858

Öffentliche Vorladung.

Bodmer, Max, Velomechaniker, von Wald, Kanton Zürich, geb. 4. April 1921, zuletzt wohnhaft gewesen in Zürich l, Schneggengasse 8, wird aufgefordert, Donnerstag, den 19. Oktober 1944, nachmittags 2% Uhr, persönlich vor der 2. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements im kantonalen Gerichtsgebäude, Hirschengraben 15, Zürich l, zu erscheinen, um sich gegen den seitens des Generalsekretariates gestellten Antrag zu verteidigen, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich l, den 29. September 1944.

Der Präsident der 2. strafrechtlichen Kommission: Dr. Heusser.

5413

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1987) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 81. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Ep. Porto).

764 Postcheckkonto III 520 Drucksachenbureau der Bandeskanzlei.

859

Die Rechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die

Lohn- und Verdienstersatzordnung in den Jahren 1940 bis 1942 Herausgegeben vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Die Broschüre enthalt eine systematische Zusammenstellung von Auszügen aus den in den Jahren 1940 bis 1942 ergangenen Entscheiden der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die Lohn- und Verdienstersatzordnung. Bei jedem Auszug ist die genaue Stelle der Zeitschrift «Die eidgenössische Lohnund Verdienstersatzordnung» angegeben, an der der betreffende Entscheid in extenso wiedergegeben ist. Der Sammlung ist neben einem systematischen Inhaltsverzeichnis ein alphabetisches Namenverzeichnis der Beschwerdeführer sowie ein ausführliches Sachregister beigegeben. Neben dem systematischen Überblick, den die Sammlung über die bisherige Kechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen vermittelt, wird sie auch das Aufsuchen der Entscheide in der Zeitschrift wesentlich erleichtern.

Preis Fr. 1.50.

Zu beziehen bei der nachgenannten Stelle, Postscheck III 520.

4266

Eidgenössische Drucksachen- and Materialzentrale.

Eidgenössischer Staatskalender 1944.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1944, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.60 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der BundeszentralVerwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto HI 520 380

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

860

Soeben ist erschienen Heft6 der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Entstehung, Aufgabe und Arbeit der Eidgenössischen Lohnbegutachtungskommsssion von Prof. Dr. F. Marbach Diese Schrift behandelt im Eahmen der allgemeinen Grundsätze der Preis- und Lohnpolitik die Prinzipien und Methoden, nach denen die Lohnbegutachtungskommission den Ausgabenindex und die Eichtsätze für die Lohnanpassung errechnet. Prof. Marbach, Präsident der Lohnbegutachtungskommission, erörtert die Notwendigkeit und Möglichkeit, aber auch die Grenzen der Lohnanpassung, wobei namentlich den sozialen Erfordernissen und Erwägungen alle Beachtung geschenkt wird. Ein besonderer Abschnitt ist den Bichtsätzen der Lohnbegutachtungskommission, ein weiterer ihrer Anwendung in der Praxis gewidmet. Die Schrift enthält viele wertvollen Aufschlüsse für Behördenmitglieder und Betriebsinhaber, für Verbände der Arbeitgeber und für Gewerkschaftsorganisationen.

61 Seiten.

Preis Fr. 1.20.

Erhältlich im Buchhandel oder beim Werbedienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern.

5171

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Juli 1944 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto III 520 38

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

861

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

1

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Eidg.

Departement des Innern Bundeshaus-West Bern

Direktor der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt

Grundliche Kenntnisse in Theorie und Praxis au) dem Gebiet der Geophysik, insbesondere der Meteorologie (einschliesslich des synoptischen Wetterdienstes) und der Klimatologie.

i Befähigung zur Leitung der wissenschaftlichen Arbeiten des Personals der Zentralj anstalt

12472 bis 15784

31. Okt.

1944

Oberfeldarzt

(2.0

1. Nov.

1944

Subalternoffizier oder Hauptmann, Zahnarzt, eidg. Diplom. Eignung zum Instruktionsoffizier, ausgewiesen durch die bisherige militärische und berufliche Betätigung.

Kenntnis von zwei Amtssprachen *) Gemäss den geltenden Vorschriften.

*)

!

7504 bis 10816

6. Nov.

1944

Juristischer Beamter! Abgeschlossenes juristiII. Klasse ' sches Studium, Beherrschung von zwei Amts! sprachen; Offizier (Hauptmann oder zur Weiterausbildung vorgesehener Subalternoffizier)

6124 bis 9436

6. Nov.

1944

Mechaniker oder Schlosser.

Zeughauspraxis. Befähigung zur Leitung des Werkstätten- und Magazindienste und zur Besorgung leichterer Bureauarbeiten

3356 bis 6280

Departementssekretär des Militärdepartements

Chef für Personelles des eidg. Militärdepartements

Armeekommando, KriegsmaterialVerwaltung, Feldpost

Instruktionsoffizier der Sanitätstruppe

Hauptbuchhalter

Zeugwart II. Kl.

des eidg. Zeughauses in Sursee

Praxis als Buchhalter, Bej herrschung von zwei Amtssprachen; Kenntnisse der Militärverwaltung und des Truppenrechnungswesens

(1.)

(2.).

(2.).

19. Okt.

1944

(1.)

