515 # S T #

4544

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1945 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1945 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 26. Mai 1944.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Eäten den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget) vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistende Entschädigung.

I.

Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1945.

Es sind die nachfolgenden Anschaffungen in Aussicht genommen, die wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben.

Der vorliegende Budgetentwurf weist gegenüber dem letztjährigen eine Erhöhung von rund 15 Millionen Franken auf. Dieser Mehrbetrag setzt sich hauptsächlich zusammen einerseits aus der Mehraufwendung im Betrage von ca. 9 Millionen Franken für die Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der verstärkten Eekrutenausbildung; anderseits aus ca. 6 Millionen Franken, verursacht durch Preissteigerung des Materials. Für die Einzelheiten erlauben wir auf die Akten zu verweisen.

516

5. Militärdepartement.

Ausbildung der Armee.

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere

Fr.

1017742

Ausrüstung der Armee.

560 Materialbeschaffung : 541 Versuche aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche . . Fr.

2 500 000

542

Bekleidung und persönliche Ausrüstung: Bekleidung der Rekruten, Exerzierkleider, Fliegerausrüstung, Abzeichen, Gepäck, Ausrüstungsgegenstände, Musikinstrumente und Zubehör . . . . Fr. 25652132

543

Waffen und Munition: Schulmaterial, Markiergeräte, Ausrüstungsgegenstände, Handfeuerwaffen, blanke Waffen, Soldatenmesser, Waffenzubehör, Eeparatur- und Putzmaterial Fr.

9546075

544

Korps- und Schulmaterial: Allgemeines Korpsmaterial, Pferdeausrüstung, Motorfahrzeuge und Zubehör, Eadfahrermaterial, Material für den Verbindungsdienst, optisches Material, Geschützmaterial, Material für Festungen, Flieger-, Flab-, Genie-, Sanitäts- und Veterinärmaterial, Gasschutzmaterial, Material für den Verpflegungsdienst Fr. 15 726 153

581

Revision der Munition

Fr.

l 500 000

570 Kavallerie-Remontendepot : 440 Dienstkleider

Fr.

138246

571 Pf erderegieanstalt : 440 Dienstkleider

Fr.

104819

Pferde.

Die Kreditbegehren werden in besondern Akten begründet.

Tabelle L

Tarif für die Beschaffung der Rekruten-Ausrüstung im Jahre 1945, Füsiliere, Lmg.

Schützen, are-

nadiere, Tf.- und

Schlitzen, Lmg.-

Sig.-Soldaten, Funker. Schützen und Büchsenmacher, Grenadiere Trompeter uno der Tambouren dei Schlitzen-

Inf. (ohne Büchsenmacher

Kp.

der Mitr.-Kp.)

1 Fr

Mitrailleure, Führer u. Büchsenmacher der Mitr.-Kp., der Geb-Mitr.-Abt., Führer der Tf.Patr. der Inf.

und der Inf.Funker, Schwere Infanterie

i

Fr

Fr

Mitrailleure und Fuhrer der Mitr.Kp. der Schützen-

Bataillone

4 Fr

20.-- 4 70 7.40 92 05

20.-- 4.70 7.40 93.--

20.-- 4 70 7.40 92.05

20.-- 4.70 7.40

94.80

94 80

94.80

94 80

93.--

Dragoner, Hufschmiede, Trompeter, Sattler und Büchsenmacher der

Kavallerie

Radfahrer, FahrradMechaniker und Buchsenmacher der Rdf. Trp.

Mot. I. Trp., inkl. Grenadiere der I. Trp., Motor TransportTruppe ohne Motorradfahrer.Sattler der mot. l Trp. u. Mot.Trsp.-Trp.

89.80 l 25

108 45 6.--

89 80 1.25

108. 45 6.--

108.458 6.--

89.80 1.25

20.-- 4.70 7.40 92.05

104. 80 89 80 l 25

20.-- 4.70 7.40 92 75

Fr.

