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4629 Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1943/44.

(Vom 7. November 1944.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Eegulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1943 bis 30. Juni 1944 nachstehenden Bericht zu unterbreiten:

I. Allgemeines.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltung betreffende und in der Gesetzessammlung veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 7. Juli 1943 über die Verwertung der Walliser Aprikosenernte 1943. A. S. 59, 547.

2. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 20. Juli 1943 betreffend baumbesichtigtes Lagerobst. A. S. 59, 592.

8. Verfügung Nr. l des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 16. August 1943 über die Abgabe von verbilligtem Frischobst an die minderbemittelte Bevölkerung im Herbst 1943 (Abgabe von Frühobst). A. S. 59, 654.

4. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 24. August 1943 über die Versorgung des Landes mit Kernobst und Kernobsterzeugnissen. A. S. 59, 689.

5. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 31. August 1943 über den Verkauf gebrannter Wasser. A. S. 59, 698.

1220 6. Verfügung Nr. 2 des eidgenössischen Kriegs-Fürsorge-Amtes und der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 11. September 1943 über die Abgabe von verbilligtem Frischobst an die minderbemittelte Bevölkerung im Herbst 1948 (Abgabe von Lagerobst). A. S. 59, 745.

7. Bundesratsbeschluss vom 2. November 1943 über Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues. A. S. 59, 869.

8. Bundesratsbeschluss vom 14. April 1944 über die Ablieferung gebrannter Wasser an die Alkoholverwaltung. A. S. 60, 237.

9. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 26. Mai 1944 über die Verwertung der Kirschenernte 1944. A. S. 60, 360.

10. Verfügung der Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes vom 26. Mai 1944 über die Verwertung der Walliser Erdbeerenernte 1944. A. S. 60, 363.

11. Weisung Nr. l der Sektion für Kartoff ehi des eidgenössischen KriegsErnährungs-Amtes vom 27. Mai 1944 über die Verwertung der Kartoffelernte 1944 und die Kartoffelversorgung des Landes. A. S. 60, 365.

12. Verfügung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 29. Juni 1944 über den Verkauf gebrannter Wasser. A. S. 60, 448.

Ferner verabschiedeten die eidgenössischen Räte am 23. Juni 1944 das Bundesgesetz über die Konzessionierung der Hausbrennerei, für welches die Eeferendumsfrist am 5. Oktober 1944 abgelaufen ist. Wir werden an anderer Stelle noch auf dieses Gesetz zu sprechen kommen.

Auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft hatte die Alkoholverwaltung auch im Geschäftsjahr 1943/44 als Sektion für Kartoffeln und als Sektion für Obst und Obstprodukte des eidgenössischen Kriegs-Ernährungs-Amtes die ihr zugewiesenen Aufgaben zu bewältigen. Im Kapitel V über die Kartoffelund Obstverwertung wird darüber im Zusammenhang mit den auf Grund der Alkoholgesetzgebung ergriffenen Massnahmen berichtet.

Die Betriebsrechnungdes Geschäf tsj ahres 1943/44 ergibt folgendes Bild : Einnahmen Fr. 36842255.28 Ausgaben » 22827715.66 Einnahmenüberschuss Fr. 14 014 539.62 Im Voranschlag war ein Überschuss von Fr. 7 509 000 vorgesehen. Gegenüber dem Eechnungsabschluss des Vorjahres von 10,4 Millionen Franken steht der Abschluss für das Jahr 1943/44 um rund 3,6 Millionen günstiger da.

Diese Zunahme ist zur Hauptsache auf die Erhöhung der Verkaufspreise und auf die Aufhebung der Kontingentierung des Verkaufes ab ]. September 1943

1221 zurückzuführen. Den Zeitumständen Rechnung tragend, wurde eine angemessene Abschreibung auf den hohen Beschaffungskosten der Spritvorräte vorgenommen.

Über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die Alkohol Verwaltung gibt nachstehende Übersicht Auskunft: Es wurde in den Jahren 1934/35 bis 1943/44 abgesetzt: Trinksprit

1934/35 .

1935/36 1936/37 1937/38 1938/39 1939/40 1940/41 .

1941/42 1942/43 1943/44

H 100% 2 271,02 5 667,08 11 238,97 9 918,06 9 145,81 10481,10 12 620,46 9 616,10 6 969,92 10 542,31

Kernobst-

branntwein hl 100%

Verbilligter

Sprit hl 100%

8,87 8655,86 20,43 5 896,82 2 211,06 3 708,87 l 654,07 7 342,27 863,50 7 744,63 7 545,74 8 269,95 9 670,16 8 477,39 6937,98*) 7192,53 5946,69*) 5767,42 9218,01*) 8077,01

Brenn-

Industrie-

spiritus hl 100%

sprit hl 100%

46264,39 45 535,18 44 267,02 43 155,29 43 284,72 41 569,86 42 531,76 30 479,35 22 583,56 20 683,80

84680,49

37 208.96 41 064.21 42 197,91 44 314.71 61 740,84 44 266,60 43 135,69 34 848,11 33 600,25

Zusammen

hl 100% 91 880,63 94 328,47 102 490,13 104 267,60 105 353,37 129 607,49 117 566,37 97 361,65 76 115,70 82 121,36

Über die einzelnen Konimissionen ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission.

Im Berichtsjahr hat die Fachkommission zwei Sitzungen abgehalten.

Während die erste Sitzung der Besprechung der Massnahmen betreffend die Kartoffel- und Obstverwertung, der Obstbauumstellung und der Festsetzung der Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und der Steueransätze diente, wurde in der zweiten Sitzung die Vorlage zu einem Bundesgesetz über die Konzessionierung der Hausbrennerei behandelt.

Da die Amtsdauer der Alkoholfachkommission Ende 1943 ablief, erfolgte ihre Wiederwahl auf 4 Jahre mit unserm Beschluss vom 24. Dezember 1943.

2. Alkoholrekurskommission.

Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres zwei Sitzungen abgehalten. Die Geschàftsstatistik zeigt folgendes Bild: Eingang im Berichtsjahr 13 Beschwerden Hievon wurden erledigt : Durch Abweisung 9 Beschwerden Überweisung an Alkoholverwaltung l Beschwerde Hängig 3 Beschwerden 13 Beschwerden *) Gemischter Branntwein.

1222 Auch die Alkoholrekurskommission wurde wegen Ablaufs der Amtsperiode mit unserm Beschluss vom 23. Dezember 1943 für eine neue Periode von 4 Jahren wiedergewählt.

3. Schätzungskommission.

Von einer Wiederwahl der Schätzungskommission nahmen wir aus dem Grunde Umgang, weil diese Kommission seit Beginn der Wirksamkeit des neuen Alkoholgesetzes nie in Funktion treten musste. Sollte sich in einem spätem Zeitpunkt die Bestellung der Schätzungskommission erneut als notwendig erweisen, werden die erforderlichen Wahlen dannzumal vorgenommen werden.

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode:

P

b

Beamte Gesamt... .. und Ständige Mandine Vorübergehend angestltes-im,, besamtAllgemeine Verwaltung Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus Romanshorn Lagerhaus Schachen b. Malters . . . .

SSL « ersbestandal « 129

--

28

157

6 2 5 l 143

6 3 2 5 16

l -- -- l 30

13 5 7 7 189

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Rubrik II l).

Laut Rechnung

1. Allgemeine V e r w a l t u n g : 1943/44 a. Personalaufwand: Besoldungen, Löhne und Zulagen . . . . 1181151.-- davon ab: Lohnrückerstattung zu Lasten der Rubrik II i (BrennereiFr.

aufsichtsstellen) 20169.10 Lohnrückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes . 163633.80 Rückerstattung der Lohnausgleichskasse 43725.90 Rückerstattung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt l 845.66 228874.35 Übertrag

952 276.65

Laut Voranschlag

1943/44

952 066. -

1223

Übertrag Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse und Hilfskasse Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichskasse Beiträge an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Entschädigungen. Dienstaltersgeschenke usw.

b. Gemeinkosten und Sachausgaben: Geschäftsbücher, Formulare und Bureaumaterial Druck- und Buchbinderkosten Mobiliar und Bureaumaschinen Laboratoriumsbedarf Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungs- und Gerichtsgebühren, Steuern und Abgaben Bureauentschädigungen an Kontrollbeamte Entschädigung für Arbeit an das eidgenössische statistische Amt Hausdienst und Reinigung Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft .

Literarische Anschaffungen und Verschiedenes ab : Mietzinse Eiickerstattung an Verwaltungskosten auf Straffällen

u s w . 2

0

4

7

2

Laut Rechnung

Laut Voranschlag

1943/44

1843/44

Fr.

952 276.65

Fr.

952 066. --

121685.79

110000.--

103710.85

95094.--

20976.85

21050.--

911.52 5 255.75 1204817.41*)

800.-- 5 990. -- 1185000.--

66239.01 6992.91 30645.90 5024.42

55000.-- 10000.-- 65000.-- 5000.--

45527.13 6000.--

45000.-- 6000.--

11667.-- 23254.08 22284.80

8000.-- 16000.-- 12000.--

3637.37 221272.62*)

4000.-- 226000.--

24012.25

7000.219000.--

Fr.

3 540.--

-

2

5

5

Total Allgemeine Verwaltung

197260.37 l 402 077.78

l 404 000. --

*) Ausser der Lohnrückerstattung des Kriegs-Ernährungs-Amtes sind bei den übrigen Personalkosten und den Gemeinkosten und Sachausgaben die Rückerstattungen bereits abgezogen.

1224 2. Lagerverwaltung (Lagerhäuser und Eektifikationsanstalt) : a. Eigene Lager: Personalaufwand*) Burgdorf: Gemeinkosten und Sachausgaben

Laut Rechnung Laut Voranschlag 1943/44 1943/44

Fr.

36866.85 7422.69 44289.54 Personalaufwand*) 92862.95 Delsberg: Gemeinkosten und Sachausgaben 18751.38 111614.33 Personalaufwand *) 50960.91 Romanshorn : Gemeinkosten und Sachausgaben 16062.04 67022.95 Personalaufwand *) 35334.09 Schachen: Gemeinkosten und Sachausgaben 9656.70 44990.79 267917.61 b. Mietlager: 12256.55 Aarau . . . .

