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Ans denVerhandlungen des Bundesrathes.
(Vom 28. August 1850.)
An die Stelle des aus Gesundheitsrücksichten die
Wahl zum Mitglied der Kommission für Revision de.. .
Gefetzes über Bewaffnung, Kleidung und Ausrüstung der eidgenössischen Armee ablehnenden Hrn. Oberst Buol in Chur ist Hr. Wurstemberger, Oberstlieutenant im eidgenössischen Artilleriestabe, gewählt worden.
Der zwischen den Regierungen von Aargau und Uri waltende Streit betreffend die Heimathlose Johanna Walker, uneheliche Tochter der J. Walker, wird dem Bundesgerichte überwiesen.
Die Anregung des der Bundesversammlung beförderlich vorzulegenden Gesetzentwurfes über die Feststellung der Mannschafts- und Geldskala der Eidgenossenschaft, gibt dem Departement des Jnnern Veranlassung zu eröffnen, daß zwar in Bezug auf den einen Faktor dieser Operation, die Volkszählung, noch einzelne Berichtigungen von Seite der Kantone Wallis, Tefsin, Bern und Genf einzuholen seien, welche aber auf das Gefammtergebnijj keinen wefentlichen Einfluß ausüben werden, so daß in etwa drei Wochen das Hanptergebniß der Zählung vorgelegt werden könne, was schon geschehen wäre, wenn nicht eine Menge von Unrichtigkeiten die Notwendigkeit einer ganz genauen Durchsicht der ïantonalen Tabellen
erzeigt hätte.
Das Schwierige der Aufgabe liegt aber auch in der Ausmitteluiig der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse
31 in den einzelnen Kantonen, weshalb der Bundesrath veranlaßt war, folgendes Kreisschreiben an die Kantone zu erlassen : Bern, den 2. September 1850.
Tit.
Der schweizerische Nationalrath hat unterm 17. Juli l. J., anläßlich der Verhandlung über den Gefetzesentwnrs betreffend die Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, unter Anderm auch folgenden Beschluß gefaßt : ,,Der Bundesrath wird ferner eingeladen, eine neue Geld- und Mannschaftsfkala, sowie ein darauf gegründetes Gefetz über die Leistungen der Kantone am Personellen und Materiellen aller Waffengattungen mit möglichster Besörderung vorzulegen."
Im. Hinblicke auf diese bestimmte Aufforderung haben wir unsererseits nicht ermangelt, das schweizerische Finanzdépartement anzuweisen, mit der Entwersung einer neuen Geldskala vorzuschreiten und wenn immer möglich eine daherige Gesetzvorlage schon bis zur nächsten Sffiiederverfammlung der gesetzgebenden eidgenössischen Räthe bereit zu halten.
Der eine Faktor dieser Operation ist uns zwar gegeben; er liegt in der Bevölkerungsaufnahme, welche im Laufe des verflossenen Monats März stattgefunden hat; die schwierige Aufgabe besteht aber in der Ausmittlung der'Vermögens- und Erwerbsverhältnisse in den einzelnen Kantonen. Mit den uns zu Gebote stehenden Materialien lassen sich diefe letztem kaum in bestimmten Ziffern ermitteln, so wenig als dieß bei Feststellung der gegenwärtigen ©eldskala in den Jahren 1837 und 1838 der Fall gewesen ist. Die wesentlichsten Hülfsmittel zu derartigen Berechnungen, nämlich grundsätzlich durchgeführte Hypothekar-
32 und Steuersysteme, fehlen in den tneisten Kantonen, und da, wo solche wirklich vorhanden sind, ist ihre Grundlage zu verschieden, als daß sie auf ein allgemein eidgenöfsifches Steuersystem ihre passende Anwendung finden könnten. Es wird daher beim Abgange sicherer Daten mehr juryartig nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen
werden müssen, und hierin liegt hauptsächlich das Schwierige der Aufgabe, die um so größere Vorsicht erheischen muß.
Jndem wir Jhnen mit Gegenwärtigem Kenntniß geben, daß wir gesonnen sind' diesen Gegenstand demnächst in Behandlung zu nehmen, stellen wir es Jhnen anheim, unserm Finanzdepartemente bis zum 20. dieses Monats diejenigen Mittheilungen, Eröffnungen und Verdeutungen zukommen zu lassen, zu denen Sie sich von Jhrem Standpunkte aus und mit Rücksicht auf die etwaigen besondern Verhältnisse Jhres Kantons veranlaßt sinden dürften.
Wir benutzen schließlich diesen Anlaß, Sie, getreue,
liebe Eidgenossen, nebst uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
3m Namen des schweizerischen Bundesrathes, SDer Bundesprasident: «.£. Druet».
Der Kanzler der Eidgenossenschast :
Schieß.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.
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Bundesblatt
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Jahr
1850
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
41
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
07.09.1850
Date Data Seite
30-32
Page Pagina Ref. No
10 000 423
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