1178 2. Der Entzug erstreckt sich auf seine Ehefrau und seine Kinder (Art. 3, Abs. 3, des erwähnten Beschlusses).

8. Der vorliegende Entscheid unterliegt der Verwaltungsbeschwerde an den Bundegrat gemäss Art. 22 des Bundesgesetzes vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege (Art. 7, Abs. 2, des erwähnten Beschlusses).

Bern, den 20. Oktober 1944.

5433

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

Vorladung.

Gemäss Art. 32 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege wird hiemit öffentlich vorgeladen: Hauswirth, Adolf, Melker, von Saanen (Bern), geb. 22. Dezember 1899, wohnhaft in Zollen, Kreis Soldin, Deutschland, als Beschuldigter, betreffend Handel mit Mahlzeitencoupons, auf Donnerstag, den 9. November 1944, nachmittags 2 Uhr, Hirschengraben 15, Erdgeschoss, Zürich 1.

Zürich, den 20. Oktober 1944.

Der Präsident der 2. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements: Dr. Heusser.

5433

# S T #

Wettbewerb- nnd Stellenansschreibimgen, sowie Anzeigen, Testaments-Eröffnung.

An die gesetzlichen Erben der am 15. Juni 1944 in der Anstalt Schlössli in Oetwil am See, Kanton Zürich, verstorbenen Frau Elise Mathilde Wohlwend, geb. Leemann, Tochter des Kaspar Leemann und der Elisabetha geb. Spörri, geb. 23. Juli 1863, Witwe des Johannes Wohlwend, von Diepoldsau und Sennwald, zuletzt wohnhaft in Widnau. erfolgt hiemit gemäss Art. 558 des Zivilgesetzbuches die Mitteilung, dass die genannte Erblasserin eine eigenhändige letztwillige Verfügung, datiert 4. Juni 1941, mit Nachtrag hinterlassen hat, die eröffnet worden ist. Die Erblasserin hat über ihren gesamten Nachlass verfügt, wozu sie berechtigt war, da keine pflichtteilsberechtigten Erben vorhanden sind.

1179 Die gesetzlichen Erben können auf unterfertigtem Amte vom Original des Testamentes Einsicht nehmen oder Abschriften verlangen.

Sofern nicht innert Monatsfrist Einsprache gegen die letztwillige Verfügung erhoben wird, erfolgt Ausrichtung des Nachlasses an die Bedachten.

Eheineck, den 24. Oktober 1944.

5433

Bezirksamt Unterrheintal.

Soeben ist erschienen Heft 6 der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Entstehung, Aufgabe und Arbeit der Eidgenössischen Lohnbegutachtungskommission von Prof. Dr. F. Marbach Diese Schrift behandelt im Rahmen der allgemeinen Grundsätze der Preis- und Lohnpolitik die Prinzipien und Methoden, nach denen die Lohnbegutachtungskommission den Ausgabenindex und die Eichtsätze für die Lohnanpassung errechnet. Prof. Marbach, Präsident der Lohnbegutachtungskommission, erörtert die Notwendigkeit und Möglichkeit, aber auch die Grenzen der Lohnanpassung, wobei namentlich den sozialen \Erfordernissen und Erwägungen alle Beachtung geschenkt wird. Ein besonderer Abschnitt ist den Eichtsätzen der Lohnbegutachtungskommission, ein weiterer ihrer Anwendung in der Praxis gewidmet. Die Schrift enthalt viele wertvollen Aufschlüsse für Behördenmitglieder und Betriebsinhaber, für Verbände der Arbeitgeber und für Gewerkschaftsorganisationen.

61 Seiten.

Preis Fr. 1.20.

Erhältlich im Buchhandel oder beim Werbedienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern.

5171

1180

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Juli 1944 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto III 520 38

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Die Rechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die

Lohn- und Verdienstersatzordnung in den Jahren 1940 bis 1942 Herausgegeben vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Die Broschüre enthält eine systematische Zusammenstellung von Auszügen aus den in den Jahren 1940 bis 1942 ergangenen Entscheiden der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die Lohn- und Verdienstersatzordnung. Bei jedem Auszug ist die genaue Stelle der Zeitschrift «Die eidgenossische Lohnund Verdienstersatzordnung» angegeben, an der der betreffende Entscheid in extenso wiedergegeben ist. Der Sammlung ist neben einem systematischen Inhaltsverzeichnis ein alphabetisches Namenverzeichnis der Beschwerdefuhrer sowie ein ausfuhrliches Sachregister beigegeben. Neben dem systematischen Überblick, den die Sammlung über die bisherige Kechtsprechung der eidgenossischen Aufsichtskommissionen vermittelt, wird sie auch das Aufsuchen der Entscheide in der Zeitschrift wesentlich erleichtern.

Preis Fr. 1. 50.

Zu beziehen bei der nachgenannten Stelle, Postscheck III 520.

4256

Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale.

1181 Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine neue

Zusammenstellung der Interpretationskreisschreiben zum

Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. Hovember 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 1940 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchfilhrungserlasse zum Automobilgesetz.

Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (für Behörden Fr. \. --), zuzüglich Porto- und Nachnahmespesen, bezogen werden.

Postcheckkonto IH 520.

766

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorlaufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

12472 15. Nov.

Eidgenössisches Arztdiplom, einige Jahre ärzt1944 bis liche Praxis. Praktische 15784 Erfahrung auf dem Gebiete der allgemeinen Hygiene und Sanitätspolizei.

Kenntnis der internationalen Fragen des Gesundheitswesens. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache, wenn möglich Kenntnis des Italienischen. Handschriftliche Bewerbungsschreiben mit Curriculum vitae, (2.).

Photo und Referenzen : Das Datum des Stellenantritts -wird bei der Wahl bestimmt werden.