20217.45 Basel . . . .

Verschiedene .

32474.-- 300391.61 davon ab: Kesselwagenmiete usw 4595.-- Total Lagerverwaltung 295796.61

Fr.

35000.-- 9800.-- 44800.-- 86500.-- 23000.-- 109500.-- 53500.-- 19200.-- 72700.-- 38 500. -- 16500.-- 50000.-- 277000.--

13000.-- 34000.-- 10000.-- 57000.-- 334000.-- 334000.--

Für die gesamte Verwaltung ergeben sich somit folgende Ausgaben: I . A l l g e m e i n e Verwaltung 1402077.781404000.-- 2. Lagerverwaltung 295796.61 834000.-- S . B e r a t u n g e n , Gutachten usw 11930.25 25000.-- 4. Vergütung an die Zollverwaltung . . . 180116.-- 100000.-- Gesamttotal l 889 920.64 l 863 000.-- Im Voranschlag war eine Gesamtausgabe für die Verwaltung (Eubrik II l) von Fr. l 863 000 vorgesehen. Die Posten II11, 2 und 3 sind im Rahmen der im Voranschlag vorgesehenen Summen geblieben. Die Mehrausgabe für den Posten II l 4 «Vergütung an die Zollverwaltung» ist auf vermehrte Eingänge an Monopolgebühren gegenüber dem Voranschlag zurückzuführen.

*) Siehe Fussnote auf folgender Seite.

1225 C. Verzinsung (Rubrik II).

Die Einnahmen betragen: FrZins aus Guthaben beim Finanz- und Zolldepartement 220142.85 Zins aus der Postcheckrechnung 274.25 Zins aus Grundpfanddarlehen, verschiedenen Vorschüssen usw 11 112.90

Fr.

231580.-- Die Ausgaben betragen: Verzinsung des Versicherungsfonds Verzinsung des Verleiderfonds . .

82015.30 8824.25

Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen

85839.55 145690.45

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Eubrik Un).

Es wurden vom 1. Juli 1943 bis 80. Juni 1944 für Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung ausgelegt, für: Pr.

Zentralverwaltung in Bern 78 664.35 Lagerhaus Burgdorf 5616.64 Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg 56795.26 Lagerhaus Eomanshorn 13131.50 Lagerhaus Schachen 8 846.51 Lagerhäuser Aarau und Basel 2 768.74 Feuerbekämpfungseinrichtungen in den Lagerhäusern 2075.05 Einrichtungen in Brennereien 457.15 Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes 3 631.35 Entwässerung von verwaltungseigenem Kulturland in Eomanshorn 10 484.07 181970.62 *) Inbegriffen: Teuerungszulagen . .

Beitrage an die Versicherungskasse . .

Beiträge an die Unfallversicherung. . . .

Arbeitgeberbeiträge an die Lohnausgleichs kasse Reisespesen

Burgdorf

Delsberg

Fr 7952.15

Fr.

17 174 55

Romanshorn Fr.

9151.50

Schachen Fr.

6781.90

Zusammen Fr.

41060.10

2799.85

12068.35

4674.--

3687.75

23229.95

414.50

928.95

317.06

216.24

1 876.75

635.05 922.05 12723.60

1517.25 2208.30 33897.40

881.-- 292.55 15316.11

595.65 716.55 11998.09

3628.95 4139.45 73935.20

1226 Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 188 000 vorgesehen.

Neben den ordentlichen Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen wurde bei der Zentralverwaltung in Bern, zur Gewinnung von Arbeitsräumen, eine Bureaubaracke erstellt. Tru Lagerhaus Delsberg wurden an der Rektifikationsanlage verschiedene Änderungen vorgenommen.

III. Brennereiwesen.

A. Konzessionsbrennereien und ihnen gleichgestellte gewerbliche Auftraggeber.

Nachdem die Konzessionierung der Lohnbrennereien bereits vor einigen Jahren abgeschlossen worden war, konnte im Berichtsjahr auch die Erteilung der Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein gemäss Art. 4, Abs. 3, lit. a, des Alkoholgesetzes in Angriff genommen werden. Gegen Ende des Berichtsjahres wurde ferner mit der Konzessionierung der Kernobstbrennereien gemäss Art. 4, Abs. 2, lit. b, des Alkoholgesetzes begonnen. Für beide Brennereizweige hat die Alkoholverwaltung ein vom Finanz- und Zolldepartement genehmigtes Pflichtenheft erlassen. Die Konzessionen treten an die Stelle der bisher gültigen provisorischen Bewilligungen.

Am Ende des Geschäftsjahres, d. h. am 30. Juni 1944, bestanden 1496 provisorische Brennbewilligungen und 1465 Konzessionen für Gewerbebrennereien.

Von den 1496 provisorischen Bewilligungen entfallen 959 auf Kernobstbrennereien, 531 auf Spezialitätenbrennereien und 6 auf Lohnbrennereien. Die 1465 Konzessionen verteilen sich dagegen wie folgt: 5 Industriebrennereien, 977 Lohnbrennereien, 477 Spezialitätenbrennereien und 6 Kernobstbrennereien.

Diese Konzessionen und Bewilligungen entfallen auf 1531 Gewerbebrennereien.

Im Berichtsjahr sind erloschen: 114 provisorische Bewilligungen zum Brennen von Kernobst, 103 Bewilligungen für das Brennen von Spezialitäten und 81 Bewilligungen und Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei, und zwar 46 durch Aufkauf der Brennereiemriahtung, 135 durch Übertragung, 34 durch Einteilung der Inhaber zu den Hausbrennern und 83 durch Verzicht, Nichterneuerung oder Nichterteilung der Konzession. Dahingefallen sind ferner 500 provisorische Bewilligungen, welche im Berichtsjahr durch eine Konzession ersetzt wurden. Neu erteilt wurden an Konzessionen und provisorischen Bewilligungen: 86 zum Brennen von Kernobst, 86 zum Brennen von Spezialitäten und 65 für das Brennen im Lohn.

Die Zahl der gewerblichen Brennauftraggeber betrug am 30. Juni 1944 13 259 gegen 10 197 Ende Juni 1943.

B. Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber.

Im nachfolgenden geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen Verarbeitung der Brennkarten der letzten fünf Jahre hervorgegangen sind, bekannt.

1227 Eingegangene ausgefällte Brennkarten: Ausgefüllt durch

Brennjahr 1938/39

Brennjahr 1939/40

Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr 1942/43

Hausbrenner . .

Hausbrennauftraggeber .

26674

24695

26151

25767

26272

94201

87729

101 919

98412

98961

Zusammen

120 875

112 424 128 070 124 179 125 233 1 Die Verarbeitung der Brennkarten wurde für das Brennjahr 1942/13 in dem Sinne erweitert, dass auch noch die Zahl der Hausbrenner ermittelt wurde, welche mit dem eigenen Brennapparat Branntwein hergestellt hatte, und die Zahl der Hausbrenner, die trotz eigener Brennapparate ihre Eohstoffe durch eine Lohnbrennerei verarbeiten Hessen. Es hat sich ergeben, dass 17 303 Hausbrenner ihren Branntwein selbst erzeugt haben, das sind 71 % der letztjährigen Produzenten Durch die Lohnbrennerei haben nicht weniger als 6998 Inhaber eines Hausbrennapparates oder 29 % ihren Branntwein herstellen lassen. Da ausserdem ein Teil der Hausbrenner überhaupt keinen Branntwein herstellte, kam es, dass von 32 643 anerkannten Hausbrennern im Jahre 1942/43 nur 55 % ihren Brennapparat benützt haben, während 21 % durch eine Lohnbrennerei brennen liessen und 24% überhaupt keinen Branntwein erzeugt haben.

Die B r a n n t w e i n e r z e u g u n g der Hausbrenner und gleichgestellten B r e n n a u f t r a g g e b e r betrug in den Brennjahren 1938/39--1942/43: Erzeugt durch

Brennjahr 1938/39

Brennjahr 1939/40

Brenn jähr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr 1942/43

Durchschnittl.

Jahreserzeugung

Liter Liter Liter Liter Liter Liter Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*) Branntwein*)

Hausbrenner . .

730 235 854 791 488 043 789 915 703 120 815 306 Hausbrennauftraggeber . 2 618 722 1 623 7043 033 661 2 385 762 2 715 332 2 475 436 Gesamterzeugung 3 473 513 2 111 747 3 823 576 3 088 882 3 530 638 3 205 671

Von den 815 306 Litern Branntwein, die im Brennjahr 1942/43 von Hausbrennern erzeugt wurden, sind indessen nur 373 690 Liter im eigenen Brennapparat, 441 616 Liter dagegen in Lohnbrennereien hergestellt worden, welche auch den weitaus grössten Teil der 2 715 332 Liter erzeugt haben, die für Eechnung von Hausbrennauftraggebern gebrannt wurden. Umgekehrt ist *) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, so wie sie in den Brennkarten eingetragen waren. Diese bewegt sich im grossen ganzen zwischen 50 und 60 Vol.-%.

1228 der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass 13 203 Hausbrennauftraggeber, vorwiegend solche in Berggegenden, ihren Branntwein entweder in gemieteten Hausbrennapparaten herstellten oder im Brennauftrag durch Hausbrenner herstellen Hessen. Es macht dies aber im Brennjahr 1942/43 nur eine Erzeugung von 137 784 Litern Branntwein aus. Daraus geht hervor, dass die tatsächlich in Hausbrennapparaten hergestellte Menge Branntwein im Berichtsjahr 1942/43 511 474 Liter betrug, während im Brennauftrag durch Lohnbrenner für Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber 3 019 164 Liter Branntwein effektiver Gradstärke hergestellt worden sind.

Auf die einzelnen Branntweinarten verteilen sich die Branntweinmengen der Hausbrenner und H a u s b r e n n a u f t r a g g e b e r wie folgt: Branntwein aus

Brennjahr 1938/39

Brennjahr 1939/40

Brennjahr 1940/41

Brennjahr 1941/42

Brennjahr Jahres1942/43 erzeugung

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Kernobst, Most, Trestern usw. . 3 056 749 1 552 780 3 003 677 2 453 806 2 738 155 2 561 033 Kirschen . . . .

