöhung des Ansatzes.

35. --

1

l

Qj ff n Ufs.

l(j()t

__

1

'

16.--

F

30.-- 16.-- 30. -

P F F

i i i i · Erhöhung der Ansätze.

1

8. -- 3. --

F

20.-- 20. Ausscheidung der gefärbten Matten, etc., in eine besondere Position mit erhöhtem Zoll.

1).-- 2| 1). -- .

1^

F

3.--

F

Erhöhung des Ansatzes.

Nothwendiger Zusatz zu den Tarifpositionen Nr. 311/312.

F

>

j

8

Vorschlag des Bundesrathes

Tarif von 1884.

1 Nr. > ;

!

ü i n fu

XIT. Spinnstoffe.

[

per q.

j

XIV. Spinnstoffe.

i

- -

per q

i :

60.--

322

30 --

40.-- 25.-

. .

337

338 339 ,340 ,

. .

342 343

20. -- 40.-- 40. -- 40.-- 40.-- 60.-- 60.--

16 -- 30 -- 30. -- 25 -- 25.-- 30.-- 30.-

20.-- 12.50.-- 30.--

16.--

Filz: ',344 Pilzstoffe · · Pilzwaaven ohne Näharbeit: 345 roh ; vorgearbeitete Hutfilze, roh oder gefärbt Hüte, nicht ausgerüstet (ungarnirt)

I

!

tìonal :

Tarif

' l* '

Abänderungen

g,"*

Fr. Rp. j Fr. Ep. i

j

per q.

j

per q. i

l

i!

100-

30.

!

Erhöhung dos Ansatzss F

D. Wolle, rein oder gemischt.

332

346 347

c seide

TÏH

F

D. Wolle, rein oder gemischt.

Teppiche : grobe, ohne Fransen oder Näharbeit 341

E i n . fu. h. r

Fr. Ep. Fr. Rp.

C. Seide.

Gewebe: gebleicht gefärbt bedruckt Decken aller Art: ohne Näharbeit .

.

1334 mit Näharbeit 335 .

336 Bänder

. : Conven- g,--

, Conven- S,*tional- £ 8 Nr.

" . Tarif |«

Ge ner T f" Tar

11 r

16

F

Gewebe : gebleicht gefärbt, bedruckt Decken aller Art: ohne Näharbeit . . . . .

334

332

F F 335 TP 336 Bänder F '· 337 Posamentii'waaren F 338 F 339 F 340 Shawls und Schärpen F 341 F j 342 F i 343

20.-- 16.--

F

344

7. 16 --

F p F

345 3+6 347

15. -- 25. --

. . . 30. -- 50. --

70.-- 25.--

F

16.-- 30 -- 30.-- 25.-- 25.30.30. -

F F F F F F F

25.-- 12.60.-- 30.-- 16. 20

F F F

25. -- 16. -

F

7_ 50 16.-- . . . 100. ~ 30.-- 70 --

F F F

j .' .

; · i .

!

Teppiche : [ grobe, ohne Fransen oder Näharbeit andere i · Schuhe aus Tuchenden Filz : Filzstoffe Filzwaaren ohne Näharbeit:

.

. .

....

.

. .

30 -- 60 -- 100. -- 100. -- SO.-- 100.-- 90.--

35.--

gefärbt bedruckt Hüte, nicht ausgerüstet (ungarnirt) 347" Filztücher . .

Erhöhung der Ansätze; Streichung der vorgearbeiteten Hutfilze, roh oder gefärbt, unter Position Nr.

345 behufs Gleichstellung derselben mit den übrigen Filzwaaren ohne Näharbeit.

Neue Position.

E. Kautschuk und Guttaperc ha.

E. Kautschuk und Guttapercha.

350 Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf

350 Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf

Gewebe oder auf andere Stoffe; Schuhwaaren ohne Näharbeit und andere nicht genannte Kautschuk- u n d Guttaperchawaaren . . . . 40.-- 16.-- 351 Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide, etc. 30.--

Gewebe oder auf andere Stoffe; Ejchuhwaaren ohne Näharbeit und andere nicht genannte Kautschuk- u n d Guttaperchawaaren . . . . 50.-- 16.351 Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle Seide, etc. 50.-

F

F

Erhöhung der Ansätze.

\

!

9

Tarif von 1884.

NP.