20.-- 4.70

7.40 92 05

89.80 1.25

89.80 1.25

22.80 108.45 6.--

9.25 6.-- l 20

9.45 6 -- 1.05

9. 25 3 6.-- 1.20

4.05 5.30

4.05 5 30

4.05 5.30

4.05 5.30

--.70 7.35 --.55 --.40

--.70 7.35 --.55 -- 40

--.70 7.35 --.55 -- 40

--.70 7.35 --.55 -- .40

2.10

2.10

2.10

12.90 --.70 7.35 --.55 --.40 4.70 --.10 2.10

462 35

461.35

462. 30

359. 35

461. 40

Trap -Trp ) Unberittene Tromp.d Art., Fliegerabwehrtrp., Hufschmiede11 8

Fr

94 802

9.45 6.-- 1.05

2. 10 11

Trp. (oboe Kai D Mot.-

5

Fr

99.40 89.80 1.25

Gegenstand

77.50 3.-- 9 45 6 -- l 05

77.50 3 9.25 6.-- 1.20

57.60 4.05 5 30

4.05 5.30

-- 70 7 35 -- 55 --.40

-- 70 7.35 --.55 -- 40

2 10

2 10

513 15

427.40

6.50 4.05

Kanoniere, Art.Beobachter, Mechaniker und Wagner der Artillerie, Beb.Scheinw., Fflhrer der Geb.-Art., Säumer u. Sattler aller

+ Stahlhelm . . . .

Quartiermutze . .

. . .

Feldmütze mit Tuchschirm, Ord. 40 * Waffenrock Ord. 40 mit Kragen- und Ärmelpatten, Achselnummern und 2 Krawatten * Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) * Fahrhosen 17 für Radfahrer (2 Paar) . .

* Reithosen 14 (2 Paar ohne Besatz) .

. .

* Einheits-Kaput m i t Achselnummern . . .

Krawatte für Kaput + Wadenbinden (l Paar) + Ledergamaschen (l Paar) + Lederstulpen für Radfahrer * Tornister 42 Garnituren dazu * Blachenstofftornister, 2-teilig, 1914/17 * . . . .

* Tornister 75/98 Garnituren dazu Brotsack 17 Stoff Gurten und Garnituren .

+ Brotbeutel 14 für Kavallerie 4- Rahm entasche für Radfahrer . . . .

. .

Alum -Feldflasche 32 mit Becher Kochgeschirr 1898/1920 a u s Aluminium . . . .

Kochgeschirr 82 aus Stahlblech . .

. . .

Essbesteck 21 Mannsputzzeug 14 Anstreichbürste Futteral inkl Garnituren . .

Sporen 8 .

.

. . . .

.

. .

Garnituren dazu . . .

Entschädigung für Einkleiden der Rekruten 10 . .

Fahrer und berittene Motorradfahrer der Mot.-Trsp.Trp.

Tromp. der Artillerie.

Tram (ohne Inf.), Of.-

Ordonnanzen 10

Fliegertruppen, ohne Fliegerabwehrtruppen, Genietruppen, Sanitätstruppen, Inkl. Tamb.

der Sanität

11 Fr

Train der Ver-

Inf,

pflegungs-

Fahrer

truppen

der Geb.-

Scheinwerfer

13

13 Fr

Fr.

Fr.

20.-- 4.70 7.40

20.-- 4.70 7 40

20.-- 4.70 7.40

20.-- 4 70 7.40

20.-- 4 70 7.40

20.-- 4.70 7.40

92.05 94.80

92 75

92.05

92.05 94.80

92.05 94.80

47 401

Fr

99.40

Fr

104. 80 89.80

1.25

89 80 1.25

89.80

89.80

1.25

1.25

89.80 1.25

92.05 52.401 89.80

1.25 8.50

29.--

22.80 108.45346

6.-- 6

108 455 6.40

77. 50 3-- 9.25 6.-- 1.20

77.50 3-- 9.25 6.-- 1.20

77 506 3.-- 9.25 6.-- 1.20

9. 45 3 6.-- 1.05

9.45 6 -- 1.05

77. 50" 3.-- 9.25 6.-- 1.20

4.05 5 30

4.05 5.30

4.05 5 30

4.05 5 30

4.05 5 30

4.05 5.30

--.70 7.35 --.55 --.40

--.70 7.35 --.55 --.40

--.70 7 35 -- .55 --.40

--.70 7.35 --.55 --.40

--.70 7.35 --.55 --.40

2.10'

