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4492 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf einer Liegenschaft in Zürich für die Erweiterung der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt.

(Vom 24. März 1944.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Da der Gegenstand dieser Botschaft, auch wenn er sich zunächst nur auf eine Teillösung des Problems der Erweiterung der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt in Zürich bezieht, doch in massgebender Weise die zukünftige Gestaltung dieser Anstalt präjudiziert, halten wir es für nötig, hier ausführlich über diese in Aussicht genommene zukünftige Lösung, die in einer besondern Botschaft behandelt werden soll, Auskunft zu geben.

1. Bisherige Entwicklung und heutiger Stand der E. M. f. A.

Notwendigkeit einer Erweiterung.

Die im Jahre 1880 gegründete «Eidgenössische Materialprüfungsanstalt an der E. T. H.» bildete bis im Jahre 1937 eine Annexanstalt der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. Als im Jahre 1937 die «Schweizerische Versuchsanstalt» in St. Gallen vom Bunde übernommen und der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt angegliedert wurde, erfolgte gleichzeitig die Umgestaltung der seit diesem Zeitpunkt als «Eidgenössische Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe (E. M. P. A.) » bezeichneten Anstalt in eine von der E. T. H. unabhängige Abteilung des eidgenössischen Departementes des Innern. Aufsichtsbehörde der E. M. P. A.

blieb jedoch weiterhin der Schweizerische Schulrat. Die Reorganisation der E. M. P. A. nach der Angliederung der Schweizerischen Versuchsanstalt in St. Gallen erfolgte durch unsere «Verordnung über die Organisation und den Betrieb der E. M. P. A.» (vom 16. Februar 1937). Entsprechend dieser Verordnung umfasst die E. M. P. A. seit dem Jahre 1937 drei Hauptabteilungen, nämlich die Hauptabteilung A für Bauwesen und Maschinenindustrie, die Haupt-

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abteilung B für allgemeine und technische Chemie und die Hauptabteilung C für Textil- und Lederindustrie. Der Sitz der Hauptabteilungen A und B ist in Zürich, der Sitz der Hauptabteilung C in St. Gallen.

Die Hauptabteilung A der B. M. P. A.-Zürich umfasst seit dem Jahre 1987 zehn Abteilungen, nämlich für: 1. Natürliche Bausteine und künstliche Baumaterialien; 2. Bindemittel; 8. Beton und Eisenbeton; 4. Metalle; 5. Holz; 6. Druckbehälter, Druckleitungen, Gefässe; 7. Metallographie und Korrosion; 8. Böntgenographie; 9. Photoelastizität; 10. Werkstoffmechanik.

Die Hauptabteilung B -- die u. a. die frühere eidgenössische Prüfungsanstalt für Brennstoffe ersetzt hat ·-- umfasst acht Abteilungen, nämlich für: 1. Allgemeine und technische Chemie, anorganischer Bichtung; 2. Silikatchemie, Keramik, Bodenkunde; 3. Allgemeine technische Chemie organischer Bichtung (Kunststoffe, Öle, Schmiermittel etc.); 4. Anstrichstoffe, Lacke; 5. Strassenbau- und Isolierstoffe; 6. Brennstoffe und Kraftstoffe; 7. Feuerungsund Wärmetechnik; 8. Luftschutz.

Die Hauptabteilung C in St. Gallen weist vier Abteilungen auf, nämlich für: 1. Textilindustrie; 2. Lederindustrie ; 3. Technische Fette und öle der Leder-, Textil- und Seifenindustrie; 4. Papierindustrie.

Über die Entwicklung der Gesamtanstalt in den letzten 15 Jahren geben folgende Zahlen einen Überblick: Im Jahre 1923 betrugen die Einnahmen Fr. 79 000, die Ausgaben Fr. 179 000 und es waren 23 Arbeitskräfte beschäftigt.

Im Jahre 1928, d. h. im ersten Jahre nach der Angliederung der seit 1917 bestehenden «Eidgenössischen Prufungsanstalt für Brennstoffe an der E. T. H.» an die damalige «Eidgenössische Materialprüfungsanstalt an der E. T. H.», betrugen die Einnahmen Fr. 352 000, die Ausgaben Fr. 512 000 und es waren 64 Arbeitskräfte beschäftigt. Im Jahre 1933 erreichten die Einnahmen 417 000 Franken, die Ausgaben Fr. 662 000 und die Anzahl der Arbeitskräfte betrug 84. Im Jahre 1938, d. h. im ersten Jahre nach der Übernahme der Schweizerischen Versuchsanstalt in St. Gallen beliefen sich die Einnahmen auf Fr. 555000, die Ausgaben auf Fr. 947 000 und die Zahl der Arbeitskräfte war auf 161 angewachsen. Die analogen Zahlen der Jahre 1939 u. f. können der Kriegsverhältnisse wegen (Ausbleiben von Auslandsaufträgen, Militärdienstleistungen des Personals, Preissteigerungen,
kriegswirtschaftliche Aufträge usw.) für den Vergleich nicht mehr herangezogen werden.