Ein f u h r X1Y. Spinnstoffe.

F. Stroh, Rohr, Bast, etc.

Vorschlag des Bundesrathes.

* 1 General- Conventional- 11 Nr.

Tarif Tarif

s«J T

Fr. Kp. Fr. Rp.

per q. per q.

355 Grobe Waaren, Matten, Bodendecken, Schuhe, etc., . aus den sub Kr. 353 und 354 genannten Steifen 6.

356 Geflechte (Tressen) aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 355 oder Nr. 357 fallen, ausgenommen Strohgeflechte 10.

6.

356»

aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoft'en 3.50 356 Geflechte (Tressen) aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 355 10.-- oder Nr 357 fallen

Kleidungsstücke, Leibwäsche und andere fertige Waaren mit Näharbeit: 10.-- aus Baumwolle, Leinen oder Kautschuk .

358 30.-- a. aus Leinen oder Kautschuk . . . .

so.-- M.-- 100.--

Kleidungsstücke, Leibwäsche und aridere fertige Waaren mit Näharbeit:

358 F F

(garnirt); künstliche Blumen, Schmuckfedern . 100.-- 30.-- 362 Herrenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt) . . 100.-- 363 Betten (Matratzen, Kissen), fertige, gefüllte . . ±0. Regen- und Sonnenschirme:

F

16.--

F

30.--

F

20.--

wollene leinene

.

.

40.-- 60.--

15.XV. Thiere und thierische Stoffe.

A. Thiere.

359 360

361

361 Modewaaren; Damenhüte aller Art, ausgerüstet

36e 365 366 369

i 1

!

j Erhöhung des Ansatzes.

i

--

Ausscheidung der Strohgeflechte zu i einer besondern Position und Zollermässigung für dieselben.

i

G. Confections- und Modewaaren.

G. Confections- und Modewaaren.

aus Halbseide Seide. Pelzwerk

Abänderungen.

\i

Fr. Ì*P. Fr. Ep.

per q- per q.

XIT. Spinnstoffe.

F. Stroh, Rohr, Bast, etc.

355 Grobe Waaren, Matten, Bodendecken, Schuhe, etc.,

359 360

co

Gene *|.|C,?nve"- H; Tai-.. ' tionalj Tarif £m

E i n t u h. i*

vom Stück

373 Rindvieh mit oder über 150 kg. Gewicht . . .

5.--

374 Rindvieh von 60 bis 150 kg. Gewicht . . . .

375 Kälber unter 60 kg Gewicht

2.-- j.

376 Schweine mit oder über 25 kg. Gewicht . . .

377

2. 1.--

362 363

[

364 365 366 369

aus Baumwolle, Leinen oder Kautschuk

a . a u s Leinen oder Kautschuk . . . .

aus Wolle oder Halbwolle aus Halbseide und Seide, sowie solche aus Stoffen jeder Art mit Pelzbesatz; Pelzwerk, fertig oder zugeschnitten und abgepasst, Besatzstreifen, etc Modewaaren ; Damenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt); künstliche Blumen, Schmuckfedern .

Herrenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt) .

Betten (Matratzen, Kissen), fertige, gefüllte .

Eegen- und Sonnenschirme: baumwollene wollene, leinene seidene Wagendecken, fertige

XV. Thiere und thierische Stoffe.

A. Thiere.

80. _ 100.

200.

r ~~

30.

50.

80.

20.

F

_ 16.-- -- 30.--

F

3. __ 5. 1 2. 7-- 1

i

i

30.--

200.

vom S tück

. .

F F

150.

50.

15.

373 10.

373W" Stiere und Kühe geschaufelt 5.

Ì374 375 Kälber bis auf 6 Wochen oder nicht über. 60 kg.

376 Schweine mit oder über 25 kg. Gewicht .

i i 377 Schweine unter 25 kg. Gewicht

30.-- 40.-

Erhöhung der Ansätze; präcisere Redaktion der Position 3GO mit : Bezug auf die Pelzwaaren.

F

!

Erhöhung der Ansätze; Ausscheidung der Ochsen in eine besondere Position · Abänderung des Unterscheidungsverfahrens beim Rind- ' vieh.

10

Tarif von 1884.

i Nr. i

E i n f u h. r

i ..

r.

\.