59030 129 736 224 243 111 403 286 851 162 253 Zwetschgen und Pflaumen . .

41935 14318 216 664 30364 46754 70007 Traubentrestern, Weinhefe und Weinresten . . 293 054 396 500 354 962 464 445 433 942 388 581 10893 16622 Enzianwurzeln .

18707 16087 18154 19270 anderen Kohi 4038 7520 stoffen. . . .

7943 10710 5666 7175 Gesamterzeugung 3 473 513 2 111 747 3 823 576 3 088 882 3 530 638 3 205 671 E r z e u g u n g von Branntwein je Betrieb: D u r c h s c i n i t t l i c h e E r z e u t u ng v o n Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt je Betrieb, der je Betrieb, der je Betrieb, der Kernobstbranntwein Spezialitätenbranntwein Branntwein erzeugt erzeugt erzeugt

Brennjahr L

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

.

.

.

.

.

38 25 34 31 34

13 16 17 18 17

33 23 32 28 31

1938/39 bis 1942/43 .

32

16

29

1938/39 1939/40 1940/41 1941/42 1942/43

1229 Die zum steuerfreien Eigenbedarf zurückbehaltenen Mengen Branntwein sind in den Brennkarten wie folgt angegeben worden: D u r c h s c h n i t t l i c h e r E i g e n tbe d a r f a n Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt Kernobstbranntwein je Betrieb, der Kernobst- je Betrieb, der Speziali- je Betrieb, der Branntbranntwein zum Eigen- tätenbranntwein zum wein zum Eigenbedarf Eigenbedarf beansprucht beansprucht bedarf beansprucht

Brennjahr

1938/39 .

1939/40 .

1940/41 .

1941/42 .

1942/43 .

1938/39 bis 1942/43 .

Liter Branntwein

Liter Branntwein

Liter Branntwein

25 21 21 22 24

11 11

12 11 11

22 19 20 20 22

23

11

21

IV. Einkauf.

A. Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung.

Sprit und Spiritus:

Rohstoff und Lieferant

Übernommene Menge

Durchschnittspreis je hl Alkohol 100%

Kosten

hl Alkohol 100%

Fr.

Fr.

a. aus Melasse der Zuckerfabrik & Raffinerie 5105.81 Aarberg AG 6. aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attis22955.20 holz AG c. aus Holz der Holzverzuckerungs AG., Ems 27480.07 4712.83 d. aus Kalziumkarbid der Lonza AG., Visp 96.41 e. aus Abfällen der Presshefefabrik Stettfurt 60350.32 Frachtauslagen Kosten loco Lagerhaus, zusammen . . . . 60350.32

112.18

572788.35

172.44 3958447.80 214.27 5888141.40 159.84 753320.95 14461.50 150.-- 185.37 11187160.-- 1.78 107674.20' 187.15 11294834.20

Hinzu: Schlusszahlung für Lieferungen des Jahres Jahres 1942/43 (Lonza) 9066.60 Für Lieferungen des Jahres 1943/44 au Rechnungun g 1944/45 rückerstattet (Aarberg) 2792.65 Im Geschäftsjahr 1943/44 bezahlt 11306693.45

1230 Die in obenstehender Übersicht aufgeführten Mengen verteilen sich auf die einzelnen Sprit- und Spiritussorten wie folgt : Rohstoff und Lieferant

Feinsprit

Alcohol absolutus

Sekundasprit

Sekundaspiritus

hl Alkohol o 1 1 0 0 % a. aus Melasse der Zuckerfabrik & 4749.97 355.84 Raffinerie Aarberg AG b. aus Sulfitlaugen der Zellulosefabrik Attisholz AG 18398.85 4556.35 c. aus Holz der Holzverzuckerungs 12327.85 2982.89 4637.15 7532.18 AG., Ems d. aus Kalziumkarbid der Lonza AG., Visu 3724.11 988.72 e. aus Abfallen der Presshefefabrik 96.41 Stettfurt Zusammen 35476.67 2982.89 8717.10 13173.66

Kernobstbranntwein: Durch-

1943/44

überschnittsnommene preis je hl Menge Alkohol

Kosten

100% hl Alkohol 100%

Kernobstbranntwein . .

Kosten loco Lagerhaus

4 265 15 4265,15

Fr.

Fr.

249 . 30 1 063 303 55 4.31 18 372 55 253.61 1081676.10

Von den im Geschäftsjahre 1943/44 übernommenen 4265,15 hl 100 % Kernobstbranntwein entfallen 3275,21 hl 100 % auf Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber) und 989,94 hl 100 % auf Einzelablieferungen (vorwiegend Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber).

1231

B. Eingeführte gebrannte Wasser.

Die Alkoholverwaltung bezog aus dem Ausland 1988,39 hl Alkohol 100 %. Ausserdem lagen noch auf Ende des Geschäftsjahres für ihre Rechnung im Ausland 7870,85 hl 100 %.

Der Bezug der eingeführten gebrannten Wasser loco Lagerhaus, unverzollt, kostete: Eingeführte Menge

1943/44

Durchschnittspreis je hl Im gesamten 100 %

hl Alkohol 100%

Peinsprit Frachtauslagen

1 988,39 Kosten loco Lagerhaus

1 988,39

Fr.

217.66 -- .69 218.35

Fr.

432805.-- 1371.55 434176.55

C. Rektifikation.

Im Berichtsjahr ist die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg nur kurze Zeit betrieben worden, um sie nach Vornahme verschiedener Änderungen einzuregulieren. Es wurde nachstehende Menge Eohware rektifiziert: hl 100% Eohspiritus . . . .

382,20 Kernobstbranntwein 47,94 Zusammen

430,14

1232

D. Deckung des gesamten Jahresbedarfes an gebrannten Wassern usw.

Über die Kosten der Warenbeschaffung, die Abschreibungen und den Wert der Endvorräte unterrichtet folgende Übersicht:

Warengattung

Beschaffungskosten für ver- Abschreibungen kaufte Mengen Fr.

Fr.

1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Rubr. II a) . . . . 1400018.75 2. Branntwein (Rubrik 990106.45 II b) 3. Sprit zur Herstellung v. pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- ' und Schönheitsmitteln (Rubr. II c) . . 1776942.20 4. Brennspiritus . . . 1 958549.-- Industriesprit . . . 4349552.35 30320.08 Denaturierstoffe . .

(Rubr. II d zusammen) 6338421.43 --.-- 5. Kohlen 6. Gebinde (Rubr. II e) 13710.-- Zusammen 10519198.83

Ausgaben insgesamt Fr.

Wert der Vorräte auf 30. Juni 1944 Fr.

1947256.-- 3347274.75 1480887.-- 550784.95 1 540 891 40

235 590 --

1776942.20 1414348.96 3372897.96 617 894.-- 2188852.90 6538405.25 615389.-- 30320.08 194056.-- 3603201.86 9941623.29 1427339.-- --.-- --.-- 12240.-- -- .-- 13710.-- 3120.-- 6101242.81 16620441.64 3159176.--

Die Mehrausgabe für die Beschaffung von den unter Ziffern l, 2 und 3 erwähnten Spritsorten gegenüber dem Voranschlag rührt von den höhern Beschaffungskosten und dem Mehrverkauf infolge Aufhebung der Kontingentierung dieser Spritsorten ab 1. September 1943 her.

1233

V. Förderung der Kartoffel- und Obstyerwertung und Förderung des Tafelobstbaues.

Ä. Kartoffelverwertung ohne Brennen.

Die Frühkartoff elernte 1943 setzte um rund vier Wochen früher ein als üblich, so dass die Anlieferungen schon Ende Juni bedeutend grösser waren als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Die Erträge an Frühkartoffeln waren durchwegs gut bis sehr gut. Auch die Ernte der mittelfrühen und späten Sorten fiel im Landesdurchschnitt gut bis sehr gut aus. Einzelne Gebiete (Tessin, Schaffhausen, nördlicher Teil des Kantons Zürich) haben infolge der lang anhaltenden Trockenheit im August nur geringe bis mittelmässige Erträge erhalten.

Der Gesamtertrag der Kartoffelernte überstieg infolge der günstigen Wachstumsverhältnisse alle Erwartungen und wurde bei einer Anbaufläche von 88 000 Hektaren mit 181 000 Wagen zu 10 Tonnen eingeschätzt. Es ist dies die grossie Kartoffelernte, die wir in der Schweiz je zu verzeichnen hatten.

Die im Geschäftsjahr 1943/44 getroffenen Verwertungs- und Versorgungsmassnahmen stützten sich auf die Verfügung Nr. 30 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 4. Juni 1942 betreffend Kartoffelverwertung und Versorgung sowie auf verschiedene Weisungen der Alkoholverwaltung.

Im allgemeinen wurden die früher angewendeten bewährten Massnahmen getroffen. Ab 2. September 1943 übernahm die Alkoholverwaltung auf den Sendungen von Speisekartoffeln in ganzen und halben Wagenladungen die über 50 Rp. je 100 kg hinausgehenden reinen Frachtkosten. Dadurch wurde der Konsumentenpreis für die Speisekartoffeln um Fr. l je 100 kg verbilligt.

Auch für Saat- und Futterkartoffeln wurden Frachtbeiträge gewährt. Die Kartoffelsendungen von mehr als 500 kg an ausserhalb des Kantons des Produktionsgebietes wohnhafte Verbraucher waren der Bewilligungspflicht unterstellt.

In Anbetracht der grossen Ernte war es möglich, schon im Herbst die früheren Verwendungsbeschränkungen weitgehend zu lockern. Wohl waren die Produzenten grundsätzlich noch für die Kartoffeln ablieferungspflichtig, welche sie in ihrem Betrieb nicht benötigten. Es war ihnen jedoch gestattet, für ihren Haushalt und für die Fütterung unbeschränkte Mengen zurückzubehalten. Ferner wurden den gewerblichen Mästereien direkt ab Feld Futterkartoffeln in dem Umfange abgegeben, als sie in der Lage waren, zu übernehmen.

