1560

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Abänderung des Gebrauchszolltarifs.

Zufolge der in der eidgenossischen Gesetzsammlung Nr. 50 vom 21. Dezember 1944 bekanntgegebenen Ausserkraftsetzung der Zolltarifvereinbarungen mit Frankreich erfährt der schweizerische Gebrauchszolltarif folgende Abänderungen.

a. Die nachfolgend genannten Zollansätze werden wieder auf die ursprüngliche Hohe zurückgesetzt: Tarif-N r.

52 90 a 103 a

121 a2 121 62 130

261 262 270

285 b

326

Warenbezeichnung

VertragsAnsatz

Neuer Ansatz

Fr. Ep.

per q br.

Fr. Rp.

per q br.

Senf, gestossen, gemahlen oder zubereitet.

ohne Eucksicht auf die Verpackungsart 45.-- Moules, frisch 10.-- Gänseleber, zubereitet, truffiert oder nicht; Austern und Hummern, eingemacht; Oliven und essbare Schwämme in Öl 90.-- Schaumweine in Flaschen 105.-- Schaumweine in halben Flaschen . . . 105.-- Weinessig, mit einem Gehalt an reiner Essigsäure von 12 % oder weniger . . 30.-- Schreinerwaren, Möbel und Möbelteile: -- gekehlt, mit Stäben verziert, graviert, mit Kerbschnitt: roh 45.-- andere 53.-- Fertige Holzwaren aller Art, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt: roh 35.-- Burstenbinderwaren aus Holz, auch mit Stoff belegt, aus Zelluloid, Hörn, Bein, Hartgummi oder Ersatzstoffen zu diesen Materialien: poliert, lackiert, etc., nicht in Verbindung mit Edelmetallen . . . 180.-- Bilder, andere als Photographien : nicht eingerahmt 90.--

50.-- 70.--

100.-- 120.-- 120.-- 40.--

50.-- 60.--

40.--

200.-- 100.--

1561 Tarif-Nr.

Warenbezeichnung

340 a

554 a

577 618 619 624

783 a 783 & 784 a 785 & 936 i 1044 1152

Neuer Ansatz Fr. Rp.

per q br.

per q br.

Buchbinder- und Kartonnagearbeiten, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt : -- mit Papier und Pappe ausgerüstet, andere als Albums zum Einstecken von Bildern und Karten 130.-- -- mit Seide, Spitzen, kunstlichen Blumen oder dergleichen ausgerüstet; Blumen aus Papier 300.--

388 b

631

VertragsAnsatz Fr. Rp.

'

Damenmantel aus Wollgewebe, mit Pelzbesatz am Kragen, an den Ärmelaufschlagen und am untern Mantelsaum . 500.-- Eegen- und Sonnenschirme, andere als seidene 200.-- Romanzement 1.20 Portlandzement 1.40 Korksteine und Korksteinplatten, für Bauzwecke, auch mit Zusatz von andern Materialien 12.-- Schmirgelleinwand 40.-- Möbel aller Art, aus Eisen, auch in Verbindung mit. Holz, sofern das Gewicht des Eisens vorherrscht: -- roh, grundiert: Kassaschranke und Tresorvorrichtungen 70.-- andere 20.-- -- andere als rohe und grundierte Möbel : Kassaschranke und Tresorvorrichtungen 100.-- Drahtgeflechte, auch verzinkt 20.-- Automobiluhren 300.-- Kupfervitriol und sogenannte Fungivore 6.-- Eeiseartikel (Koffer, Taschen, Riemzeug.

etc.) aller Art, aus Leder 190.--

150.--

350.--

800.-- 225.-- 1.50 2.--

15.-- 45.--

100.-- 25.--

180.-- 25.-- 600.-- 8.-- 200.--

1562 b. Die nachstehenden handelsvertraglichen Bestimmungen fallen dahin: N. B. ad 19 Phosphatine Falières fällt unter diese Nummer.

N. B. ad 72 Bei in Eisenfässern eingeführtem Olivenöl werden die Pässer nicht besonders verzollt, sondern als Tara behandelt, vorausgesetzt, dass es sich nicht um Versuche zur Umgehung des auf den Eisenfässern haftenden Zolles handelt.

N. B. ad 128 Die Apéritifs Byrrh und Dubonnet fallen unter diese Nummer.

N. B. ad 426 Nach dieser Nummer zum Ansätze von Fr. 50.-- werden auch Spundlappen aus . Jute, zugeschnitten, imprägniert oder nicht, zugelassen.

N. B. ad 619 Der langsam erhärtende sogenannte «Supercilor»-Zement wird zum Ansätze von Fr. 1.40 per 100 kg nach dieser Nummer zugelassen.

N. B. ad 817 Eohlinge zur Fabrikation von Bohren aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen unter diese Nummer.

N. B. ad 856 Papiereinlagen zwischen den Zinnfolien, die den Zweck haben, die letztern während des Transportes zu schützen, werden nicht besonders verzollt, sondern als Verpackungsmaterial behandelt.