862 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Fr.

Anmeldungrtermln

Kanzlist des eidg. Offizier. Gute allgemeine 3540 19. Okt.

Zeughauses in und kaufmännische Bilbis 1944 Seewen-Schwyz dung. Erfahrung im Zeug6832 hausdienst. Sprachen: Deutsch und Franzosisch (1.)

Im Falle der Beförderung wird gleichzeitig die Stelle eines Kanzleigehilfen I. Kl. zur Besetzung ausgeschrieben. Erfordernisse : Offizier. Gute allgemeine und kaufmännische Bildung. Sprachen: Deutsch und Italienisch. Besoldung: Fr. 3264 bis Fr. 6004.

Armeekommando, Kriegsmaterialverwaltung, Feldpost

Armeekommando, Kriegsmaterlalverwaltuno Feldpost

Kanzleigehilfe Wenn möglich Offizier.

3364 19. Okt.

I. Kl. des eidg.

Gute allgemeine und kaufbis 1944 Zeughauses in Thun männische Bildung.

6124 Sprachkenntnisse : Deutsch und Französisch (1.)

Die vorläufige Verwendung im Angestelltenverhältnis bleibt vorbehalten.

Zollkreisdirektion in Genf

Zollkrelsdirekllon In Chur

Vorstand des Umfassende Kenntnis des Hauptzollamtes Zolldienstes ; die Bewerber Genf-port franc de müssen mindestens den Rive Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

4928 bis 8240

Die Bewerber müssen Kontrollbeamter I. Kl. beim Haupt- mindestens den Grad eines zollamt St. Mar- Kontrollbeamten II. KL grethen-Bahnhof der Zollverwaltung bekleiden

4460 bis 7752

Vorstand der Werk- Maschinen- oder Elektrostätte I. Kl. in Biel ingenieur mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung, reicher Erfahrung im EisenbahnWerkstättedienst und Befähigung zu leitender Tätigkeit Dienstantritt 1. Januar 1945.

11092 bis 14404

2 juristische oder Hochschulbildung oder v olkswirtschaf tliche gute Allgemeinbildung.

Beamte I. oder Muttersprache deutsch, II. Kl. in der Kenntnis der beiden Sektion für Arbeiter- andern Amtssprachen.

schutz Verwaltungstätigkeit und Praxis in der Privatwirtschaft erwünscht

7504 bis 10816 oder 6124 bis 9436

Generaldirektion der Schweiz.

Bundesbahnen in Bern

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

29. Okt.

1944

(1.)

29. Okt.

1944 (1.)

23. Okt.

1944

20. Okt.

1944

(l-)

863

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

21. Okt.

1944

Generaldirektion der Post-, TclèOrsphcn« und Telephonverwaltung in Bern

Kreispostdirektor Gute allgemeine Bildung; I. Kl. in Lausanne gründliche Kenntnisse des Yerwaltungs- und Betriebsdienstes; Fähigkeit zur Leitung eines Postkreises ; Beherrschung der Amtssprachen

9712 bis 13024

Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung In Bern

Kreispostdirektor I. KI. in Bern

9712 bis 13024

Gute allgemeine Bildung; gründliche Kenntnisse des Verwaltungs- und Betriebsdienstes; Fähigkeit zur Leitung eines Postkreises; Beherrschung der Amtssprachen

(1.)

21. Okt.

1944

(1.)

Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Die Schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1945 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an.

Es können nur Schweizerbiirger, die am 1. Mai 1945 nicht unter 17 und nicht über 25 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfügen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genügende Kenntnis einer zweiten Amtssprache gefordert.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung zu unterziehen.

Die Lehrlinge erhalten wahrend der Lehrzeit, die zwei Jahre dauert, folgende Entschädigungen: vom 1. bis 6. Monat ein Taggeld von Fr. 2.50, vom 7. bis 12.

Monat von Fr. 3. 50 und vom 13. bis 24. Monat von Fr. 5. -- zuzüglich gesetzliche Teuerungszulagen und Ortszuschläge Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfallige berufliche Tätigkeit sind bis zum 12. November 1944 an eine der Kreisdirektionen der Schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhaltlich ist. Militärdienstpflichtige Bewerber haben der Anmeldung auch das Dienstbüchlein beizulegen.

B e r n , im Oktober 1944.

5413

(2).

ßeneraldirektion der Sclmeizeriscüen Bundesbahnen.

864

Aufnahme von Postlehrlingen.

Die schweizerische Postverwaltung wird im Frühjahr 1945 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Bureaudienst (nicht als Briefträger oder Gehilfen) aufnehmen.

Erfordernisse: Schweizerburger; Alter im Eintrittsjahr mindestens 17 und höchstens 20 Jahre; gute Gesundheit sowie körperliche und charakterliche Tauglichkeit zum Postdienst; mindestens Sekundarschul- oder gleichwertige Bildung mit ergänzten Kenntnissen in Geographie, Vaterlandskunde und einer zweiten AmtsBprache.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich später durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 31. Oktober 1944 an eine der Kreispostdirektionen Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona zu richten.

Diese Direktionen sowie die Postämter geben auf Wunsch weitere Auskunft.

5391

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.10.1944

Date Data Seite

858-864

Page Pagina Ref. No

10 035 154

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.