2.10

--.70 7.35 --.55 --.40 4.75 9 --.10 1.90

2.10

1.90

427.40

455 50

461.80

440. 70

471.05

2 10 11

461.40

+ Die mit 4- bezeichneten Gegenstande sind von den Kantonen nicht zu beschaffen, da diese Gegenstande von der K T A beschafft und durch die K M V. direkt an die Eekruten abgegeben werden * Inklusive Entschädigung für Bezeichnen, Transporte etc der Kleidungsstucke und der Gepäckausrüstung je 30 Cts per Waffenrock, Hose und Kaput, sowie per Tornister.

1 Tram der Fus -Bataillone, Fahrer der Geh -Scheinwerfer erhalten l Paar Reithosen ohne Besatz und l Paar Fusstruppenhosen 2 Die Motorradfahler der mot leichten Truppen erhalten an Stelle der 2 Fusstruppenhosen 2 Fahrhosen 17 für Radfahrer (Fr 99 40 für 2 Paar) und l Paar Lederstulpen für Radfahrer (Fr 22.80 pro Paar).

3 Die Mitraill eur-Rekruten der Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen 1 und 2, sowie die Geh -Telegr -Pi -Rekruten erhalten den Festungstornister 17/30 (Fr 80. --), sowie den Brotsack für Unberittene (Fr 16 50) Die Saumer dieser Truppen sind dagegen mit dem Tornister 75/98 und mit dem Brotsack für berittene Truppen auszurüsten 4 Die Rekruten der Fus -Bat l, 2, 4, 5, 10, 13, 25, 26, 52, 54, 97, 99, 55, 56, 57, 46, 58, 59, 60 und des Schutzen-Bat 2, sowie die m diesen Stäben und Einheiten eingeteilten San -IM und Sdt. erhalten den 2-teiligen Blachenstofftornister 1914/17 ab Lager 5 Die Rekruten der Genietruppen, der Fliegertruppen (ohne Flabtruppen), der Sanitatstruppen (ohne Truppensanität) und der Verpflegungstruppen erhalten den Tornister 98 ab Lager bis zum Aulbrauch der Lagerbestande (Fr 81 30) 6 Die Rekruten der Artillerie, mkl Sattler (mit Ausnahme der Geb -Art, der Fest -Art und der Schemwerfer-Trp ), sowie der Traintruppe, Hufschmiede Inbegriffen, erhalten zum Tornister 75/98 statt vier Packriemen von je 54 cm Lange zwei 65 cm und einen 54 cm langen Packriemen Die Rekruten der Geb -Schemw Kpn 4 und 5 erhalten 2 lange Packriemen à 65 cm und 2 kurze à 54 cm Die Saumer-Rekruten erhalten 4 Packriemen a 54 cm 7 Die unberittenen Trompeter, die Buchsenmacher, Sattler und Hufschmiede, die kein eigenes Pferd besitzen und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen, erhalten den Tornister 75/98.

