01.037 Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil (Ziviles Bauprogramm 2002) vom 15. Juni 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Juni 2001

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

11512

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2001-0459

4643

Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft einen Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredits im Gesamtbetrag von 343 900 000 Franken. Davon entfallen auf: Fr.

­

drei Vorhaben über 10 Millionen Franken (Ziff. 1)

198 900 000

­

Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2)

145 000 000

Vorhaben über 10 Millionen Franken Einrichtung eines Medienzentrums an der Bundesgasse 8­12 in Bern Benützer:

Bundeskanzlei, Parlament und Medien 42,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2013.001)

Die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten im Perimeter des Parlamentsgebäudes und der Bundeshäuser sind trotz den in den letzten Jahren vorgenommenen baulichen Massnahmen restlos ausgeschöpft. Auf Anregung der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung hat deshalb der Bundesrat am 2. Februar 2000 beschlossen, ein Konzept für die Abdeckung der Repräsentations-, Konferenz- und Arbeitsplatzbedürfnisse des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei sowie des Parlamentes, der Parlamentsdienste und der Medien ausarbeiten zu lassen.

Das Belegungs- und Realisierungskonzept hat gezeigt, dass der massgebendste und wichtigste Punkt im ganzen Konzept die Realisierung eines Medienhauses in einer Liegenschaft im Bereiche der Bundesgasse ist. Abklärungen haben ergeben, dass sich die Gebäude Bundesgasse 8­12, direkt gegenüber dem Bundeshaus West liegend und vom Parlamentsgebäude her in zwei bis drei Gehminuten erreichbar, am besten dafür eignen. Die unmittelbare Nähe zum Parlamentsbetrieb unterstützt eine effiziente Arbeit der Medien sowie die Durchführung von Pressekonferenzen im Medienzentrum.

Es ist vorgesehen, bis im Frühling 2002 einen Gesamtleistungswettbewerb vorzubereiten und durchzuführen. Damit ist es möglich, das Bauprojekt bis Anfang 2003 auszuarbeiten und bis Anfang 2005 zu realisieren.

Auf Grund der in der Machbarkeitsstudie vom März 2001 erlangten Erkenntnisse und der darauf basierenden Kostenschätzung ist für den Umbau und die Sanierung der Gebäude Bundesgasse 8­12 sowie deren Unterfangung mit einem zusätzlichen Untergeschoss ein Objektkredit von 42 500 000 Franken erforderlich.

4644

Liegenschaftserwerb und Neubauprojekt an der Zukunfts-/Gewerbehofstrasse in Biel Benützer:

Bundesamt für Kommunikation (Bakom) 36,4 Millionen Franken (Projekt-Nr. 6825.005)

Um das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel an der Zukunfts-/Gewerbehofstrasse konzentrieren zu können, muss einerseits die Liegenschaft Zukunftsstrasse 44, die bereits vom Bakom belegt wird, gekauft werden. Andererseits müssen die Grundstücke an der Gewerbehofstrasse für den Neubau erworben werden. Für die Grundstücks- und Liegenschaftserwerbe sind mit den Eigentümern Kaufrechtsverträge abgeschlossen worden.

Unter dem Motto «ein Haus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAKOM» wurde die Planung angegangen. Das BAKOM soll ein Gebäude mit hohen innenräumlichen Qualitäten und eine attraktive Arbeitsumgebung erhalten. Es soll ein Haus entstehen, das den Teamgedanken unterstützt und gleichzeitig die konzentrierte Arbeit im persönlich kontrollierten Bereich gewährleistet.

Mit einer baulich und technisch integrierten Gesamtkonzeption wird der Minergiestandard angestrebt. Die massiven Betondecken wirken als thermisch aktive Speichermasse.

Auf Grund der Kaufrechtsverträge und des Kostenvoranschlags für das Bauprojekt ist ein Objektkredit von 36 400 000 Franken erforderlich.

