371

2. Luzern: für die Erstellung von Feldscheunen im Müswangermoos, Gemeinde Müswangen; 3. St. Gallen: für Butschsicherungsarbeiten Brandegg, Gemeinde Weesen; 4. Graubünden: für Verbauungs- und Aufforstungsarbeiten in der Gemeinde Seewis im Prättigau; 5. Wallis: für die Korrektion der Visp, Gemeinde Zermatt; 6. Tessin: für Alpverbesserungen auf dem Monte Peruzzana. Gemeinde Claro.

(Vom

9. Mai 1944.)

Dem Kanton Zürich wird an die Melioration «Wolfacker-Künzler» bei Agasul, Gemeinde Illnau, ein Bundesbeitrag bewilligt.

Als II. Adjunkt bei der Handelsabteilung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wird gewählt : Herr Hans Bühler, Fürsprecher, von Sigriswil, bisher juristischer Beamter I. Kl.

Herr Dr. Walter Thurnheer. schweizerischer Gesandter in London, der irn vergangenen Dezember zur Berichterstattung in die Schweiz zurückgekehrt war, kann sich wegen Krankheit nicht an seinen Posten zurückbegeben. An seiner Stelle hat der Bundesrat zum schweizerischen Gesandten in Grossbritannien Herrn Dr. Paul Buegger, von 1985 bis 1942 Gesandter in Boni, ernannt.

5109

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des ßnndes.

# S T #

Nr. 836.

Strafmandat.

Herr Albert Waser, Beisender, postlagernd laterlaken, wird durch Überweisung des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements beim unterzeichneten Einzelrichter beschuldigt der Widerhandlung gegen Art. 3, Abs. 2, der Verfügung Nr. 10 des eidgenössischen Volkswirtscbaftsdepartements vom 19. November 1940 über die Sicherstellung der Versorgung von Volk und Heer mit technischen Rohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten, begangen durch Übertragung bzw. widerrechtliche Entgegennahme von Textilrationierungsausweisen im Februar/März 1941, mit dem Antrag, Sie seien zu einer Busse von Fr. 20 und zu den Kosten zu verurteilen.

372 Der Eichter eröffnet Ihnen, gestützt auf diesen Antrag und die Akten, in Anwendung der Bundesratsbeschlüsse vom 1. September 1939/26. November 1940 über die Einsetzung und die Erweiterung der Zuständigkeit der strafrechtlichen Kommissionen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Art. 6 ff. des Verfahrensreglements der strafrechtlichen Kommissionen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 4. Dezember 1940 folgende

Strafe:

Sie werden verurteilt zu 1. einer Busse von Fr. 20; 2. den Kosten im Betrage von Fr. 5.

Sie können gegen dieses Strafmandat innerhalb der Frist von 5 Tagen beim unterzeichneten Eichter Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterzeichnen. Er gilt als Vernehmlassung im Sinne von Art. 6, Ziffer 2, des Verfahrensreglements vom 4. Dezember 1940. Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat gegen das vom unterzeichneten Eichter eröffnete Urteil kein Eekursrecht, wenn die im vorliegenden Strafmandat ausgefällte Busse gleich hoch oder höher ist, als sie vom Generalsekretäriat beantragt wurde. Lautet dagegen der Antrag des Generalsekretariats auf eine höhere Busse, als sie vom Bichter dem Beschuldigten in diesem Strafmandatsverfahren eröffnet wird, so steht dem Generalsekretariat ebenfalls das Kecht zu, gegen die B assenverfügung des Richters innerhalb der Frist von 5 Tagen Einspruch zu erheben.

Das vorstehend eröffnete Urteil wird rechtskräftig, wenn dagegen innerhalb der Frist von 5 Tagen beim unterzeichneten Bichter kein Einspruch erhoben worden ist. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Zürich, den 6. November 1941.

2. strafrechtliche Kommission des eidgenossischen Volksivirtschaftsdepartements, 5109

Der Einzelrichter: Lüchinger.

Vorberufung.

Hiermit wird gemäss Art. 32 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege infolge unbekannten Aufenthalts öffentlich vorgeladen:

unbekannten Aufenthalts, als Beschuldigter, auf Freitag, den 19. Mai 1944,

373

15.30 Uhr, in den Verhandlungssaal der 8. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Yolkswirtschaftsdepartements in Basel, Strafgerichtssaal, Bäumleingasse 3. 1. Stock.

Basel, den 4. Mai 1944.

5109

8. strafrechtliche Kommission des eidgenossischen Volkswirtschaftsdepartements, Der Präsident: Dr. Walter Meyer.

Vorberufung.

Hiermit wird gemäss Art. 32 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege infolge unbekannten Aufenthalts öffentlich vorgeladen: Aufenthalts, als Beschuldigter betreffend Entgegennahme von 100 bis 200 Textilcoupons ohne Abgabe der entsprechenden Ware und Abgabe von rationierten Textilien ohne Entgegennahme der entsprechenden Rationierungsausweise, auf Montag, den 5. Juni 1944, 15.15 Uhr, in den Verhaiidlungssaal der 8. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Yolkswirtschaftsdepartements in'Basel, Strafgerichtssaal. Bäumleingasse 3. I. Stock.

Basel, den S.Mai 1944.

5109

8. strafrechtliche, Kommission des eidgenossischen Volksicirtschaftsdepaiiements, Der Präsident: Dr. Walter Meyer.

Öffentliche Vorladung.

vormittags 10 Uhr, persönlich vor der 2. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements im kantonalen Gerichtsgebäude, Hirschengraben 15, Zürich l, zu erscheinen, um sich gegen den seitens des Generalsekretariates gestellten Antrag zu verteidigen, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich, den 29. April 1944.

5109

2. strafrechtliche Kommission, Der P r ä s i d e n t : Dr. Lüchinger.

374

öffentliche Vorladung.

haltes, wird aufgefordert, Montag, den 22. Mai 1944, vormittags 8% Uhr, persönlich vor der 2. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements im kantonalen Gerichtsgebäude, Hirschengraben 15, Zürich l, zu erscheinen, um sich gegen den seitens des Generalsekretariates gestellten Antrag zu verteidigen, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich, den 3. Mai 1944.

Ber Präsident der 2. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements:

5109

Dr. Lüchinger.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1943 und 1944.

Monat Januar .

Februar März .

April .

Mai . .

Juni Juli . .

August .

September Oktober November Dezember

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1943

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Total April

1944

19 44 Mehreinnahmen Mindereinnahmen

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

4 476 882, 97 12 753 926. 29 8 277 043. 32 3524471.43 8149669.71 11 674 141. 14 6 074 028. 68 14 669 490. 64 8 595 461. 96 3690681.50 12494110.02 8 803 428. 52 14716548. 53 9 299 484. 34 8 364656. 77 7 396 869. 08 7 145 603. 64 6412115.93 8 408 585. 39 8 943 624. 26 122 279 156. 03 17766064.58 51 591 668. 09 33 825 603. 51 öl ohne Tabakzölle u nd Biersteuer

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Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.05.1944

Date Data Seite

371-374

Page Pagina Ref. No

10 035 074

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