Das derzeitige Hauptgebäude der Abteilungen A und B der E. M. P. A.

an der Leonhardstrasse 27 in Zürich wurde im Jahre 1891 errichtet; in den Jahren 1902 und 1907 erfuhr es bauliche Erweiterungen, besonders durch den Aufbau eines weiteren Stockwerkes. Im Jahre 1928 kamen anlässlich der Angliederung der Eidgenössischen Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der E. T. H.

an die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt zwei weitere Gebäude an der Leonhardstrasse 25 und an der Clausiusstrasse hinzu. Ausserdem wurden auf

244 dem Umschwung, der zu den Liegenschaften Leonhardstrasse 25 und Leonhardstrasse 27 gehört, im Laufe der Jahre ein Schuppen zur Unterbringung von Material und Maschinen, sowie ein kleines Werkstattgebäude besonders für Holz- und die Flaschenprüfung errichtet. Der umbaute Baum auf den Liegenschaften Leonhardstrasse 25 und Leonhardstrasse 27 beträgt 15 321 m3. Bis im Jahre 1981 standen den Hauptabteilungen A und B der E. M. P. A. in Zürich ausschliesslich diese Gebäulichkeiten und das kleine, an der Dreiwiesenstrasse im Wald des Zürichbergs gelegene Gaslaboratorium zur Verfügung.

Die Baumverhältnisse in den Hauptabteilungen A und B der E. M. P.A.

sind schon seit Ende der zwanziger Jahre äusserst prekär geworden, da sich die Anstalt in Anpassung an die Entwicklung der Industrie, des Bauwesens und des Gewerbes unseres Landes fachlich zu erweitern hatte und eine alljährlich grösser werdende Zahl von Aufträgen erledigen musste. Nachdem sich der Baummangel in ständig vermehrtem Masse fühlbar machte, wurde zur Behebung der dringendsten Eaumnot ·-- im Sinne eines Provisoriums -- im Jahre 1981 das Gebäude Tannenstrasse l (Ecke Leonhardstrasse) in Zürich von der Eidgenossenschaft erworben und der E. M. P. A. zugeteilt, dies nicht zuletzt als Ersatz für den früheren Sitz der Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Clausiusstrasse, der dem Maschinenlaboratorium weichen musste. Der umbaute Eaum dieses Hauses Tannenstrasse l beträgt 6617 m3.

Das Eaumproblem wurde inzwischen weiter geprüft. Zur restlosen Abklärung der Bedürfnisse für die Erweiterung der Hauptabteilungen A und B der E. M. P. A. in Zürich veranstaltete zunächst die Direktion der E. M. P. A.

bei über 200 industriellen Firmen und Einzelpersonen des Landes eine Umfrage, deren Ergebnis dahin zusammengefasst werden kann, dass auch seitens der Industrie und des Gewerbes eine Erweiterung der E. M. P. A. in Zürich allgemein und dringend gewünscht wurde, nicht zuletzt, um auch den Arbeitsgang, d. h. die Erledigung der Versuchsaufträge, zu beschleunigen. Die im Herbst 1988 und im Herbst 1939 erfolgten Inspektionen der Gebäude der E. M. P. A.

in Zürich durch die Herren Bundesräte Etter und Obrecht sowie durch den Schweizerischen Schulrat und den Direktor der eidgenössischen Bauten hinterh'essen den Eindruck, dass weitgehend unhaltbare Eaumverhältnisse
vorliegen.

Verschiedene Abteilungen der Hauptabteilung A gleichen heute einem Sammelsurium von Flickereien, und ganz besonders müssen die Eäume und Laboratorien für den Unterricht im Materialprüfungswesen, der in der E. M. P. A. für die Studierenden der E. T. H. erteilt wird, als gänzlich ungenügend bezeichnet werden. Dieser heute so wichtige Unterricht, an dem zahlreiche Dozenten der E. T. H. beteiligt sind, musste in den letzten Jahren mehr und mehr wegen der in der E. M. P. A. herrschenden Eaumnot vernachlässigt werden. Auf diese Frage der Beziehungen der E. T. H. zur E. M. P. A. werden wir noch zurückkommen.