Erwerb der Liegenschaft Gurit-Worbla und Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Ittigen Benützer:

Teile des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und weitere Dienststellen des Bundes 120,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 1602.001)

Mit den geplanten Neubauten auf dem ehemaligen Fabrikareal der Gurit-Worbla soll der Standort Ittigen für die Bundesverwaltung weiter ausgebaut und arrondiert werden. Neben der besseren Zusammenfassung von Teilen des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) werden auch zusätzliche Dienststellen aus dem Zentrum der Stadt Bern nach Ittigen verlegt.

Das Areal Gurit-Worbla liegt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Papiermühle/Ittigen der Regionalbahn Bern­Solothurn (RBS). Zusätzlich wird dieser Bahnhof mit der Busverbindung Kappelisacker/Ittigen­Bern bedient. Das Areal ist somit durch den öffentlichen Verkehr ausgezeichnet erschlossen.

Das aus einem Ideenwettbewerb hervorgegangene Überbauungskonzept wurde in der Zwischenzeit durch die Einwohnergemeinde planungsrechtlich genehmigt und die generelle Baubewilligung liegt vor. Die in drei unterschiedlich grosse Baukörper gegliederte Überbauung ergibt eine Geschossfläche von total rund 33 500 m2 und erlaubt die Unterbringung von insgesamt rund 1090 Arbeitsplätzen.

4645

Auf Grund des Kostenvoranschlags für das Bauprojekt und der Kostenschätzung für den Innenausbau, die EDV-Installationen und das Mobiliar ist ein Objektkredit von 120 000 000 Franken erforderlich.

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 145 000 000 Franken beantragt. Dieser Kredit beinhaltet Sammelkredite für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe sowie für bereits bekannte Einzelprojekte zwischen einer und 10 Millionen Franken in den schweizerischen Vertretungen im Ausland und in der allgemeinen Bundesverwaltung. Ebenfalls wird ein Sammelkredit im Bundesamt für Bauten und Logistik für die Behebung von nicht versicherten Schäden an bundeseigenen Liegenschaften anbegehrt.

4646

Botschaft 1

Vorhaben über 10 Millionen Franken

1.1

Einrichtung eines Medienzentrums an der Bundesgasse 8­12 in Bern Benützer: Bundeskanzlei, Parlament und Medien 42,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2013.001)

1.1.1

Ausgangslage

Die in den letzten Jahren stark gewachsenen Raumbedürfnisse des Parlamentes, der Parlamentsdienste, der Bundeskanzlei und der Departemente sowie der Medien im Perimeter des Parlamentsgebäudes und der Bundeshäuser haben dazu geführt, dass die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten trotz den in den letzten Jahren vorgenommenen baulichen Massnahmen restlos ausgeschöpft wurden.

Auf Anregung der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung hat deshalb der Bundesrat am 2. Februar 2000 beschlossen, ein Konzept für die Abdeckung der Repräsentations-, Konferenz- und Arbeitsplatzbedürfnisse des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei sowie des Parlamentes, der Parlamentsdienste und der Medien ausarbeiten zu lassen. Zudem hat der Bundesrat festgehalten, dass unter Berücksichtigung der Langfristigkeit und der Etappierbarkeit die Lösungen im Rahmen der heute zur Verfügung stehenden Raumstrukturen realisiert werden sollen und dass die Auslagerung von Verwaltungsarbeitsplätzen aus dem Perimeter Parlamentsgebäude und Bundeshäuser eine unabdingbare Vorraussetzung dazu ist. Soweit möglich sollen geplante Sanierungsarbeiten in den betroffenen Gebäuden mit der Realisierung des Belegungskonzeptes verbunden werden.

Als Grundlage, insbesondere für die Neubelegung des Parlamentsgebäudes, hat die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung mit Schreiben an den Bundesrat vom 4. Oktober 1999 folgende Unterbringungsziele und -prioritäten festgehalten: 1.

Räte und Kommissionen

2.

Parlamentsdienste

3.

