Verfügung im Widerspruchsverfahren 3982 Widersprechende/r Dunkin` Donuts Incorporated, A Delaware Corporation, 14 Pacella Park Drive, US-Randolph (MA 02368), Schweizer Marke Nr. 421 402 (DUNKIN` DONUTS), Vertreter/in A. W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Brioche Pasquier, F-49360 Les Cerqueux de Maulevrier, Internationale Marke Nr. 718 277 (DUNKY) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. Dezember 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3982 wird gutgeheissen.

3.

Der IR-Marke Nr. 718 277 ,,DUNKY" wird der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 1'800.- (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird die Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

19. Dezember 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2001-2847

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