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Aus denVerhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 25. November 1850).

Die Vollziehung der Beschlüsse der beiden gesezgebenben Räthe vom 20. und 21. lausenden Monats, bezüglich der Petition von Schweizeroffizieren in ehemaligen spanischen Diensten, hinsichtlich ihrer Pensionsansprüche, ist dem Bundesrathe übertragen. Dieser soll diejenigen Schritte beim spannischen Ministerium thun, welche geeignet fein dürsten dem Begehren der Reklamanten angemessene Entsprechnng zu verschaffen.

Wegen eingetretenen Mißbräuchen hat der Bundesrath die der Nebenzollstätte Chene-Thonex im Kanton Genf,

nach Anleitung von Art. 20 des Zollgesezes gewährt gewesene Berechtigung zur Abfertigung von Transitgütern prückgezogen, und das Handels- und Zolldepartement beauftragt diese Maßregel auch aus die übrigen Nebenzollstätten im Kanton Genf auszudehnen, fobald es sich erweise, daß auf denfelben ähnliche Mißbräuche herrfchen.

Gleichzeitig ist gegen die Regierung von Genf das Be-

dauern ausgesprochen worden, daß ihre Anordnungen für gehörigen Grenzschuz, die nach ihren wiederholten Erklärnngen nicht bezweifelt werden wollen, fo fchlecht befolgt worden, indem sich aus den Thatfachen nicht nur der Mangel an außerordentlichen, fondern sogar jedes ordentlichen bundesgesezlichen Schuzes der Zollverwaltung ergeben.

Die Regierung von Genf hat den mit ihr auf ein Jahr abgefchlossenen Vertrag über die Stellung von Gensd'armes zum Grenzfchuze aufgekündet, welche Auf-

572 kündung vom Bundesrathe einfach genehmigt worden.

Benannte Regierung soll einen Bevollmächtigten bezeichnen, mit welchem das Handels- und Zolldepartement einen neuen derartigen Vertrag unterhandeln kann.

Der vom 21.

dem 13.

Monats

(Vom 26. November 1850).

schweizerische Ständerath bringt mit Zuschrift dieses Monats zur Kenntniß, daß derselbe unter dieß und der Nationalrath unter dem 20. dieses über die Eingabe des Pierre Reynold und

121 Mithasten d. d. 17. März d. J. betreffend Entfchädigung für Verluste im Sonderbnndsfeldznge zur TagesOrdnung geschritten sei.

Der zwischen dem eidgenössischen Experten in Münz-

sachen, Hrn. Speiser in Basel und Hrn. C. Voigt, königl.

bayer. Medailleur in München, abgeschlossene Vertrag, befressend Anfertigung der Stämpel zu den neuen fchweiz.

Billonmünzen, erhält die Genehmigung.

(Vom 27. November 1850).

Dem Münzdekrete des Landrathes von Basel-Landschaft d. d. 21. Oktober d. J., wonach der §. 1 des Münzdekretes vom 22. Juli in der Weise abgeändert worden ist, daß der Kurs der Fünffrankenthaler von 35 '/a Bazen auf 35 Bazen herabgefezt wurde, ist die Genehmigung versagt worden, weil nur der Fünffrankenthaler und nicht euch gleichzeitig der Brabanterthaler und das Guldenstück herabgefezt worden sind, und der erstere zu 40'/2 Bazen, das zweite zu 15 Bazen gewerthet werden foll.

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Die Bundesversammlung gibt mit Schreiben vom 27.

November dem Bundesrath Kenntniß von den am gleichen Tage getrossenen Wahlen für das Jahr 1851.

Zum Bundespräsidenten wurde gewählt : Hr. Joseph

Munzinger, bisheriger Vizepräsident.

Zum Vizepräsidenten des Bundesrathes: Hr. Dr. Jonas g u r r e r..

Zum Präsidenten des Bundesgerichtes : Hr. Dr. Ka-

simir Pfyffer, bisheriger Vizepräsident.

Zum Vizepräsidenten dieser Behörde: Hr. Dr. J. Konrab K e r n , bisheriger Präsident.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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30.12.1850

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