Schweizerisches Bundesblatt Jnserate.

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Nro-4.

Montag, den 28. Ianuar 1850.

Amtliche Anzeigen.

['] Die Stelle eines Kreispostdirektors in Neuenlnirg mit einem Gehalte von Fr. 1800 ist durch Todesfall erledigt worden.

Zufolge Schlußnahme dee Bundesxatheê vom 25. dieß werden daher diejenigen, die fich um diese Stelle zu bewerben gedenken, hiemit eingeladen, ihre Anmeldungen bis zum 15.

Februar nächst.unftig dem schweizerischen Post». und Bau» departement in Bern einzureichen.

Bern, den 25. Sanner 1850.

Die Bundesfauzlei.

Für dieselbe: Der Kanzler der Eidgenossenschaft,

Schieß.

[2] Gemäß Beschluß des Bundesrathes vom 25. dieß find zwei Stellen von Postkümmis auf dem Hauptpostbureau in Zürich zu besetzen.

Der Jahresgehait jeder diefer beiden ©teilen beträgt 500 Fr.

Allfällige 'Bewerber haben ihre Anmeldung bs zum 15.

Februar nächstfünftig der Kreispostdirektion in Zürich einzureichen.

Bern, den 25. Jänner 1850.

Die Bundesîanzlei.

Für dieselbe: Der Knnjlex der Eidgenossenschaft,

Schieß.

Bundesblatt n,

4

14 [3] . B e k a n n t m a ch u n g.

Das schweizerische Militäxbcparteinent ist in den Fall gesetzt, schweizerischen Offizieren, welche fiel, über die nôthigen Vorïenntnijfe genügend ausweisen können, und gesinnt wären, fich auf auswärtigen Militärfchulen weiter auszubilden, an die dießfälligen Kosten einen Beitrag auszurichten. Es werden daher diejenigen Offiziere, welche fich um Erhaltung einer solchen zu bewerben gedenken, eingeladen, ihre daherigen Eingaben innerhalb 4 Wochen von heute au, an das unterjeichs nete Departement gefangen zu lassen.

B e r n , den 25. Januar 1850.

Für das schweizerische Militärdepartement, Ochsenbein.

l'] 3ur freien Bewerbung wird ausgeschrieben : Die Stelle eines Posthalter..,. -;u Morsee.

Besoldung:

Fr. 1100.

Anmeldung bis juin l"). Febr. bei der betreffenden Kreis-.

Vostdirektion.

Bern, den 25. Januar 1830.

Die Ühtudeskauzlei.

Für dieselbe: Der Kanzler der Eidgenossenschaft,

Schieß.

[5j A u s s ch r e i 6 u n g.

Bei der Kreispostdirektiou Zürich find zwei Kondukteurs* stellen vakant geworden, jede mit einem jährlichen Gehalte von Fr. 700 und 800. AUfänige Bewerber haben ihre Arnnel* düngen bis spätestens 11. Februar nächstfünftig der Kreispost» direütion Zürich schriftlich einzugehen.

B e r n , den 24. Januar 1850.

Aus Austrag des Postbeparternents, das S e k r e t a r i a t .

[6j

A n z e i g e . .

Diejenigen Herren Papierfaln.ifa.nten, welche fich für bie -.ieferung des Sternpelpapiexs für den Kanton Aargau, das

15 aus gutem H a n d p a p i e x bestehen soll, intexesfiren, belieben fich an den Unterzeichneten zu wenden, der ihnen die Liefen rungsbedingnisfe schriftlich mittheilen wird.

A a r a u , den 21. Jänner 1850.

Der Stempelamteverwalter,

B. Müller.

["] Ausschrei&ung.

3n Folge Beförderung ist die Stelle eines -Sommis auf dem Distributionsbureau des Postamts Solothurn vakant geworden.

Die Bewerber für diese Stelle, womit ein jährlicher Gehalt von Fr. 500 verbunden ist, haben ihre Anmeldungen bis spät* testens Ende l. Mts. der Kreispostdirektion Bafel schriftlich einzureichen.