8 Berittene Artilleristen, Train, Dragoner und sämtliche berittene Hufschmiede (mkl diejenigen der Kavallerie) erhalten ein Paar Anschnallsporen; Unteroffiziere, mkl diejenigen der Kavallerie, l Paar blanke Anschnallsporen (Fr 6 25 per Paar) gegen
Ruckgabe der früher gefassten Sporen Of-Ordonnanzen erhalten besondere Anschnallsporen mit kurzem Hals (Fr 5 -- per Paar) 9 Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen 10 Solange die Rekruten auf den Waffenplätzen durch die K M V eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen an die K M V auszurichten, welche ihrerseits die kantonalen Waffenplatzzeughäuser für ihre Arbeitsaufwendungen entschädigt 11 Für diejenigen Rekruten, die mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden, betragt die Entschädigung Fr 2 10 und für die andern Rekruten Fr l 90 12 In der Rekrutenschule werden alle Hufschmiede nach Kolonne 12 (Tabelle II) ausgerüstet Nach bestandenem Hufschmiedekurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 6 (Tabelle II) auszurüsten Den Hufschmieden der Feld-, Feldhaubitz und schweren Feld Haubitz Artillerie ist an btelle der einen von den zwei m der Rekrutenschule gefassten Fusstruppenhosen eine Reithose ohne Besatz und ein Paar Wadenbinden abzugeben Alle übrigen Hufschmiede behalten die m der Rekrutenschule gefasste Ausrüstung

Zu Bundesblatt Nr. 13 vom 8. Juni 1944.

Tabelle II

Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Rekruten und neuemannten Unteroffiziere im Jahre 1945.

Füsiliere, Schlitzen, Lmg.Schützen, Grenadiere u. BUchsennacher der Infanterie

Trompeter und

Tambouren der Infanterie und Genietruppen

mitrailleure, Führer u. BüchsenTelephon-, macher der SignalMitr.-Kp.; Mitr. der soldaten Kanonlere Geb.-Mitr.und Funker und Führer Abt.

der Sch. inl.; der Führer der Infanterie Inf.TI.-Patr.

und der Inf.Funker

Dragoner, Trompeter,

Motorisierte Radfahrer, leichte Trp.; inFahrrad- Motor-Transmacher, mechaniker port-Truppe; Sattler und u. -Büchsen- Grenadiere Hufschmiede macher der leichten der Truppen Kavallerie

Kanoniere, ud Mechaniker und Wagner der Feld-Art., Ud Feld-Haub., Sch. Feldud LI I Haub. und Geb.-Art.

Gr egenstand.

Fahrer und berittene Trompeter der Artillerie.

Train ohne Infanterie.

OffiziersOrdonnanzen

unberittene Trompeter der Art, Früher der Geb.-Art, Säumer und Sattler aller Truppen, ohne Kavallerie.

Genietruppen

Huf-

schmiede8)

Fliegertruppen inkl. Funker der Fliegertruppen, ohne Fliegerabwehr

Sanitätstruppen inkl.

Tambouren

Verpflegungstruppen

9)

Tram der Infanterie.

Fahrer der Geb.-Scheinwerfer.

polizei

FeldpostFeldpostOrdonnanzen, lind StabsFeldpostsekretäre packer

A. Bekleidung.

l l l

11) l 2 1 2) l

l l l l') l

1 8) l

l l l 11) l 2

l l l 11) l 2

l l l 1 1) l 2

1 2) l

1 2) l

1 2) l

l l l l1) l

l l 1 l1) l

l l l l') l 2 2") l l

l»)

l l l l1) l 2

Stahlhelm (leihweise Abgabe) . . . .

. . + Quartiermutze (leihweise Abgabe) . .

.

. . .

Feldmütze, Ord. 40 Of -Mütze ohne Gradabzeichen 1) Waffenrock, Ord. 40 mit Patten, Nummern und 2 Krawatten Fusstruppenhosen, Ord. 14 Fahrhosen für Radfahrer, Ord. 17 Reithosen, Ord. 14 (l Paar mit und l Paar ohne Besatz) Eaput mit Achselnummern Krawatte für Kaput Wadenbinden, Paar . . . .

.

.

+ Lederstulpen, Paar .

. . .

