831

Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, andernfalls wird darauf nicht eingetreten. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe zu Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen, «ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch».

Der Einspruch gilt als Vernehmlassung im Sinne von Art. 6, Ziff. 2, des Verfahrensreglements vom 4. Dezember 1940. Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat gegen das vom unterzeichneten Richter eröffnete Urteil kein Einspruchsrecht, wenn die im vorliegenden Strafmandat ausgefällte Busse gleich hoch oder höher ist, als sie vom Generalsekretariat beantragt wurde. Lautet dagegen der Antrag des Generalsekretariats auf eine höhere Busse, als sie vom Eichter dem Beschuldigten in diesem Strafmandatsverfahren eröffnet wird, so steht dem Generalsekretariat ebenfalls das Recht zu, gegen die Bussenverfügung des Richters innerhalb der Frist von 5 Tagen Einspruch zu erheben.

Zürich, den 19. Mai 1944.

Der Einzelrichter der 9. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements: A. Wettach.

5391

# S T #

Wettbewerb- und Stellenansschreibnngen, sowie Anzeigen.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Juli 1944 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlicher! Oberblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes betragt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto III 520 38

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

832

Eidgenössischer Staatskalender 1944.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1944, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraph en Verwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto III 520 360 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Die Rechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die

Lohn- und Verdäenstersatzordnung in den Jahren 1940 bis 1942 Herausgegeben vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Die Broschüre enthält eine systematische Zusammenstellung von Auszügen aus den in den Jahren 1940 bis 1942 ergangenen Entscheiden der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die Lohn- und Verdienstersatzordnung. Bei jedem Auszug ist die genaue Stelle der Zeitschrift «Die eidgenössische Lohnund Verdienstersatzordnung» angegeben, an der der betreffende Entscheid in extenso wiedergegeben ist. Der Sammlung ist neben einem systematischen Inhaltsverzeichnis ein alphabetisches Namenverzeichnis der Beschwerdeführer sowie ein ausführliches Sachregister beigegeben. Neben dem systematischen Überblick, den die Sammlung über die bisherige Bechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen vermittelt, wird sie auch das Aufsuchen der Entscheide in der Zeitschrift wesentlich erleichtern.

Preis Fr. 1. 50.

Zu beziehen bei der nachgenannten Stelle, Postscheck III 520.

4256

Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale.

833

Wiederwahl der Beamten des Bundes für die Amtsdauer 1945 bis 1947.

1. Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juli 1944 betreffend die Wiederwahl der Beamten des Bundes haben sich diejenigen Beamten, die vor dem 1. Oktober 1944 keine gegenteilige schriftliche Mitteilung erhalten, für die am 1. Januar 1945 beginnende dreijährige Arntsdauer als wiedergewählt zu betrachten.

2. Für diejenigen Beamten, die in den Jahren 1945 oder 1946 der neuen Amtsdauer die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, endigt das BeamtenVerhältnis mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 65. Altersjahr überschreiten werden, es sei denn, dass die Wahlbehörde das Beamtenverhaltnis aus dienstlichen Gründen über diesen Zeitpunkt hinaus von Fall zu Fall verlängert.

3. Wird das Beamtenverhältnis erneuert, obschon der Beamte die Alterpgrenze von 65 Jahren bereits im Verlaufe der gegenwartigen Amtsdauer überschreitet, so bestimmt die Wahlbehörde den Zeitpunkt der Auflösung dessBlben.

B e r n , den 28. September 1944.

Bundeskanzlei.

5391

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Eidg.

Direktor der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt

Departement des Innern Bundeshaus-West Bern

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Grundliche Kenntnisse 12472 in Theorie und Praxis auf bis dem Gebiet der Geophysik, 15784 insbesondere der Meteorologie (einschliesslich des synoptischen Wetterdienstes) und der Klimatologie.

Befähigung zur Leitung der wissenschaftlichen Arbeiten des Personals der Zentralanstalt

An-

meldungstermln 31. Okt.

1944

(2..)

834 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Direktion der eidg. Bauten

Gute allgemeine Bildung.

Hausmeister im Verwaltungs- Abgeschlossene Berufslehre.

gebäude, Bundes- Gute Umgangsformen und gasse 3, in Bern Gewandtheit im Verkehr mit dem Publikum. Befähigung zur Leitung des Reinigungsdienstes.

Sprachen : Deutsch und Französisch, Kenntnisse der italienischen Sprache erwünscht Der Stelleninhaber ist verpflichtet, die Dienstwohnung gegen angemessene Mietentschàdigung zu beziehen. Amtsantritt: 1. Januar 1945

3456 bis 6400

10. Okt.

1944

Direktion der eidg. Bauten

Hausmeister im Gute allgemeine Bildung.

Bundeshaus-West- Abgeschlossene Berufslehre.

bau in Bern Gute Umgangsformen und Gewandtheit im Verkehr mit dem Publikum. Befähigung zur Leitung des Reinigungsdienstes.