Bern, 10. Januar 1830.

Die Bundesfanzlei.

8 L ] 3u f.'«i''r Bewerbung werben hiemit ausgeschrieben : 1) Die Stelle eines Adjunkten der Kreispostdirektion St.

Gallen, mit einem jährlichen Gehalte von Fr. 1000.

2) Die Stelle eines Pcstfoinmis für dag Kreispostamt St. ©allen, mit einer jährlichen ..Besoldung von Fr. 5OO.

3) Die Stelle eines Posthalters für das Schipbiireau auf dem Vierwaldstätterfee, mit einer jährlichen Besoldung von Fr. 800.

4) Die Stelle eines Postkommis für das Kreispostamt' Zürich, mit einer jährlichen Befoldung von Fr. 500.

5) Die Stelle eines Postkommis für das Kreispostamt Bafel, mit einer jähilichen Besoldung von Fr. 5OO.

Die Bewerber haben ihre Anmeldungen bis Ende laufenden Monats den betreffenden Kreiepostdirektionen schriftlich einzugeben (für Nr. 3 derjenigen von Luzern).

Bern, 12. Januar 1850.

Die -Bundeskanzlei.

[9] ÌÌ u s s ch r e i Ì3 u n g.

Zur freien Bewerbung werben hiemit ausgeschrieben : 1) Die Stelle eines Posthalters in Bironico, mit einem jährlichen Gehalt von ir. 60.

16 2) Die Stelle eines Posthalters in Magadino, mit einem jährlichen Gehalt von Fr. 360.

3) Die Stelle eines Posthalters in Ofogna, mit einem jährlichen Gehalt von Fr. 110.

4) Die Stelle eines Posthalters in Blasen, mit einem jährlichen Gehalt von Fr. 300.

5) Die Steile eines Posthalters i« Roveredo, mit einem jährlichen Gehalt von Fr. 100.

Die Bewerber haben ihre Anmeldungen Bis 4. Februar Ï. J. an die Kreispostdirektiou Bellenz schriftlich einzugeben.

Bern, den 16. Januar 1850.

Die Bundeskanzlei.

[10]

A u s s ch r e i 6 u n g.

Die Lieferung nachstehenden Kriegsmaterials wird anmit zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. K r i e g e f u h x w e r k e : 4 Laffeten für lange 24pfünder Haulntzen, 2 Laffeten für 12pfünder Kanonen, 1 Laffete für lange 12pfünder Haubitzen, 4 ·Saissone sür lange 24pfünder Haubitzen, 2 (SaisionS sür 12psünder Kanonen.

2. · S i s e n m u n i t i o n : 500 12pfunder Kanonenfugefn, 800 Cpfünder Kanonenkugeln , 500 24pfunder Haubitzgranaten, 1000 12pfünder Kanonenkartätfchgxanaten, 400 24pfünder Haubitzkartätfchgranaten, Kartätschkugeln für 20Ö 24pfunder Hanbitzfchüsse.

3. M u n i t i o n s z u b e h o r : a.

Kartätschspiegel: 200 Stück für 12pfänder Kanonen,

200

,, sür 24pfünder Haubitzen.

b. K a r t ä t f c h b ü c h s e n : 200 Stuck fur 12pfïmder Kanonen, 2OO ,, für 24pfunder Haubitzen.

4. 6 Reitzüge für Artillerieoffiziere, Bestehend aus: Einem englischen Sattel mit Unterdecke, Uebergurt und ordonnanjmaßigem Zaum.

17 Diejenigen, welche eine oder die andere dieser Lieferungeit zu übernehmen gedenken, haben ihre daherigen Angebote bis zum 9. Februar näthsthin dem unterzeichneten Departemente einzusenden.

Bern, den 16. Januar 1850.

Das schweizerische Mt.itardepartemei.t: Ochfenbein.