Diese akute Eaumnot in den Hauptabteilungen A und B der E. M. P. A.

in Zürich und die dadurch bedingte Betriebsunsicherheit lassen allein schon Erweiterungsbauten nicht nur rechtfertigen, sondern als dringend notwendig

245 erscheinen. Dazu kommen nun aber noch die unerlässlichen Forderungen der nächsten Zukunft : Schon vor dem Kriege stand fest, dass die der Hauptabteilung A unterstellte Abteilung «Holz» ganz wesentlich ausgebaut werden müsse, da dieser einheimische Baustoff unbedingt hinsichtlich seiner verschiedenartigen Verwendungsmöglichkeiten auf breiter Grundlage systematisch erforscht werden muss, wozu neue, z. T. grössere Anlagen notwendig sind. Die Kriegswirtschaft hat ferner in bisher unbekanntem Masse auf das Problem der neuen Werkstoffe aufmerksam gemacht. Wenn unsere Industrie gegenüber der ausländischen konkurrenzfähig bleiben will, so muss in erster Linie den Werkstoffen vermehrte Beachtung geschenkt werden. Hier erwächst der E. M. P. A.

in Zusammenarbeit mit der Industrie eine grosse Aufgabe, deren Inangriffnahme nicht verzögert werden darf, es sei denn zum Nachteile unserer Volkswirtschaft. Neben die Prüfung neuer Werkstoffe, wozu neue Prüfmethoden und -apparate notwendig sind, muss in dem für die E. M. P. A. zulässigen Eahmen die Forschung über neue Werkstoffe hinzutreten. Alle diese neuen Arbeiten können heute wegen der Baumkalamität nur ganz ungenügend an die Hand genommen werden.

2. Prüfung der verschiedenen Erweiterungsmöglichkeiten.

Die vorstehend geschilderten Verhältnisse veranlassten im Frühling 1940 die Erteilung eines Auftrages an die Direktion der eidgenössischen Bauten, in Verbindung mit dem Schweizerischen Schulrat, der Beratenden Kommission der E. M. P. A. und dem Direktorium der E. M. P. A. ein generelles Projekt für die Erweiterung der E. M. P. A.-Zürich mit Kostenvoranschlag auszuarbeiten.

Dabei nahm die restlose Abklärung der Kaumbedürfnisse für die verschiedenen Abteilungen der Hauptabteilungen A und B und der Frage, ob es möglich wäre, die Erweiterung ausschliesslich auf dem heutigen Areal unter Hinzukauf weiterer Liegenschaften vorzunehmen, oder ob die ganze E. M. P. A.-Zürich oder nur einzelne Teile derselben, und gegebenenfalls welche, ausserhalb des Hochschulviertels neu errichtet werden sollten, geraume Zeit in Anspruch.

a. Es war gegeben, in erster Linie die Erweiterung der E. M. P. A. in Zürich bloss auf ihrem gegenwärtigen Areal gründlich zu prüfen.

Diese Lösung hätte den wesentlichen Vorteil geboten, sowohl die Weiterführung der unerlässlichen Beziehungen der
E. T. H. zur E. M. P. A. als auch eine ungeteilte Betriebsführung dieser Anstalt zu ermöglichen. Die aufgestellten summarischen Entwürfe trachteten darnach, bei weitestgehender Eeduktion der Erweiterung der Anstalt eine maximale Überbauung des etwas vergrösserten jetzigen Areals zu erzielen. Die einlässlichen Studien, die für diese Lösung durchgeführt wurden, wiesen jedoch nach, dass die Berücksichtigung der berechtigten Erweiterungsansprüche der E. M. P. A. in ökonomischer Weise auf ihrem heutigen, durch Zukauf weiterer Liegenschaften vergrösserten Areal nicht möglich ist, weil der zusätzlich notwendige Baum zu annehmbaren Preisen nicht gewonnen werden kann. Sollten die Erweiterungsbauten ausschh'esslich im Hochschulviertel errichtet werden, so müssten angrenzend an das heutige

