Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Frutigen BE, Schutzbauten und -anlagen, Steinschlagsanierung Kantonsstrasse Frutigen-Adelboden Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0019

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Gemeinde Laupen BE, Schutzbauten und -anlagen, Hangrutschsanierung alte Bernstrasse Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0020

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Gemeinde Buttisholz LU, Erschliessungsanlagen, Gustiberg Projekt-Nr. 421.1-LU-0000/0007

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 324 78 53 / 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

15. Mai 2001

2001-0788

Eidgenössische Forstdirektion

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