Sprachen: Deutsch und Französisch, Kenntnisse der italienischen Sprache erwünscht. Der Stelleninhaber ist verpflichtet, die Dienstwohnung gegen angemessene Mietentschädigung zu beziehen. Amtsantritt: 1. Januar 1945

3456 bis 6400

10. Okt.

1944

Hauswart I. Kl.

Gute allgemeine Bildung.

im VerwaltungsHandwerker. Gute Umgebäude, Bundes- gangsformen und Gewandtgasse 8, in Bern heit im Verkehr mit dem Publikum. Fähigkeit zur Leitung des Reinigungsdienstes. Sprachen : Deutsch und Französisch. Der Stelleninhaber ist verpflichtet, die Dienstwohnung gegen angemessene Mietentsohädigung zu beziehen. Amtsantritt: 1. Juli 1945

3272 bis 5848

Direktion der eidg. Bauten

(2..)

(2..)

10. Okt.

1944

(2..)

835 Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Wissenschaftlicher Abgeschlossene technische Experte II. Kl. für Hochschulbildung als Chedie Prüfung von miker; Muttersprache franErfindungspatent- zosisch; gute Kenntnisse gesuchen des Italienischen erwünscht Die Anstellung erfolgt zunächst nur provisorisch.

6124 bis 9436

7. Okt.

1944

Wissenschaftlicher Abgeschlossene technische Experte II. Kl. für Hochschulbildung als die Prüfung von Maschineningenieur oder Erfindungspatent- Physiker; Muttersprache gesuchen, haupt- deutsch; gute Kenntnisse sachlich auf dem der franzosischen Sprache Gebiet der Thermoerwünscht dynamik Die Anstellung erfolgt zunächst nur provisorisch.

6124 bis 9436

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Eidg.

Amt für geistiges Eigentum

Eidg.

Amt für geistiges E i Q ont um

'

6124 bis 9436

2 -wissenschaftliche | Abgeschlossene technische Experten II. Kl. für Hochschulbildung als die Prüfung von Maschineningenieur; Erfindungspatent- ; Muttersprache deutsch, gesuchen gute Kenntnisse der franzosischen Sprache erwünscht Die Anstellung erfolgt zunächst nur provisorisch.

Abteilung für Infanterie im Armeestab

Technischer Adjunkt der Schießschulen Wallenstadt

Dipl. Ingenieur oder 6124 Techniker. Besondere bis Kenntnisse im Waffen-, 9436 Munitions- und Sprengstoff- bzw.

wesen. Befähigung zur 7504 Leitung und Auswertung bis von Schiessversuchen.

10816 Kenntnis der Amtssprachen.

Offizier.

Technischer Adjunkt Dipl. Elektro- oder Radioder Inf. Tf. Fk.techniker. Praktische Schulen, Freiburg Tätigkeit im Bau und Betrieb von Telephon- und Funkeranlagen. Kenntnis der Amtssprachen. Offizier Dienstchef bei der Die Bewerber müssen Zollkreisdirektion mindestens den Grad eines Schaffhausen Kontrollbeaniten der Zollverwaltung bekleiden

7. Okt.

1944

(2..)

l Zollkreisdirektion m Schaffhausen

7. Okt.

1944

(2..)

Eidg.

Amt für geistiges Eigentum

Abteilung für Infanterie im Armeestab

(2..)

20. Okt 1944

(3...)

3916 bis 7228 bzw.

5296 bis 8608

20. Okt.

1944

5664 bis 8976

15. Okt.

1944

(3...)

(1)

836 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Zollkreisdirektion In Lausanne

Vorstand des Haupt- Umfassende Kenntnis des Zolldienstes; die Bewerber zollamtes ( Les Verrières-gare müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Kreisdirektion III der Schweiz.

Bundesbahnen in Zürich

Bahningenieur in Rorschach

Abgeschlossene technische Hochschulbildung, Baupraxis und Erfahrung im Bau und Unterhalt der Gleisanlagen

Besoldung

Fr.

4828 bis 8120

8424 bis 11 736

Anmeldungstermin

15. Okt.

1944

(1-) 12. Okt.

1944 (1-)

Dienstantritt 1. Januar 1945.

Aufnahme von Postlehrlingen.

Die schweizerische Postverwaltung wird im Frühjahr 1945 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Bureaudienst (nicht als Briefträger oder Gehilfen) aufnehmen.

Erfordernisse: Schweizerbürger; Alter im Eintrittsjahr mindestens 17 und höchstens 20 Jahre; gute Gesundheit sowie körperliche und charakterliche Tauglichkeit zum Postdienst; mindestens Sekundarschul- oder gleichwertige Bildung mit ergänzten Kenntnissen in Geographie, Vaterlandskunde und einer zweiten Amtssprache.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich später durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 31. Oktober 1944 an eine der Kreispostdirektionen Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona zu richten.

Diese Direktionen sowie die Postämter geben auf Wunsch weitere Auskunft.

(2.).

5391

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.09.1944

Date Data Seite

831-836

Page Pagina Ref. No

10 035 148

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.