1405 folgende S t r a f e : Sie werden verurteilt zu 1. einer Busse von Fr. 20; 2. zu den Kosten im Betrage von Fr. 16.40, bestehend aus: a. Spruchgebühr Fr. 5, b. Kosten bis zur Überweisung Fr. 11.40.

Das vorstehend eröffnete Urteil wird rechtskräftig, wenn dagegen innerhalb der Frist von 5 Tagen seit Zustellung beim unterzeichneten Eichter kein Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils. Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, andernfalls wird darauf nicht eingetreten. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe zu Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: «ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch».

Der Einspruch gilt als Yernehmlassung im Suine von Art. 6, Ziff. 2, des Verfahrensreglements vom 4. Dezember 1940. Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat gegen das vom unterzeichneten Eichter eröffnete Urteil kein Einspruchsrecht, wenn die im vorliegenden Strafmandat ausgefällte Busse gleich hoch oder hoher ist, als sie vom Generalsekretariat beantragt wurde. Lautet dagegen der Antrag des Generalsekretariats auf eine höhere Busse, als sie vom Eichter dem Beschuldigten in diesem Strafmandatsverfahren eröffnet wird, so steht dem Generalsekretariat ebenfalls das Eecht zu, gegen die Bussenverfügung des Eichters innerhalb der Frist von 5 Tagen Einspruch zu erheben.

Weinfelden, den 3. November 1944.

2. strafrechtliche Kommission des eidgetwssischen Volksivirtechaftsdepartements, Der Einzehrichter: Dr. H. Seeger.

5479

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Neue Gemeindekarte der Schweiz.

Die eidgenössische Landestopographie hat eine neue Karte «Die Gemeinden der Schweiz l : 200 000» bearbeitet, die auf 4 Blättern in einfarbiger Ausführung die Grenzen der Kantone, Bezirke und Gemeinden der

1406 Schweiz nach den neuesten Erhebungen und mit Angabe der offiziellen Schreibweise der Gemeindenamen enthält. Ausserdem sind darauf die anstossenden ausländischen Gemeinden eingezeichnet.

Diese Karte bildet eine vorzügliche Grundlage für statistische Eintragungen aller Art.

Ausser der normalen Ausgabe (einfarbig, ungefalzt) existieren Ausgaben mit Eindruck der Blatteinteilung der Siegfriedkarte und der neuen Landeskarte.

Bezugsort: Kartenverwaltung der eidgenössischen Landestopographie, Wabern bei Bern. Preis pro Einzelblatt Fr. 4. Preis für alle 4 Blätter Fr. 12.

5451

Eidgenössische Landestopographie.

Das neue kriegswirtschaftliche Straf- und Strafprozessrecht des Bundes.

Mit Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1944 ist das kriegswirtschaftliche Straf- und Strafprozessrecht revidiert und in einen einzigen Erlass zusammengefasst worden. Der Text des Beschlusses, in einer handlichen und übersichtlichen Ausgabe, versehen mit einem systematischen Inhaltsverzeichnis und einer ausführlichen Einleitung von Dr. h. e. E. Péquignot, Generalsekretär des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, kann beim Aufklärungsdienst der eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern, oder durch den Buchhandel zum Preise von Fr. 2.50 bezogen werden.

6451

Eidgenössische Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Sekretariat des Aufklärungsdienstes.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Juli 1944 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto III 520 38

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

1407

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Eidgenössisches Laboratoriumsgehilfe Gesundheitsamt

30. Nov.

Gute Schulbildung.

3088 1944 Praktische Tätigkeit als bis Gehilfe eines hygienisch5112 bakteriologischen oder ähnlichen Laboratoriums (1-) Handschriftliche Anmeldung mit Photo und Eeferenzen, Antritt auf 1. Januar 1945 erwünscht.

Armeekommando, Kanzleigehilfe I. Kl.

Gute allgemeine und Kriegsmaterial- des eidg. Zeughauses kommerzielle Bildung.

verwaltung, in Zweisimmen Sprachkenntnisse : Deutsch Feldpost

3364 bis 6124

Abteilung für 2 Instruktions- 1 Probedienst als InstruktionsInfanterie Unteroffiziersaspirant Im Armeestab Unteroffiziere II. Kl.

3548 bis 6676

30. Nov.

1944

und Französisch (10 Die vorlaufige Verwendung im Angestelltenverhältnis bleibt vorbehalten.

im Instruktionskorps der Infanterie

Waffenchef der Hauptmann im Ineichten Truppen, struktionskorps der Armeekommando

(10

Probedienst als Instruk-tionsaspirant der Leichten Truppen

6584 bis 9896

2. Dez.

1944 00

Probedienst als Instruktionsaspirant der der Leichten Truppen Leichten Truppen

4928 bis 8240

2. Dez.

1944 (D

6024 bis 9316 evtl.

6944 bis 10236

12. Dez.

1944

9712 bis 13024

10. Dez.

7044 bis 10 356

10. Dez.

1944

Leichten Truppen

Waffenchef der 3 Subalternoffiziere leichten Truppen, im Instruktionskorps Armeekom mando Direktion der Eidg. Munitionsfabrik In Altdorf

Eidg. Oberzolldirektion in Bern

30. Nov.

1944

Administrativer Adjunkt II., evtl.

I Kl.

Direktor des VI. Zollkreises in Genf

Gründliche Kenntnis der industriellen Buchhaltung und des Verwaltungsdienstes. Deutsch und französisch.

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

Eldg. OberInspektor II. Kl. Umfassende Kenntnis des zolldirektion in bei der I. Abteilung Zolldienstes; Eignung zum Bern

der Eidg. Oberzoll- ' direktion in Bern

Instruktions- und Inspektionsdienst

(10 1944

00

00

1408 Anmeldestelle

Zollkreisdirektion in Lausanne

Zollkreisdirektion In Lausanne

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Fr.

Adjunkt des Zoll- Umfassende Kenntnis des kreisdirektors bei der Zolldienstes Zollkreisdirektion in Lausanne

7504 bis 10816

Einnehmer beim Kenntnis des Zolldienstes Nebenzollamt Col-des-Roches-route

3080 bis 5268

Anmeldungstermin

10. Dez.

1944

(1.)

10. Dez.

1944 (1.)

Mitarbeiter des Schweizer, nicht über 30. Nov.

*) Psychotechnischen 35 Jahre alt. Gute All1944 Dienstes der Ab- gemeinbildung. Wenn mögteilung für Personal lich sonderausbildung und angelegenheiten praktische Tätigkeit in der Eignungspsychologie.

Beherrschung der deutschen, französischen und wenn möglich der italienischen Sprache (1.)

*) Besoldung je nach Vorbildung und Alter.

Akademiker erhalten den Vorzug. Nähere Auskunft über Anforderungen und Gehaltsverhaltnisse erteilt die Abteilung für Personalangelegenheiten in Bern.

Generaldirektor!

der Schweizerischen Bundesbahnen In Bern

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1944

Date Data Seite

1405-1408

Page Pagina Ref. No

10 035 186

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