+ Ledergamaschen, Paar +

l l l l') l 2

1 l l l1) l

l l l l1) l 2

l l l 1')

l 2

2

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l8) l

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ll1)

l l l l1)

l 2

l 1

l l l l') l 2

l l') l l l ohne Besatz

l8) l

l l l

B. Ausrüstung (Gepäck).

13)

1 3)

1 3)

Tornister, Ord. 42 ,, ,, 98 mit Hilfstragriemen .

. . .

,, ,, 98 ohne ,, ,, 75/98 Festungstornister 17/30 Brotsack 17 für Unberittene . . .

Brotsack 17 für Berittene Brotbeutel 14 für Kavallerie . .

. . . . . . 4Rahmentasche f ü r Radfahrer . . .

. . . .

4Feldflasche mit Becher, Ord. 32 Kochgeschirr aus Aluminium, Ord. 98/20 . . . .

Kochgeschirr a u s Stahlblech, O r d 8 2 . .

. . .

Essbesteck, Ord. 21 Mannsputzzeug, Ord. 1 4 . . .

Anstreichbürste m i t Futteral . . . .

.

. . .

Anschnallsporen7) . . .

1 3) l»)

l l l l l l')

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l l 1 Genie

l11") l 2'°)

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2") l») l 10 )

Jeder Unteroffizier, mit Ausnahme der Kan -Korporale, hat Anspruch auf Karabinertragende erhalten Die Adj Uof, Feldweibel und Fouriere, sowie die Trompeter und Tambouren erhalten

l 19 )

l1)

10

l4)

l1)

l4)

l1)

·lA Geh -Tg PI u Hol T9 PJ l

l l l l6) l l')

C. Bewaffnung und Lederzeug.

Karabiner, Mod. 31 mit Riemen und Putzzeug . .

Pistole mit Futteral und Putzzeug Revolver mit Futteral, Patronentäschchen und Putzzeug Soldatenmesser, Mod. 08 ..

Dolchbajonett . .

Sagebajonett, Mod. 1 4 . . .

Of. Dolch mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste .

Leibgurt, Mod 98 mit Scheidetasche .

.

.

Patrontaschen, Mod. 98, zweiteilige Patronenbandelier, Mod. 98 ..

Putzzeugtäschchen, Mod 89, leer . .

1 Signalpfeife mit Schnur .- .

2 Waffenfettbüchschen . . . .

l Unteroffiziersschriftentasch Ord 33

.

.

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1 )

Dieselben werden den Uof-Schulen von den Waffenplatzzeughäusern geliefert und Nichtkarabinertragende l Waffenfettbüchschen Diese Uof-Schriftentasche wird auch dea Feldpostsekretären mit Korporals- oder Wachtmeistergrad, sowie den Heerespolizisten abgegeben

1) Die höhern Unteroffiziere (Fourier, Feldweibel, Adj-Uof) sind zum einmaligen Bezug einer Of-Mütze ohne Gradabzeichen berechtigt 2 ) Erhalten den Kaput leihweise.

3) Truppen der Füs -Bat l, 2, 4, 5, 10, 13, 25, 26, 52, 54, 97, 99, 55, 56, 67, 46, 58, 59, 60 und des Schutzen-Bat 2 erhalten den Blachenstofftornister 14/17 ohne Hilfstragriemen 4) Adj Uof haben das gesamte Gepäck inkl Soldatenmesser zurückzuerstatten Die übrigen Uof und die Soldaten behalten das Gepäck ihrer frühem Einteilung ") Der Tornister 75/98 wird nnr den unberittenen Trompetern, den Büchsenmachern, Sattlern und Hufschmieden abgegeben, die kein eigenes Pferd haben und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen 6