246 Areal der E. M. P. A. eine Anzahl Liegenschaften hinzugekauft und die dort bestehenden Gebäude abgebrochen werden. Ein solches Vorgehen kann heute angesichts der teuren Bodenpreise im Stadtzentrum und weil noch guterhaltene Gebäude abgebrochen werden müssten, nicht empfohlen werden. Auch würde jede spätere Entwicklung der Anstalt in der Umgebung ihres heutigen Areals infolge dessen dichter Überbauung sehr erschwert. Gegen den Ausbau der Anstalt in ihrer heutigen Lage machte ferner die Direktion derselben im besonderen noch die Schwierigkeiten der Aufrechterhaltung des Betriebes während des Umbaues geltend. Eine weitere Verteuerung der Erweiterungsbauten der E. M. P. A., wenn sie ausschliesslich im Hochschulviertel errichtet werden müssten, würde entstehen infolge der architektonischen Ansprüche, die in diesem städtebaulich bevorzugten Gebiet gestellt werden müssen. Die Ausnützung des letzten Quadratmeters Land in der Umgebung der E. T. H. für die Erweiterungsbauten der E. M. P. A. muss ferner auch abgelehnt werden mit Bücksicht auf die Erweiterungsbedürfnisse der E. T. H., die in den nächsten Jahrzehnten befriedigt wenden müssen.

6. Die vollständige Verlegung der ganzen E. M. P. A.-Zürich ausserhalb des Hochschulviertels -- obwohl sie vom Standpunkte ihrer Betriebsführung gewisse Vorteile bieten würde ·-- muss anderseits unbedingt abgelehnt werden. Der Schweizerische Schulrat muss daran festhalten, dass alle dem Unterricht an der E. T. H. dienenden Institute, Einrichtungen und Laboratorien der E. M. P. A. auf dem heutigen Areal verbleiben und dass darüber hinaus, soweit diese Lösung rationell ist, die Institute der E. T. H., die sich mit Materialkunde und Materialprüfung befassen, in einem Lehrgebäude E. M. P. A.E. T. H. konzentriert werden. Es darf nicht ausser acht bleiben, dass die E. M. P. A. in erster Linie von der E. T. H. und für ihre Bedürfnisse errichtet worden ist.

Die Wechselbeziehungen, die zwischen der E. T. H. und der E. M. P. A.

heute bestehen, und die, sobald es die Baumverhältnisse zulassen, wesentlich ausgebaut werden sollen, würden vollständig abgebrochen, wenn die ganze E. M. P. A. verlegt würde.

Die Ausführungen über die Bedeutung der neuen Werkstoffe für die schweizerische Industrie, die vorstehend gemacht wurden, gelten in vollem Umfange auch für den Unterricht an
der E. T. H. Die Vorlesungen und vor allem die Übungen auf dem Gebiete der Materialkunde -- Herstellung, Eigenschaften und Bearbeitung der Werkstoffe für Industrie, Bauwesen und Gewerbe--müssen ausgebaut und vermehrt werden. Der Schweizerische Schulrat schenkt dieser Frage die ganze ihr gebührende Aufmerksamkeit. Auf Veranlassung mehrerer Professoren hat er schon vor einigen Jahren geprüft, ob es nicht zweckmässig wäre, an der E. T. H. eine Unterabteilung oder einen den Unterricht verschiedener Abteilungen beschlagenden Sonderkurs für Werkstoffkunde einzuführen. Anderseits sollten die Kenntnisse in Materialkunde und Materialprüfung Allgemeingut aller Studierenden der Ingenieurwissenschaften werden.

Die Leitung der E. T. H. musste sich aber bis heute der Baumnot der E. M. P. A.

247 wegen mit einigen neuen ein- oder zweistündigen Lehraufträgen an den Abteilungen für Bauingenieurwesen, für Maschineningenieurwesen, für Elektrotechnik und für Chemie behelfen. Ein intensiverer Unterricht in Werkstoffkunde kann nur in engster Zusammenarbeit mit der E. M. P. A. durchgeführt werden; eine solche dringend gewünschte Modernisierung der Ausbildungsmöglichkeit der Ingenieure in Werkstoffkunde ist jedoch erst denkbar, nachdem hierzu durch eine Erweiterung der E. M. P. A. die nötigen Bäume geschaffen sein werden. Die Verlegung der ganzen E. M. P. A. würde die E. T. H. somit in schwerster Weise schädigen, weshalb ein solches Projekt ausserhalb jeder Diskussion steht.