["] Zu freier -Bewerbung werden hiemit ausgeschrieben: Die Stellen zweier Postîommis für das Hauptpostbüreau.

in Schaffhausen; die eine mit Fr. 800, die andere mit Fr. 500 jährlichem Gehalt.

Die Bewerber haben ihre Anmeldungen 6ie zum 4. Februar nachstküus-ig der Kreispostdireftion Zurich schriftlich einjjureichen.

Bern, den 18. Januar 185O.

Die Biindesl-anzlei.

[ I2 |

Konkurr e nJausschreibung, die eidgenössischen Druckarbeiten betreffend.

Nach einem Beschlüsse des fchweizerifcheu Bundesrathes vom 15. Jänner 1850 foli die zukünftige Lieferung derjenigen Druckarbeiten, welche von den am Bundessttze besinblichen eidgencsiïfchen 3e1
Die Buchdrucïereiinhaber in der Schweiz, welche sich um die Ueberuahme solcher Arbeiten Bewerben wollen, werden dein-nach eingeladen, sich spätestens bis zum 15. Februar l. J. 6ei der unterzeichneten Kanzlei hiefür zu melden, sowie auch dieser letztern die Schemale, welche ihnen umgehend werden verabfolgt werden, mit ihren Preisanerbietungen ausgefüllt innerhalb der gleichen Zeitfrist wieder zukommen zu lassen.

Bern, den 15. Jänner 1850.

Aus Auftrag des Bundesrathes, d i e schweizerische B u n d e s k a n z l e i , für dieselbe: Der Kanzler der EidgenoTenfch.ift..

Schieß.

18 L13] '.Hu der Bezirt'sschule zu L a u f e n b u r g sind erledigt die, Stellen z w e i e r H a u p t l e h r e r , welche in je 24 -- 28 Stunden wöchentlich zu unterrichten haben: 1) in (kath.) Religions.« und Sittenlehre, Geschichte, lateinischer, griechischer und theilweise auch deutscher Sprache ; 2) in franzef. Sprache, Mathematik und mathematischer Geographie.

Der erste soll neben feinem Lchramte zug'eich noch -eine örtliche Kaplanei (die s. g. Mandacher'sche Pfründe) bekleiden, also katholischer Priester und wenigstens fur aargauifche Subfidiarpfründen wahlfähig sein, um diejenigen kirchlichen Funktionen verfchen zu fonnen, welche mit letztem Benefteium nach seiner dermaligen Umschreibung durch ein -- auf der Ge<= meindsfauzlei in Laufenburg sur (îinfïcht bereit liegende... -- bifchöfl Dekret vom 9. Weinmdiat 1848 verbunden sind.

Für feine Dienste in Schule und Kirche wird ihm eine Baar» besoldung von Frl. 1200 jährlich und der Genus) einer freien Amtswohnung, eines daran stoßenden Gartens und einer bürgerlichen Holjgabe (1 Klafter .Tannenholz und 100 Reiswellen) zugejtchert.

Der z w e i t e erhalt Fr. 1000 jährlich an Geld, nebst freier Wohnung, Garten und einer kleinen Holzgabe.

Bewerber um die eiue oder andere diefex Stellen haben ihre Anmeldungen im Begleit der reglementarifch vorgeschrieben neu Aueweife über Alter, Studien und Leumund, sowie einer furzen Darstellung ihreö lneherigeu Lebens- und Bil'oui.g..."

ganges, binnen 4 Wochen a dato der Bezirksschulpstege in Laufenburg einzureichen, und, wofern sie nicht Kantonsburgex sind, auf« den Ernemuingsfall die zu ihrer hierortigen NiediTlassung erforderlichen Papiere zur Hand zu bringen.

A a r a u , den 23. Jänner 1850.

Kanzlei des Kantonsschulxathes.