Die Eindeckung der Verbraucher war im Herbst 1943 durchwegs etwas kleiner als im Herbst 1942. Viele Verbraucher, die im Herbst
1942 nach der Brotrationierung auch eine Eationierung der Kartoffeln erwartet hatten, legten damals übersetzte Vorräte an. Diese sind in der Folge nicht zu Speisezwecken benötigt worden und mussten der Fütterung zugeführt werden. Im Herbst 1943 machte sich deshalb beim Kartoffeleinkauf eine gewisse Zurückhaltung bemerkbar. Ferner wurden im vergangenen Herbst viele Verbraucher durch industrielle Pflanzwerke beliefert.

Bundesblatt.

96. Jahrg. Bd. I.

84

1234 Die Kartoffeln in Speisesortierung, welche im Herbst nicht von den Verbrauchern und vom Detailhandel für die Wintereinkellerang übernommen wurden, sind in gleicher Weise wie im Vorjahr auf Veranlassung der Alkoholverwaltung auf Lager gelegt worden. Auf diese Weise sind 14 000 Wagen Speisekartoffeln und Aushilfssaatgut gegenüber 10 000 Wagen im Vorjahr übernommen worden. Von dieser Menge wurden 10 000 Wagen in Kellern und 4000 Wagen in Erdmieten eingelagert.

Sobald der Überblick über die Lagervorräte und über den voraussichtlichen Bedarf an Speisekartoffeln und Aushilfssaatgut vorlag, zeigte es sich, dass für einen Teil der Vorräte eine zusätzliche Verwertung erforderlich war. Aus diesem Grunde wurde auf 1. März 1944 die Beimischung von Kartoffeln zum Brot verfügt. Ferner wurde ein Teil der Vorräte der Fütterung zugewiesen.

Da es im Laufe des Frühjahres wider Erwarten möglich wurde, ansehnliche Mengen Kartoffeln ohne finanzielle Zuschüsse des Bundes zu exportieren, konnte die obligatorische Beimischung zum Brot schon auf Ende April aufgehoben werden. Dagegen wurden die Bäckereien ermächtigt, ohne Bechtspflicht weiterhin Kartoffeln dem Brot beizumischen. Mit dem Kartoffelbrot sind durchwegs gute Erfahrungen gemacht worden.

Zur Sicherstellung der Versorgung in der Übergangszeit von der alten zur neuen Ernte, während der die Aufbewahrung von Frischkartoffeln gewöhnlich auf Schwierigkeiten stösst, sind gleich wie im Vorjahr gewisse Mengen in Kühllagern aufbewahrt worden.

Ende Juni 1944 war die Verwertung der letztjährigen grossen Kartoffelernte abgeschlossen. Xeben der reichlichen Versorgung der Verbraucher mit Speisekartoffeln und einer unbeschränkten Verwendung zu Futterzwecken in den Landwirtschaftsbetrieben wurden rund 7000 Wagen an die gewerblichen Schweinemästereien abgegeben, wovon 4500 Wagen im Herbst 1948 und 2500 Wagen im Frühjahr 1944. Ferner haben rund 1200 Wagen für die Beimischung zum Brot und 2500 Wagen für die technische Verarbeitung und für die Ausfuhr Verwendung gefunden. Zusammen mit dem eidgenössischen Kriegsfürsorgeamt ist von der Alkoholvenvaltung im abgelaufenen Geschäftsjahr die verbilligte Abgabe von 1750 Wagen Frischkartoffeln an die minderbemittelte Bevölkerung durchgeführt worden. Die Kosten der Verbilligung wurden zu zwei Dritteln von den Kantonen und Gemeinden und
zu einem Drittel vom Bund getragen. Die Alkoholverwaltung übernahm die über 50 Ep. je 100 kg hinausgehenden Frachtauslagen.

Für die Frühkartoffeln wurden Produzentenpreise von Fr. 23 bis 32 je 100 kg festgesetzt. Für die in grossem Umfang angebaute mittelfrühe Qualitätssorte Bintje betrug der Preis Fr. 20. Für die übrigen Sorten erhielten die Produzenten wie im Vorjahr einen Preis von Fr. 17 bis 20. Für Futterkartoffeln wurde der Preis auf Fr. 15 und für die unerlesenen Kartoff ehi zu Futterzwecken auf Fr. 16.50 je 100 kg angesetzt.

Auf Grund der getroffenen Massnahmen war es möglich, die aussergewohnlich grosse Kartoffelernte ohne Störungen zu verwerten und die Verbraucher

1235 bis zum Beginn der neuen Ernte ohne Einschränkung mit Frischkartoffeln zu versorgen.

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung zur Verwertung der Kartoffelernte und zur Versorgung des Landes mit Kartoffeln 1943/44 gehen aus der folgenden Zusammenstellung hervor: Frachtvergütungen für Speisekartoffeln Fr. l 674 545.05 Frachtvergütungen für Saatkartoffeln » 289206.45 Fr. 1963751.50 Verbilligungsbeiträge auf Futterkartoffeln » 271935.70 Aufwendungen für die Kartoffelernte 1943 Fr. 2 235 687.20 Stillstandsentschädigungen an frühere Brennlosinhaber. .

» 28900.--· Liquidationsentschädigungen an Losbrennereien » 30638.-- Verschiedenes » 3 478.10 Fr. 2298703.30 Diesen Aufwendungen stehen folgende Einnahmen gegenüber : Frachtrabatt der S. B. B. auf Kartoffelsendungen der Ernte 1942 Fr.

90910.25 Verkauf von drei Dämpfgarnituren . . » 9600.-- Rückerstattung des Kriegs-ErnährungsAmtes, Sektion für Kartoffeln. . . . » 1448193.05 » 1548703.30 Es bleiben als A u f w e n d u n g e n der Alkoholverwaltung zur Förderung der K a r t o f f e l v e r w e r t u n g (Eubr. II./.) gemäss Voranschlag Fr. 750000.-- Zu den vorstehenden Ausgaben kommen die ausschliesslich kriegsbedingten Aufwendungen für die Verwertung der Ernte und für die Versorgung des Landes mit Kartoffeln hinzu. Es betrifft dies die Kosten für die Lagerung von Speisekartoffeln zur Sicherstellung der Versorgung bis zur neuen Ernte, einschliesslich der Kühllagerung. Ferner fallen darunter die Aufwendungen für die Verbilligung der für die Brotbeimischung und die Fütterung verwendeten Mengen.

Diese Aufwendungen erreichen gesamthaft einen Betrag von rund 6 Millionen Franken. In den ersten drei Kriegsjahren konnte die Kartoffelverwertung und -Versorgung ohne ausserordentliche Leistungen des Bundes durchgeführt werden. Letztes Jahr erreichten die erstmals erforderlichen, ausserordentlichen Aufwendungen den Betrag von 2,6 Millionen Franken. Die starke Steigerung dieser Aufwendungen ist die Folge der umfangreichen Massnahmen, die für eine gesicherte Versorgung des Landes mit Kartoffeln und für eine reibungslose Verwertung des gewaltig angestiegenen Ernteertrages getroffen werden mussten.

Das Mass der zukünftigen Aufwendungen wird davon abhangen, in welchem Umfange Vorkehren für die Kartoffelverwertung und -Versorgung weiterhin notwendig sein werden.

1236 B. Obstverwertung ohne Brennen und Umstellung des Obstbaues.

Auf Grund von Art. 90 und 92 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz hat die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr für die Förderung der Obstverwertung und die Umstellung des Obstbaues folgende Aufwendungen gemacht : A u s g a b e n für die F ö r d e r u n g der O b s t v e r w e r t u n g und des T a f e l o b s t b a u e s vom 1.Juli 1943 bis 30. Juni 1944.

Beiträge für die Verwertung von Obsttrestern ohne Brennen Beiträge für das Dörren von Birnen Aufwendungen für die Verwertung von Birnenüberschüssen .

Aufwendungen für die Versorgung minderbemittelter Volkskreise der Gebirgsgegenden und der Städte mit Frischobst Aufwendungen für die Verbilligung von Apfeltrockentrestern Umstellung des Obstbaues und Aktion zur Steigerung der Obsterträge (mit Einschluss der Rückstellung von Fr. 360 000) Beitrag an den Schweizerischen Obstverband in Zug . . . .

Beiträge an die Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft in Zürich: Ordentlicher Beitrag Fr. 6000.-- Für besondere Aktionen » 2 7 113.85 Verschiedenes

Fr.

742.25 2632.05 30708.60

366823.13 17928.65 694992.32 93903.29

33113.85 9555.20 1250399.34

Abzüglich: Anteil der Abteilung für Landwirtschaft für Beitrag an den Schweizerischen Obstverband Fr. 32 352.83 Kontrollgebühr auf französischen Mostäpfeln von der Exportausgleichskasse rückerstattet » 3 387.60 Rückstellung aus dem Geschäftsjahr 1942/43 für die Umstellung des Obstbaues »387921.-- 423661.43 Verbleiben als Aufwendungen der Alkoholverwaltung auf Rubrik II g R ü c k s t e l l u n g für Massnahmen zur Verwertung des Obstes ohne Brennen Zusammen

826737.91 1700000.-- 2526737.91

Tm einzelnen ist folgendes zu bemerken: 1. Obstverwertung ohne Brennen.

a. Kernobst.

Die Schätzungen des mutmasslichen Ernteertrages Hessen eine im Vergleich zum Vorjahr bessere Apfelernte und eine ungefähr gleich grosse Birnenernte erwarten. Wegleitend bei der Planung war der Grundsatz der brennlosen

1237 Verwertung unter möglichst weitgehender Rücksichtnahme auf die Bedurfnisse der Landes ver sorgung mit Lebensmitteln.

Im Hinblick auf die zu erwartende gute Ernte an T a f e l o b s t wurde die in den Vorjahren aufgestellte Bewilligungspflicht für Tafelobsttransporte nicht aufrechterhalten und auch kein Abholverbot mehr erlassen. Dagegen erwies es sich im Interesse der Qualitätsförderung und der Erleichterung der Preisüberwachung als nötig, die Qualitätskontrolle für Bezug und Abgabe von Kernobst in Mengen von 2000 kg als obligatorisch zu erklären. Frühzeitig wurde auch zusammen mit dem eidgenössischen Kriegsfürsorgeamt die Belieferung minderbemittelter Volkskreise mit verbilligtem Obst in die Wege geleitet.

