Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5014 Widersprechende Newton Management Limited, GB-London EC4V 4DR, IR-Marke Nr. 422 763 «NEWTON» gegen Widerspruchsgegnerin Union Financière de France Banque SA, F-75116 Paris, IR-Marke Nr. 567 434 «NEWTON» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. Dezember 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5014 wird gutgeheissen.

3.

Der internationale Marke Nr. 567 434 «NEWTON» wird der Markenschutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Gegenüber der Widerspruchsgegnerin erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. Dezember 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-2724

6377