Fraktionen

4.

Medien

Das auf dieser Grundlage ausgearbeitete Belegungskonzept, das sowohl die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung wie auch der Bundesrat Ende 2000 genehmigt haben, sieht folgende wesentlichen Massnahmen vor: 1.

Schaffung von 160­170 Arbeitsplätzen für die Parlamentarierinnen und Parlamentarierer im Parlamentsgebäude und Aufhebung jener im Bundeshaus Ost.

2.

Bereitstellung von zehn zusätzlichen Sitzungszimmern verschiedener Grösse im Parlamentsgebäude für die Ratsmitglieder und die Kommissionen.

3.

Erstellung eines zusätzlichen Sitzungszimmers für eine grosse Fraktion im dritten Obergeschoss des Parlamentsgebäudes.

4647

4.

Auslagerung der Fernseh- und Radiostudios sowie der Arbeitsplätze der Journalistinnen und Journalisten in ein Medienzentrum an der Bundesgasse 8­12 (heutiges seco-Gebäude). Während der Sessionen haben die Medienschaffenden weiterhin das Recht, sich im Parlamentsgebäude aufzuhalten; hierzu werden ihnen dauernd ein Aufenthaltsraum und während der Sessionen temporäre Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Ausserhalb der Sessionen verrichten sie ihre Arbeit im Medienhaus. Im Medienhaus werden die neuen Fernseh- und Radiostudios eingerichtet. Für Pressekonferenzen wird ein mit allen erforderlichen Mitteln ausgestatteter Pressekonferenzraum eingeplant.

5.

Auslagerung von Arbeitsplätzen der Parlamentsdienste in die angrenzenden Flügel der Bundeshäuser Ost und West.

6.

Auslagerung von rund 460 Arbeitsplätzen aus dem Planungsperimeter, Entflechtung von Arbeitsplätzen und Schaffung von Reserven für die einzelnen Departemente und die Bundeskanzlei innerhalb des Perimeters. Die definitive Abgrenzung der einzelnen Departemente und die entsprechende detaillierte Raumzuteilung werden im Rahmen der Umsetzung geplant.

7.

Schaffung von Repräsentationsräumen des Bundesrates einschliesslich der erforderlichen Infrastruktur im Erdgeschoss und in Teilen des Untergeschosses des Bernerhofes in Absprache mit der Protokollchefin des EDA.

8.

Verbesserung der vertikalen Verbindungen zu den Ratssälen.

9.

Das heutige Café Vallotton wird in Arbeitsplätze für den Ständerat umgestaltet und als Ersatz ein neues «Café des Alpes» geschaffen.

Die Ausarbeitung des Realisierungskonzeptes hat gezeigt, dass von wenigen Ausnahmen abgesehen alle der rund 20 Bewegungen voneinander abhängig sind. Etwa 25 Gebäude sind entweder direkt oder indirekt in die Belegungsplanung einbezogen.

Diese Abhängigkeiten ergaben einen engen Rahmen für das Realisierungskonzept.

Massgebender und wichtigster Punkt im ganzen Konzept ist die Realisierung des Medienzentrums.

1.1.2

Bauliches Konzept des Medienzentrums

Standort Die Gebäude Bundesgasse 8­12, direkt gegenüber dem Bundeshaus West liegend, sind vom Parlamentsgebäude her in zwei bis drei Gehminuten erreichbar. Die unmittelbare Nähe zum Parlamentsbetrieb unterstützt eine effiziente Arbeit der Medien sowie die Durchführung von Pressekonferenzen im Medienzentrum.

Gebäude Die in den Jahren 1860­1870 entstandenen Gebäude gehören zum Kontext der Bauten an der Bundesgasse, die vor allem durch die Berner Kantonalbank, aber auch durch Teile der Bundesverwaltung genutzt werden. Ihr repräsentativer Charakter erfordert, dass mit der vorhandenen Bausubstanz im Rahmen der denkmalpflegerischen Vorgaben sorgfältig umgegangen wird. Die Machbarkeitsstudie hat diesen Aspekten bereits Rechnung getragen.