In der Tat mttsste die E. T. H. unverzüglich eigene neue Institute und Laboratorien errichten, wenn die entsprechenden Einrichtungen und die wissenschaftlichen Mitarbeiter der E. M. P. A. für den Unterricht in Materialkunde nicht mehr zur Verfügung stünden und die zahlreichen Dozenten der E. T. H., die sich mit Materialkunde und -prüfung befassen, sich nicht mit ihren Studierenden in den Instituten der E. M. P. A. bzw. im Lehrgebäude E. M. P. A.-E. T. H. betätigen könnten. Es würde hierdurch eine nicht zu verantwortende, grosse Kredite beanspruchende Doppelspurigkeit mit Bezug auf Gebäude, Einrichtungen und Betrieb entstehen. -- Anderseits ist es aber auch an der E. M. P. A. im Zusammenhang besonders mit grossen Versuchsauf trägen auszuführenden Forschungen förderlich, die wissenschaftlichen Institute der E. T. H. mit ihren zu Beratungen zur Verfüguog stehenden leitenden Arbeitskräften, den Bibliotheken usw. in der Nähe zu haben. -- Schliesslich sei nicht unerwähnt, dass es auch für die Verwaltung der E. M. P. A. und für diejenige der E. T. H. zweckmässig ist, das Direktionsgebäude der E. M. P. A. am heutigen Orte zu belassen. -- E. T. H. und E. M. P. A. bilden geistig und organisatorisch weitgehend eine Einheit. Die vollständige Trennung dieser beiden sich wechselseitig ergänzenden Anstalten würde zum Schaden beider und auch der Bundesfinanzen ausfallen. Die Mehrkosten, die die ganze Verlegung der E. M. P. A. verursachen würde, wären, da die E. T. H. dann ein eigenes Institut für Materialkunde und -prüfung erhalten müsste, wesentlich höher als die Unkosten, die die Aufteilung des E. M. P. A.-Betriebes verursachen. Diese
Unkosten lassen sich durch eine rationelle Betriebsorganisation auf einen unwesentlichen Betrag ermässigen.

c. Der Schweizerische Schulrat, die Direktion der eidgenössischen Bauten, die Beratende Kommission der E. M. P. A. und deren Direktion haben sich auf Grund vorstehender Erwägungen grundsätzlich für eine Zweiteilung der E. M. P. A.-Zürich ausgesprochen, und zwar in dem Sinne, dass alle mit dem Unterricht und der Forschung an der E. T. H. zusammenhängenden Laboratorien der E. M..P. A.-Zürich sowie die Verwaltung auf dem heutigen Areal bestehen bleiben sollen, während in einer Aussenstation mit. Geleiseanschluss die Eäume für grosse Prüfmaschinen, Serienprüfungen, chemische und sonstige Versuchslaboratorien, Materiallager usw. geschaffen werden sollen. Die Inkonvenienzen einer solchen Zweiteilung für den Betrieb der E. M. P. A.

248 können durch die modernen Nachrichten- und Verkehrsmittel, das Telephon und das Auto, weitgehend behoben werden. Die leitenden Persönlichkeiten industrieller Unternehmungen unseres Landes, die ebenfalls dezentralisierte Betriebe aufweisen, erklären übereinstimmend, dass die Nachteile der Dezentralisation durch eine rationelle Betriebsorganisation weitgehend eliminiert werden können und dass auch gewisse Vorteile der Dezentralisation, die vor allem in der Übersichtlichkeit der Betriebsführung liegen, nicht zu gering gewertet werden dürften.

Dazu kommt für die E. M. P. A. die Erfüllung der Bedingungen, die die E. T. H.

zu stellen hat. Die geringfügigen Nachteile der wegen Platzmangels im Hochschulviertel in Aussicht genommenen Zweiteilung der B. M. P. A. müssen vollständig zurücktreten gegenüber den Vorteilen, die das Vorhandensein der Lehrund Forschungsinstitute der E. M. P. A. in der Nähe der E. T. H. für letztere bedeutet und gegenüber den bereits geschilderten Nachteilen einer vollständigen Verlegung der E. M. P. A. an die Stadtperipherie. Das Departement des Innern konnte sich diesen wohlbegründeten Anträgen betreffend Zweiteilung der zu erweiternden E. M. P. A.-Zürich anschliessen und hat deshalb den Auftrag zur Prüfung erteilt, ob nicht im Gebiete der Stadt Zürich, womöglich an der Peripherie -- zwecks möglichster Niedrighaltung der Gelände- und Baukosten -- mit Geleiseanschluss eine Liegenschaft erworben werden könnte, auf der es möglich wäre, einen Teil der Gebäulichkeiten der E. M. P. A., d. h. ihre Aussenstation, zu errichten. Gleichzeitig bewilligten wir mit Beschlüssen vom 6. Mai, 13. Juni und 8. Juli 1941 die Kredite zum Ankauf der Liegenschaften Clausiusstrasse l und 3, sowie Leonhardstrasse 15 und 19, die für die Erweiterungsbauten der E. M. P. A. notwendig sind, auch wenn ihre Erweiterung nur zum Teil im Hochschulquartier vorgenommen wird. Seither sind diese Liegenschaften vom Bunde erworben worden, und ein Teil der zu diesen Liegenschaften gehörenden Gebäude bzw. einzelne Wohnungen sind der grossen Eaumnot der E. M. P. A.