) Die Offiziersordonnanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug

7

) Die berittenen Uof, inkl diejenigen der Kavallerie, erhalten l Paar blanke Anschnallsporen gegen Rückgabe der früher gefassten Für die Mannschaft gibt es 3 verschiedene Modelle von Anschnallsporen, d h l für Kavallerie, 2 für Fahrer nnd Tram, 3 für Of-Ordonnanzen ") In der Rekrutenschule werden alle Hufschmiede nach Kolonne 12 ausgerüstet Nach bestandenem Hufschmiedkurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 6 auszurüsten Den Hufschmieden der Feld-, Feldhaubitz- und schweren Feld HaubitzArtillerie sind an Stelle der einen m der Rekrutenschule gefassten Fusstruppenhose eine Reithose ohne Besatz und l Paar Wadenbinden abzugeben Alle übrigen Hufschmiede behalten die in der Rekrutenschule gefasste Ausrüstung ·) Bei den Drag -Schw beritten eingeteilte San -TJof erhalten 2 Reithosen und l Paar Stiefel mit blanken Anschnallsporen gegen Rückgabe der Fusstruppenhosen und der Schuhe Wenn sie noch kernen Einheitskaput besitzen, so wird ihr Kaput gegen einen Reitermantel ausgetauscht 10 ) Wachtmeister, Korporale und Soldaten mit Ausnahme der berittenen Wachtmeister der Artillerie ") Adjutant Uof, Feldweibel und Founere.

1!

) Adjutant-Uof, Feldweibel und Fouriere, ferner alle berittenen Wachtmeister, Korporale und Trompeter (ohne Kavallerie), alle Hufschmiede, die Trompeter der Gebirgsartillerie, die Of-Ordonnanzen, die Sattler (ohne diejenigen der Kavallerie und der Mot-Trsp-Trp ) 13

) ) ) 18 ) 17 ) 18 ) 19 ) 14

15

Nur Wachtmeister und Korporale Erhalten den Sabelgurt mit Sabelscheidentasche, bis die Vorrate aufgebraucht sind Tramsoldaten, Säumer, Fahrer und Führer der Artillerie, einschliesslich diunberittenenen Wachtmeister und Korporale Die Fahrer der Artillerie erhalten nur l Patrontasche.

Die Soldaten dHeerespolizeizei erhalten zum Revolver einen einfachen Tragriemen.

Nur die Motorradfahrer Berittene Telephon-Wachtmeister Die in den Stäben und Einheiten der Infanterie eingeteilten San.-Uof. und Sdt erhalten je nach Einteilung den Tornister Ord. 42 oder den Blachenstofftornister 14/17.

NB. Die Waffen mit zugehörigem Lederzeug, ferner die Tornistergurten und Garnituren für Tornister und Brotsacke, sowie die mit 4- bezeichneten Gegenstände werden von der K T. A. einheitlich beschafft oder l Paar Reitstiefel gratis abgegeben Er hat ein zweites Paar feldtüchtige, hohe schwarze Schnürschuhe, sowie Leibwäsche auf eigene Kosten anzuschaffen

Jedem Rekruten wird je nach seiner Einteilung l Paar [Marsch- oder Bergschuhe

Inhalt des Mannsputzzeuges: l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50 gr Fleckenseife, l Nadelbuchschen mit je 10 m feldgrauem Knopflochfaden Nr 30 nnd Nahfaden Nr 50 und 3 Nadeln, 4 grosse und 2 kleine Uniformknöpfe, 4Steinnussknöpfee 16 mm und Steinnussknöpfefe 18 mm l Baum wollappen, 2 m Zwickschnur, sämtliche Rekruten erhalten ferner l Schutzdose für dSchuhfettbüchschen,en, l Stuck Riemenwachs; Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lederwichse Diese Fett- nnd Patzmittel, sowie die Knöpfe, werden mit den Putzzengen durch die K M V den Rekruten verabfolgt Das Schuhfett wird separat m kleinen Büchschen abgegeben

'

517

Zusammenstellung.

Voranschlag 1944 (B, B, v. 15. 6. 43)

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere. . . . Fr.

560 Materialbeschaffung: 541 Versuche aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche . .

542 Bekleidung und persönliche Ausrüstung 548 Waffen und Munition 544 Korps- und Schulmaterial . . .

581 Eevision der Munition . . . .

Voranschlag 1945

880 708 Fr.