[i*] Auf die Klagen uber das Pulver, welches die Eidgenossenschaft verkaufe, diene Folgendes: Die Eidgenossenschaft verfertigt zwei Arten Pulver, das Prima- und Sekundapulver, oder Pulver erster und zweiter Öualitat

19 Beim Pulver erster .Cu.alttät wird so viel Salpeter ge-= noinmen, als zweckmäßig ist, «m die größtmöglichste Stärke zu erhalten; dasselbe ist auch so starf, daß in jüngster Zeii in mehreren Kantonen die Geschützrohren zersprungen find. Die Folge war, daß eine Kommission ernannt wurde, um zu untersuchen, ob es nicM d:r Fall si, die Ladungen der Artillerie zu verkleinern, oder die Gefehüifröhren zu verstärken, oder das Pulver so zu verfertigen, daß e§ weniger heftig explodire.

Dieß ist wohl ein Beweis, daß das Pximapulver nicht schlecht ist. Was hingegen das Sefundapulver anbelangt, fo ist hier ein anderer Fall.. der Preis diefee Pulvers wurde hauptsächlich auf den Wunfch bedeutender Abnehmer tief gestellt; sollte nun dabei die Eidgeiiofsenfchaft noch einigen Gewinn machen, so durfte zu diesem Pulver nur wenig Salpeter genommen wer" den, daraus ergab sich dann allerdings ein schlechtes Pulver, und dennoch gewann auf demfelben die Eidgenossenschaft weniger, als auf dem Primapulver. Denn wenn man den Salpeter vermindert, bildet sich weniger Gaö und weniger Hitze und wird nur wenig erspart, weil mau desto mehr von den andern Materialien nehmen muß, und der Fabrifationslohn der gleiche bleibt. Den Abnehmern war nun mit diesem schlechten Se* ïundapulver auch nicht gedient, und mehrere verlangten ein besseres; äußerten dabei ihre Geneigtheit, lieber mehr zu be* zahlen. Diesem entsprach der Bundesrath und e.höhte den Preis des Sekunbapulvers, damit ein desto stärferes Pulver zweiter .Dualität gemacht werden könne.

Auf dieses hin wurde auch sogleich die Quantität des Salpeters in dem Pulöer zweiter .Dualität so vermehrt, daß dessen Kraft zirka -74 des Primapulvero beträgt, und so ein gutes Pulver zum Sprengen werden wird.

Jndessen möchte ich dennoch jedem Jngeniatr anrathen, zum Sprengen Primapulver sich anzuschaffen, und wenn dae» selbe stärker ist, als er es bedarf, es durch Beimengung von gedörrtem Sägmehl zu verwohlfeilen. Diejenigen Jngenieure, die dieses Vermengen mit gedörrtem Sägmehl kennen, verwerfen alles ©ekundapulver. Es hat diefe Mengung mit Sägspäneu den Nutzen, daß man sich so eine Mengung von beliebiger Stärke machen kann, fe nach dem Widerstand, den man zu überwinden hat, und je nach der Feinheit der Bohrinstrumente.

-.-Bern, einer 5. B. sehr feine Bohrinstrumente besitzt und dazu

20 einoGeste.n zu sprengen hat, das starten Widerstand leistet, so nehme er das Primapulw ohne Beimengung von Sägspänen.

Bei minder festem Gesteine oder wenn er etwas weitere Bohr* instrumente besitzt, nehme er zu drei oder zwei Volumen Pulver ein Volumen gedörrte? Sagmehl. Es find auch schon Felsen gesprengt worden, wenn gleich viel Volumen Primapulver und gedörrtes Sagmehl genommen wurde, da erhielt man ein Gemeng, das bedeutend wohlfeiler war, als felbst das fcl..echte Sekundapulver und dennoch gute Dienste that.

Schließlich ist noch tei Anwendung des gedörrten Sägmehls zu bemerken, daß man nicht große Vorräthe von Sägmehl dorreu darf, indem diefelben nach und nach aus der Luft Feuchtigkeit anziehe.., wodurch dann die Wirhuig der Mengnng vermindert wird.

-Sinnet, eidgenössischer Pulververwalter.

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28.01.1850

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