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Bundesversammlung.

Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 30. März 1944 zum Ersatzmann des eidgenössischen Versicherungsgerichts gewählt Herrn Bene Spahr, Kantonsrichter in Sitten, an Stelle des zum Bundesrichter gewählten Herrn L. Prod'hom.

Die Frühlingssession ist am 31. März 1944 geschlossen worden. Die Übersicht der Verhandlungsgegenstände wird nächstens dem Bundesblatt beigelegt werden.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 31. März 1944.)

Als schweizerischer Honorarkonsul in Valparaiso wird gewählt: Herr Eduardo Oschwald, von Thayngen.

Als Vertreter des Bundes in der Aufsichtskommission der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung wird für den Best der laufenden Amtsdauer gewählt: Herr Nationalrat Konrad Hg, in Bern.

(Vom 1. April 1944.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: für die Erstellung eines Waldweges in der Gemeinde Neuenstadt; 2. Schwyz: für die Erstellung eines Waldweges in der Gemeinde Küssnacht.

(Vom 4. April 1944.)

Dem an Stelle des auf einen andern Posten berufenen Herrn Jose-Maria Barreto zum Berufsgeneralkonsul von Peru in Genf mit Amtsbefugnis über den Kanton Genf ernannten Herrn Mario Sosa Pardo de Zela wird das Exequatur erteilt.

Dem Kanton Bern wird an die Kosten der Verbauung des Hornbaches und seiner Zuflüsse in der Gemeinde Sumiswald ein Bundesbeitrag bewilligt.-

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Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Nidwaiden: für die Erstellung eines Alpstalles mit Wasserversorgung in der Gemeinde Emmetten; 2. Appenzell A.-Eh. : für die Erstellung eines Flurweges in der Gemeinde Schwellbrunn : 3. Waadt: für den Wiederaufbau des Alpstalles «La Jaquillarde» in der Gemeinde Bougemont.

(Vom 5. April 1944.)

Es werden gewählt: Als Mitglied der 8. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements: Herr Eobert Marchand, in Genf; als Ersatzmann der 6. strafrechtlichen Kommission: Herr Paul Carry.

Advokat, in Genf.

(Vom 11. April 1944.J Als Vertreter der Presse in der Presseberatungsstelle ^ird gewählt: Herr Dr. Eugen Kopp, Bedaktor des «Vaterland», in Luzern.

Für die bis 81. Dezember 1947 laufende Amtsdauer werden in die eidgenössische Alkoholrekurskommission gewählt: Als Vizepräsident: Herr Dr. h. c.

Anton Schmid, alt Ständerat, in Frauenfeld; als Mitglied: Herr Dr. Giulio Giuseppe Respini, Advokat, in Locamo; als Ersatzmann: Herr Dr. jur. Adolf Suter, Ständeratspräsident, Eechtsanwalt und Bezirksgerichtspräsident, in Schwyz.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Vollzug des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung.

Gestützt auf den Art. 4 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 und die Verordnung II vom 11. September 1936 hat das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am 24. März verfügt, die Verordnung H sei vom 1. Mai 1944 an auch auf die Berufe des Schreiners, des Bauschreiners und des Möfoelschreiners anzuwenden.

Demnach darf vom 1. Mai 1944 an in diesen Berufen ein Betrieb nur dann Lehrlinge zur Ausbildung annehmen, wenn der Betriebsinhaber oder ein mit der Ausbildung beauftragter Vertreter des Betriebes die Meisterprüfung bestanden hat. Betriebe, deren Inhaber oder Beauftragte bereits Lehrlinge mit

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1944

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08

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.04.1944

Date Data Seite

274-275

Page Pagina Ref. No

10 035 061

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