# S T #

1 5 1

4494 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf eines Versuchsgutes für die eidgenössische Samenuntersuchungsund Versuchsanstalt Lausanne.

(Vom 14. März 1944.)

Herr Präsident!

Hochgeachtete Herren!

In unserer Botschaft vom 11. August 1943 (Bundesbl. 619), Kapitel I und II, berichteten wie eingehend über die Notwendigkeit, unsern landwirtschaftlichen Versuchsanstalten, speziell für die Zwecke der Getreidezucht, eigene Versuchsgüter zur Verfügung zu stellen. Mit Beschluss vom 28. September 1943 haben die eidgenössischen Bäte dem Ankauf des Reckenholzgutes (Affoltern bei Zürich) für die landwirtschaftliche Versuchsanstalt Oerlikon zugestimmt.

Seither sind die Bemühungen für den Ankauf eines Versuchshofes zugunsten der Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Mont-Calme Lausanne, die auf dem Gebiete der Getreidezüchtung und auch auf andern Gebieten bemerkenswerte Ergebnisse erzielt hat, fortgesetzt worden, und wir sind nunmehr in der Lage, Ihnen über den erfolgreichen Abschluss dieser Vorarbeiten zu berichten.

Die für das Studium des Kaufes einer Liegenschaft in der Umgebung von Lausanne bestellte Expertenkommission setzte sich aus folgenden Herren zusammen: Dr. P. Porchet, Staatsrat, Präsident, Lausanne; Dr. h. c. C. Bertschinger, Direktor in Kempttal; P.Chavan, Direktor der landwirtschaftlichen Schule Marcelin/Morges, und G. Bolens, Vorstand der eidgenössischen Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne.

Die Kommission bemühte sich, unter den landwirtschaftlichen Betrieben in der nähern Umgebung von Lausanne eine als Versuchsgut geeignete Liegenschaft ausfindig zu machen. Diese Aufgabe war um so schwieriger, als eine Eeihe von Voraussetzungen hinsichtlich Lage, Grosse, Bodenverhältnisse, Arrondierung usw. berücksichtigt werden mussten. Nach vielen Besichtigungen und langwierigen Verhandlungen gelangte die Kommission zum Schlüsse, dass unter den verkäuflichen Objekten einzig das Gut Beau-Cèdre in der Gemeinde

152 Jouxtens-Mézery in unmittelbarer Nähe von Lausanne dem vorgesehenen Zweck und den gestellten Anforderungen entsprechen dürfte.

1. Lage und Zufahrtswege.

Von einer einzigen isolierten Parzelle abgesehen, die zum Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Eomanel bei Lausanne liegt, befindet sich der im übrigen sehr gut arrondierte Grundbesitz des Gutes Beau-Cèdre von einer Gesamtfläche von 28 ha 89 a im Gebiete der Gemeinde Jouxtens-Mézery. Die Entfernung von der Versuchsanstalt Mont-Calme bzw. dem Bahnhof Lausanne beträgt 4--5 km und vom Bahnhof Eenens 3 km. Der Betrieb ist ferner mit der elektrischen Bahn Lausanne-Echallens erreichbar, deren Haltestelle Jouxtens sich ungefähr 500 m davon entfernt befindet. Die grosse Überlandstrasse Lau sänne-Yverd on durchquert den Betrieb im oberen Teil. Die nächsten Haltestellen der Strassenbahnen der Stadt Lausanne liegen 1% km (PrillyTerminus) bzw. 2 km (Montétan) vom Gute entfernt. Die Lage kann somit sowohl für das Anstaltspersonal als auch für auswärtige Besucher als sehr günstig bezeichnet werden. Sollte die Entwicklung der Stadt oder aber der Versuchsanstalten eine spätere Verlegung erfordern, würde das Gut Beau-Cèdre sämtliche Bedingungen für einen neuen Standort in vorzüglicher Weise erfüllen.

Das Gutsgelände von Beau-Cèdre wird durch die mit Neigung gegen Westen zu abfallenden Böschungen in drei Höhenstufen gegliedert. Die Höhenlage über Meer schwankt zwischen 520 und 580 Metern. Die Gebäude befinden sich auf der mittleren Terrasse, in einer Höhe von 545 Metern, somit auf ungefähr derselben Höhe wie die Versuchsanstalt Mont-Calme.

2. Klima.

Beau-Cèdre liegt im Schnittpunkt von vier Wirtschaftszonen des Kantons Waadt, der La Côte im Westen, der Venoge im Nordwesten, des Gros de Vaud im Norden und im Nordwesten der letzten Ausläufer des Jorat, deren rauhes Klima durch die Nähe des Genfersees gemildert wird.