wegen bereits gekündigt und von ihr bezogen worden.

d. Die Frage des Bauplatzes, auf dem die Neubauten ausserhalb des Hochschulquartiers errichtet werden sollen, ist sehr gründlich geprüft worden. Schlussendlich wurden zwei Bauplätze in nähere Erwägung
gezogen, wovon der eine in Zürich 6 im Gebiet der kantonalen landwirtschaftlichen Schule Strickhof, der andere bei der Stadtgrenze in Zürich 9, südöstlich des Gaswerks Schlieren, liegt. Der Bauplatz in Zürich 6 würde den Vorteil bieten, etwas näher bei der E. T.H. bzw. der Verwaltung der E.M.P. A. zu liegen. Dagegen wäre dort ein wesentlich höherer Preis für den Baugrund zu bezahlen. Eine weitere Verteuerung der auf dem Strickhofareal zu errichtenden Bauten würde sich daraus ergeben, dass das Bauen in diesem Wohnviertel höhere architektonische Ansprüche stellt als in der Nähe des Gaswerkes der Stadt Zürich, wo industrielle Zweckhauten in einfacher Bauform zulässig sind. Die Liegenschaft in Zürich 9 liegt rund 100 m tiefer als die Liegenschaft beim Strickhof; sie bietet den Vorteil leichterer Zugänglichkeit, nicht nur wegen eines Geleiseanschlusses, sondern auch infolge ihrer ebenen Lage und der angrenzenden breiten Überlandstrasse Zürich-Baden.

249 Der Kaufpreis für den Bauplatz in Zürich 6 wäre vom Begierungsrat des Kantons Zürich in entgegenkommender Weise auf Fr. 26 für den m2 angesetzt worden, während das Areal beim Gaswerk Schlieren von der Stadt Zürich zu Fr. 8 für den m2 zur Verfügung gestellt wird. Das Bauamt II der Stadt Zürich, welches über die Bedingungen, unter denen die Aussenstation der E. M. P. A.

auf dem Strickhofareal errichtet werden könnte, begrüsst wurde, gab bekannt, dass nach der in Vorbereitung begriffenen Bauordnung der Stadt Zürich dieses Gebiet in keinem Falle für Industriebauten freigegeben werden dürfe. Industriebauten sollten in diesem ausgesprochenen Wohnviertel vermieden werden.

Für die Weiterentwicklung der Aussenstation der E. M. P. A. böte das Land im Limmattal grössere Möglichkeiten als das Wohnviertel in Zürich 6.

Auf Grund unserer Untersuchungen und dieser Stellungnahme der Zürcher Behörden haben wir uns entschlossen, für die Aussenstation der B. M. P. A.

einen Bauplatz in Zürich 9 südlich der Industriestrasse, d. h. südöstlich vom Gaswerk Schlieren, westlich begrenzt durch die Gemeindegrenze Schlieren, östlich begrenzt durch den Juchhof, in Aussicht zu nehmen. Die Länge dieses Baulandes längs der Industriestrasse würde ca. 840 m betragen, seine Tiefe, von der Industriestrasse aus gemessen, ca. 100 m, wovon ein Streifen von rund 15 m Tiefe längs der Industriestrasse, d. h. ein Areal von rund 5100 m2, nicht überbaut werden darf auf Grund der festgelegten Baulinie. Längs der Industriestrasse soll jedoch von diesen 15 m ein 8 m breiter Streifen für ein Trottoir benützt werden. Mit Bücksicht auf die Schwingungen, die die Bundesbahnzüge verursachen, müssen wir einen Baustreifen längs der Industriestrasse statt quer dazu, der bis zur Bahn reichen würde, in Aussicht nehmen, damit der Abstand von den Geleiseanlagen ca. 100 m beträgt.

Wir haben die Stadt Zürich ersucht, uns den Entwurf eines Kaufvertrages, mit der Angabe eventueller Servituten oder einschränkender Bestimmungen, die dieses Bauland belasten, einzureichen. Dieser Entwurf bezieht sich auf den Erwerb eines Grundstückes von 88 230 m2 zum Preise von Fr. 265 840.

Der Schweizerische Schulrat, die Direktion der eidgenössischen Bauten und die Beratende Kommission der E. M. P. A. haben sich einstimmig zugunsten des Ankaufs dieses Areals bei der Stadtgrenze Zürich-Schlieren ausgesprochen.