Einige Schwierigkeiten ergaben sich bei der Verwertung der wenig haltbaren Herbstsorten, die in grösseren Mengen anfielen, als es für die Deckung des Kormalbedarfes nötig war. Demgegenüber hat sich erneut gezeigt, dass an wertvollen Lagersorten immer noch ein Mangel herrscht, so dass im Frühjahr jeweils nicht mehr genügend Inlandobst zur Verfügung steht. Die Ursache dieses Mangels liegt indessen in der Struktur des Obstbaues begründet. Nur planmässige Umstellung der vorhandenen Bäume und entsprechende Auswahl der für die Neupflanzung vorgesehenen Jungbäume vermögen hier Abhilfe zu schaffen. Um die Versorgungslücke im Frühjahr und Vorsommer schon jetzt möglichst zu schliessen, hat die Alkoholverwaltung Aktionen zur Steigerung der Obsterträge und zur besseren Pflege des Obstes gefördert, die unter dem Leitwort: «Mehr Obst durch bessere Baumpflege» und «Sorgfalt dem Obst» zur Durchführung gelangten. Wir verweisen auf den Abschnitt über die Umstellung des Obstbaues auf Seite 1239 dieses Berichtes. Im weitern wird dafür gesorgt, dass die wertvollen Lagersorten in geeigneten Lagerräumen, vorab in Kühlhäusern, aufbewahrt werden.

Der verhältnismässig gute Ernteertrag des Jahres 1943 machte es möglich, auch mit Lagerobst eine Aktion für die verbilligte Abgabe an Minderbemittelte vorzunehmen. Wie beim Frühobst, wurde diese gemeinsam mit dem eidgenössischen Kriegsfürsorgeamt durchgeführt. In beiden Aktionen wurden zusammen rund 87 700 Doppelzentner Obst vermittelt ; die Alkoholverwaltung hat dafür Fr. 309 993.50 an Frachtvergütungen und allgemeinen Verbilligungsbeiträgen bezahlt. Dazu kommen nach
vorläufiger Schätzung noch rund Fr. 140 000 an Verbilligungsbeiträgen für die Gebirgsgemeinden, wofür die Abrechnungen mit den Kantonen noch ausstehen. Die Gesamtaufwendungen der Alkoholverwaltung für die Obstverbilligungsaktionen vom Herbst 1948 belaufen sich demnach auf rund Fr. 450 000.

Beim Mostobst bildete, wie in den vorhergehenden Jahren, der Grundsatz der brennlosen Verwertung die Eichtschnur für alle Bewirtschaftungsmassnahmen. Zu Beginn der Ernte schien es, als ob der Ertrag für die Deckung des Bedarfes kaum genügen würde. Aus dem anfänglichen Mangel wurde nach und nach ein Überfluss. Zeitweilig auftretende Überschüsse von Mostbirnen führten zu Verwertungsstockungen, die besondere Stützungsmassnahmen notwendig machten. Durch Leistung von Garantien für den Absatz von Obstsaftkonzentrat

1238 und die Ausrichtung von Stützungsbeiträgen für Mostbirnen im Betrage von Fr. 30 768 konnte der drohende Preiszusammenbruch verhütet werden. Aus den Erfahrungen vom Herbst 1943 ist die bemerkenswerte Erscheinung festzuhalten, dass selbst in einer Zeit der allgemeinen Mangelwirtschaft eine Durchschnittsernte an Mostbirnen zu Absatzstockungen führen kann. Die in den gewerblichen Mostereien verarbeitete Mostobstmenge belief sich auf rund 24 000 Wagen zu 10 t.

Die Verwertungsmöglichkeiten erlaubten es, im Berichtsjahre von der Ausrichtung von Brennverminderungsbeiträgen für das Dörren von Birnen und die Verwertung von Kernobsttrestern abzusehen. Die in der Aufstellung über die Ausgaben für die Forderung der Obstverwertung und des Tafelobstbaues auf Seite 1236 aufgeführten Beiträge umfassen ausschliesslich Vergütungen für im Vorjahr eingereichte Gesuche, die erst im Laufe des Berichtsjahres behandelt werden konnten. Bei der Verwertung der K e r n o b s t t r e s t e r stellten sich im Laufe des Jahres insofern Schwierigkeiten ein, als die Pektinindustrie nicht den gesamten Anfall an Apfeltrockentrester aufzunehmen vermochte.

Für die Apfeltrockentrester, die nicht zur Weiterverarbeitung gelangten, blieb damit einzig die Verwendung als Futtermittel übrig. Um diese Verwertung zu ermöglichen, musste aber auf dem Wege der Verbilligung eine Angleichung der Preise für Apfeltrockentrester an die Preise für Birnentrockentrester erfolgen.

Da die Bereitstellung von Trockentrestern zu Futterzwecken im Interesse der Landesversorgung liegt, hat das eidgenössische Kriegs-Ernährungs-Amt die Hälfte der Verbilligungskosten zu seinen Lasten übernommen. Bis Ende des Berichtsjahres hat die Alkoholverwaltung insgesamt Fr. 17928.65 für die Verbilligung der Apfeltrockentrester ausbezahlt Weitere Zahlungen werden im Laufe des neuen Geschäftsjahres erfolgen.

Wie aus der Auf Stellung auf Seite 1236 ersichtlich ist, wurde eine allgemeine Bückstellung im Betrage von Fr. l 700 000 vorgenommen. Die schon im Zeitpunkt der Berichterstattung sich abzeichnenden Merkmale einer neuen grossen Kernobsternte liessen es geboten erscheinen, genügend Mittel auszuscheiden, um den Anforderungen, die eine Grossernte an die Alkoholverwaltung stellt, gewachsen zu sein.

l. Steinobst.

Beim Steinobst konnten sich die Massnahmen auf die Erfassung
der Ernte und die Lenkung der Verwertung beschränken Überschüsse treten hier nur selten auf, da im allgemeinen der Ernteertrag für die Deckung des Inlandbedarfes nicht ausreicht. Wie beim Kernobst gilt auch hier als Grundsatz, dass die Früchteverwertung weitmöglichst in den Dienst der Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln zu stellen ist. Ins Brennfass sollen nur solche Früchte wandern, deren Qualität eine andere Verwendung nicht mehr zulässt.

Für die Kirschenernte 1943 fand dieser Grundsatz, wie im Vorjahre, Anwendung durch Erlass eines Brennverbotes für alle Kirschen, die sich zu einer anderen Verwertung als der des Brennens eignen. Ausserdem wurden die Bezüge

1239 von Brennkirschen und Kirschenmaische durch gewerbliche Betriebe kontingentiert. Als Grundlage für die Festsetzung der Kontingente dienten die im Mittel der Jahre 1937--1940 erfolgten und auf Branntwein verarbeiteten Kirschenund Maischebezüge. Von diesem Grundkontingent sind 50% zum Bezüge freigegeben worden. Eine gerechte Verteilung des Ernteertrages ist, wie die Erfahrung lehrt, nur durchführbar, wenn ein möglichst grosser Teil der Flüchte dem unter Kontrolle stehenden Handel zugeführt wird. Um Störungen in der Marktversorgung, wie sie im Jahre 1942 aufgetreten sind, zu vermeiden, wurde den Verbrauchern untersagt, in den Hauptproduktionsgebieten Kirschen ausserhalb ihrer Wohnsitzgemeinde bei den Produzenten abzuholen. Dafür lag dem Handel die Verpflichtung ob, mit den ihm zur Verfügung stehenden Kirschen vorab die bisherigen Abnehmer nach Massgabe der früheren Bezüge zu beliefern.

Nach den gleichen Eichtlinien wurde auch bei den Aprikosen verfahren.

Auch für die Zwetschgen und P f l a u m e n wurde ein Brennverbot für Früchte, die sich für den Frischverbrauch oder eine andere Verwertung ohne Brennen eigneten, erlassen. Da es gelang, erhebliche Mengen dieser Früchte einzuführen und auf diese Weise den Bedarf voll zu decken, erübrigten sich weitere Massnahmen.

2. Umstellung des Obstbaues und Förderung des Tafelobstbaues.

Die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues erfuhren im Berichtsjahr 1943/44 ihre Fortsetzung. Sie sind dabei wiederum so organisiert und durchgeführt worden, wie dies zur Erreichung eines möglichst ausgiebigen und qualitativ guten Ertrages der Ernte 1944 als geboten erschien. Bei den Säuberungsaktionen wurde durch den Erlass besonderer Eichtlinien den Anforderungen der Ausdehnung des Ackerbaues Rechnung getragen.

Nach den vorliegenden Tätigkeitsberichten der kantonalen Zentralstellen für Obstbau haben die verschiedenen Aktionen im Berichtsjahr folgendes vorläufiges Ergebnis gezeitigt: Durch Baumwärter nach neuzeitlichem Schnitt umgestellte und weiterbehandelte Bäume l 250 000 Mit Beitrag der Alkoholverwaltung umgepfropfte Bäume . . . .

22 000 Im Zusammenhang mit Säuberungsaktionen entfernte Bäume und Baumruinen 140000 Die im Jahre 1939 in die Wege geleiteten Versuche zur Obstsortenprüfung und -Züchtung sind von den eidgenössischen Versuchsanstalten in Lausanne und
Wädenswil in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zentrale für Obstbau, Öschberg/Koppigen, weitergeführt worden.

Die im Jahre 1942/43 im Hinblick auf die Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln unternommene Sonderaktion zur Steigerung der Erträge im Obstbau hat im Herbst 1943 ihren erfolgreichen Abschluss in der Aufklämngskampagne «Sorgfalt dem Obst» gefunden, Ziel dieser Kampagne war die Er-

1240 reichung einer besseren und zweckmässigeren Behandlung des Obstes während der Ernte, des Transportes und der Lagerung.

Die Fortfuhrung der Bestrebungen zur Steigerung der Obsterträge wurde im Berichtsjahr unter dem Leitwort «Mehr und besseres Obst durch fortgesetzte Baumpflege» als notwendig erachtet. Diese Aktion bestund insbesondere in einem vermehrten Aufklärungsdienst, wobei durch Flugblätter, Presseaufklärung und Plakate fortwährend auf die erforderlichen Pflegemassnahmen aufmerksam gemacht wurde. Der neuzeitlichen Baumpflege konnte dadurch in weiteren rückständigen Gebieten zum Durchbruch verhelfen werden.