2 000 000

16 180 288 6 450 458 14 984 499 l 000 000

570 Kavallerie-Eemontendepot : 440 Dienstkleider 571 Pferderegieanstalt : 440 Dienstkleider

»

l 017 742

2 500 000

» 25 652 132 » 9 546 075 » 15 726 153 » l 500 000

42135

»

138 246

7 985

»

104 319

Fr. 41 496 068* Fr. 56 184 667 * In den ordentlichen Voranschlag 1944 wurden Fr. 41196068 eingestellt; es wurden nachträglich Abstriche vorgenommen.

II.

Entschädigung an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

a. Ausrüstung dei Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Eekruten (beigeheftete Tabelle I) basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Da die Preise der Eohmaterialien noch immer im Steigen begriffen sind, so muss dem Militärdepartement betreffend Änderungen dieser Ansätze freie Hand gelassen wejrden.

Die Preise der Tücher haben je nach Zusammensetzung der Eohmaterialien Erhöhungen bis zu 16 % erfahren.

Angesichts der anhaltenden Schwierigkeiten in der Eohmaterialbeschaffung muss mit weitern Preisaufschlägen gerechnet werden.

518 Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Preise der Tücher für die Rekrutenausrilstung pro 1944 pro 1945

Tuchsorte

Waffenrocktuch 22.60 Hosentuch 22.20 Eeithosentuch 23.80 Kaputtuch 21.80 Mützenloden 21.-- Aufschlagtuch (für helles Aufschlagtuch Fr. 2. -- Zuschlag) 16.60

24.-- 23.20 27.80 21.30 20.50 16.60

Die Eekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss der beigehefteten Tabelle II auszurüsten.

b. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Nach den durch Bundesgesetz vom 21. Dezember 1934 betreffend die Abänderung der Militärorganisation vom 12. April 1907 in Art. 158, Abs. 2, aufgestellten Bestimmungen beschaffen in der Kegel die Kantone nach den vom Bunde aufgestellten Vorschriften die persönliche Ausrüstung der kantonalen und eidgenössischen Truppen.

Die von den Kantonen beschaffte persönliche Ausrüstung ist dem Bund in seine Eeserve abzuliefern; dieser stellt dagegen aus der Eeserve die für die Ausrüstung der Rekruten nötigen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.

Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vom 29. Juli 1910 vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ausrüstung. Gemäss Art. 90 des oberwähnten Bundesgesetzes erfolgt die Bewaffnung und Ausrüstung der Eekruten aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Beständen auf den Waffenplätzen durch die Waffenplatzzeughäuser.

Die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung ist an die Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites 562. 561, Unterhalt und Ersatz der Bekleidungsvorräte, auszurichten.

III.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistenden Vergütungen.

519 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Mai 1944.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Stampili.

Der Vizekanzler: Ch. Oser.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1945 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1945 zu leistenden Vergütungen.

Die Bu n d e sv e rsa m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestutzt auf Art. 158 Militäroiganisation, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. Mai 1944, beschliesst: Art. 1.

Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1945 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1945 bilden und in diesen einzuschalten sind:

520

549 Erleichterung der Dienstpflicht: 725 Ausrüstung der Offiziere 560 Materialbeschaffung: 541 Versuche aller Art, einschliesslich Instrumente, Modelle und Einrichtungen für die Versuche . .

542 Bekleidung und persönliche Ausrüstung . . . .

543 Waffen und Munition 544 Korps- und Schulmaterial 581 Eevision der Munition 570 Kavallerie-Eemontendepot : 440 Dienstkleider 571 Pf erderegieanstalt : 440 Dienstkleider

Fr.

l 017 742

» 2 500 000 » 25 652 182 » 9 546 075 » 15 726153 » l 500 000 »

138246

»

104 319

Fr. 56184667

Art. 2.

Die vom Bunde an die Kantone für 1945 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1945 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.

5124

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1945 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1945 zu leistenden Vergütungen. (V...

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