3. Dringlichkeit einer durch den Materialmangel bedingten Zwischenlösung, Errichtung von Notbauten auf dem Areal der neuen Aussenstation.

Die Kriegsverhältnisse haben die ohnehin unerlässliche Erweiterung der Hauptabteilungen A und B der E. M. P. A., wie bereits ausgeführt, in zweifacher Hinsicht in immer steigendem Masse beeinflusst. Einmal sind die Anforderungen, die die schweizerische Industrie und das eidgenössische Kriegsindustrie- und -Arbeits-Amt an die E. M. P. A., insbesondere bezüglich der Prüfung neuer Werk- und Baustoffe stellen, stark angewachsen, was der An-

250 Stellung einer grösseren Zahl ausserordentlicher Hilfskräfte -- seit 1939 nahm die Zahl der Mitarbeiter aller drei Hauptabteilungen der E. M. P. A. um rund 60 Einheiten zu -- und damit neuerdings einer vermehrten Raumnot rief.

Anderseits besteht heute eine derartige Knappheit an Baumaterialien, dass an die Ausführung der in den Jahren 1939 und 1940 in Aussicht genommenen Erweiterungsbauten zurzeit nicht gedacht werden kann. Während der umbaute Baum der gegenwärtig den Hauptabteilungen A und B zugeteilten Gebäude sich auf insgesamt 27 688 m3 beläuft, soll der umbaute Eaum nach Neuerstellung der Erweiterungsbauten etwa 80 000 m3 betragen. Weder die neuen Bauten auf dem gegenwärtigen Areal der E. M. P. A. noch diejenigen auf der in Zürich 9 neu zu erwerbenden Liegenschaft von zusammen rund 50 000 m3 können somit heute bei der bestehenden Materialknappheit in Angriff genommen werden.

Die gegenwärtige grosse Eaumnot in der E. M. P. A.-Zürich und die Unmöglichkeit einer raschen Ausführung der gesamten Bauaufgabe haben zur Folge, dass der Bau einiger sehr einfacher Arbeitsräume in einem Teil der für die Erweiterung der E. M. P. A.-Zürich in Aussicht genommenen Liegenschaft in Zürich 9 notwendig wird. Das Bauvolumen für diese Notbauten müsste rund 14000 m3 betragen. Es ist beabsichtigt, hiefür Holzbauten vorzusehen, die später, d. h. nach Ausführung der Erweiterungsbauten, die auf der gleichen Liegenschaft der Aussenstation der E. M. P. A. errichtet würden, weiterhin als Lagerräume dienen könnten; ein Abbruch dieser Holzbauten auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der endgültigen Erweiterungsbauten der E. M. P. A.

in Zürich 9 ist somit nicht nötig, so dass keine vorzeitige Amortisation dieser Holzbauten in ^Rechnung gesetzt werden muss.

Über die Dringlichkeit dieser Bauaufgabe kann kein Zweifel bestehen.

Besonders die Erstellung von Notbauten und damit zusammenhängend die Erwerbung des erforderlichen Bodens lassen sich nicht weiter hinausschieben.

Für diese Notbauten ist ein Kredit von Fr. 500 000 in Aussicht genommen, einschliesslich ca. Fr. 110 000 für Umgebungsarbeiten, Kanalisation, Wasserversorgung, elektrische Zuleitung, Einzäunung, Beläge und Bauleitung, wozu -- wie schon erwähnt -- rund Fr, 268 000 für den Landerwerb hinzukommen.

Der möglichst baldige Ankauf der Liegenschaft in Zürich 9
für die Erweiterungsbauten der E. M. P. A. empfiehlt sich auch mit Eücksicht auf allfällige Änderungen in den Bodenpreisen für Gelände, die sich an der Peripherie der Stadt nach dem Kriege zu Industriebauten sehr gut eignen werden.

Die Projekte für die endgültigen Erweiterungen der E. M. P. A.-Zürich auf dem gegenwärtigen Areal (Verwaltung, Unterrichtsräume, wissenschaftliche Laboratorien usw.) und die Errichtung der Aussenstation in Zürich 9 (Lagerhäuser, Prüfstände für grosse Maschinen usw.) werden im übrigen auf Grund von demnächst von der Direktion der eidgenössischen Bauten auszuschreibenden Wettbewerben vorbereitet. Wie eingangs erwähnt, wird zu gegebener Zeit eine weitere Botschaft betreffend die zukünftige Gestaltung der

251 E. M. P. A.-Zürich eingereicht werden. Die Bauprojekte sollen rasch gefördert werden, damit der Baubeginn auf den Zeitpunkt einer allfälligen Arbeitslosigkeit in Aussicht genommen werden kann, vorausgesetzt, dass eine genügende Materialbeschaffung bis dann möglich sein wird.