Die Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues beliefen sich im Jahre 1943/44 auf Fr. 334 992.32. Dieser Betrag umfasst Ausgaben für die Jahre 1942/43 und 1943/44. Da über die durchgeführten Umstellungsarbeiten vielfach erst im Geschäftsjahr 1944/45 abgerechnet werden kann, wurde eine Bückstellung von Fr. 360 000 für die Bezahlung dieser Ausstände vorgenommen.

Die Kosten der Sonderaktion «Mehr und besseres Obst durch fortgesetzte Baumpflege» werden aus der Exportausgleichskasse für Obst und Obstprodukte bestritten.

Tl. Ankauf von Brennapparaten.

Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 543 Brennapparate für eine Summe von Fr. 91 342.20 aufgekauft. Zu dieser Ausgabe kommen die Frachtkosten mit Fr. 1958.90, so dass die Gesamtausgaben Fr. 93 301.10 betragen.

Dieser Betrag ist aus dem Grund wesentlich hinter dem Voranschlag zurückgeblieben, weil, wie übrigens im Vorjahr, keine grösseren Brennereianlagen zum Ankauf gelangten.

Über den B e s t a n d der B r e n n a p p a r a t e in den einzelnen Kantonen auf den 30. Juni 1944 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen

l 639 5 609 3642 93 l 021 677 302 116 533 857 2 389 73 2204 153 Übertrag 19 308

Appenzell A.-Eh Appenzell I.-Eh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Dazu: Liechtenstein Zusammen

Übertrag 19 308 69 52 2153 l 195 4052 770 l 562 531 2 548 174 44 568 33 026

1241 Über die B e w e g u n g der Z a h l der B r e n n a p p a r a t e seit 1. J a n u a r 1933 gibt folgende Tabelle Aufschluss: NachBestand am Anfang des träglich Berichts- festgestellte Brennjahres apparate

Betriebsjahr

Von der Sonst in Alkoholverwaltung Wegfall aufgekommen gekauft

Insgesamt

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38 934*) 39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33548

1406

269 253 231 122 109 69 167 32 61 87

40840 39754 38645 36299 35599 34957 34453.

34296 34116 33935 33635

1933--44. . . .

38 934*)

2806

41740

1933/34 1934/35 1935/36 1936/37 1937/38 1938/39 1939/40 1940/41 1941/42 1942/43 1943/44

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855

dem

Bestand am Ende des Berichtsjahres

1362 1525

1052

737 662 494 265 212 242 331

85 89 79 59 -- -- 56

543

66

39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33548 33026

7228

1486

33026

--

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

TU. Yerkauf.

Tm Berichtsjahre wurden abgesetzt:

Warengattung

Menge

Durchschnittspreis

Erlös

je hl 100% 1. Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Eubr. I a)

hl Alkohol 100% 10 542,31

845.49

8913391.91

2. Branntwein (Eubr. I b) . . . .

9 218,01

652.41

6013967.10

3. Sprit zur Herstellungvon pharmazeutischen Erzeugnissen,Riech-und Schönheitsmitteln (Eubr.I c))

8 077,01

396.32

3201085.61

24 13 q 19

3 624 642 59 7 866 765 06

20 683 80

4. Brennspiritus Industriesprit

33 600,25

q Denaturierstoffe

.

21802

(Eubr. I d zusammen)

--

Fr.

175 234 je 278

--

Fr.

60 651 -- 11552058.65

Stück

34 680 --

611

5. Gebinde (Eubr. le) Zusammen

--

--

29715183.27

1242 Die F r a c h t e n vom L a g e r h a u s der A l k o h o l v e r w a l t u n g bis B e s t i m m u n g s s t a t i o n erforderten auf den verkauften 73 754,61 q (82295,80hl 100%) Sprit, Branntwein usw. insgesamt Fr. 232 852.94, oder Fr. 8.15 je q (Fr. 2.83 je hl 100 %).

Der Bezug von v e r b i l l i g t e m Sprit und von I n d u s t r i e s p r i t ist an eine Bewilligung der Alkoholverwaltung gebunden.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für verbilligten Sprit belief sich Ende Juni 1944 auf 3004. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 76 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 158 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 3004 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » » » » » » » » »

Apotheken Drogerien Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien chemisch-pharmazeutische Fabriken Parfümerien Coiffeure Uhrenfabriken Essenzen-, Limonade- und Schokoladefabriken.

wissenschaftliche Laboratorien andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

809 810 73 131 195 370 276 17 80 38 205

Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1944 2035 Bewilligungen ausgegeben. 145 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 258 neu hinzugekommen. Die 2035 Bewilligungen verteilen sich auf folgende Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse » Essigfabrikation » Lacke, Polituren und Farben » wissenschaftliche Zwecke » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

160 16 1226 339 294

Von den 2035 Bewilligungsinhabern betrieben 314 auch den Spritverkauf in Mengen unter 125 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

1243 VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben.

A. Monopol- und Ausgleichsgebühren (Rubrik I h und i).

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren und Fr.

Ausgleichsgebühren bezogen *) 3 268 085.74 weniger Rückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Rohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken oder dergleichen 516 829.65 2751256.09 Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Branntweine . . . . Fr. 89 973.10 abzüglich Rückerstattungen » 8126.15 81 846.95 Zusammen 2833103.04 Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich fiskalischer Ausfall bei Straf fällen, entfallen auf: ausländische Früchte und Beeren Fr. 58 119.05, ausländische Weine, Weinhefe und Traubentrester Fr. 19 791.90, der Best auf andere Rohstoffe.

*) Einschliesslich Fr. 235 000 als Entschädigung des Bundes dafür, dass die Monopolgebührenerhebung auf Drusen eingeführter Weine an der Grenze nicht stattfinden kann.

1244 Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf:

I. Rohstoffe zu Brennereizwecken : a. Äpfel und Birnen 6. Andere Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und getrocknet u. dgl c. Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus u.dgl.

d. Trauben, frische e. Trauben, getrocknete . . .

/. Trauben- und Obsttrester, Weinhefe . . .

g. Enzianwurzeln, frische und getrocknete . . .

h. Bier- und Presshefe II. a. Alcohol absolutus, Sprit und Spiritus. . . .

6. Branntweine, Liköre u. dgl. .

III. Wermut und Wermutessenz . . . .

IV. Starke Weine . .

V. Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkebereitung dienen . .

VI. Parfumerie, Cosmetica u. dgl. . .

VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u. dgl .

VIII. Entschädigung des Bundes für Weindrusen, Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes

Reinertrag (nach Abzug der Rückerstattungen)

Rohertrag

Rohstoffe und Erzeugnisse kg kg

Fr.

kg

Fr.

kg

. ,

.--.

1 983 477,3

579637.05

1 981 497,8 574870.30

2914 754,2

427.80 454.63

-- 4 312,2

--

--

--

-- 420.48 --

19,1

22.30

19,1

41 757,-

10023.85

28 107,-

251,8

63.40

150,8

4,6

36.80

4,6

19.30 6747.85

7.65 36.80

433 891,1 2273974.58

433 891,1 1767668.18

320 643,9 22 402,2

16042.60 1567.48

320 643.9 22 402,2

16042.60 1567.48

36 430,2

56193.90

34 698,2

54234.10

20 429,-

46926.60

20 429 -

46926.60

244 398,9

44565.--

244 398,9

44565.--

238149.75 -- 3268085.74 3 108 750,3

238149.75 -- 3 090 554,8 2751256.09

1245 B. Besteuerung der Spezialitätenbranntweine und Erhebung der Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein.

Im Geschäftsjahr 1943/44 wurden die durch unsern Beschluss vom 12. Juni 1942 auf Fr. 4 je Liter Alkohol 100 % festgesetzten Ansätze der Spezialitätensteuer und der Selbstverkaufsabgabe für den Kernobstbranntwein unverändert beibehalten. Entsprechend unserem Beschluss vom 26. August 1942 wurde der früher eingeräumte Abzug bei Bezahlung der Spezialitätensteuer innert 30 Tagen nicht mehr gewährt, dagegen ein Verzugszins von 5 % für die Spezialitätensteuerbeträge erhoben, die nicht innert 30 Tagen nach Zustellung der Steuerrechnung eingingen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind 10 645 Spezialitätensteuerrechnungen im Gesamtbetrag von Fr. 2 273 398.02 ausgestellt worden. Hiervon entfallen Fr. 630 061.52 auf Hausbrenner und ihnen gleichgestellte Brennauftraggeber und Fr. l 643 336.50 auf Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber.

Die im gleichen Geschäftsjahr ausgestellten 5675 Abgaberechnungen für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein erreichten einen Gesamtbetrag von Fr. 1. 815 091.21. wovon Fr. 876981.91 auf die Hausbrenner und die ihnen gleichgestellten Brennauftraggeber und Fr. l 438 109.30 auf die gewerblichen Betriebe entfallen.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern und Abgaben für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein weisen im Berichtsjahre 1943/44 im Vergleich zu den Eingängen früherer Jahre folgendes Bild auf: Spezialitätensteuer

Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein

Geschäftsjahr

1939/40 1940/41 1941/42 1942/43 1943/44

. .

Menge

Steuerbetrag

Menge

Steuerbetrag

Liter Alkohol 100% 402 069

Fr.

Liter Alkohol 100% 316 026

Fr.

500 169 463 154 539 267 579 678

953161.68 1185443.75 1389461.77 2022249.21 2318713.07

263 056 293 887 229 933 431 169

1042871.34 951553.99 1116771.35 919731.37 1724678.18

Am 30. Juni 1944 waren an Spezialität ensteuern Fr. 132 161. 50 un d an SelbstVerkaufsabgaben Fr. 19C 832. -- ausstehend

1246

IX. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen (Rubrik Um).

Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1943 bis 30. Juni 1944 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Rückvergütung des Monopolgewinnes und der Steuer bestand, betrug 2 453,84 Liter Alkohol 100%.

Daraus sind folgende Rückvergütungsguthaben entstanden: Liter RückvergütimgsAlkohol 100% betrag Fr.

1. Für Trinksprit

370,80

1757.50

2079,24

2650.60

3. Für Steuer auf Spezialitätenbranntweinen . . . .

8,80

15.20

Zusammen

2453,84

4423.30

Hinzu: Schlusszahlung für die Ausfuhren des Jahres 1942/43 .