Was die Windverhältnisse betrifft, ist das Gut in ziemlichem Masse den West-, Nord- und Südwinden ausgesetzt; dagegen ist es vor dem Zutritt der Ostwinde gut geschützt.

In bezug auf die Niederschläge weist die Gegend von Jouxtens-Mézery einerseits ähnliche Verhältnisse wie Echallens auf, das eine jährliche mittlere Niederschlagshöhe von 1003 mm verzeichnet, und anderseits wie Lausanne mit einer mittleren Niederschlagsmenge von 1040 mm. Die mittlere
jährliche Zahl von Tagen mit einer Kegenmenge von wenigstens 3 mm beträgt 146.

Man verzeichnet in der betreffenden Gegend im Mittel jährlich 20 Gewitter, wovon 7 bis 8 mit Hagelschlag. Indessen ist das Gebiet von Jouxtens-Mézery nach den statistischen Angaben der kantonalen waadtländischen Hagelversicherungsgesellschaft dem Hagelschlag weniger ausgesetzt. Von 1929 bis 1943 hatte die Versicherung einzig im hagerreichen Jahre 1942 Entschädigungen auszurichten.

153 Die mittlere jährliche Sonnenscheindauer beträgt 1927 Stunden; während 19 Tagen ist Nebel zu verzeichnen. Mit einem Schwankungsbereich von 14 Tagen fällt der Zeitpunkt des ersten Frostes auf den 9. November und des letzten auf den 9. April.

Im gesamten betrachtet ist das Klima von Beau-Cèdre wie dasjenige der ganzen Umgegend für alle im westschweizerischen Mittelland angebauten Hauptkulturen als gunstig zu bezeichnen.

3. Bodenverhältnisse.

Im grossen und ganzen besteht der Boden des Gutes Beau-Cèdre aus eiszeitlichen Moränenablagerungen mit Molasse als Untergrund, die da und dort auf der obern und mittlern Terrasse wie auch auf den die einzelnen Terrassen voneinander trennenden Böschungen an die Oberfläche tritt.

Um ein Bild über die Bodeneigenschaften der gesamten Gutsflache zu erhalten, wurden 150 Proben zur Bestimmung der Bodenreaktion, des Gehaltes an Kalk und an Feinerde entnommen. Ferner wurden aus fünf Sondiergruben aus verschiedener Tiefe im gesamten 14 Proben gezogen, die ein Urteil über den Aufbau der Bodenschichten nach der Methode von Kopecky gestatteten.

Aus diesen Prüfungen geht hervor, dass es sich um einen ausgeglichenen Boden handelt mit zwei verschiedenen Typen, wovon der eine aus zugefuhrtem Material mit Molasseuntergrund besteht. Der zweite Typ ist aus an Ort und Stelle gebildetem Material hervorgegangen und ist in seinem Vorkommen auf die höchstgelegenen Partien des Gutes beschränkt. Der Untergrund der Terrassen ist lehmig-kalkig mit Mergeleinlagerungen, während der Kamm aus kalkhaltigem Sand besteht. Die Durchlässigkeit des Untergrundes kann als mittelmässig bezeichnet werden. Auf den Terrassen ist eine mittelscrrwere oder lehmig-kalkige Ackerkrume vorhanden, während der Boden auf dem Kamm sandig-kalkig ist. Diese mittelschweren Boden trocknen ziemlich rasch ab und sind leicht bearbeitbar. Mit Ausnahme der wenigen Böschungen, der bewaldeten Flächen und der Obstgärten ist die ganze Gutsfläche als Ackerland gut brauchbar. Der Kalkgehalt ist normal, und es sind auch keine Anzeichen für eine Entkalkung vorhanden. Die Bodenreaktion ist durchwegs leicht alkalisch bis alkalisch, und die Wasserstoffionenkonzentration schwankt zwischen 7,2 bis 8,4. Der Gehalt an Feinerde schwankt zwischen 72,1 und 97,7 %.

Da der Boden in seiner Zusammensetzung und im Aufbau sehr ausgeglichen
ist, ermöglicht er die Abgrenzung grosser gleichartiger Grundstücke, die sich für die Durchführung von Versuchen gut eignen.

Die Wasserführung des Bodens kann mit Eucksicht auf die günstigen Verhältnisse in bezug auf die Durchlässigkeit und Kapillarität als gut bezeichnet werden. Leider ist das Terrain noch nicht systematisch drainiert. Weil einige oberirdische Abflüsse des Gutes selbst und des Gemeindegebietes auf die mittlere und untere Terrasse abgeleitet werden, muss die Fassung dieser Abläufe und allenfalls die Durchführung einer Drainage auf der ganzen untern Terrasse

154

ins Auge gefasst werden. Mit diesen in einem spätem Zeitpunkt auszuführenden Arbeiten können die heute noch auf diesem im übrigen ausgeglichenen Teil des Gutes bestehenden Mängel behoben werden.