4648

Die Grundstrukturen des Gebäudes sind von ihrer Bestimmung her kleinteilig und eignen sich nur teilweise für die Raumanforderungen der Medien. Die baulich markanten Eingriffe konzentrieren sich vornehmlich in den speziellen Bereichen wie Pressekonferenzraum (Kapazität rund 100 Sitzplätze), Kleinstudios für Radio und TV (installationstechnische Anforderungen) sowie für die Belange der unterirdischen Studio- und Regieanlagen der SRG (Aufnahmestudio ca. 300 m2, erforderliche Nutzhöhe ca. 10 m). Diese technischen Anforderungen sind ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer zusätzlichen Unterkellerung der Gebäude Bundesgasse 8­12.

Betriebsorganisation und Betriebstechnik Die in der Machbarkeitsstudie ausgewiesene Umsetzung des erforderlichen Raumprogramms zeigt, dass die Anforderungen der Medien im Bereich Bundesgasse 8­12 technisch und strukturell erfüllbar sind. Das Raumangebot erfüllt die Voraussetzungen für einen optimalen Betrieb während und ausserhalb der Sessionen. Die unterschiedlichen Raumbedürfnisse der einzelnen Bereiche wie Studiobetriebe SRG, Print-, Radio- und TV-Journalistinnen und -Journalisten, Bundeshausfotografen und der notwendigen Spezialbereiche (Pressekonferenzraum mit Foyer, Cafeteria, Journalistinnen-/Journalistenzimmer usw.) können erfüllt werden. Damit dieses Projekt optimal realisiert werden kann, müssen die notwendigen technischen Installationen und Einrichtungen (Heizung, Lüftung, Klima, Energie, Kommunikationssysteme) möglichst einfach eingebaut und betrieben werden können.

1.1.3

Stand der Planung

Auf der Basis des Belegungs- und Realisierungskonzeptes sowie der Machbarkeitsstudie werden zurzeit die Unterlagen für einen Gesamtleistungswettbewerb vorbereitet. Zu diesem Zweck wurde eine Projektorganisation eingesetzt, die sich aus Vertretern sämtlicher am Projekt beteiligten Organisationen zusammensetzt.

1.1.4

Termine

Der Ablauf der Realisierungsmassnahmen ist wie folgt vorgesehen: ­

Vorbereitung Gesamtleistungswettbewerb

bis Oktober 2001

­

Kreditgenehmigung durch die eidgenössischen Räte

Dezember 2001

­

Durchführung Gesamtleistungswettbewerb

bis Mai 2002

­

Zuschlag an die ausgewählte Totalunternehmung (TU) Juni 2002

­

Bauprojekt und Bauvorbereitung

Januar 2003

­

Baubeginn

Februar 2003

­

Bauende und Bezug

Februar 2005

4649

1.1.5

Finanzielle Auswirkungen

Auf Grund der in der Machbarkeitsstudie vom März 2001 erlangten Erkenntnisse werden in Form einer Grobkostenschätzung (+/­15%) die Aufwendungen für den Umbau und die Sanierung der Gebäude Bundesgasse 8­12 sowie deren Unterfangung mit einem zusätzlichen Untergeschoss wie folgt veranschlagt: Franken

­

Umbau- und Sanierungskosten

­

Ausstattung

4 000 000

­

Reserve rund 15 %

5 500 000

Gesamter Verpflichtungskredit

42 500 000

1.2

33 000 000

Liegenschaftserwerb und Neubauprojekt an der Zukunfts-/Gewerbehofstrasse in Biel Benützer: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) 36,4 Millionen Franken (Projekt-Nr. 6825.005)