XV. Thiere und thierische Stoffe.

B. Thierische Stoffe.

381 Häute und Felle, rohe, grüne, gesalzene, ge-

Vorschlag des Bundesrathes.

Conven- A S"S GeneraltionalTarif Tarif

Ì*

-.60

381 382

S.--

387

50.--

387»

XYI. Thonwaaren.

405

Thonwaaren, grobe: Dachziegel, Backsteine: gedämpft, geschiefert, glasirt. Balustres und architektonische Verzierungen, soweit sie nicht unter eine der nachstehenden Positionen fallen . . . .

i 1 .

l . Conven-. g,«, '

, 1T, i tionai- i 2 S | Tanf |

XV. Thiere und thierische S ;offe.

382*

387 Menschenhaare ; Perrückenmacher- und Haar-

E i n fil li r

1 '

i :

Abänderungen

| Tarif i j * j

Fr. Rp. Fr. Ep.

Fr. Ep. Fr. Kp.

per q. per q.

382 Häute und Felle, gegerbte, zugerichtete: mit Haaren, zu Sattler- oder Kürschnerarbeiten, etc.

i Nr. i i i

B. Thierische Stoffe.

Häute und Felle: rohe, grüne, gesalzene, getrocknete . . . .

gegerbte, zugerichtete : mit Haaren, zu Sattleroder Kürschnerarbeiten, etc.

L zusammengenäht, jedoch nicht abgepasst, in sogenannten Tafeln oder Säcken, für Mantelfutter u. dgl i Menschenhaare . . .

.

1 Perrückenmacher- und Haararbeiten .

per q.

per q.

--.60

Abgeänderte Redaktion ad Nr. 381 und 382 und Einschiebung einer neuen Position für Halbfabrikate mit entsprechendem Zollansatz.

S. -- 30.--

Ausscheidung der Perrückenmacher-

50 100.--

nUHU.

nfï TTî) 31*3 i'TiPitpn 711 C111C1 PITIPT JitUGli TIPÏIPTI litt dl «il JJC1LCJU AU

Position mit Erhöhung des Ansatzes.

XVI. Thonwaaren.

405 1.50

2. --

XVII. Verschiedene Waaren.

410 Feine Quincaillerie aus Achat, Alabaster, Bergkrystall, Bernstein, Elfenbein, Jais, Meerschaum, Perlmutter, Schildpatt, sowie andere dergleichen Waaren, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Abtheilungen fallen 100.-- 30.-- a. eingelegte Arbeiten u. dgl b. Drechsler- und andere Arbeiten aus Elfenbein . . .

16.-- 411 Kurzwaaren (Mercerie) aller Art, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Abtheilungen 25.-- 16.--

F.I

Thonwaaren, grobe: | Dachziegel, Backsteine: gedämpft, geschiefert, glasirt. Balustres und architektonische Verzierungen, soweit sie nicht unter j eine der nachstehenden Positionen fallen . . . .

Erhöhung des Ansatzes.

2.--

2. -- F.I

XVII. Verschiedene Waare n.

410 Feine Quincaillerie aus Achat, Alabas er, Bergkrystall, Bernstein, Elfenbein, Jais, Mf erschaum, Perlmutter, Schildpatt, sowie andere d ergleichen Waaren, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Abtheilungen fallen .

150.-- F ' a. eingelegte Arbeiten u. dgl. .

· . .

30. b. Drechsler- und andere Arbeiten aus ElfenF bein 16.--^ 411 Gemeine Quincaillerie und Kurzwaaren ^Mercerie) aller Art, soweit sie nicht unter eim der vorF hergehenden Abtheilungen fallen .

50.-- 16.-

Erhöhung des Ansatzes.

F F

Eedaktionelle Ergänzung und Erhöhung des Ansatzes.

F

1

11

Tarif von 1884.

Vorschlag des Bundesrathes.

"

Nr.

A. u s f u h. r

Conven- »t General- tional- io>*~ A a , a Nr.

Tarif Tarif 1"

Conven-

A. u s f ' u h x*

1

Fr. Ep. Fr. Ep.

