Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Sanierung und Liquidation von Banken Das geltende Verfahren bei Insolvenz von Banken muss überprüft und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax 031 992 00 23/24

27. Februar 2001

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Bundeskanzlei

2001-0315