1.2.1

Grundstücks- und Liegenschaftserwerb

Um das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel an der Zukunfts-/Gewerbehofstrasse konzentrieren zu können, muss einerseits die Liegenschaft Zukunftsstrasse 44, die bereits vom Bakom belegt wird, gekauft werden. Andererseits müssen die Grundstücke an der Gewerbehofstrasse für den Neubau erworben werden. Zur Arrondierung der bestehenden Parkplatzanlage kann zudem von der Stadt Biel Strassenterrain übernommen werden. Die zum Kauf vorgesehenen Grundstücke ermöglichen einerseits den Bedarf an betrieblicher und baulicher Infrastruktur für das Bakom am Standort Biel längerfristig sicherzustellen und andererseits den erforderlichen Aus- bzw. Neubau zu realisieren. Für die Grundstücks- und Liegenschaftserwerbe sind mit den Eigentümern Kaufrechtsverträge abgeschlossen worden.

1.2.2

Neubauprojekt

Architektonisches Konzept Unter dem Motto «ein Haus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAKOM» wurde die Planung angegangen. Das BAKOM soll ein Gebäude mit hohen innenräumlichen Qualitäten und eine attraktive Arbeitsumgebung erhalten. Es soll ein Haus entstehen, das den Teamgedanken unterstützt und gleichzeitig die konzentrierte Arbeit im persönlich kontrollierten Bereich gewährleistet. Folgende Entwurfsprinzipien wurden zu Grunde gelegt: ­

günstige Arbeitsplatzkosten und tiefe Betriebskosten

­

kompaktes Gebäudevolumen und einfaches statisches System

­

einfache und unterhaltsarme Haustechnik sowie angenehmes Innenklima

­

trotz engem Büroraster und grosser Gebäudetiefe helle Büros und helle Mittelzonen

4650

Bereits in der Wettbewerbsphase wurden die architektonischen und betrieblichen Leitgedanken mit dem Haustechnikkonzept und der Statik in Einklang gebracht. Die gewählten Systeme wurden gegeneinander abgestimmt und optimiert.

Baulich-technisches Konzept Mit einer baulich und technisch integrierten Gesamtkonzeption wird der Minergiestandard angestrebt. Die massiven Betondecken wirken als thermisch aktive Speichermasse. Das Zusammenspiel von Hülle und Masse erlaubt eine weitgehende Entkoppelung von Aussen- und Innenklima mit einfachstem Technikeinsatz und eine markante Spitzenbrechung auf der Wärme-/Kälteerzeugerseite. Als Wärmeerzeuger wird eine Grundwasserwärmepumpe eingesetzt. Das Grundwasser wird mit geringem Aufwand im Sommer zu Kühlzwecken verwendet. Als Nebeneffekt stellt sich so ein Ausgleich zwischen Wärmebezug und Wärmeentzug aus dem Grundwasser ein. Das Gebäude wird grundsätzlich natürlich über handbedienbare Öffnungen in der Fassade gelüftet. In Kombination mit öffenbaren Oberlichtern ist so im Sommer über die Atrien eine natürliche Nachtauskühlung möglich.

Die Paneele der Photovoltaikanlage sind als feste Beschattung der horizontalen Oberlichter über den Atrien angeordnet.

Umgebung Die Gewerbehofstrasse behält ihre untergeordnete Bedeutung als Zufahrt für Anlieferung, zum Parkieren und für den Nebeneingang. Die lichte, lockere Baumreihe beschattet im Sommer Parkplätze und Fassaden. Der Hof wird in Zugangsplatz, Baumgruppe und Grünstreifen gegliedert. Der bestehende Haupteingang erhält mit dem klar definierten Zugangsplatz und dem akzentuierten Übergang zur Strasse ein neues Gesicht.

Belegung/Nutzung Zweites Untergeschoss: Technische Räume (Haustechnikzentralen, Verteilungen usw.), Schutzraum, Archive.

Erstes Untergeschoss:

Parterre und die drei Obergeschosse:

1.2.3

Nebeneingang Gewerbehofstrasse, Radiomonitoring mit Werkstätten und Elektronik-Labor, Büros, Sitzungszimmer, Cafeteria, Mehrzweckraum.

