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Entscheid des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in Zweifelsfällen gemäss Art. 9 des Bundesbeschlusses vom 11. Dezember 1941 über Warenhäuser und Filialgeschäfte.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 26. Dezember 1944 folgenden Entscheid gefällt: Die Firma Handarbeit & Wolle AG., Zürich, zur Zeit Löwenstrasse 44, neu Bahnhofstrasse 83, Zürich, ist, dem Bundesbeschhiss vom 11. Dezember 1941 über Warenhäuser und Filialgeschäfte nicht unterstellt.

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartemeut

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Wettbewerb- und Stellenaiisschreibungen, sowie Anzeigen.

Die Rechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die

Lohn- und Verdienstersatzordnung in den Jahren 1940 bis 1942 Herausgegeben vom. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Die Broschüre enthält eine systematische Zusammenstellung von Auszügen aus den in den Jahren 1940 bis 1942 ergangenen Entscheiden der eidgenössischen Aufsichtskommissionen für die Lohn- und Verdienstersatzordnung. Bei jedem Auszug ist die genaue Stelle der Zeitschrift «Die eidgenössische Lohnund Verdienstersatzordnung» angegeben, an der der betreffende Entscheid in extenso wiedergegeben ist. Der Sammlung ist neben einem systematischen Inhaltsverzeichnis ein alphabetisches Namenverzeichnis der , Beschwerdeführer sowie ein ausführliches Sachregister beigegeben. Neben dem systematischen Überblick, den die Sammlung über die bisherige Eechtsprechung der eidgenössischen Aufsichtskommissionen vermittelt, wird sie auch das Aufsuchen der Entscheide in der Zeitschrift wesentlich erleichtern.

Preis Fr. 1. 50.

Zu beziehen bei der nachgenannten Stelle, Postscheck III 520.

4266 Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale.

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Das neue kriegswirtschaftliche Straf- und Strafprozessrecht des Bundes.

Mit Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1944 ist das kriegswirtschaftliche Straf- und Strafprozessrecht revidiert und in einen einzigen Erlass zusammengefasst worden. Der Text des Beschlusses, in einer handlichen und übersichtlichen Ausgabe, versehen mit einem systematischen Inhaltsverzeichnis und einer ausführlichen Einleitung: von Dr. h. e. E. Péquignot, Generalsekretär des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, kann beim Aufklärungsdienst der eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern, oder durch den Buchhandel zum Preise von Fr. 2.50 bezogen werden.

Eidgenössische Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Sekretariat des Aufklärungsdienstes.

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Soeben ist erschienen Heft 6 der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Entstehung, aufgäbe und Arbeit der Eidgenössischen Lohnbegutachtungskommission von Profi Dr. F. Marbach Diese Schrift behandelt im Rahmen der allgemeinen1 Grundsätze der Preis- und Lohnpolitik die Prinzipien und Methoden, nach denen die Lohnbegutachtungskommission den Ausgabenindex und die Eichtsätze für die Lohnanpassung errechnet. Prof. Marbach, Präsident der Lohnbegutachtungskommission, erörtert die Notwendigkeit und Möglichkeit, aber auch die Grenzen der Lohnanpassung, wobei namentlich den sozialen Erfordernissen und Erwägungen alle Beachtung geschenkt wird. Ein besonderer Abschnitt ist den Eichtsätzen der Lohnbegutachtungskommission, ein weiterer ihrer Anwendung in der Praxis gewidmet. Die Schrift enthält viele wertvollen Aufschlüsse für Behördenmitglieder und Betriebsinhaber, für Verbände der Arbeitgeber und für Gewerkschaftsorganisationen.

61 Seiten.

Preis Fr. 1.20.

Erhältlich im Bachhandel oder beim Werbedienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern.

6171 : :

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Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle Eidgenössische Justizabteilung

Vakante Stelle

Erfordernisse

Adjunkt für die Abgeschlossene juristische Durchführung der Bildung und längere prakbäuerlichen Enttische Tätigkeit. Gute schuldung Kenntnisse im Sachenrecht.

Selbständigkeit im Verkehr mit Behörden. Kenntnis der Amtssprachen

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

9712 bis 13024 event.

11092 bis 14404

20. Jan.

1945

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1944

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1944

Date Data Seite

1564-1566

Page Pagina Ref. No

10 035 218

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