Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verband Schweizer Tourismus-Direktoren und der Schweizerische ReisebüroVerband haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung für Tourismus-Experten/-Expertinnen eingereicht. Das Reglement vom 8. Februar 1999 wird aufgehoben.

Der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation Viscom, der Verband der Schweizer Druckindustrie, die Interessengemeinschaft Berufsbildung und die Vereinigung der Industrie Flexibler Verpackungen haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung Diplomierter Fachmann/Diplomierte Fachfrau der Druck- und Verpackungsindustrie eingereicht. Das Reglement über die höhere Fachprüfung «Diplomierter Fachmann/Diplomierte Fachfrau der Druckindustrie» vom 18. Mai 1994 wird aufgehoben.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

20. November 2001

6040

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2001-2459