1 Kälber unter 60 ksr Gewicht

--.05

Tarif

tn

OÎ-*-

2| fe»

Abänderungen

>

Fr. Rp Fr. Ep.

vom Stiic k

vom Stück

3 Rindvieh mit oder über 60 kg. Gewicht . . . --.50

GeneraltionalTarif

3 Rindvieh über 60 kg. Gewicht

-.5(

4

-- .01

Kälber nicht über 60 kg. Gewicht

\ Redaktionelle Aeuderung mit Rück| sieht auf die entsprechenden ) Positionen des Einfuhrtarifs.

1085 (Entwurf)

Bundesgesetz betreifend

Abänderung des Zolltarif g esetzes vom 26. Juni 1884.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 19. November 1886; in Abänderung des Bundesgesetzes betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif vom 26, Juni 1884, beschließt: I. Im Generaltarif treten, an Stelle der entsprechenden gegenwärtigen, folgende abgeänderte Bestimmungen :

Nr.

Einfuhr.

Zoliansalz

per q. 1

2

3 4

Fr. Ep.

L Abfälle und Düngstoffe.

Dungstoffe : Stalldünger; Düngererde (Compost); Kalkäscher und Knochenschaum (Zuckererde) ; Asche (Knochen-, Steinkohlen , Torf-, Holzasche), auch ausgelaugte; Schlamm, Kehricht, etc.; Dünglumpen sowie andere zum Zwecke der frei Düngerfabrikation dienliche Abfälle . .

Guano; Phosphorite, Phosphate; Knochenmehl, etc.: nicht aufgeschlossen ; ferner Ammoniaksalze, rohe, Ammoniak, schwefelsaures, Chlorkalium, Kalidünger; Abfallschwefelsäure frei aufgeschlossen; ferner Kunstdünger . .

-.20

1086 i ! Nr.

!

i

Einfuhr.

Voll- 1 »usai/, i

per q. !

II. Chemikalien.

11

Fr. Rp.

A. Apotheker- und Drogueriewaaren.

Pharmaceutische Präparate, wie z. B. Pulver, Pastillen, Pflaster, Salben, Tinkturen, ätherische Oele und Essenzen: in Engros-Packung, d. h.

theilungsfähig für den Detail verkauf ; chirurgische 40.-- Verband mittel B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.

16

17

Zubereitete. Hülfsstoffe: Alaun; arsenige Säure; Baryt, schwefelsaurer (Schwerspath) ; Beinschwarz; Chlorbarium; Chlorcalcium, rohes; Chlorkalk; Chlormaguesium ; Chlormangan ; Chromalaun ; Bisenbeize; Glätte; Kalk: holzessigsaurer, -- roher carbolsaurer, -- salzsaurer; Kastanienextrakt, flüssiger; Magnesia, schwefelsaure (Bittersalz); Natron : arseniksaures flüssiges, -- doppelt kohlensaures, -- schwefelsaures (Glaubersalz), -- unterschwefligsaures, schwefligsaures u. doppelt schwefligsaures; Salzsäure; SchSchwefelblüthen; Schwefeleisen; Schwefelnatrium ; Schwefelsäure; SodaThonerde:e: essigsaure,-- schwefelsaure; Vitriol (Eisen-, K u p f e r u n d u d -.30 Zink-); Wasserglas Aetzkali; Aetznatron; Amlung, roh und geröstet, Stärkegummi (Dextrin"); Anilin; Anilinverbindungen zur Farbenfabrikation; Anthracen; Arsensäure;Benzoesäure; Benzol;Bittermandelöl, künstliches; Blei, essigsaures (Bleizucker); Bleioxyd, salpetersaures;Bleisuperoxyd;Borax; Carbolsäure, rohe; Catechu; Chloraluminium; Chlorzink; Gallussäure; Gerbsäure; Glycerin; Grünspan; Holzessigsäure, rohe (Essigsäure aus Holzessig); Holzgeist, roher; Kali: blausaures gelbes, -- chlorsaures,--chromsaures rothes -- übermangansaures; Kalk, doppelt schweflig-

1087 Nr.

Zollansatz per q.

Einfuhr.

Fr. BP.

11. Chemikalien.

B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch.

saurer; Kastanienextrakt, fester; Kleesäure (Oxalsäure); Naphtalin; Natronsalze, anderweitig nicht genannte; Olein (Oelsäure); Paraffin; Pottasche; Salicylsäure, rohe; Salmiak (Chlorammonium), Salmiakgeist;Salpeter, raffinirter; Salpetersäure; Sauerkleesalz; Schwefeläther; Schwefelarsenik; Stearin; Thonerdehydrat in Teig; Thonerdenatron; Türkischrothöl; Zinkstaub; Zinnsalze

1.-

IY. Holz.