N. B. ad 903 Treibriemen aus natürlicher Seide, auch mit Schuss aus Darmsaiten, fallen unter diese Nummer. Wenn solche Treibriemen auf Streckhölzer aufgespannt zur Einfuhr gelangen, so werden die letzteren nicht als Bestandteil der Tara behandelt,. Die Streckhölzer unterliegen dem Ansätze von Fr. 25.-- nach Pos. 251 und können, wenn sie zur Wiederausfuhr bestimmt sind, mit Freipass abgefertigt werden.

N. B. ad 968 Produkte mit Phosphorteig für die Vertilgung von Eatten und 'Mäusen, sowie vergiftete Körner, sogenannte « tue-souris», werden zum Ansätze von Fr. 20.-- per 100 kg nach dieser Nummer zugelassen.

G. Die Tarifnummer 340 b wird wie folgt aufgeteilt ; Ansatz Fr. Rp.

per q br.

340 a1 340 &

Buchbinder- und Kartonnagearbeiten, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt (andere als solche der Nummern 338 a bis 340 a) : -- Lederalbums, zum Einstecken von Bildern und Karten -- andere

130.-- 150.--

1563 d. Die Tarifnummern 447d1 bis d7 erhalten in Übereinstimmung mit dem Bundesratsbeschluss vom 31. Juli 1936 folgende neue Fassung: 1

Ansatz per 100kg br.

Gewebe am Stück, andere als solche der Nrn. 447 a/c, aus Seide oder Florettseide (Schappe) : 447 d1 -- rein : . .

800.-- 447 d2 -- gemischt mit andern Spinnstoffen : . i . .

800.-- e. Die bisherige handelsvertragliche Tarif-Nr. 196 a, · Espadrilles, wird aufgehoben.

Die vorstehenden Abänderungen treten am 1. Januar 1945 in Kraft.

Das für die Abänderung des Gebrauchstarifs erstellte Deckblatt Nr. 9 kann zum Preise von 20 Bp. pro Exemplar (plus 5 Ep. Porto) bei der eidgenössischen Oberzolldirektion, den Zollkreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Zollämtern Zürich und St. Gallen bezogen, werden.

Bern, den 23. Dezember 1944.

5549

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Verfügung.

Oehler Johann Jakob, des Jakob und der Gertrud geb. Eitzi, geb. 1. Mai 1920, ledig, Melder, zuletzt wohnhaft in Pontresina (Graubünden), zur Zeit unbekannten Aufenthalts.

1. Dem Beschuldigten wird Kenntnis gegeben, dass das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements unterm 2. Dezember 1944 den Antrag stellt, es '. sei die ihm durch Urteil des Einzelrichters der 1. strafrechtlichen Kommission am 9. September 1943 auferlegte Busse von Fr. 30.-- in 3 Tage Haft umzuwandeln.

2. Dem Beschuldigten wird eine Frist von 10 Tagen von der Publikation an angesetzt zur Vernehmlassung zum erwähnten Antrage.

3. Diese Verfügung ist einmal im Bundesblatt zu publizieren.

Bern, den 21. Dezember 1944.

: 5549

:

Der Präsident des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts als Einzelrichter: 0. Peter, Oberrichter.

1564

Entscheid des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in Zweifelsfällen gemäss Art. 9 des Bundesbeschlusses vom 11. Dezember 1941 über Warenhäuser und Filialgeschäfte.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 26. Dezember 1944 folgenden Entscheid gefällt: Die Firma Handarbeit & Wolle AG., Zürich, zur Zeit Löwenstrasse 44, neu Bahnhofstrasse 83, Zürich, ist, dem Bundesbeschhiss vom 11. Dezember 1941 über Warenhäuser und Filialgeschäfte nicht unterstellt.

5549

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartemeut

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Wettbewerb- und Stellenaiisschreibungen, sowie Anzeigen.

Die Rechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die

Lohn- und Verdienstersatzordnung in den Jahren 1940 bis 1942 Herausgegeben vom. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Die Broschüre enthält eine systematische Zusammenstellung von Auszügen aus den in den Jahren 1940 bis 1942 ergangenen Entscheiden der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die Lohn- und Verdienstersatzordnung. Bei jedem Auszug ist die genaue Stelle der Zeitschrift «Die eidgenössische Lohnund Verdienstersatzordnung» angegeben, an der der betreffende Entscheid in extenso wiedergegeben ist. Der Sammlung ist neben einem systematischen Inhaltsverzeichnis ein alphabetisches Namenverzeichnis der , Beschwerdeführer sowie ein ausführliches Sachregister beigegeben. Neben dem systematischen Überblick, den die Sammlung über die bisherige Eechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen vermittelt, wird sie auch das Aufsuchen der Entscheide in der Zeitschrift wesentlich erleichtern.

Preis Fr. 1. 50.

Zu beziehen bei der nachgenannten Stelle, Postscheck III 520.

4266 Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1944

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1

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27

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1944

Date Data Seite

1560-1564

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