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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

W a h l e n.

(Vom 20. November 1850).

Herr August Berset von Genf, bisheriger Adjunkt der genfcrischen Kreispoftdirektion, ist zum Chef des dortigen ßxpeditionebüreau's mit einer jährlichen Bcsoldung von Fr. 1100, und Herr i'ouis Calas von Genf zum Adjunkten der Kreispostdireftion daselbst mit einer Jahresbesoldung von Fr. 1000 ernannt worden.

Zum eidgenösfischen Stabsscfretär ist ernannt worden Herr Anton Drerler von Hochdorf, Kanton Luzern.

Auf geschehene Ginfrage von Seite der Regierung von Zürich, ob nicht in analoger Anwendung des §. 29 des Fiskalgefezes der Bund die erlaufenen Vrrhaftskosten bezahlen werde, hat der Bundesrath geantwortet, daß nach seiner. Ansicht die Bundeskasse keineswegs alle Kosten zu tragen habe, welche aus der Vollziehung allgemeiner Bcfchlüsse, Maßregeln oder Verbote des Bundes entstehen können und daß dieses namentlich da'nicht statthaft fei, wo kein Bundesgefez vorhanden und die Kantone ganz nach ihrem Gutfinden viel oder wenig oder auch gar nicht bestrafen, wie dieß gerade bei den Werbungen der Fall fei.

Den Herren Vorstehern des politischen und des Handels- und Zolldepartements ist Vollmacht altsgestellt worden unter Ratifikationsvorbehalt einen allgemeinen greundfchaftsvertrag -über gegenfeitigc Niederlassnngsbewilligung, Handel und Auslieferung von Verbrechern mit dem Spezialagenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika abzufchließen. .

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(Vom 21. November 1850).

Das französische Ministerium hat unterm 6, November die nachgesuchte Auslieferung des eines betrügerischen Bankrotts beklagten, in Havre festgenommenen Ioh.

Rüber von Tägerweilen, Kanton Thurgau , bewilligt und denselben nebst den hei ihm gefundenen Werthsachen der Regierung von Thwrgau zur Verfügung gestellt.

Da der nur auf ein Iahr mit Bern abgeschlossene Zollftuslösungsvertrag bald ablauft, ist die Regierung von Bern eingeladen worden, einen Bevollmächtigten zu ernennen, der sich mit dem eidgenössischen Handels- und Zolldeparteinent behufs Besprechung und Erneuerung der Zollauslösungsübereinkunft in's Einverftändniß seje.

(-.Som 22. November 1850).

Der Grofe Rath des Kantons St. Gallen hat für öie Amtsdauer vom 1. Ianuar bis 1. Iuli 1851 zu Mit-

gliedern des schweizerischen Ständerathes gewählt, die Herren Staatsschreiber gelir Helbling und Kantonsrichtet Anton Otto Aepli.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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Jahr

1850

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54

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27.12.1850

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532-534

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