55

Bau- und Nutzholz, gemeines: roh oder bloß mit der Axt beschlagen; Flechtweiden, roh oder geschält; Reifholz; Rebstecken in der Längenrichtung gesägt oder gespalten (Schnittwaaren, Schindeln, etc.)

abgebunden

60

Korkholz : verarbeitet, Sohlen, Stöpsel, etc

53 54

61

63

65

--.20 1. -- 1.50

15.--

Grobes Verpackungsmaterial (Packkisten, Packfässer u. dgl.) für trockene Gegenstände . . .

Holzwaaren : fertige, grobe, aus gemeinem Holze; Drechsler-, Tischler- und Wagnerarbeiten: roh, nicht bemalt, nicht fournirt, ohne Metallbeschläge Tischlerarbeiten, Möbel und Möbeltheile: aus gemeinem Holz: bemalt, gefirnisst, fournirt; Stäbe zu Rahmen, lackirt

1.50

7.--

20.--

T. Landwirtschaftliche Erzeugnisse.

75bis Cichorienwurzeln frische

.

.

.

.

. . --.30

1088 Einfuhr.

Nr.

ZollAnsatz

per q.

VI. Leder.

85

86 87 88 90

Schuhwaaren : aus Leder, aller Art: grobe feine aus zugeschnittenen Geweben, mit Ledersohle: aus Halbseide, Seide oder Sammet . .

aus andern Geweben .

Handschuhe, lederne

Fr. Rp.

50.-- 100.-- 150.-- 50.-- 200.--

TU. Literarische, wissenschaftliche und Kunstgegenstände.

92

Holzschnitte, Kupfer- und Stahlstiehe, Lithographien, Photographien, auf Papier, Gemälde und Zeichnungen: ohne Rahmen; Musikalien; gestochene Kupfer-, Stahl- oder Holzplatten, Lithographiesteine mit Zeichnungen, Stichen oder Schriften, zum Druck auf Papier bestimmt

5.--

IX. Metalle.

156 Gold- und Silberschmiedwaaren; Bijouterie, acht oder falsch

200.--

X. Mineralische Stoffe.

160 Bruchsteine, rohe; Bausteine, bossirte oder roh ba-

167 168 169 170

hauene; Pflastersteine, Strassenmaterial, Kies; Sand in offenen Wagenladungen ; Gyps und Kalkstein, roh,ungebrannt;Töpferthon,Lehm; Huppererde; Kaolin und andere hienach nicht genannte Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen . . . .

frei Kalk, Gyps, Cernent: fetter Kalk und Gyps, gebrannt oder gemahlen . -.20 --.40 hydraulischer Kalk Romancement --.40 Portlandcement, Schlacken- und Puzzolancemente --.80

1089

Nr.

Einfuhr.

«ollansatz per q.

X. Mineralische Stoffe.

Fr. Rp.

180

Steinhauer- und Steindrechsierarbeiten: aus Marmor und andern edleren Steinarten 5 vorgearbeitete Statuenkörper aus diesen Steinarten

5.--

184

Asphalt und Erdharze aller Art; Braunkohlentheeröl, ungereinigtes (undurchsichtiges) .

--.30

XI. Nahrungs- und Genussmittel.

188 Butter, frisch, gesotten, gesalzen 201 Geflügel, zahmes, getödtetes 20U Wildpret; Wurstwaaren (Charcuterie) . . . .

Getreide, Mais, Reis, öülsent'rüchte: in gesehroteuen,.geschälten oder gespaltenen Kör216 nern, Graupe, Gries, Grütze; Mehl von Getreide, Mais, Reis oder Hülsenfrüchten . . .

Brod .'

217 223 Kaffeesurrogate: Cichorien, gerostete oder zubereitete, Feigenkaffee, etc Cichorienwur/eln, getrocknete; Feigen, geröstete .

224 231 Salzsoole, Mutterlauge 231« Kochsalz, Sied- und Seesalz Tabak: fabrizirter Tabak : Rauch-, Schnupf- und Kau239 tabak Cigarren und Cigaretten 240 Bier und Malzextrakt: in Fässern 247 252 Wein : in Pässern

6.-- 8.-- 15.--!