Sekretariat des eidg. Departements des Innern

Direktor des eidg.

Gesundheitsamtes

Erfordernisse

1182 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Direktion des Schweiz. Landesmuseums, ZUrich

Technischer Gehilfe I. Kl.

Befähigung zur Konservierung von archäologischen Bodenfunden jeden Materials. Kenntnis chemischer Grundbegriffe (ev. Laboratoriumstätigkeit). Manuelle Geschicklichkeit, möglichst auf handwerklicher Basis

3456 bis 6400

15. Nov.

1944

Praxis als Buchhalter, Beherrschung von zwei Amtssprachen; Kenntnisse der Militärverwaltung und des Truppenrechnungswesens

7504 bis 10816

Departementssekretär des Militärdepartements

Chef fu r Personelles des eidg. Militärd ("parlements

Armeekommando, Kriegsmaterialverwaltung, Feldpost

Hauptbuchhalter

(2.).

6. Nov.

1944

(2.).

Juristischer Beamter Abgeschlossenes juristiII. Klasse sches Studium, Beherrschung von zwei Amtssprachen; Offizier (Hauptmann oder zur Weiterausbildung vorgesehener Sub alternoff izier)

6124 bis 9436

Buchhalter-Kassier Offizier. Gute kommerzielle Bildung. Erfahrung im II KI des eidg.

Zeughauses in Zarich Dienste der Verwaltung.

Deutsch und Französisch

3916 bis 7228

6. Nov.

1944

(2.).

4. Nov.

1944

(1.)

Offizier. Gute allgemeine 3364 4. Nov.

Kanzleigehilfe bis 1944 I. Kl. des eidg. und kaufmännische Bil6124 Zeughauses in dung. Sprachkenntnisse: Deutsch und franzosisch Kriens-Luzern (L) Die vorläufige Verwendung im Angestelltenverhältnis bleibt vorbehalten.

Armeekommando, Kriegsmaterialverwaltung, Feldpost

1 Sektionschef II. Abgeschlossene technische 8424 Hochschulbildung als bis allenfalls I. Klasse bei der Sektion für Bauingenieur mit lang- 11736 Tiefbau (Kraft- jähriger Praxis in Tiefbau- allenfalls 9712 werke) der Abtei- arbeiten. Muttersprache bis lung für Bahnbau Deutsch; Kenntnis der und Kraftwerke französischen und italie- 13024 der Generaldireknischen Sprache tion der SBB in Bern Dienstantritt 1. Januar 1945.

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Bern

6. Nov.

1944

(D

1183 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Anmeldungstermln

Besoldung Fr.

Einige junge Bau- Diplom einer technischen 13. Nov.

1944 Hochschule, praktische ingenieure und Elektroingenieure Tätigkeit als Ingenieur, für die Abteilung Alter nicht über 28 Jahre; Kenntnis zweier Amtsfür Bahnbau und Kraftwerke in Bern sprachen sowie für die Bauabteilungen der Kreise I in Lausanne, II in Luzern und III in Zürich (1.)

Es ist eine Ausbildungszeit \ on drei Jahren vorgesehen, wovon das erste Jahr bei der in Frage kommenden technischen Dienstabteilung, das zweite Jahr im Eisenbahnbetriebsdienst und das dritte Jahr in andern Dienstzweigen.

Dienstantritt anfangs Januar 1945 Die Abteilung für Bahnbau und Kraftwerke in Bern sowie die vorgenannten Bauabteilungen der Kreise erteilen auf Wunsch jede weitere Auskunft.

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen In Bern bzw. an die Kreisdirektionen 1 in Lausanne, II In Luzern oder III in Zürich

Zollkreisdirektion in Schaffhausen

Zolldirektion in Lausanne

5664 bis 8976

11. Nov.

1944

Vorstand Umfassende Kenntnis des 1 4928 des Hauptzollamtes Zolldienstes ; die Bewerber ; bis 8240 La Chaux-de-Fonds müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

11. XOY.

Vorstand des Hauptzollamtes Konstanz

Bundesamt für In- Adjunkt 2. Kl. beim dustrie, Gewerbe Fabrikinspektorat und Arbeit

des III. Kreises, Zürich

[ Umfassende Kenntnis des Zolldienstes; die Bewerber müssen mindestens den Grad j eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

Abgeschlossene technische Hochschulbildung. Eventuell Diplom als Techniker.

Industrielle Praxis und Erfahrung in der Fabrikations-branche. Kenntnis der Industrie-Hygiene erwünscht. Muttersprache italienisch, Beherrschung der deutschen Sprache.

Das erste Jahr gilt als Probejahr

(1.)

j !

6124 bis 9436

1944

(1.)

15. Nov.

1944

(2).

Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Die Schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1945 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an.

Es können nur Schweizerbürger, die am 1. Mai 1945 nicht unter 17 und nicht über 25 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales

1184 Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfugen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genugende Kenntnis einer zweiten Amtssprache gefordert.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der anfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung zu unterziehen.

Die Lehrlinge erhalten wahrend der Lehrzeit, die zwei Jahre dauert, folgende Entschädigungen: vom 1. bis 6. Monat ein Taggeld von Fr. 2.50, vom 7. bis 12.

Monat von Fr. 3 50 und vom 13. bis 24. Monat von Fr. 5. -- zuzuglich gesetzliche Teuerungszulagen und Ortszusehlage.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, samtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfallige berufliche Tätigkeit sind bis zum 12. November 1944 an eine der Kreisdirektionen der Schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhaltlich ist. Militardienstpflichtige Bewerber haben der Anmeldung auch das Dienstbuchlein beizulegen.

B e r n , im Oktober 1944.

BUS

(2).

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.10.1944

Date Data Seite

1178-1184

Page Pagina Ref. No

10 035 160

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.