Die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens von Beau-Cèdre kann als gut bis sehr gut bezeichnet werden. Die im Laufe mehrerer Jahre beim heutigen Pächter (Mitglied des schweizerischen Saatzuchtverbandes) anlässlich von Feldbesichtigungen gemachten zahlreichen Beobachtungen bestätigen diese Feststellung.

4. Grosse des Gutes.

Die gesamte Grosse beträgt 28 ha 89 a; davon entfallen auf produktives Gelände Wald Gebäude, Hof- und Weganlagen, Vorplätze, ungefähr

26,5 ha 1,5 ha l ha

Die Gutsgrösse erreicht praktisch jene Mindestfläche, die nach der Meinung der von der Abteilung für Landwirtschaft mit dem Studium des Postulates von Nationalrat Oehninger eingesetzten Kommission für ein Versuchsgut als Minimum zu betrachten ist.

Die obere Terrasse umfasst samt Wald ca. 9 ha. Dieses in bezug auf die Zusammensetzung und den Aufbau des Bodens ziemlich regelmässige Teilstück des Betriebes ist in starkem Masse den Winden ausgesetzt und eignet sich deshalb kaum für die Durchführung von Getreidebauversuchen.

Die Fläche der mittleren Terrasse beträgt mit Einschluss der sie umrahmenden Böschungen 8 ha. Auf dieser Terrasse befinden sich die Ökonomieund Wohngebäude. Ihre obere, stark geneigte Böschung ist bewaldet; eine Niederlegung dieses Waldes kommt nicht in Frage. Die untere Böschung besteht aus Naturwiese mit grösserem Baumgarten.

Die untere, sehr ausgeglichene Terrasse von 12 ha eignet sich für Versuchszwecke besonders gut. Sollte sich der Bedarf an Versuchsgelände in der Folge steigern, wäre es eher möglich und angezeigt, unmittelbar an die untere Terrasse angrenzendes Land in Pacht zu nehmen, als die obere Terrasse für diesen Zweck zu benützen. Diese Lösung wäre als sehr günstig zu bezeichnen und kann heute schon in Betracht gezogen werden.

5. Gebäulichkeiten.

Die fast ausschliesslich in Backstein erstellten Gebäulichkeiten von BeauCèdre sind nach französischer Bauart um einen zentralen Hof angeordnet und schon mehr als ein halbes Jahrhundert alt. Sie stellen ein abgerundetes Ganzes dar, das lange Zeit als Muster galt. Es handelt sich um zahlreiche geräumige, aber wenig zweckmässig angeordnete Gebäude. Die überbaute Fläche ist beträchtlich, und die übermässig grosse Dachfläche steht in einem gewissen Missverhältnis zum Bauminhalt der Gebäulichkeiten. Da die Erstellung der Gebäude allmählich und nach Massgabe der Verhältnisse erfolgte,

155 stellen sie einen wenig rationellen Komplex dar, bei dessen Errichtung eine geordnete Gesamtplanung fehlte. Ihr Unterhaltszustand lässt sehr zu wünschen übrig.

Die Gebäulichkeiten gestatten aber in ihrem heutigen Zustand dennoch eine zweckmässige Bewirtschaftung des Gutes. Sie bestehen aus zwei Ökonomiegebäuden mit je einer Wohnung, zwei Schweinescheunen für 500 Schweine, einem Schuppen mit ungefähr 2000 m3 Inhalt, zwei Stallungen für insgesamt 56 Stück Grossvieh, einem Pferdestall für acht Pferde und sechs weiteren Räumlichkeiten.

Die Gesamtheit der baulichen Anlagen kann noch während einiger Jahre ohne grössere Eeparaturen ihren Dienst versehen. Eine Modernisierung durch Umbau kommt nicht in Frage. Die beste und billigste Lösung für die Zukunft bestünde in der Errichtung eines neuen Wohn- und Ökonomiegebäudes.

6. Wasserversorgung, elektrische Zuleitungen und Gas.

Die Wasserversorgung wird durch eine oberhalb des Gutes gelegene Quelle («La mine») mit einer Leistung von 40 Minutenlitern sichergestellt.