2.50 2.-- 5.-- 1.-- --.30 --.60

75.-- 150.-- 5.-- 6.--

XIII. Papier.

266 Faserstoffe zur Papierfabrikation 271 Etiquetten, Formulare, Umschlagbogen, Affichen, 276

Prospekte, etc. ; Eisenbahn billets, bedruckte .

Spielkarten; Papierwäsche

1.50 30.-- 80.--

1090 Einfuhr.

Nr.

XIV. Spinnstoffe.

ïollmisai/, per q.

Fr. Rv.

NB. Gemischte Garne, Gewebe, Bänder, Posamentirund Strnmpfwaaren unterliegen der Verzollung als reine Garne, Gewebe, etc. etc., ans demjenigen Stoffe, welcher mit dem höhern Zollansatze belegt, ist.

A. Baumwolle.

Gewebe: glatte, geköperte: gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt . . . .

286 sarnmtartige, gemusterte, Piqués, Basins, 287 Damast, Brillantes; brochirter Tüll . .

Decken : ohne Näharbeit oder Posamentirarbeit : roh 288 gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt . . . .

288a m i t Näharbeit oder Posamentirarbeit . . . .

289

289« 290 291 292

40.

50.

12.40.50.-

Filztücher

40.-

Bänder und Posamentirwaaren

50.50.100.

Strumpfwaaren Stickereien und Spitzen

301

B. Flachs, Hanf, Jute, etc.

Gewebe aus den sub Nr. 293 genannten Spinnstoffen: glatte, geköperte, gemusterte Gewebe: roh oder halbgebleieht, über 13 Fäden auf 5 mm. im Geviert, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, bedruckten Gewebe, 35.

Tüll ausgenommen NB. Zettel und Eintrag zusammengenommen.

302

Tüll, glatt oder brochirt, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt

60.-

1091

«oiiEinfuhr.

Nr.

ansatz per q.

Fr. Kp.

XIV. Spinnstoffe.

B. Flachs, Hanf, Jute, etc.

304 Strumpfwaaren 305 Stickereien und Spitzen Seilerarbeiten: Stricke, Taue, ungezwirnte rohe Bindfäden und 306 Schnüre

308 Gurten 309 Schläuche, Säcke ohne Naht

60.-- 100. --

8.-- 20.-- 20.--

Matten und Bodendecken aus Jute, Manillahanf, Cocos und andern ähnlichen Faserstoffen: roh 310 10.-- gefärbt, bedruckt, etc 20.-- Î10« 311 Wachstuch, gemeines, und Oelleinwand, zur Verpackung 10.-- NB. ad 311/312. Gewebe mit Wachs, Oel, Kautschuk oder ähnlichen Substanzen getränkt, bis 13 Fäden auf 5 mm. im Geviert, fallen unter Nr, 311, mit über 13 Fäden unter Nr. 312.

C. Seide.

Stickereien und Spitzen 322 D. Wolle.

Gewebe : gebleicht, gefärbt, bedruckt 332 Decken aller Art : ohne Näharbeit 334 mit Näharbeit 335

336 Bänder

100.--

70.--

30.-- 60.-- 100.--

1092 lollEinfuhr.

Nr.

ansät-/, per q.

Fr. Rp.

XIY. Spinnstoffe.

D. Wolle.

337 338 339 340

Posamentirwaaren Strumpfwaareo Stickereien und Spitzen Shawls und Schärpen

100.

80..

100.

90.-

Teppiche: 341 grobe, ohne Fransen oder Näharbeit

25.-

andere 342 343 Schuhe aus Tuchenden

(>(). · 20.

Filz: 344 Filzstoffe

25.

345 346 347

Filzwaaren ohne Näharbeit: roh

gefärbt, bedruckt Hüte, nicht ausgerüstet (ungarnirt) 347« Filztücher

35 50.

100.

70.-

E. Kautschuk und Guttapercha.

350 Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe

351

oder auf andere Stoffe; Schuhwaaren ohne Näharbeit und andere nicht genannte Kautschuk- und Guttaperchawaaren 50.

Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baumwolle, Wolle, Seide, etc.

50.

F. Stroh, Rohr, Bast, etc.

355 Grobe Waaren, Matten, Bodeudecken, Schuhe, etc., aus den sub Nr. 353 und 354 genannten Stoffen

1093 Zollansatz per q.

Einfuhr.