Büros, Sitzungszimmer.

Finanzielle Auswirkungen

Verpflichtungskredit für den Grundstücks- und Liegenschaftserwerb Franken

Erwerbskosten Zukunftsstrasse 44 Erwerbskosten Gewerbehofstrasse 3, 5 und 11 Erwerbskosten Strassenterrain, rund Grundbuchgebühren, Notariatskosten, usw., rund

8 300 000 4 800 000 109 000 36 000

Gesamtkosten für den Erwerb der Liegenschaften

13 245 000

4651

Verpflichtungskredit für das Erweiterungsprojekt Franken

Neubauprojekt Anpassungen am bestehenden Gebäude Gesamtkosten des Erweiterungsprojektes

22 605 000 550 000 23 155 000

Gesamter Verpflichtungskredit

36 400 000

1.3

Erwerb der Liegenschaft Gurit-Worbla und Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Ittigen Benützer: Teile des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und weitere Dienststellen des Bundes 120,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 1602.001)

1.3.1

Ausgangslage

In den letzten Jahren ist in Ittigen mit der Verlegung und Zusammenfassung von verschiedenen Dienststellen ein eigentlicher Schwerpunkt der Unterbringung der Bundesverwaltung entstanden. So sind gegenwärtig das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), das Bundesamt für Strassen (ASTRA), das Bundesamt für Energie (BFE), Teile des Bundesamtes für Wasser und Geologie (BWG) des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie einzelne Dienststellen des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Ittigen untergebracht.

Mit den geplanten Neubauten auf dem ehemaligen Fabrikareal der Gurit-Worbla soll der Standort Ittigen für die Bundesverwaltung weiter ausgebaut und arrondiert werden. Neben der besseren Zusammenfassung von Teilen des Uvek werden auch zusätzliche Dienststellen aus dem Zentrum der Stadt Bern nach Ittigen verlegt.

1.3.2

Bauliches Konzept

Standort Die Gebäude der Überbauung Gurit-Worbla liegen in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Papiermühle/Ittigen der Regionalbahn Bern­Solothurn (RBS). Zusätzlich wird dieser Bahnhof mit der Busverbindung Kappelisacker/Ittigen­Bern bedient. Das Areal ist somit durch den öffentlichen Verkehr ausgezeichnet erschlossen.

Gebäude Das aus einem Ideenwettbewerb hervorgegangene Überbauungskonzept wurde in der Zwischenzeit durch die Einwohnergemeinde planungsrechtlich genehmigt und die generelle Baubewilligung für sämtliche drei Baukomplexe liegt vor.

Die in drei unterschiedlich grosse Baukörper gegliederte Überbauung erlaubt die Unterbringung von insgesamt rund 1090 Arbeitsplätzen. Die innere Gebäudestruktur weist bezüglich der Nutzungsanforderungen der Bundesverwaltung einen hohen Flexibilitätsgrad auf und kann damit den spezifischen Vorgaben in betrieblichorganisatorischer Hinsicht problemlos angepasst werden.

4652

Betriebs- und Nutzungsstruktur Die drei Baukörper gliedern sich wie folgt: Gebäude Mühlestrasse 2 4 Geschosse und 1 Untergeschoss Geschossfläche rund 18 000 m2 mit rund

560 Arbeitsplätzen

Gebäude Mühlestrasse 4 5 Geschosse und 1 Untergeschoss Geschossfläche rund 5 000 m2 mit rund

150 Arbeitsplätzen

Gebäude Mühlestrasse 6 4 Geschosse und 1 Untergeschoss Geschossfläche rund 10 500 m2 mit rund Geschossfläche total

380 Arbeitsplätzen

rund 33 500 m2 mit rund 1090 Arbeitsplätzen

Das vorgeschlagene Konzept lässt bezüglich der Grundrissgestaltung einen grossen Spielraum offen. So sind Bürokonzepte von Zellenbüros (Einzelbüros) über Gruppenbüros, Kombi-Konzepte bis zu Grossraumbüroeinheiten denkbar.

