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Schweizerisches

Jahrgang II. Band III.

J?!Ü*_.!L.

Samstag, den 23. 2Bintermonat 1850.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für bas Jahr 1850 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 3.

Jnferate sind frankirt an die Expedition einzufenden. Gebühr l Batzen per Zeit? oder deren Raum.

Verhandlungen der Bundesversammlung., des National- und Ständerathes.

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Bericht der

vom Bundesrathe einberufenen Experten : Herren R. Stephenson, M. P., und H. Swinburne über den Bau von Eisenbahnen in der Schweiz.

jjnstruktiou des pundesratljes fur die (Erperten.

Der B u n d e s r a t h der schweizerischen Eidgenoffenfchaft, .

in Folge Beschlusses der schweizerischen Bundesversammlung vom 14. Dezember 1849, nach welchem durch unbetheiligte Experten ein Gutachten über das zweckmäßigste Eisenbahnnetz abgegeben werden soll, ertheilt hiemit den zu diesem Zwecke einberusenen Herrn Robert Stephenson, M. P. und Herrn S w i n b u r n e von London Nachstehendes als Instruktion.

Bimdesblatt. · Jahrg. II. Bd. In.

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430 Art. 1. Die einberufenen Experten werden sich vom Post- und Baudepartemente die Materialien, die zu gründlicher Benrtheilung der vorgelegten Fragen erforderlich sind, zustellen und nöthigenfalls durch dasselbe vervollständigen lassen. Diese Materialien sollen für alle Bahnlinien gesammelt werden, für deren Aufnahme in das allgemeine Netz einige Wahrscheinlichkeit vorliegt, oder die als Konkurrenzlinien mit Grund zur Sprache kommen können.

Art. 2. Zu diesen Materialien gehören namentlich : 1) ...Die Übersichtskarten.

2) Die detaillirten Situationspläne.

3) Die Längenprofile.

4) Die Kostenberechnungen.

5) Die Bevölkerung der zur Rechten und zur Linken der Bahn liegenden Landestheile, 6) Die Frequenz an Personen und Waaren in den verschiedenen Richtungen der projektirten Bahn, Art. 3. Die Herren Experten werden die Bahnlinien bereisen und namentlich da, wo Konkurrenzlinien zur Sprache kommen, oder wo besondere Schwierigkeiten zu überwinden

sind, die Pläne mit den Oertlichkeiten vergleichen.

Zu diesem Zwecke wird den Herren Ingenieurs wenigfiens ein schweizerischer Jngenieur als Begleiter mitgegeben.

Art. 4. Hauptaufgabe der Herren Experten ist es, diejenigen Hauptrichtungen zu bezeichnen, in welchen auf die für die Interessen der Schweiz vortheilhafteste Weife Eifenbahnen erstellt werden sollen. Es ist hiebei auf die Ertragsfähigkeit, auf die Beförderung des innern Verkehrs

und des Transits, zugleich auch auf die Landesvertheidigung besondere Rücksicht zu nehmen.

Art. 5. Es ist in dem Gutachten besonders hervorzuheben, welche Hauptbahnlinien zuerst und zu gleicher Zeit erstellt und welche erst in künftiger Zeit angereiht werden sollen.

431 Art. 6. Besondere Sorgfalt und gründlicher Untersuch wird bei Begutachtung der Frage« empfohlen, welcher Richtung zwifchen zwei wichtigen Konkurrenzbahnprojekten der Vorzug gegeben werden soll. Solche Fragen bieten sich unter andern namentlich bei nachstehenden Verbindungen dar: 1) Für die Verbindung von Basel mit der Aarlinie über den Jura oder dem Rhein entlang.

2) Für die Verbindung der Aarlinie mit Luzern, durch das Wiggerthal, Seethal oder Reußthal.

3) Für die Verbindung von Olten mit Solothurn auf dem linken oder rechten Aarufer.

4) Für die Verbindung von Solothurn mit gverdon über Biel, Neuenburg oder über Aarberg, Murten und Payerne, beziehungsweife Aarberg, Cudrefin.

5) Für die Verbindung der Zürich-Winterthurerlinie mit der Lukmanierbahn in Rorfchach über Weinselden oder über St. Gallen.

Art. 7. Die Herren Experten werden auch begutachten, ob ein Uebergang über die Alpen mittelst eines Schienen-

weges mit Rücksicht auf das Verhältniß der Kosten zu dem inuthmaßlichen Reinertrag ausführbar fei und durch welche Konstruktionen und Betriebsmittel folche Uebfrgänge sich am zweckmäßigsten ausführen lassen. Sie werden zu diefem Zwecke das Lukmanierbahnprojekt näherer Prüfung unterstellen und mit Benutzung der vorhandenen Materialien untersuchen, ob nicht ein anderer Uebergang mit mehr Vortheil bewerkstelligt werden könnte.

Bern, den 7. Juni 1850.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der Bundespräsident:

«.-t?. Drue9.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

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Bericht der vom Bundesrathe einberufenen Experten : Herren R. Stephenson, M. P., und H. Swinburne über den Bau von Eisenbahnen in der Schweiz.

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1850

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53

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.12.1850

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429-431

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10 000 480

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