4. Bisher für den Ausbau der Anstalt vom Bundesrat bewilligte Kredite.

Nachdem grundsätzlich eine Zweiteilung der E. M. P. A. in Aussicht genommen war, d. h. nachdem feststand, dass das Hauptgebäude der E. M. P. A.

mit der Verwaltung, den Lehr- und Forschungsinstituten und mit einem Teil der Laboratorien, auf dem gegenwärtigen Areal der E. M. P. A. neu errichtet werden soll, haben wir, wie bereits auf Seite 248 erwähnt, durch die Organe der E. T. H. und der Baudirektion in vorsorglicher Weise einige an das jetzige Areal der E. M. P. A. angrenzende bzw. in dasselbe hineinragende Liegenschaften freihändig für den Bund erwerben lassen. So wurde mit unserem Beschluss vom 6. Mai 1941 für den Ankauf der Liegenschaft Clausiusstrasse l ein Kredit von Er. 175 500 bewilligt, mit Beschluss vom 13. Juni 1941 ein solcher von Er. 281 000 zum Erwerb der Liegenschaften Leonhardstrasse 15 und 19 und mit Beschluss vom 8. Juli 1941 ein weiterer Kredit von Fr. 126 000 für den Kauf der Liegenschaft Clausiusstrasse 3. -- Diese Liegenschaften sind für die Erweiterungsbauten des Verwaltungs- und Lehrgebäudes der E. M. P. A. und der daran beteiligten Institute der E. T. H. am jetzigen Standort der E.M.P.A.

unerlässlich. Der möglichst frühzeitige freihändige Ankauf der genannten Liegenschaften rechtfertigte sich nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch, weil die im Laufe des Jahres 1941 erworbenen Gebäude zum grössten Teil sofort in den Dienst der unter grossem Eaummangel leidenden Anstalt genommen werden konnten; es wurde damit eine anderweitige Miete von Bäumen für die E. M. P. A. vermieden.

Im Jahre 1941, als die vorerwähnten vorsorglichen Liegenschaftenankäufe für die künftige Erweiterung der E. M. P. A. getätigt wurden, waren wir der Meinung, diese Erweiterungsbauten werden in die Arbeitsbeschaffungsmassnahmen des Bundes einbezogen, weshalb wir die genannten Kredite im Gesamtbetrag von Fr. 582 500 in eigener Zuständigkeit mit dem Vermerk beschlossen haben, dass diese Aufwendungen in die seinerzeitigen Arbeitsbeschaffungskredite einbezogen würden. Nachdem nunmehr aber der Bundesversammlung beantragt wird, weitere Kredite für den Ausbau der E. M. P. A.

im ordentlichen Verfahren zu bewilligen, empfiehlt es sich, auch die bisher zu diesem Zwecke schon zur Verfügung gestellten Beträge aus dem Rahmen der
Arbeitsbeschaffungsmassnahmen herauszunehmen und dafür gleichzeitig einen entsprechenden Nachtragskredit bewilligen zu lassen. Dieses Nachtragskreditbegehren ist im Art. 3 des nachstehenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss enthalten.

252 Auf Grund der vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 24. März 1944.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Stampili.

Der Bundeskanzler:

Leimgrnber.

253 (Entwurf.)

BundesbeschlU8s über

den Ankauf einer Liegenschaft in Zürich für die Erweiterung der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 24. März 1944, beschliesst : Art. 1.

Für den Ankauf einer Liegenschaft in Zürich 9 für die zukünftige Erweiterung (Aussenstation) der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt in Zürich wird ein Kredit von Fr. 268 000 bewilligt.

Art. 2.

Zur Errichtung von Notbauten, einschliesslich Umgebungsarbeiten, Kanalisation, "Wasserversorgung, elektrische Zule.tungen usw., auf der in Art. l erwähnten Liegenschaft wird ein Kredit von Fr. 500 000 bewilligt.

Art. 3.

Zur Deckung der vom Bundesrat am 6. Mai, 13. Juni und 8. Juli 1941 beschlossenen Aufwendungen für den Erwerb von Liegenschaften zur Erweiterung der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt in Zürich wird ein Kredit von Fr. 582 500 bewilligt.

Art. 4.

Dieser Beschluss tritt, weil nicht allgemeinverbindlich, sofort in Kraft.

Art. 5.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

4485

-OE3

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf einer Liegenschaft in Zürich für die Erweiterung der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt. (Vom 24. März 1944.)

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