2440.05

2. Für verbilligten Sprit

6863.35 Im Geschäftsjahr 1943/44 wurden bezahlt

2440.05

Verbleiben zur Auszahlung auf Rechnung 1944/45

4423.30

X. Handel mit gebrannten Wassern.

Für das Jahr 1944 sind bis 30. Juni 489 Grosshandelsbewilligungen und 135 Kleinhandelsbewilligungen ausgestellt worden gegenüber 428 bzw. 108 im Vorjahr. Die Vermehrung geht zum Teil darauf zurück, dass durch die Kontrolle stets wieder Fälle aufgedeckt werden, in welchen ohne entsprechende Bewilligung Handel mit gebrannten Wassern getrieben worden ist.

XL Straffälle.

Am 30. Juni 1943 waren unerledigt Im Berichtsjahre kamen hinzu

343 Fälle 828 » Zusammen 1171 Fälle

Davon sind durch Vollzug erledigt

747

»

Verbleiben auf 30. Juni 1944 noch zur Erledigung

424 Fälle

1247 Von diesen 424 noch nicht erledigten Fällen sind 299 rechtskräftig entschieden, während in 125 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Zu der verhältnismässig grossen Zahl der rechtskräftig entschiedenen, aber noch im Vollzug befindlichen Fällen ist zu bemerken, dass auch im abgelaufenen Geschäftsjahr häufig Ratenzahlungen und Stundungen eingeräumt werden mussten. Eecht viele der Bestraften haben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen oder sind wegen Militärdienstes ausserstande, ihre Busse im vollen Betrag innert der vorgeschriebenen Frist abzuzahlen. Sobald aber Stundungen und Ratenzahlungen eingeräumt werden müssen, verzögert sich die Abwicklung des Vollzuges beträchtlich.

Von den im Berichtsjahre erledigten 747 Anzeigen wurden 696 durch Beamte der Alkoholverwaltung und kantonale Polizeiorgane eingereicht, 51 dagegen durch die Zollverwaltung. Wegen ungenügender Beweise, Verjährung und ähnlicher Gründe musste in 41 Fällen das Strafverfahren eingestellt werden. Von den übrigen 706 Fällen sind 545 mit einer Busse gemäss Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes, 118 mit einer Verwarnung und 43 mit einer Ordnungsbusse erledigt worden.

Von den festgestellten Widerhandlungen entfielen 59 auf Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration, 298 auf die Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgaben oder Monopolgebühren, 76 auf das Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein, 64 auf unbefugte Herstellung anderer gebrannter Wasser, 50 auf Grosshandels- und Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung, 72 auf Widerhandlungen gegen Buchführungs- und Kontrollvorschriften, 29 auf die vorschriftswidrige Verwendung von Industriesprit und verbilligtem Sprit und 99 auf Gesetzesverfehlungen verschiedener Art.

Ferner ist festzustellen, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr mehrere grössere Strafverfahren eingeleitet und z. T. schon abgewandelt worden sind, in welchen Lohnbrenner zusammen mit einer grossen Anzahl von Auftraggebern durch Mindereintragungen der Brennerzeugung Steuerbeträge hinterzogen und hinterziehen halfen. Solche Fälle, die in ihrer Tragweite sehr schwerwiegend sein können, verlangen strenge Sanktionen, die sich in der Regel nicht auf Bussen beschränken, sondern zur Einstellung desLohnbrennbetriebes führen.

Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in f i n a n z i e l l e r Hinsicht folgendes zu sagen:

1248 Unverteilte Bussen 1942/43 Einzahlungen im Berichtsjahre

Fr. 9064.20 » 90887.77 Zusammen Fr. 99951.97

Davon waren auf Ende Juni 1944 unverteilt (siehe Bilanz) .

»

10194.10

Der Eest von Fr. 89757.87 betrifft : Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 Fr. 77161.57 Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 » 1365.-- Kosten » 11231.30 Fr. 89757.87 Diese Summe wurde wie folgt verteilt: Bussen : An die Kantone des Begehungsortes Fr. 25715.20 An die Gemeinden des Begehungsortes » 25 714.65 An die Verleider » 4 128.-- An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung (einschliesslich Rückerstattungen von Vorschüssen des Verleiderfonds). . .'

» 21436.90 An die Oberzolldirektion » l 531.82 Kosten : An die Alkoholverwaltung

»

11231.30

Zusammen Fr. 89757.87 Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf 1. Juli 1943 einen Bestand von Fr. 95606.47 Einnahmen für 1943/44 » 21436.90 Verzinsung » 3824.25 Fr. 120867.62 Ausgaben für 1943/44 (Inbegriffen Vorschüsse auf Verleideranteilen usw.)

Prämien für Nichtbetriebsunfalle

Fr. 2733.40 » 4 133.43

»

6866.83

Bestand auf 30. Juni 1944 Fr. 114000.79

1249 XII. Rechnung und Bilanz.

A. Betriebsrechnung.

1. Einnahmen.

Rechnung

Hauptbuch

1943/44

Seite 189 -- Vortrag aus dem Vorjahre . .

174 o. Verkauf von Sprit und Spiritus

zum Trinkverbrauch

175 176

177 129 158

164 169 144 180 179 107

b. Verkauf von Branntwein . . .

c. Verkauf von Sprit zur Herstellung

Fr.

13045.47

8913391.91 6 013 967 .10

von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheits3 201 085 .61 mitteln d. Verkauf von Brenn- und Indu11 552 058 . . .65 .

striesprit usw 34680 e. Verkauf von Gebinden . . . .

ee. Verkauf von Altmetall . . . .

38791 .80 f. Steuer auf Spezialitätenbrannt2 318 713 .07 weine 9- Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein . . . . 1724 678 .18 h. Monopolgebühren an der Grenze 2 751 256 .09 i. Monopolgebühren im Inland . .

81 846 .95 53 050 . -- L Bewilligung für den Grosshandel ?. Zinseinnahmen weniger Zins145 690 .45 ausgaben . . . .

Zusammen Einnahmen 36 842 255 .28

Voranschlag 1943/44 Fr.

5480000.-- 4200000.--

2620000.-- 11 760 000.--

1200 000.-- 800000.-- 2000 000.-- 50 000.-- 40 000.--

28150 000.--

2. Ausgaben.

18S

a. Beschaffung von Sprit und Spiri-

184 17

b. Beschaffung von Branntwein .

c. Beschaffung von Sprit zur Her-

148 143

tus zum Trinkverbrauch . . . . 3 347 274 .75 1 540 891 .40

stellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw e. Beschaffung von Gebinden . . .

Bundesblatt. 96 Jahrg.

Bd. I

1600 000.-- 1500 000.--

1 776 942 .20

1200000.--

9 941 623 .29 13 710 Übertrag 16 620 441, .64

11240 000.-- 15540000.-- 85

1250 Rechnung 1943/44

Hauptbuch Seite

185 141 181 182 168 149 117 178

Fr.

Übertrag 16 620 441.64 /. Förderung der Kartoffelverwertung 750000.-- g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues . . . . 2526737.91 h. Ankauf von Brennapparaten 93301.10 i. Brennereiaufsichtstellen . . . .

530050.76 k. Verkehrsfrachten 232852.94 l.Verwaltung 1889920.64 m. Eückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen 2 440.05 n. Unterhalt 181970.62

Zusammen Ausgaben

Voranschlag 1943/44

Fr.

15 540 000.

750000.

1200000.

200000.

550000.

350000.

1863000.

-- 188000.

22 827 715.66

20 641 000.

36842255.28 22827715.66 14014539.62

28150000.

20641000.

7509000.

3. Abschluss.

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben . . .

Einnahmenüberschuss

4. Verwendung des Einnahmenüberschusses.

Zuweisung an den B u n d : Fr.

Fr. 1.30 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 265 703) . 5 545 413.90 Zuweisung an die Kantone : Fr. l.30 auf den Kopf der Wohnbevölkerung 5545413.90 Einlage in den Reinertrags-Ausgleichsfoonds l 400 000. -- Einlage in den Betriebsfonds 700000.-- Einlage in den Reservefonds 800000.-- Vortrag auf neue Rechnung 23711.82 wie oben 14014539.62 Zur Einlage in die Fonds ist folgendes zu bemerken: Das gute Ergebnis hat uns veranlagst, bei der Verwendung des Einnahmenüberschusses in möglichst weitgehendem Masse die Betriebsmittel und die Eeserven zu verstärken. Wir haben deshalb den Reinertragsausgleichsfonds und den Betriebsfonds weiter geäufnet und ausserdem einen ordentlichen Reservefonds angelegt, dem wir erstmals Fr. 800 000 zuweisen. Wir haben hierzu

1251 um so mehr Grund, als die unsichere Zeitlage uns das Gebot äusserster Vorsicht auferlegt und die Entwicklung der Geschäfte nach der Kriegszeit nicht vorauszusehen ist.

Bei dieser Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz :

B. Bilanz.

(Nach Verwendung des Einnahmenuberschusses.)

Hauptbuch

Seite 34 35 33 170 188 162 38 161 160 159 147 109 124 171

1. Aktiven

Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen 6480083.18 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern 618567.55 Lagervorräte Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement . .

Eidgenössische Schuldbuchforderung Schweizerische Nationalbank «Konto A» . . .

» » «Depot Konto» .

Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern Guthaben bei den Spritbezügern Debitoren Grundpfanddarlehen Vorschüsse betreffend Obstverwertung . . . .

Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1944/45 für 1943/44)

Fr

7098650.73 3159176.-- 18115843.-- 2000000.-- 1475158.76 20000.-- 144075.91 133 294.89 37783.10 25 500.-- 90303.50 13965.20 3840287.37 36154038.46

36

151 42 43 142 150 167

2. Passiven Amortisationen : Lagerhausbauten und Einrichtungen Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern Reinertrags-Ausgleichsfonds Eeservefonds Betriebsfonds Versicherungsfonds Verleiderfonds Bussen (unverteilte)

Fr.

6480083.18 618567.55

7098650.73 5000000.-- 800000.-- 1000000.-- 2166407.35 114000.79 10194.10

Übertrag

16189252.97

1252 Hauptbuch Fr.

Seite Übertrag 16189252.97 157 Kreditoren 5633114.85 163 Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1944/45 für 1943/44) 3075223.92 Zur Auszahlung: Fr.