1.3.3

Stand der Planung

Für das gesamte Areal liegt die generelle Baubewilligung vor. Die dem Verkaufsangebot zu Grunde liegenden Planunterlagen und Konzepte für Geologie, Architektur, Baustatik, Sicherheit, Haustechnik usw. weisen einen Feinheitsgrad auf, der einem Bauprojekt entspricht. Diese Grundlagen erfüllen in hohem Masse die Voraussetzungen für die Ausschreibung eines Wettbewerbs unter Generalunternehmungen.

Der zugehörige Kostenvoranschlag enthält sämtliche zur Realisierung des Projektes notwendigen Aufwendungen und weist einen Genauigkeitsgrad von +/­10% auf.

Einzig die Kosten des Innenausbaus, der EDV-Installationen und des Mobiliars mussten noch zusätzlich geschätzt und aufgerechnet werden.

1.3.4

Termine

Der Ablauf der Realisierungsmassnahmen ist wie folgt vorgesehen: ­

Erarbeitung Belegungskonzept

bis September 2001

­

Kreditgenehmigung durch die eidgenössischen Räte

Dezember 2001

­

Vorbereitung Wettbewerb Generalunternehmer (GU)

bis Januar 2002

­

Durchführung GU-Wettbewerb

bis März 2002

­

Zuschlag an den ausgewählten GU

April 2002

­

Ausführungsprojekt und Bauvorbereitung

Dezember 2002

­

Baubeginn

Januar 2003

­

Bauende und Bezug, evtl. in Etappen

Januar 2006 4653

1.3.5

Finanzielle Auswirkungen

Auf Grund des Kostenvoranschlags (+/­10%) für das Bauprojekt und der Kostenschätzung (+/­20%) für den Innenausbau, die EDV-Installationen und das Mobiliar wird das notwendige Investitionsvolumen (inkl. MWST) wie folgt veranschlagt: Verpflichtungskredit für den Grundstücks- und Projekterwerb Franken

Erwerbskosten des Grundstücks (inkl. Abgaben) Erwerbskosten des Projektes Gesamte Erwerbskosten

14 600 000 2 700 000 17 300 000

Verpflichtungskredit für das Neubauprojekt Neubauprojekt gemäss Kostenvoranschlag Innenausbau, EDV-Installationen und Mobiliar Reserve rund 12,7% Gesamtkosten des Neubauprojektes

78 200 000 12 900 000 11 600 000 102 700 000

Gesamter Verpflichtungskredit

120 000 000

2 Vorhaben bis 10 Millionen Franken Sammelkreditliste Projekt-Nr.

Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten

0203.002

201 Generalsekretariat EDA Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Massnahmen, planbaren Unterhalt, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen in den schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.­

0204.002

201 Generalsekretariat EDA Sammelkredit für unvorhergesehene dringliche Liegenschaftskäufe für die schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.­

0620.047

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für nicht versicherte Schäden an Liegenschaften Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.­

0650.002

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Änderungen und Einrichtungen sowie planbaren Unterhalt in bundeseigenen Liegenschaften Verpflichtungskredit: Fr. 40 000 000.­

0650.003

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für Bauprojekte von 1 bis 10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2002 Verpflichtungskredit: Fr. 45 000 000.­

4654

Projekt-Nr.

Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten

Nach Stand der heutigen Planung werden die folgenden Projekte über diesen Sammelkredit abgetreten: 101 Bundesversammlung Bern, Bundeshäuser Bundeshaus Ost: Bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen Kosten: rund Fr. 2 850 000.­ 601 Eidg. Finanzverwaltung (EFV) Bern, Monbijoustrasse 91 Gesamtsanierung Kosten: rund Fr. 8 200 000.­ 606 Eidg. Zollverwaltung (EZV) Zollkreis I Basel, Elisabethenstrasse Um- und Ausbau des Gebäudes der Zollkreisdirektion Kosten: rund Fr. 4 900 000.­ 606 Eidg. Zollverwaltung (EZV) Chiasso, Valico Merci Gesamtsanierung Kosten: rund Fr. 4 500 000.­ 606 Eidg. Zollverwaltung (EZV) Boncourt, Autobahn Bau einer gemeinsamen Zollanlage Kosten: rund Fr. 7 900 000.­ 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Bern, Welttelegrafendenkmal Sanierung des Welttelegrafendenkmals Kosten: rund Fr. 1 200 000.­ 707 Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) 720 Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Liebefeld, Sanierung der alten Labor- und Verwaltungsgebäude Kosten: rund Fr. 9 000 000.­ 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Reserve auf Sammelkredit Nr. 650.003 für Bauprojekte von 1­10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2002 Kosten: rund Fr. 6 450 000.­ 0650.004

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für Liegenschaftserwerbe von 1 bis 10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2002 Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.­

4655

Projekt-Nr.

Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten

Nach Stand der heutigen Planung wird das folgende Projekt über diesen Sammelkredit abgetreten: 101 Bundesversammlung Bern, Kochergasse 1 Mitbeteiligung am Casino-Parking Kosten: rund Fr. 6 500 000.­ 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Reserve auf Sammelkredit Nr. 650.004 für Liegenschaftserwerbe von 1­10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2002 Kosten: rund Fr. 3 500 000.­ Total Vorhaben bis 10 Millionen Franken

3

Fr. 145 000 000

Zusammenstellung des beantragten neuen Verpflichtungskredits

Vorhaben über 10 Millionen Franken Total

Fr.

198 900 000

Einrichten eines Medienzentrums an der Bundesgasse 8-12 in Bern (Projekt-Nr. 2013.001) (Ziff. 1.1) Liegenschaftserwerb und Neubauprojekt an der Zukunfts-/ Gewerbehofstrasse in Biel (Projekt-Nr. 6825.005) (Ziff. 1.2) Erwerb der Liegenschaft Gurit-Worbla und Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Ittigen (Projekt-Nr. 1602.001) (Ziff. 1.3)

42 500 000 36 400 000

120 000 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Total

145 000 000

Vorhaben gemäss Sammelkreditliste (Ziff. 2) Gesamttotal des Verpflichtungskredits

4

Finanzielle, personelle und terminliche Auswirkungen

4.1

Finanzielle Auswirkungen

343 900 000

Die Investitionen sind in der Investitionsplanung 2001­2008 für die zivilen Immobilien des Bundes enthalten.

4656

4.2

Personelle Auswirkungen

Die anbegehrten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

4.3

Terminliche Auswirkungen

Bei den Einzelprojekten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzlage des Bundes die Realisierungstermine verzögert.

5

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

Artikel 25, 26 und 27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0);

­

Artikel 1 des Bundesbeschlusses über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten vom 6. Oktober 1989 (SR 611.017);

­

Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes vom 14. Dezember 1998 (SR 172.010.21).

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

6

Kürzere Version des Zivilen Bauprogramms

Anlässlich der Sitzungen der Kommissionen für öffentliche Bauten des Nationalrats vom 26. April 2001 und des Ständerats vom 8. Mai 2001 wurde vereinbart, auf die bisherige ausführliche Form des Zivilen Bauprogramms zu verzichten. Dem Parlament wird eine kürzere Botschaft unterbreitet, mit Erwähnung der geplanten Projekte mit den wesentlichen Punkten sowie der Sammelkredite. Bauliche und technische Details sowie ein allfälliger ausführlicher Kostenvoranschlag sind in den Zusatzdokumentationen (Projektheften) darzulegen. Diese Unterlagen gehen wie bis anhin über das Kommissionssekretariat an die zuständigen Kommissionen für öffentliche Bauten und neu auf Verlangen auch an die entsprechenden Ratsmitglieder.

4657