Nr.

Fr. Ep.

XIV. Spinnstoffe.

f. Stroh, Rohr, Bast, etc.

356 Geflechte (Tressen) aus den sub Nr. 353 und 354

genannten Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 355 oder Nr. 357 fallen, ausgenommen Strohgeflechte 10.-- Geflechte (Tressen) aus Stroh 6. -- G. Confections- und Modewaaren.

358 359 360

361

Kleidungsstücke, Leibwäsche und andere fertige Waaren mit Näharbeit: aus Baumwolle, Leinen oder Kautschuk . . .

aus Wolle oder Halbwolle aus Halbseide und »Seide, sowie solche aus Stoffen jeder Art mit Pelzbesatz; Pelzwerk, fertig oder zugeschnitten und abgepaßt, Besatzstreiferi, etc Modewaaren5 Damenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt); künstliche Blumen, Sehmuckfedern .

Herrenhüte aller Art, ausgerüstet (garnirt) . .

80.100.--

200.--'

200.-- 150.-- 362 Betten (Matratzen, Kissen), fertige, gefüllte .

.

.

50.-- 363 Regen- und Sonnenschirme: baumwollene 364 wollene, leinene 365 seidene 366

369 Wagendecken, fertige

30.-- '. 50.-- 80.-- 20.--

XT. Thiere und thieriscbe Stoffe.

vom Stück.

A. Thiere.

373 Ochsen, geschaufelt

. . .

15.-- 10.-- 5.--

373W» Stiere und Kühe, geschaufelt 374 Jungvieh, ungeschaufelt .

Bundesblatt. 38. Jahre. Bd. III.

77

1094 Zollansät-/.

Einfuhr.

Nr.

v.Stück

Fr. RD

XV. Thiere und thierische Stoffe.

A. Thiere.

375 Kälber bis auf 6 Wochen, oder nicht über 60 kg.

Gewicht

3.

376

Schweine mit oder über 25 kg. Gewicht

377

Schweine unter 25 kg. Gewicht

5.-- 2.--

. . .

B. Thierische Stoffe.

381 382

1382« 387

Häute und Felle: rohe, grüne, gesalzene, getrocknete

per q.

. .

. .

--.60

gegerbte, zugerichtete : mit Haaren, zu Sattleroder Kürschnerarbeiten, etc

8.--

zusammengenäht, jedoch nicht abgepaßt, in sog.

Tafeln oder Säcken, für Mantelfutter u. dgl. 30.-- Menschenhaare

,387a Perrüekenmacher- und Haararbeiten

50.-- 100.--

XVI. Thonwaaren.

405

Thonwaaren, grobe : Dachziegel. Backsteine : gedämpft, geschiefert, glasirt. Balustres und architektonische Verzierungen, soweit sie nicht unter eine der nachstehenden Positionen, fallen

2.--

XVII. Verschiedene Waaren.

410 Feine Quincaillerie aus Achat, Alabaster, Bergkrystall, Bernstein, Elfenbein, Jais, Meerschaum, Perlmutter, Schildpatt, sowie andere dergleichen Waaren, soweit sie nicht unter eine der vorher150.-- gehenden Abtheilungen fallen

411 Gemeine Quincaillerie und Kurzwaaren (Mercerie) aller Art, soweit sie nicht unter eine der vorhergehenden Abtheilungen fallen

50.--

1095

Nr.

Ausfuhr.

Zollansatz.

V.Stück.

Fr. Rp.

L Thiere.

s

Rindvieh über 60 kg. G-ewicht

-- .50

4

Kälber nicht über 60 kg. Gewicht

--.05

II. Art. 4 wird durch folgenden am Schlüsse dieses Artikels einzuschaltenden Zusatz ergänzt: ,,Der Bundesrath ist ermächtigt, für Wagenladungen von einheitlicher Waarengattung im Eisenbahnverkehr, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, eine Ermäßigung der statistischen Gebühr anzuordnen und diejenigen Waarengattungen zu bezeichnen, auf welche eine solche Gebührenermäßigung Anwendung zu finden hat."

III. Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 26. Juni 1884. (Vom 19. November 1886.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1886

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.12.1886

Date Data Seite

1045-1095

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10 013 324

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