63 an den Bund 5545413.90 62 an die Kantone: Anteil am EinnahFr.

menüberschuss . . 5 545 413.90 Kleinhandelsgebühren 141 907.10 5 687 321. -- 11 232 734.90 189 Vortrag auf neue Rechnung . . .

23711.82 36154038.46 Zu den Bilanzposten haben wir folgende Bemerkungen anzubringen: Die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben. Der Brandversicherungswert sämtlicher Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr. 4 945 300, die Grundbuchschätzung der Liegenschaften Fr. 4 849 511.

Die «Debitoren» bestehen aus verschiedenen Vorschüssen m Betrage von Die «Kreditoren» bestehen aus den Posten: Bückstellung für die Förderung der Kartoffel Verwertung . .

Bückstellung für die Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und die Umstellung des Obstbaues Guthaben von Spritlieferanten Verschiedene Kreditoren

Fr.

25 500.-- 500000.-- 2200000.-- 2923059.55 10 055.30 5633114.85

3. Auszahlung an die Kantone.

Der Anteil der Kantone aus dem Beinerträgnis der AlkoholVerwaltung beträgt Fr. 1.30 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4265703) Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus.

Die Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode 1943/44 . . .

Zusammen

Fr.

5545413.90

141907.10 5 687 321. --

1253 Demnach erhalten: Anteil am Einnahmenüberschuss (Fr. 1.30 auf den Kopf)

Kanton

Fr.

Zürich Bern

. .

Luzern Uri . .

Schwyz Obwalden Nidwaiden . .

Glarus ZUR Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A. -Rh. .

Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden . . . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Insgesamt .

.

.

. .

. .

. .

. .

Kleinhandelsversandgebühren Fr.

876 856 50 947 590 80 268590.40 35 492 . 60 86 591 50 26442.-- 22552.40 45 202 30 47 635.90 197 668 . 90 201427.20 220949.30 122796.70 '69 903.60 58182.80 17397.90 372061.30 166721.10 351 601.90 179 558.60 210 446 . 60 446417.40 192814.70 153 270 -- 227311.50

22438 75 24248 85 6 873 . 20 908.25 2 214 10 676 . 65 577.10 1 156 70 1 219.-- 5 058 . 35 5154.501 5654.10 3142.35 1 788.85 1488.90 445.20 9521.05 4266.40 8997.50 4594.90 5385.35 11423.80 4934.15 3922.20 5816.90

5545413.90

141 907.10

Zur Auszahlung gelangen insgesamt Fr.

899 295 25 971 839 65 275463.60 36400.85 88 735 60 27118.65 23 129.50 46 359 -- 48854.90 202 727.25 206581.70 226603.40 125939.05 i 71 692.45 59671.70 17843.10 381582.35 170 987.50 360599.40 184153.50 215831.95 457841.20 197748.85 157 192.20 233128.40 5 687 321. --

XIII. Schlusserörterungen.

Der Rechnungsabschluss der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1943/44 hat einen Einnahmenüberschuss von 14 Millionen Franken ergeben, was, -nie bereits erwähnt, gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung von 3,6 Millionen Pranken bedeutet. Diese Verbesserung der Rechnung geht darauf zurück, dass die Einnahmen von 29 auf nahezu 37 Millionen Franken angestiegen sind, während die Ausgaben um 4 Millionen zugenommen haben. Allein der Spritverkauf hat 1943/44 als Folge der Erhöhung der Verkaufspreise und der Aufhebung der Kontingentierung 8 Millionen mehr abgeworfen als im Vorjahr.

1254 Bei den Abgaben ist zwar eine Steigerung der Steuereinnahmen auf einheimischem Branntwein zu verzeichnen, dagegen weisen die Eingänge an Monopolgebühren auf ausländischem Branntwein wegen kleinerer Importe einen Bückgang auf. Bei den Ausgaben haben nicht nur die vermehrten Beschaffungskosten für Sprit, infolge grösseren Umsatzes und erhöhter Übernahmepreise, sondern auch vermehrte Leistungen für die Kartoffel- und Obstverwertung eine Steigerung verursacht.

Mit dem Binnahmenüberschuss von 14 Millionen Franken im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Alkoholverwaltung wieder nahezu den Einnahmenüberschuss der Jahre 1989/40 und 1940/41 erreicht. Während aber damals immer noch erhebliche Beträge zur Tilgung früherer Ausgabenüberschüsse verwendet werden mussten, kann über den Einnahmenüberschuss des abgelaufenen Geschäftsjahres voll verfügt werden. Es wäre indessen unklug, nicht für die Möglichkeit einer starken finanziellen Beanspruchung in der Zukunft vorzubauen, ist doch zu erwarten, dass in der Nachkriegszeit die Verwertung von Ernteüberschüssen wieder beträchtlich e Leistungen der Alkoholverwaltung nötig machen wird. Deshalb sind ansehnliche Einlagen sowohl in den Eeinertrags-Ausgleichsfonds wie in den Reservefonds und den Betriebsfonds vorgenommen worden. Trotz diesen Einlagen kann aber an Bund und Kantone je Fr. 1.30 auf den Kopf der Wohnbevölkerung verteilt werden.

Das abgelaufene Geschäftsjahr hat in der Ausführung der Alkoholordnung besonders auf dem Gebiete des Brennereiwesens sichtbare Fortschritte gebracht.

Nicht nur wurde bei den Gewerbebrennereien die Erteilung der endgültigen Brennereikonzessionen an Spezialitäten- und an Kernobstbrennereien stark gefördert, auch die Hausbrennerei hat die durch den Verfassungsartikel vorgezeichnete Konzessionsordnung erfahren. Wir erinnern daran, dass die eidgenössischen Bäte am 23. Juni 1944 das Bundesgesetz über die Konzessionierung der Hausbrennerei verabschiedet haben. Zwar erstreckt sich die Beferendurusfrist ins neue Geschäftsjahr hinein; demzufolge kann der Vollzug erst im neuen Jahr an die Hand genommen werden. Mit der parlamentarischen Erledigung dieser die Wirksamkeit der gesamten Alkoholordnung wesentlich mitbeeinflussenden Frage ist indessen ein wichtiger Punkt bereits erreicht. Bringt auch das Gesetz keine umwälzenden Neuerungen, so
bildet es doch eine wertvolle Grundlage, um die Hausbrennerei einer festeren Ordnung zu unterstellen und Auswüchsen und Mißständen, die bei der grossen Zahl dieser Betriebe nicht ausbleiben können, mit geeigneteren Mitteln zu begegnen, als dies unter der bisherigen Begelung möglich war. Wir halten es für bedeutsam, dass die Konzessionierung der Hausbrennerei im nächsten Jahr in Kraft treten kann, weil gerade auf das zu erwartende Kriegsende hin auch die Gefahr wieder grösser wird, dass in Kleinbetrieben unerlaubte Bohstoffe gebrannt werden. Eine wirksamere Beaufsichtigung der Hausbrennerei und die Möglichkeit der Ausmerzung von Hausbrennbetrieben, in denen schwere Verfehlungen vorgekommen sind oder sonst Mißstände (Trunksucht) herrschen, ist daher sowohl aus fiskalischen wie aus volksgesundheitlichen Gründen sehr erwünscht.

1255 Je näher sich der Krieg seinem Ende zuneigt und der Absatz der gegenüber früher stark gestiegenen Kartoffel- und Obsternte nicht durch den kriegsbedingten Mangel an andern Nahrungsmitteln gestützt wird, werden die Fragen der Verwertung der Ernteüberschüsse wieder zur Hauptsorge der Alkoholverwaltung werden. Schon die Verwertung der diesjährigen überreichen Birnenernte wird grosser Anstrengungen bedürfen.

Nachdem es gelungen ist, schon seit Jahren die Verwertung der Kartoffeln vollständig und die des Obstes zu einem überwiegenden Teil brennlos zu bewerkstelligen, wird auch in der Nachkriegszeit das Bestreben dahin gehen müssen, die Ernteüberschüsse soviel als möglich ohne Brennen zu verwenden. Das bedingt aber auch, dass zwischen Produktion und Absatzmöglichkeiten ein vernünftiges Verhältnis besteht, weil sonst die Aufgabe nicht gelöst werden kann, ohne dass die Mittel der Alkoholverwaltung allzu stark beansprucht werden. Die weitere Entwicklung der finanziellen Ergebnisse aus der Alkoholordnung wird überhaupt in hohem Masse davon abhängen, welche Gestaltung unsere Nachkriegswirtschaft, insbesondere die Bewirtschaftung der Alkoholerzeugung sowie der Kartoffeln und des Obstes erfahren wird. Von dieser Entwicklung werden damit auch die Werke betroffen, welche auf Zuwendungen aus dem Beinerträgnis der Alkoholverwaltung angewiesen sind, wie dies insbesondere für die Alters- und Hinterlassenenversicherung zutrifft.

Es wird daher auch in Zukunft darnach getrachtet werden müssen, zwischen den volksgesundheitlichen, volkswirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten der Alkoholgesetzgebung den richtigen Ausgleich zu finden.

XIV. Antrag.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag: Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1943 bis 30. Juni 1944 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 7. November 1944.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,

Der Bundespräsident: Stampili.

Der Bundeskanzler: Leimgruber.

1256

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1943/44.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht eines Berichtes des Bundesrates vom 7. November 1944, beschliesst: Einziger Artikel.

Die Geschäftsführung und die Eechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1943 bis 30. Juni 1944 werden genehmigt und der Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung wie folgt verwendet: Fr.

Auszahlung an den Bund, Fr. l. 30 auf den Kopf der Wohnbevölkerung Auszahlung an die Kantone, Fr. l. 80 auf den Kopf der Wohnbevölkerung Einlage in den Eeinertrags-Ausgleichsfonds Einlage in den Betriebsfonds Einlage in den Eeservefonds Vortrag auf neue Eechnung 5381

5545413.90 5545413.90 1400000.-- 700000.-- 800000.--· 23711.82 14014539.62

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1943/44. (Vom 7. November 1944.)

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1944

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4629

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09.11.1944

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