Im weitern führt eine Zweigleitung der Wasserversorgung der Stadt Lausanne in unmittelbarer Nähe des Gutes vorüber und kann, wenn nötig, für die Bedürfnisse des Gutes, vorab für die Hydranten, herangezogen werden. Die Zufuhr des Licht-, Heiz- und Kraftstromes ist durch eine Transformatorenanlage der Stadt Lausanne sichergestellt. Die Gasleitung zieht sich der Gemeindestrasse Jouxtens-Mézery entlang und bedient eine der Küchen des Gutes.

Es sind daher alle neuzeitlichen Einrichtungen vorhanden; sie genügen den heutigen oder künftigen Bedürfnissen vollständig.

7. Allgemeine Eignung von Beau-Cèdre für die Durchführung von Versuchen auf dem Gebiete des Pflanzenbaues.

Die Klima- und Bodenverhältnisse sowie die Höhenlage über Meer lassen das Gut von Beau-Cèdre für die Durchführung von Versuchen auf dem Gebiete der Pflanzenzucht als besonders geeignet erscheinen. Die Gegend weist mittlere klimatische Bedingungen der Westschweiz auf, so dass die erzielten Versuchsergebnisse, wenn nicht auf die ganze Westschweiz, so doch auf das gesamte weiträumige Gebiet des Mittellandes, die Südabhänge des Jura und den Nordfuss der Voralpen übertragen werden können. Sowohl Neuzüchtungen der Versuchsanstalt Mont-Calme als auch die Prüfung ausländischer Sorten bedürfen vor ihrer Einführung in die breite landwirtschaftliehe Praxis des versuchsweisen Anbaues unter eher etwas erschwerten Bedingungen, während ein Anbau unter besonders günstigen Verhältnissen zu Fehlschlüssen Anlass geben könnte. Wir müssen aber Sorten haben, die sich für ein weiteres Gebiet und nicht bloss für eine eng begrenzte Gegend eignen. Das gleiche gilt auch für das übrige landwirtschaftliche Versuchswesen, vorab für Versuche auf dem Gebiete des Pflanzenschutzes.

156

S. Spezielle Eignung des Gutes für Versuche auf dem Gebiete des Getreidebaues sowie der Getreidezucht.

Aus unseren vorangehenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass BeauCèdre sich zu einem eigentlichen westschweizerischen Zentrum für das pflanzenbauliche Versuchswesen im allgemeinen und zu einem Mittelpunkt für die Getreidezucht und die Prüfung der verschiedenen, im Lande angebauten Getreidearten im besonderen ausgestalten lässt. Die klimatischen und Bodenverhältnisse gestatten die Durchführung von Zucht- und Versuchsarbeiten für die sämtlichen Brot- und Futtergetreidearten einschliesslichMàis.Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass die natürlichen Bedingungen, die an ein Zentrum des pflanzenbaulichen Versuchswesens und im besondern der Getreidezucht in der Westschweiz gestellt werden müssen, erfüllt sind. Dagegen sind die Gebäude für die Aufarbeitung der Ernten und die Saatgutauswahl auf die Dauer ungenügend.

9. Wert des Gutes.

Mit Eücksicht auf den Umstand, dass Beau-Cèdre den Bedürfnissen der Versuchsanstalt Mont-Calme entspricht und dass in der nähern Umgebung kein geeigneteres Objekt gefunden werden konnte, haben die Expertenkommission und die Abteilung für Landwirtschaft mit den Besitzern die nötigen Kaufsverhandlungen aufgenommen. Der vereinbarte Preis beträgt Pr. 260 000, zu dem noch die Handänderungsgebühren im Betrage von ca. Fr. 20 000 hinzuzurechnen sind. Da das Gut in unmittelbarer Stadtnähe liegt und somit zahlreiche Vorzüge bietet und sich für den vorgesehenen Zweck gut eignet, kann der Preis von Fr. 260 000 als den Verhältnissen angemessen bezeichnet werden.

Gestützt auf unsere Ausführungen möchten wir Sie bitten, den erforderlichen Kredit für den Kauf des Gutes Beau-Cèdre in der Gemeinde JouxtensMézery zu bewilligen und dem Entwurf für den beiliegenden Bundesbeschluss Ihre Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 14. März 1944.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Stampfli.

Der Bundeskanzler:

Leimgruber.

157 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Ankauf eines Versuchsgutes für die eidgenössische Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. März 1944, beschliesst:

Art. 1.

Für den Ankauf der Liegenschaft Beau-Cèdre in der Gemeinde JouxtensMézery als Versuchsgut der eidgenössischen Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Mont-Calme in Lausanne wird ein Kredit von Fr. 280 000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

5012

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf eines Versuchsgutes für die eidgenössische Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne. (Vom 14. März 1944.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

4494

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.03.1944

Date Data Seite

151-157

Page Pagina Ref. No

10 035 042

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.